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der Sicherungsverwahrung ab. (Beifall bei der LINKEN - Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: In Gänze?) Wir sagen deutlich: Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Aber wir dürfen nicht suggerieren, es gäbe ein Mittel, das verhindert, dass überhaupt noch Straftaten begangen werden. (Beifall bei der LINKEN) Das im Übrigen ist eine Weisheit, die bislang keiner infrage gestellt hat. Wir haben mittlerweile verschiedene Arten der Sicherungsverwahrung. Dazu kommt jetzt die Therapieunterbringung. Wir schlagen uns mit dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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zu können. Damit wäre eine umfassende, vollständige und für alle Eventualitäten vorgesehene Regelung der unterschiedlichsten Fallkonstellationen möglich geblieben. Das bleibt nun in diesem Gesetz offen. Insgesamt kommen wir mit dem zur Entscheidung anstehenden Gesetzentwurf einerseits dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach, das Recht der Sicherungsverwahrung so zu regeln, dass ein ausreichender Abstand zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung gewährleistet wird. Andererseits berücksichtigen wir insbesondere durch die Übergangsregelung in Art. 7 ausdrücklich, dass dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor gefährlichen Straftätern weiterhin Rechnung getragen
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können in diesen Ländern eben nur schwer arbeiten und sich dort platzieren. Auch in Kirgistan macht die Entwicklung Sorgen; denn hier hat es durch die Übernahme des russischen Gesetzes über die Nichtregierungsorganisationen eine klare Verschlechterung der Menschenrechtssituation gegeben. Ein Thema, das im Zusammenhang mit Zentralasien auch immer wieder eine Rolle spielt, ist die Situation und die Rolle von sexuellen Minderheiten. Hier gibt es in Zentralasien große Defizite. Die Bereitschaft, zum Beispiel gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern die rechtliche Situation und
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Strukturen schaffen. Das Instrument der EU ist der Menschenrechtsdialog als eine wesentliche Gesamtstrategie. Diese Dialoge zielen auf konkrete praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation ab und unterstützen auch ganz spezifische Projekte. Deutschland als das einzige Land innerhalb der Europäischen Union, das in den fünf zentralasiatischen Ländern auch Botschaften unterhält und damit deutlich macht, wie wichtig die Länder aus unserer Sicht sind, ist in diesen Punkten ganz besonders engagiert. (Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist vorbildlich!) Zudem ist Deutschland im Rahmen der
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die Verknüpfung von Menschenrechten und Entwicklungszusammenarbeit, die gerade im neuen Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgehalten ist und auch für die bilaterale Kooperation mit diesen Ländern sehr wichtig ist. (Michael Brand [CDU/CSU]: Es ist ziemlich wichtig, das zu sagen!) Dieses Konzept stellt eine ganz neue Qualität dar, auch weil es für alle Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit verbindlich ist. In deren Monitoring und Evaluierung werden jetzt erstmals Menschenrechte mit einbezogen. Beschwerde- und Sanktionsmechanismen werden geschaffen. Fast noch wichtiger ist
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und Evaluierung werden jetzt erstmals Menschenrechte mit einbezogen. Beschwerde- und Sanktionsmechanismen werden geschaffen. Fast noch wichtiger ist, dass ein Kriterienkatalog erarbeitet worden ist, mit dem die Regierungsführung und die Menschenrechtssituation in den Partnerländern bewertet werden. (Michael Brand [CDU/CSU]: Und das alles steht nicht im Antrag?) Grundlage sind die Umsetzung der Menschenrechtskonventionen in nationales Recht, die Schaffung entsprechender Institutionen und Verfahren sowie die Ergebnisse der Umsetzung zentraler Menschenrechte. Die Ergebnisse der Bewertungen sind dann auch Grundlage für die Art und Ausgestaltung
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Ausschuss) - Drucksache 17/11386 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Martin Lindner Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor. Interfraktionell wurde vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann nehmen wir das so zur Kenntnis.4 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/11386, den -Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/10060 und 17/10253 in der Ausschussfassung anzunehmen. Diejenigen die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
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Was machen wir hier? Ausführungsgesetz zur Verordnung über OTC-Derivate - ist es wirklich wichtig, dass wir zu dieser späten Stunde darüber noch diskutieren? Ich sage Ja. Ich sage ganz ausdrücklich Ja; denn dieses Regulierungswerk ist wieder einmal ein sehr epochales Regulierungswerk, das wir hier zusammen mit unseren europäischen Kollegen auf den Weg bringen. Ich nenne Ihnen nur einmal eine Zahl. Das Nominalvolumen der ausstehenden Derivate, das weltweit über die Finanzmärkte wabert, beträgt nach seriösen Schätzungen zwischen 600 Billionen und 1 000 Billionen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Ja. Ich sage ganz ausdrücklich Ja; denn dieses Regulierungswerk ist wieder einmal ein sehr epochales Regulierungswerk, das wir hier zusammen mit unseren europäischen Kollegen auf den Weg bringen. Ich nenne Ihnen nur einmal eine Zahl. Das Nominalvolumen der ausstehenden Derivate, das weltweit über die Finanzmärkte wabert, beträgt nach seriösen Schätzungen zwischen 600 Billionen und 1 000 Billionen US-Dollar. Das muss man sich einmal vorstellen! Das wirklich Beunruhigende an der ganzen Sache ist, dass diese Märkte größtenteils nur wenig bis gar nicht
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als er ursprünglich gedacht hat. Um so etwas zu vermeiden, sichert man sich mit einem Devisensicherungsgeschäft ab. Das hört sich durchaus nützlich an. Es gibt ja auch Zinssicherungsgeschäfte und Warensicherungsgeschäfte. Die Realwirtschaft braucht diese Geschäfte. Nichtsdestotrotz sind wir - ich glaube, das gilt für alle Fraktionen hier im Hause - sehr beunruhigt. Warum sind wir beunruhigt? Einmal aufgrund des hohen Volumens dieser Geschäfte mit Derivaten - 600 bis 800 Billionen US-Dollar - und zum anderen deshalb, weil wir festgestellt haben, dass das Volumen dieser Geschäfte
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der Deutschen Bank nicht so richtig erklären konnte, was er an Kommunen und mittelständische Unternehmen verkauft hat. Das hat zu einem erheblichen Schaden geführt: bei Kommunen, bei mittelständischen Unternehmen. Solche Geschäfte sind im Übrigen auch heute noch gerichtsanhängig. Wenn ich das einmal zusammenfasse: einerseits riesengroße Volumina, die durch die Welt gehen, wenig Transparenz, Abkopplung von realwirtschaftlichen Prozessen und andererseits Produkte, die so komplex sind, dass sie wahrscheinlich nur noch der mathematisch vorgebildete Fachmann versteht. Das ist, glaube ich, Anlass genug, zu
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Abkopplung von realwirtschaftlichen Prozessen und andererseits Produkte, die so komplex sind, dass sie wahrscheinlich nur noch der mathematisch vorgebildete Fachmann versteht. Das ist, glaube ich, Anlass genug, zu regulieren. Insofern erfüllen wir heute zusammen mit unseren europäischen Kollegen das Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben, dass kein Finanzprodukt, kein Finanzmarkt und kein Akteur unreguliert bleibt. Deswegen wird hier heute das Ausführungsgesetz zur EMIR-Verordnung auf den Weg gebracht. Was beinhaltet die EMIR-Verordnung, meine Damen und Herren? Die EMIR-Verordnung regelt erstens, dass
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gebracht haben: Ich nenne die Gesetze zur Neuordnung der Vergütungsstrukturen, zur Neuordnung des Ratingwesens, zum Verbot der Leerverkäufe, die Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie, die Regelung von Verbriefungen von Großkrediten, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es reicht!) darüber hinaus noch das Bankenrestrukturierungsgesetz, das Anlegerschutzgesetz, das Finanzanlagenvermittlergesetz, die Neuordnung der deutschen Finanzaufsicht, die Integration der deutschen Finanzaufsicht an die europäische Finanzaufsicht, die Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, die wir im Zuge von Basel III auf den Weg bringen, Solvency II, mit dem wir das Versicherungswesen sicherer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Ich nenne die Gesetze zur Neuordnung der Vergütungsstrukturen, zur Neuordnung des Ratingwesens, zum Verbot der Leerverkäufe, die Umsetzung der Kapitaladäquanzrichtlinie, die Regelung von Verbriefungen von Großkrediten, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es reicht!) darüber hinaus noch das Bankenrestrukturierungsgesetz, das Anlegerschutzgesetz, das Finanzanlagenvermittlergesetz, die Neuordnung der deutschen Finanzaufsicht, die Integration der deutschen Finanzaufsicht an die europäische Finanzaufsicht, die Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, die wir im Zuge von Basel III auf den Weg bringen, Solvency II, mit dem wir das Versicherungswesen sicherer machen, die
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IWF-Jahrestagung und der Weltbanktagung in Japan. Von der dortigen Finanzaufsicht ist uns erklärt worden, dass Japan die Regulierung der Derivate schon umgesetzt hat und das Ganze zum Ende des Jahres ins Werk gesetzt wird. Da stellt sich die Frage, warum das die deutsche Bundesregierung nicht konnte. (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Das ist doch dummes Zeug!) Jetzt wird wieder das Argument kommen: Das lag ja an der EU, und wir mussten das im EU-Rahmen machen. Dazu sage ich nur: Es gibt in
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nur: Es gibt in diesem Zusammenhang auch noch andere Themen. Ich nenne nur die Leerverkäufe, bei denen Sie sich hier immer hinstellen und sehr stolz sagen: Das haben wir vorauseilend gemacht. Die Frage steht also im Raum: Warum machen Sie das in diesem gefährlichen Bereich nicht auch? Warum haben Sie das Problem liegen gelassen? (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Weil Sie das elf Jahre lang unter Ihrer Regierung nicht geschafft haben!) - Ihre Erregung spricht Bände. Sie sind erwischt an dieser Stelle. Das
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die Plattformen gezogen werden soll und wie diese Plattformen am Ende organisiert werden. Der Inhalt fehlt ganz einfach. Wir sprechen über ein Ausführungsgesetz, ein Formalgesetz, in dem eigentlich relativ wenig Musik - das wissen Sie auch, auch wenn Sie versucht haben, das hier anders darzustellen - drinsteckt. (Gisela Piltz [FDP]: Warum redest du denn dann so lange darüber?) Deshalb ist es notwendig, dass wir jetzt über die inhaltlichen Ziele reden. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ein bisschen spät!) Dazu hätte ich gerne ein bisschen
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Kollege Björn Sänger. Bitte schön, Kollege Björn Sänger. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Björn Sänger (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Sieling! Die Regulierung der Ratingagenturen, die Regulierung der Kreditverbriefungen, das Leerverkaufsverbot, das wir übrigens auf nationaler Ebene umgesetzt haben, die Regulierung von Vergütungen und Boni, das Bankenrestrukturierungsgesetz, das wir im Übrigen national umgesetzt haben und das auf EU-Ebene zum Vorbild wurde, die Bankenabgabe, OGAW, die Finanzvermittlerrichtlinie - ich könnte noch Zigtausende
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Sänger. Bitte schön, Kollege Björn Sänger. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Björn Sänger (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Sieling! Die Regulierung der Ratingagenturen, die Regulierung der Kreditverbriefungen, das Leerverkaufsverbot, das wir übrigens auf nationaler Ebene umgesetzt haben, die Regulierung von Vergütungen und Boni, das Bankenrestrukturierungsgesetz, das wir im Übrigen national umgesetzt haben und das auf EU-Ebene zum Vorbild wurde, die Bankenabgabe, OGAW, die Finanzvermittlerrichtlinie - ich könnte noch Zigtausende Dinge aufzählen
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CDU/CSU) Björn Sänger (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Sieling! Die Regulierung der Ratingagenturen, die Regulierung der Kreditverbriefungen, das Leerverkaufsverbot, das wir übrigens auf nationaler Ebene umgesetzt haben, die Regulierung von Vergütungen und Boni, das Bankenrestrukturierungsgesetz, das wir im Übrigen national umgesetzt haben und das auf EU-Ebene zum Vorbild wurde, die Bankenabgabe, OGAW, die Finanzvermittlerrichtlinie - ich könnte noch Zigtausende Dinge aufzählen, die diese Bundesregierung umgesetzt hat. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Tausende? Na ja!) - Okay, Tausende
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Björn Sänger (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzter Kollege Sieling! Die Regulierung der Ratingagenturen, die Regulierung der Kreditverbriefungen, das Leerverkaufsverbot, das wir übrigens auf nationaler Ebene umgesetzt haben, die Regulierung von Vergütungen und Boni, das Bankenrestrukturierungsgesetz, das wir im Übrigen national umgesetzt haben und das auf EU-Ebene zum Vorbild wurde, die Bankenabgabe, OGAW, die Finanzvermittlerrichtlinie - ich könnte noch Zigtausende Dinge aufzählen, die diese Bundesregierung umgesetzt hat. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Tausende? Na ja!) - Okay, Tausende nicht ganz
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Sache - sind sehr individuell, je nachdem, welches Bedürfnis bei den Unternehmen vorherrscht. Die zweite Maßnahme ist eine Transparenzoffensive - das ist ganz wichtig -, die eine Eintragung in ein zentrales Transaktionsregister vorsieht, damit man weiß, wer gerade was macht. Das dient dazu, das Misstrauen zu mindern. Die dritte Maßnahme dient der Absicherung des Ausfallrisikos durch eine weitere Hinterlegung von Sicherheiten. Das alles sind grundsätzlich richtige Maßnahmen, die natürlich nicht ganz unproblematisch sind. Wenn wir beispielsweise alles auf zentrale Gegenparteien verlagern, dann stellen diese
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systemstabilisierend ist. Man muss auch den Aufwand der Realwirtschaft im Auge haben. Es nützt nichts, wenn die Erhöhung der Kosten der Risikosteuerung dazu führt, dass die Realwirtschaft in andere Märkte abwandert, die vielleicht nicht mit der Sorgfalt regulieren, wie wir das hier in Deutschland tun. Insgesamt müssen wir auch beachten, dass es hier bestimmte Regelungen gibt - Stichwort "Nachteilsausgleich bei Insolvenzen"; jetzt wird es schon sehr technisch -, die möglicherweise auch nicht geeignet sind, um insgesamt die Stabilität herzustellen, die wir brauchen. Meine
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Beratungen. Wir werden eine Anhörung durchführen und einen Erkenntnisgewinn haben. Am Ende wird es, wie bei allen vorhin genannten Vorhaben bzw. schon umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Finanzmarktregulierung, auch hier wieder eine sehr sorgfältig erarbeitete gute Lösung geben, wie wir das von dieser Bundesregierung, die im Bereich der Finanzmarktregulierung nun wirklich führend ist, gewohnt sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Eduard Oswald: Vielen Dank, Kollege Björn
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offiziellen Eröffnung des JadeWeserPorts war die "MSC Flaminia" in den Hafen geschleppt worden. Am 14. Juli 2012 war es während einer Fahrt von Charleston nach Antwerpen auf dem Containerfrachter zu einem Brand im Laderaum 4 gekommen. Bei den anschließenden Versuchen, das Feuer zu löschen, kam es zu einer weiteren Explosion. Das Unglück ereignete sich zwischen Kanada und Großbritannien - rund 1 000 Seemeilen vom Festland entfernt. Ich möchte an dieser Stelle des Ersten Offiziers, der bei diesem schrecklichen Unfall sein Leben verlor
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