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und im Europäischen Parlament bedarf. Die möglichen Auswirkungen der neuen Verordnung sind für viele zentrale Lebensbereiche noch ungeklärt und nicht endgültig abschätzbar. Es verbieten sich daher gesetzgeberische Schnellschüsse. Die christlich-liberale Koalition leistet mit dem vorliegenden Antrag einen praxisorientierten Beitrag dazu, das europäische Datenschutzrecht angemessen und sinnvoll weiterzuentwickeln. Sie finden in diesem Antrag noch weitere grundsätzliche Forderungen, wie die angemessen Differenzierung zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich, die Einbeziehung der -Institutionen der Europäischen Union in den Anwendungsbereich der Verordnung, die Ablehnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Chance, um innerhalb Europas einen besseren Datenschutz sowie mehr Rechtssicherheit zu erreichen. Wir verstehen den Verordnungsentwurf auch deshalb als Chance, weil er in einigen Bereichen bereits zukunftsweisende Prinzipien des Datenschutzes, wie die grundsätzliche Zustimmungspflicht oder das Prinzip, dass jedes Unternehmen, das Daten europäischer -Bürger verarbeitet, unabhängig vom Sitz erfasst wird, beinhaltet. Allerdings gibt es aus unserer Sicht auch eine Reihe von Verbesserungsmaßnahmen. Für die Bundesrepublik wird es nun entscheidend sein, diese bei den Verhandlungen im Rat durchzusetzen. Und gerade in dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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erst recht in Bezug auf Internet und neue Medien, die schon längst zum Alltag gehören und daraus auch nicht wegzudenken oder zu verdrängen sind, sondern es wäre auch ein gedanklich falscher Ansatz. Der richtige Ansatz ist, ein Datenschutzrecht zu schaffen, das den mündigen Bürger als Herrn über seine Daten begreift und auch so behandelt. Der Ausgangspunkt muss daher sein, dass alle personenbezogenen Daten privat, das heißt in der freien Verfügungsgewalt des Betroffenen, sein müssen - und es für ihre Verarbeitung stets besonderer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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sondern es wäre auch ein gedanklich falscher Ansatz. Der richtige Ansatz ist, ein Datenschutzrecht zu schaffen, das den mündigen Bürger als Herrn über seine Daten begreift und auch so behandelt. Der Ausgangspunkt muss daher sein, dass alle personenbezogenen Daten privat, das heißt in der freien Verfügungsgewalt des Betroffenen, sein müssen - und es für ihre Verarbeitung stets besonderer Voraussetzungen bedarf. "Datenautonomie" ist das Prinzip unseres Datenschutzverständnisses. Datenautonomie bedeutet, dass jeder für sich entscheiden kann, ob oder ob nicht er seine Daten zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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so gesichert sein muss, dass der unberechtigte Zugriff Dritter ausgeschlossen ist. Aber für den Abruf von Daten, die im Telefonbuch mit Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht sind, eine gesicherte Übertragung vorzuschreiben, ist ebenso offensichtlicher Unsinn. Damit wird aber ein Kernproblem offenbar, das die Datenschutzregulierung im Informationszeitalter mit sich bringt: Wir brauchen Regelungen, die anwendbar und praktikabel sind für ganz unterschiedliche Sachverhalte. Es geht nicht an, dass - aus ja durchaus auch berechtigten Gründen - schweres Geschütz aufgefahren wird, um manch einem US-amerikanischen Internetdatenkraken die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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praktikabel sind für ganz unterschiedliche Sachverhalte. Es geht nicht an, dass - aus ja durchaus auch berechtigten Gründen - schweres Geschütz aufgefahren wird, um manch einem US-amerikanischen Internetdatenkraken die Grenze aufzuzeigen, aber dann auch die Spatzen mit Kanonen beschossen werden. Ein Recht, das dieser Prämisse folgt, kann nur ungenaue Streutreffer verursachen und damit zu Kollateralschäden führen, die niemand wollen kann. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme Wert darauf gelegt, dass die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk darauf richtet, dass hier nicht im Versuch, Facebook
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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zu Kollateralschäden führen, die niemand wollen kann. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme Wert darauf gelegt, dass die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk darauf richtet, dass hier nicht im Versuch, Facebook, Google und Co. zu treffen, ein Lex Internet geschaffen wird, das dann aber den Handwerksbetrieb um die Ecke trifft. Einige Punkte, die wir in unserer Stellungnahme einfordern, sind auch schon von vielen anderen kritisiert worden - und wir haben hier nicht einfach die Stellungnahme der Gewerkschaften übernommen und schließen uns dieser an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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nichtöffentlichen Bereich, weil man das Standesamt nicht gleichbehandeln kann mit Facebook; klare, unmissverständliche und praktikable Vorgaben zum Schutz von besonders sensiblen Daten, insbesondere Gesundheits- oder Sozialdaten; die Eindämmung der unerträglich vielen delegierten Rechtsakte, die sich derzeit mitnichten am Wesentlichkeitsprinzip orientieren, das in Art. 290 AEUV verankert ist; die Wahrung der Unabhängigkeit der -Datenschutzaufsichtsbehörden, die nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Verfahren am Ende ihre Unabhängigkeit eben gerade bei der Kommission abgeben und sich deren Diktat unterwerfen müssen; Profilbildung nur mit Einwilligung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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In der Stellungnahme soll offenbar das schöne Wort den praktischen Pferdefuß vergessen lassen. Und, auch das muss ich feststellen, es ist natürlich auch einer der Formelkompromisse, zu denen eine Koalition im Zustand des Dauerzoffs gerade noch fähig ist. Um Ihnen das einmal an einem Beispiel zu veranschaulichen: In Punkt 23 wird zu Recht die "Berücksichtigung des Scorings in der Datenschutz-Grundver-ordnung" und die Achtung der Rechte "der Verbraucherinnen und Verbraucher an Information, Nachvollziehbarkeit und dem Schutz vor unangemessener Benachteiligung" gefordert. So weit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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in der Anhörung als Problem des öffentlichen und parlamentarischen Umgangs mit der Datenschutzgrundverordnung benannt hat: "Die berechtigte einhellige Forderung nach einem Erhalt der durch deutsche Gesetzgebung und deutsche Verfassungsrechtsprechung erreichten rechtlichen Standards - in vielen Fällen gegen Versuche des Gesetzgebers durchgesetzt, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken - darf nicht die vielfältig prognostizierten Mängel an der deutschen Datenschutzpraxis und deren Modernisierungsbedarf unterschlagen. ... Daneben gibt es aber bereits nach heutigem Stand der europäischen Datenschutzrichtlinie eine Reihe weiterer Umsetzungsdefizite, von den nicht umgesetzten Richtlinien mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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erstmals ins Plenum getragen, weil wir in Sorge waren, dass von dieser Koalition dazu gar nichts mehr kommt. Ich habe es damals gesagt, und ich tue es jetzt hier gerne wieder und appelliere erneut an die Koalition, all die Kritik, das Verharren und Zögern endlich in konstruktive Energien umzuwandeln. Denn wir brauchen die EU-Datenschutzreform. Wir brauchen die EU--Datenschutzreform, weil wir ansonsten im zunehmend globalisierten Datenverkehr, in Zeiten, in denen zwei Drittel aller Bürgerinnen und Bürger online sind und heute beinahe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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und sie gilt nach der Rechtsprechung in einer Reihe von Punkten bereits als vollharmonisierend. Natürlich bedeutet der Schritt zur Rechtsform der Verordnung auch insoweit eine bedeutende Veränderung, aber dann lassen Sie uns doch konkret über die-jenigen Gebiete, etwa den Sozialdatenschutz, das -Meldewesen oder vielleicht sogar Teile des Medizindatenschutzes, reden, bei denen wir uns konkret wünschen, dass unsere Standards auch auf europäischer Ebene Eingang finden. Die Verordnung lässt dafür durchaus Spielräume offen, und die grundlegende Gesprächsbereitschaft der Kommission wurde bereits signalisiert. Bereichsausnahmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Sachkenntnis der Betroffenen in ihren Unternehmen und Branchen und die Verantwortung des Gesetzgebers für einen durchgehend hohen Schutzstandard zusammengeführt werden. Ein solches Konzept konnten Sie bis heute noch immer nicht vorlegen. Schließlich: Die irreführende These vom Verbotsvorbehalt dient lediglich dazu, das Bild der hinderlichen Bürokratie zu evozieren. Der Erlaubnisvorbehalt behält seine wichtige Funktion der Verteilung der Rechtfertigungslast auch für scheinbar unwichtige Informationen über Personen, weil diese, einmal ihrem Kontext entrissen und anderswo verwendet, eben doch erheblichen Schaden entfalten können. Deshalb ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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zu Protokoll zu geben.16 Sind alle damit einverstanden? - Widerspruch erhebt sich nicht. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11293 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das so gemeinsam beschlossen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion Die Linke. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9972, den Antrag der Fraktion Die Linke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die oft nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, müssen die Regelungen gestrafft und auch für Nichtjuristen verständlich formuliert werden. Die Neufassung ist also eine notwendige Anpassung, und ich gratuliere der Bundesregierung zu ihrer Entscheidung, das Außenwirtschaftsrecht zu novellieren. Worum es hier zunächst geht, sind modernere Definitionen für besseres sprachliches Verständnis. Das AWG wird an die moderne Terminologie angepasst. Es erhält eine zeitgemäße Sprache und wird in Einklang mit den europarechtlich etablierten Begriffen gebracht. Da das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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bewusst über das Außenwirtschaftsrecht hinwegsetzt, handelt nicht nur ordnungswidrig, er macht sich vielmehr strafbar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten als Straf-taten soll hingegen nicht mehr möglich sein. Der Gesetzentwurf - mit Ausnahme von Verstößen gegen Waffenembargos - verzichtet auf eine Strafbewehrung fahrlässigen Handelns, das heißt von Verstößen gegen die erforderliche Sorgfalt. Der Grund hierfür ist einleuchtend: Mitarbeiter exportierender Unternehmen sollen nicht kriminalisiert werden, wenn sie sich rechts-treu verhalten wollen, ihnen aber versehentlich ein Arbeitsfehler unterläuft. In diesen Fällen ist die Verhängung eines Bußgeldes gegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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in Deutschland. Es kommt hinzu: Die Hermesbürgschaft für Angra 3 soll 1,3 Milliarden Euro betragen. Mit diesem Betrag will die Bundesregierung ein Projekt fördern, an dem kein deutsches Unternehmen mehr beteiligt ist. Das Atomkraftwerk soll in einem Gebiet gebaut werden, das geologisch - aufgrund von Erdrutschgefahren und instabilen Böden - und geografisch - durch die Nähe zum Meer und zu Großstädten - ungeeignet ist. Darüber hinaus ist das Sicherheitsdesign des geplanten Atomkraftwerks veraltet. Unter Rot-Grün haben wir Hermesumweltleitlinien entwickelt. Wir wollen im Ausland keine Projekte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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im jeweiligen Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente geprüft" werde. Aber warum schreiben Sie es nicht ins Gesetz? Sie könnten für Klarheit sorgen. Das wäre eine wirkliche Weiterentwicklung des Außenwirtschaftsrechts. Und sagen Sie nicht, das Außenwirtschaftsgesetz würde durch diese Kriterien überfrachtet werden. Wem wollen Sie etwas vormachen? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorschriften zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern aufgehoben werden sollen. Begründet wird diese Aufhebung mit dem bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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strenge Exportkontrolle für Rüstungsgüter bleibt unangetastet." Doch die Exportkontrolle für Rüstungsgüter ist in Deutschland ein Skandal. Insbesondere wir Abgeordnete werden außen vor gehalten. Die Legislative, also wir, hat zurzeit sogar nur beschränkte Informationsrechte im Hinblick auf bereits erteilte Genehmigungen, und das Wenige erhalten wir sogar regelmäßig lückenhaft und mit erheblicher Verspätung. Nur im jährlichen Exportbericht erfahren wir von erteilten Genehmigungen für Rüstungsgüter; aber dieser wird regelmäßig erst zum Ende des folgenden Jahres fertiggestellt. Hier muss die Regierung endlich eine verbindliche Zeitvorgabe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Milchpaket ermöglicht es unseren Milchbauern in Zukunft, ihre Vermarktung noch besser zu bündeln. Erzeugergemeinschaften können nun auch selbst Preise mit Molkereien verhandeln und damit eine bessere Stellung in der Wertschöpfungskette einnehmen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun das Marktstrukturgesetz, das seit 1969 die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen regelt, weiterentwickelt und so die Umsetzung der neuen EU-Regelung ermöglicht. Für die Landwirte gibt es am bestehenden Anerkennungssystem keine grundlegenden Änderungen, sodass der bürokratische Aufwand nicht erheblich wachsen wird. Wir begrüßen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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und Milch ist, etwa zur Käseproduktion, stark nachgefragt. Ich weiß: Es gibt Kritik an der Exportorientierung der deutschen Landwirtschaft, trotz der Tatsache, dass die europäische Milchquote derzeit um 4,3 Prozent unterliefert wird. Es ist nicht einzusehen, dass im Exportland Deutschland, das seine Entwicklung und seinen Wohlstand der Orientierung auf den Außenhandel zu verdanken hat, gerade eine Branche, nämlich die Land- und Ernährungswirtschaft, nicht weitere ausländische Absatzmärkte erobern soll. Wir würden so den Bauern einerseits Entwicklungsmöglichkeiten verweigern und andererseits die Marktentlastung im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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der Märkte nicht? Warum produzieren die Milchviehbetriebe auf Teufel komm raus, egal ob die Preise steigen oder sinken? Warum -reagieren die Erzeuger nicht auf die Marktlage? Warum schränken sie ihr Angebot an Milch nicht ein, wenn die Preise niedrig sind, das heißt, die Kosten nicht gedeckt werden können, und weiten es aus, wenn Verbrauch und Nachfrage steigen? Das wäre doch marktgerechtes Verhalten? Es ist im Grunde ganz einfach: Es gibt keinen fairen Milchmarkt, in dem sich Erzeuger, Verarbeiter und Händler auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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entweder möglichst viel Milch liefern, auch wenn der Preis nicht kostendeckend ist, um damit zumindest einen Teil meiner Ausgaben zu decken, oder ich ziehe mich komplett zurück und gebe die Milchviehhaltung auf. Die verbleibenden Betriebe versuchen durch Kostensenkung und Wachstum, das Notwendige zum Überleben zu erwirtschaften, was häufig zu hoher Selbstausbeutung und Überschuldung führt. Das genau ist der Grund, warum die Milchmenge sich kaum verändert, obwohl die Zahl der Erzeugerbetriebe ständig schrumpft. Wachsen oder Weichen, diese Devise des sogenannten Strukturwandels bestimmt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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die Möglichkeit, die Angebotsmenge zu variieren und auch an verschiedene Abnehmer zu verkaufen. Die Linke unterstützt die Anliegen der Milcherzeuger für eine wirksame Angebotsbündelung und Mengen-steuerung durch sie selbst. Wenn das Milchangebot die Nachfrage übertrifft, muss es eben möglich sein, das Angebot zurückzufahren und darüber die Preisbildung zu beeinflussen, ohne dass die Abnehmer dies sofort mit dem Rückgriff auf andere Angebote aus dem Weltmarkt aushebeln können, um damit wieder den Preis zu drücken. Nur ein funktionierender Milchmarkt kann die auch ökologisch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.2012 () [PBT/W17/00204]
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Sicher sehr viel mehr als Ihr Koalitionspartner!) Man hofft allerdings, daß für Betriebsratswahlen und andere Anlässe dieser Antrag seinen Zweck erfüllt. Übrigens ist die Rechnung der Antragsteller über die finanziellen Auswirkungen, wie wir das gewöhnt sind — es tut mir leid, das so sagen zu müssen —, falsch. Die Steuermindereinnahmen betragen nicht 15 bis 20 Millionen, sondern 40 Millionen DM; Sie haben sich um mehr als 100 % verrechnet. (Abg. Leicht: Das sind Angaben des Finanzministers!) Ich möchte gleich hinzufügen: es geht hier nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.03.1972 () [PBT/W06/00176]