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dieses Hauses, sondern die deutschen Industrieverbände und die Institute erinnerten die Bundesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit an die vitale Bedeutung des GATT- Abschlusses gerade für die deutsche Wirtschaft. Was, meine Damen und Herren, steht auf dem Spiel? Wenn ich das so sagen darf, ohne die Pfälzer zu treffen: Es steht mehr auf dem Spiel als Pfälzer Saumagen. Für dessen Rettung hätten Sie natürlich längst einen Krisenstab eingesetzt. (Horst Sielaff [SPD]: Nicht beleidigend werden!) Um was geht es konkret? In der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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und der CDU/CSU) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Konrad Weiß. Konrad Weiß (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, mit einem Zitat von Adam Smith beginnen, das die Absurdität einiger Positionen in den GATT-Verhandlungen und insbesondere im Agrarstreit verdeutlicht. Adam Smith schreibt: In Treibhäusern, Mistbeeten und erwärmtem Mauerwerk lassen sich auch in Schottland recht gute Trauben ziehen und daraus auch sehr gute Weine keltern; nur würden sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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intensiv verhandelt werden, und zwar unabhängig vom GATT. Wichtig ist — bei aller Befürwortung der Liberalisierung — eine soziale und ökologische Absicherung des Handelssystems. Die einseitige Ausrichtung auf wirtschaftliches Wachstum ist kurzsichtig gedacht und trägt nicht zur Schaffung eines gerechteren Weltwirtschaftssystems bei, das aber die Grundlage für eine Veränderung der Verhältnisse ist. Die Vereinbarungen des GATT müssen mit den Werten der internationalen Gemeinschaft abgestimmt sein. Abkommen, die zum Schutz der Umwelt und zur Sicherung sozialer Mindeststandards geschlossen wurden, dürfen auch vom GATT nicht
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konnten. Die Agrarpolitik ist dafür exemplarisch. (Siegfried Hornung [CDU/CSU]: Das ist falsch!) — Die Bauernproteste dieser Woche, Herr Kollege Hornung, haben das Scheitern der Bundesregierung auf diesem Gebiet deutlich gemacht. Viel zu lange wurde bei den Bauern die Illusion genährt, das System der Preisstabilisierung durch Marktordnungen ließe sich unbegrenzt in die Zukunft fortsetzen, viel zu lange wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform geleugnet. (Beifall bei der SPD) Viel zu lange wurde versucht, mit kosmetischen Korrekturen das alte System zu stabilisieren und
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20 Staaten zusammengetan, um ein Regelwerk zu entwickeln, nach dem die Wirtschaftsbeziehungen und der Handel zwischen diesen Staaten berechenbar ablaufen können, so daß man weiß, worauf man sich als Händler, Verkäufer und Käufer einstellen kann. Seither gibt es dieses Regelwerk, das GATT. Darüber reden wir hier. (Horst Sielaff [SPD]: Man merkt doch, daß Sie Lehrer waren!) — Ich habe der Debatte bisher zugehört und mich gefragt, ob die Bürger, die draußen zuhören, wissen, worüber wir sprechen. Ich glaube, es ist vernünftig, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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Darüber reden wir hier. (Horst Sielaff [SPD]: Man merkt doch, daß Sie Lehrer waren!) — Ich habe der Debatte bisher zugehört und mich gefragt, ob die Bürger, die draußen zuhören, wissen, worüber wir sprechen. Ich glaube, es ist vernünftig, daß wir das einmal erklären. (Gerlinde Hämmerle [SPD]: Außerdem ist Lehrer ein anständiger Beruf! — Zuruf des Abg. Horst Sielaff [SPD]) — Hören Sie mir doch einmal einen Moment zu. Benehmen Sie sich bitte, wenn Sie mich für einen Lehrer halten, wie ein ordentlicher Schüler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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gibt es diese kritische Lage bei den GATT- Verhandlungen. Wie ist der Zwischenstand jetzt? Im Zusammenhang mit dem Thema Schutz des geistigen Eigentums ist zu sagen, daß das, was heute unterschriftsreif wäre, aus unserer Sicht allein schon Grund genug wäre, das Abkommen in Kraft zu setzen. Wir sind forschungsintensiv, entwicklungsintensiv. Geistiges Eigentum, das auf dieser Grundlage erarbeitet wird, zu schützen, das ist auch Schutz von Milliardeninvestitionen. Zum Thema Dienstleistungen: Wir exportieren im Augenblick pro Jahr Dienstleistungen in der Größenordnung von 52
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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Zwischenstand jetzt? Im Zusammenhang mit dem Thema Schutz des geistigen Eigentums ist zu sagen, daß das, was heute unterschriftsreif wäre, aus unserer Sicht allein schon Grund genug wäre, das Abkommen in Kraft zu setzen. Wir sind forschungsintensiv, entwicklungsintensiv. Geistiges Eigentum, das auf dieser Grundlage erarbeitet wird, zu schützen, das ist auch Schutz von Milliardeninvestitionen. Zum Thema Dienstleistungen: Wir exportieren im Augenblick pro Jahr Dienstleistungen in der Größenordnung von 52 Milliarden Dollar. Bei uns haben 2,3 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz durch den
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aber nicht!) Das wirkt sich jetzt nachhaltig aus. Es ist erfreulich, daß die mit dieser Tatsache verbundenen Schwierigkeiten von den EG-Kommissaren Andriessen und MacSharry in Gesprächen mit der amerikanischen Regierung jedenfalls weitgehend reduziert werden konnten. Eine nüchterne Bestandsaufnahme des Zwischenergebnisses, das am Rande eines Handelskriegs zwischen den USA und der EG erreicht werden konnte, zeigt, daß es in seinen wesentlichen Eckpunkten mit der soeben verabredeten Reform der europäischen Agrarpolitik vereinbar ist. Dann kann es ja kein Hindernis sein. Ich verstehe sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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die Verhandlungen in Brüssel nicht nur in internen Sitzungen führen, sondern unsere Positionen auch öffentlich markiert haben, beobachten können, daß wir in der Gemeinschaft für die Annahme dieses Kompromisses plädiert und daß wir in der Gemeinschaft ein Mehrheitsvotum herbeigeführt haben, das den Kommissaren Andriessen und MacSharry Handlungsvollmacht gab. Sie haben mitbekommen, woher der Widerspruch kam. Es ist nun einmal die Sozialistische Partei Frankreichs, zu der Sie in der Sozialistischen Internationale doch leichter Zugang haben dürften als wir, die durch die französische
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Regierung in Frankreich eine Position einnimmt, die blockiert. Das ist nicht redlich. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU) Wir haben uns in der letzten Woche bei einem anderen Anlaß hier über dieses Thema unterhalten. Wenn ich das in einen Zusammenhang mit der vorhin geführten Debatte zu dem Thema „Parlamentarismus" stelle, muß ich sagen: Wir dürfen uns über die Reaktionen wirklich nicht wundern, wenn wir das Ganze so fortsetzen, daß man — aber nur, weil man halt Opposition ist
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154b Abs. 3 der Strafprozeßordnung, wo es um die Ausweisung von Ausländern aus dem Geltungsbereich unseres Grundgesetzes geht, und in den Fällen des § 31 des Betäubungsmittelgesetzes ganz eklatante Beispiele, bei denen das System des Strafrechtes, nämlich das Prinzip der Legalität, das sogenannte Legalitätsprinzip, durchbrochen und dem Opportunitätsprinzip, wie wir Juristen sagen, der Vorzug gegeben wird. Die SPD hat sich noch mit keiner Wortmeldung gegen diese — wenn man so will — Durchbrechungen des Systems des Strafrechtes gewandt. Deswegen ist es mir nicht ganz
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tut und der Vermittlungsausschuß angerufen wird? Dann wäre zumindest zunächst einmal alle Mühe umsonst. CDU/CSU, F.D.P. und die von ihnen getragene Bundesregierung müssen sich fragen lassen: Was soll das Durchpeitschen der Verlängerung dieses wirkungslosen und unseligen Gesetzes, das am Ende vom Bundesrat angehalten wird? Schon in der Anhörung vor vier Jahren hatte die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen auf die Gefahren und die Nutzlosigkeit dieses Gesetzes hingewiesen. Die dreieinhalb Jahre, wenn Sie so wollen, „Erprobung" der Kronzeugenregelung haben diese
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F.D.P.) Im Fall Cetiner hat er eine Vermutung angestellt und sonst gar nichts. Es fehlt jedweder Beweis. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie können doch die generalpräventive Wirkung des Strafrechts nie beweisen!) — Deswegen können Sie doch hier nicht behaupten, das hätte gebracht, was die Kronzeugenregelung sagt, (Norbert Geis [CDU/CSU]: Ich habe nur von der generalpräventiven Wirkung gesprochen!) nämlich daß damit konkrete Einzelfälle verhindert werden, die anstanden. ( V o r s i t z : Vizepräsident Helmuth Becker) Vizepräsident Helmuth Becker
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und Herren, Herr Kollege Geis wünscht eine Zwischenfrage. Gestatten Sie, Herr Dr. de With, diese Zwischenfrage? Dr. Hans de With (SPD): Gerne. Norbert Geis (CDU/CSU): Herr Kollege de With, geben Sie mir zu, daß, wenn Aufklärung von Straftaten gelingt, das Strafgesetzbuch nicht nur auf dem Papier steht, sondern seine generalpräventive Wirkung entfalten kann? Dr. Hans de With (SPD): Das ist unbestritten. Dazu brauche ich aber keine Kronzeugenregelung. Das geht auch jetzt schon. (Beifall bei der SPD und der F.D.
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Regelung zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus, so hat die weitere Befragung im Ausschuß ergeben, daß diese Beurteilung allein auf Hoffnungen und Spekulationen beruht und nicht durch irgendwelche Rechtstatsachen belegt ist, Ich kann doch aber nicht auf Spekulationen hin ein Gesetz machen, das sich in den vergangenen drei Jahren in keiner Weise bewährt hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir wirklich nur mit Nein stimmen, gegen das dem Bundestag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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Gesetz machen, das sich in den vergangenen drei Jahren in keiner Weise bewährt hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir wirklich nur mit Nein stimmen, gegen das dem Bundestag aufgedrückte Schnellverfahren — das war so — und gegen das Gesetz selbst, gegen ein Gesetz, das — ich zitiere einen Sachverständigen — „den staatlichen Kuhhandel legalisiert", weit mehr Schaden als Nutzen gebracht hat und in unserem Rechtssystem einen Fremdkörper darstellt. Vielen Dank
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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der SPD sowie bei Abgeordneten der F.D.P.) Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir wirklich nur mit Nein stimmen, gegen das dem Bundestag aufgedrückte Schnellverfahren — das war so — und gegen das Gesetz selbst, gegen ein Gesetz, das — ich zitiere einen Sachverständigen — „den staatlichen Kuhhandel legalisiert", weit mehr Schaden als Nutzen gebracht hat und in unserem Rechtssystem einen Fremdkörper darstellt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Helmuth Becker: Meine Damen und Herren, jetzt hat unser Kollege van
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können sich auch nur noch an die Aussteiger der RAF klammern. Ich erinnere daran, daß die RAF- Aussteiger bereits 1980/81 ausgestiegen sind, als es noch gar keine Kronzeugenregelung gab. Außerdem klammern sie sich noch an dem einen Ex-PKK-Mitglied Cetiner fest, das hier schon mehrfach erwähnt wurde. Im Falle der RAF-Aussteiger wären meines Erachtens schon aus Strafmilderungsgründen Aussagen gemacht worden, dazu wäre die Kronzeugenregelung nicht nötig gewesen. Im Falle des PKK-Aussteigers Cetiner werden schlicht und einfach Tatsachen ignoriert oder sogar geleuget, die
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das damit zu tun, daß die Frau Justizministerin ganz anderer Meinung ist? (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch nicht schlimm! Das gibt es nun einmal im Leben!) Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege de With, das dürfen Sie mich nicht fragen. In jedem Fall hat das Innenministerium einen wichtigen Beitrag zur Materie zu liefern, und den wollten wir Ihnen nicht vorenthalten. Das ist die ganze Wahrheit. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der F.
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RAF-Aussteiger noch der immer wieder und auch heute wieder zitierte Fall des PKK-Funktionärs Cetiner können in Wirklichkeit als ein Erfolg der Kronzeugenregelung bewertet werden. Die Anhörung — soweit ich von ihr Kenntnis nehmen konnte — hat dieses bestätigt. Meine Damen und Herren, das gilt auch im internationalen Vergleich. Es ist naheliegend, daß man die Aussage eines Zeugen mit um so größerer Skepsis betrachten muß, je größer die Belohnung ist, die er sich durch eine Aussage verschaffen kann. Die Kronzeugenregelung ist ein Verstoß gegen
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sind; viele von ihnen, wie Walter Jens und seine Frau wurden sogar verurteilt. Andererseits hat es wohl in wenigen Strafrechtsbereichen so viele einander entgegengesetzte Urteile gegeben — Herr de With hat darauf hingewiesen — wie in dem des § 240. Selbst das Bundesverfassungsgericht, das schon in seinem Brokdorf-Urteil vom 4. Mai 1985 ähnlich wie die Gewaltkommission der Bundesregierung den Gewaltbegriff dieses Paragraphen thematisiert und problematisiert hatte, kam in einer Nachprüfung der einschlägigen richterlichen Praxis am 11. November 1991 nur zu einer PattEntscheidung. Die problemanzeigenden
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anhängig, weil die Einzelfallprüfung, wie sie der Bundesgerichtshof und ihm folgend das Oberlandesgericht Stuttgart inzwischen verlangen, immer noch nicht abgeschlossen werden konnte. (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das kommt wohl wieder auf den Richter an!) Woran liegt das? Herr Kollege Geis, das liegt nicht am Richter, sondern an den Strukturen und am Gesetz. Deshalb frage ich: Wie kann der Gesetzgeber entsprechend der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts helfen? In der Literatur und zahlreichen Verfassungsbeschwerden ist immer wieder der weite sogenannte vergeistigte Gewaltbegriff der Nötigungshandlung
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ist. Hinzu kommt, daß unser derzeitiger Nötigungsparagraph, der § 240 StGB, sich bereits selber von einer Vielzahl anderer Tatbestände im Strafgesetzbuch unterscheidet, indem er bei Erfüllung des Tatbestandes keine automatische Indizierung der Rechtswidrigkeit annimmt, sondern das besondere Instrument des Verwerflichkeitskriteriums einführt, das einer besonderen Prüfung und der Abwägung aller Umstände durch den Richter bedarf. Dabei haben die höchsten Gerichte eindeutig entschieden, zuletzt der BGH, daß politische Fernziele bei der Beurteilung der Verwerflichkeit und damit der Rechtswidrigkeit als unbeachtlich anzusehen sind. Lediglich bei
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Hans de With (SPD): Was sagen Sie denn zu dem Satz des Bundesverfassungsgerichts, den ich zitiert habe, wonach die Widersprüchlichkeit nur durch den Gesetzgeber geklärt werden kann — eine Auffassung des höchsten Gerichts, in der eine Aufforderung an uns enthalten ist, das zu regeln? Klaus-Heiner Lehne (CDU/CSU): Ich bin der Meinung, daß dies deshalb nicht notwendig ist, weil das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden hat und wir uns an die Kriterien, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben sind, ohne weiteres halten können. Auch die Rechtsprechung
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