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der Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz gemäß der klassischen Theorie, sondern darüber hinaus im Sinne einer weiteren Verteilung der Macht. Diesen Gedanken der Machtverteilung glauben wir u. a. am besten dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß neben dem Volksparlament, das aus der Volkswahl hervorgegangen ist, völlig gleichberechtigt in der Legislative eine andere Körperschaft in Gestalt der sogenannten zweiten Kammer steht. Der Ausgangspunkt ist also sicherlich die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundesrates. Sie enthält eine Einschränkung der Rechte des direkt gewählten Parlaments
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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in welchem Maße der Anteil der Bekenntnisse für die einzelnen Parteien steigt und fällt. Die Stimmung am Wahltag mag manchmal selbst dann als Augenblicksstimmung erscheinen, wenn keine Verfälschung des Wahlergebnisses durch eine verfassungswidrige Propaganda der Bundesregierung zustande kommt, wie wir das bei der letzten Bundestagswahl erlebt haben. (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Was soll das?) — Das ist jedenfalls die Wahrheit, Herr Kollege. Und die Wahrheit muß man halt gelegentlich aussprechen. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Sie ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Zurückhaltung und veranlaßt die Bundestagsopposition zur Mäßigung. Durch den Einfluß des Bundesrates werden weiterhin sachliche Überspitzungen und gesetzgeberische Parforceritte vermieden. So können Entscheidungen heranreifen und Kompromisse erzielt werden. Der Bundesrat ist somit staatspolitisch bedeutsam und erwünscht. Eines der oberflächlichsten Argumente, das ich in der politischen Diskussion gehört habe, beinhaltet die Aussage, der Bundesrat sei heute eine Art „Gegenregierung". Das ist eine Aussage, die dadurch nicht besser wird, daß sie sogar vom Bundeskanzler Schmidt am 17. Mai 1974 in diesem Hause gemacht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Organ der Landesregierungen ist, die allerdings von den Landtagen bestimmt worden sind. Dazu muß ich bemerken, daß mir das nicht überzeugend erscheint. Die Enquete-Kommission stellt klar: dem demokratischen Prinzip entspricht auch eine mittelbare Bestellung der Vertreter, jedenfalls in einem Organ, das an der Gesetzgebung mitwirkt, das ich also Zweite Kammer nennen möchte. Außerdem ist es geschichtlich öfter so, daß das sogenannte Oberhaus — der Bundesrat wäre ja, wenn wir britische Verhältnisse annähmen, ein Oberhaus, so wie der Bundestag als Volksvertretung als Unterhaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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allerdings von den Landtagen bestimmt worden sind. Dazu muß ich bemerken, daß mir das nicht überzeugend erscheint. Die Enquete-Kommission stellt klar: dem demokratischen Prinzip entspricht auch eine mittelbare Bestellung der Vertreter, jedenfalls in einem Organ, das an der Gesetzgebung mitwirkt, das ich also Zweite Kammer nennen möchte. Außerdem ist es geschichtlich öfter so, daß das sogenannte Oberhaus — der Bundesrat wäre ja, wenn wir britische Verhältnisse annähmen, ein Oberhaus, so wie der Bundestag als Volksvertretung als Unterhaus zu bezeichnen wäre — nicht voll
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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zum heutigen Tage fortdauert. Ich kann sagen, er hat sich verfestigt. Die Enquete-Kommission hat mit Recht auch festgestellt, daß in dem Maße, in dem durch Verfassungsänderungen die Rechte der Länder eingeschränkt werden und damit die Bedeutung ihrer Eigenstaatlichkeit geringer wird, das Gewicht des Bundesrates als föderatives Organ geradezu zunehmen muß. Sicherlich hat sich der Bundesrat bewährt. Ich meine, Ministerpräsident Kiesinger hat als Präsident des Bundesrates am 9. November 1962 mit Recht gesagt: Es gibt keinen wirksameren Schutz gegen provinzielle Verkümmerung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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worden ist. Die Bedeutung des Parlaments ist dabei unberührt geblieben, und die demokratische Ordnung ist damit sicher gestärkt worden. Warum eigentlich diese für mein Gefühl unbegründete Furcht vor den Entscheidungen des. Volkes im_ Gesamtgefüge der repräsentativen Demokratie? Das zweite Problem, das die Enquete-Kommission deutlich angesprochen hat, ist die Aufstellung von Wahlkandidaten. Nur 5 °/o der Bürger sind Mitglied einer politischen Partei. Nur Mitglieder einer politischen Partei haben maßgebenden Einfluß auf die Aufstellung von Bewerbern. Bei vielen Bürgern verdichtet sich der Eindruck
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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die Enquete-Kommission deutlich angesprochen hat, ist die Aufstellung von Wahlkandidaten. Nur 5 °/o der Bürger sind Mitglied einer politischen Partei. Nur Mitglieder einer politischen Partei haben maßgebenden Einfluß auf die Aufstellung von Bewerbern. Bei vielen Bürgern verdichtet sich der Eindruck, das Rennen sei, was die Personen anbetreffe, lange bevor die Wahlkabinen eröffnet werden, längst gelaufen. Und wenn dann das Rennen in einem Wahlkreis sehr spannend wird und der bisher immer unterlegene Kandidat den Wahlkreis gewinnt, stellt der Bürger mit Überraschung fest
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Zweitstimmen auf sich vereinigt hat. Das ist auch für die Kandidaten ein Vorteil. Ich sage das einmal deutlich. Der „stille Experte", der in der Öffentlichkeit nicht oder ganz wenig bekannt ist, oder das Mitglied des Vorstandes eines großen deutschen Unternehmens, das als Lobbyist über einen „warmen" Listenplatz mit ins Parlament gebracht werden soll, haben bei diesem System keine Chance, werden sehr wahrscheinlich nicht gewählt werden. Andere aber, die durch Arbeit in Verbänden, durch Arbeit in Berufsgruppen, durch überregionale Arbeit bekannt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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daß es keinen Sinn hat, jemanden immer an das Ende der Liste zu setzen, wenn dieser immer um 12, 20 oder 40 Plätze nach vorne gewählt wird. Wir sollten uns also bei den Beratungen die Mühe machen, dieses bayerische Wahlsystem, das übrigens seine weitergehenden Entsprechungen im baden-württembergischen und im bayerischen Kommunalwahlsystem hat, näher anzuschauen, zu prüfen, und uns die von der Enquete-Kommission Verfassungsreform bereits aufgeworfene Frage vorlegen, ob wir mit der Einführung dieses Systems der beweglichen Liste im Bundeswahlgesetz dem Bürger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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und der Judikative weiterleitet. Wie gesagt, der Bundesrat ist hierbei ein besonderes Problem. Ich will auf die Ausführungen des Kollegen Dr. Jaeger hier nicht im einzelnen eingehen. Auch wir unterstreichen die Notwendigkeit, den Bundesrat als ein Organ des Bundes beizubehalten, das freilich — auch darüber besteht ja kein Streit —.kein frei gewähltes Parlament ist. Aber darüber brauchen wir jetzt wohl nicht zu debattieren. Ein zweiter allgemeiner Grundsatz. Man mag mit Recht darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die verfassungsrechtlichen Normen mit solcher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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daß erstens die Wahlperiode erst mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages endet und zweitens der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt. Einen weiteren sehr wesentlichen Fortschritt in diesem Sinne bedeutet für mich der Vorschlag der Kommission, das Institut der Parlamentsauflösung durch die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode zu ersetzen. Mir erscheint hierbei wichtig, daß nach den Vorschlägen der Kommission dieses Instrument nicht nur an die Stelle der Parlamentsauflösung durch den Bundespräsidenten treten soll, also in den Fällen des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Unsicherheit beheben, die sich bei den bisherigen Schranken — das sind Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung — auch oder vielleicht auch wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben haben. Gleichzeitig denkt sie zweitens an eine Lockerung der Anforderungen mit dem Ziel, das Parlament zu entlasten. Also im Ergebnis eine Senkung des Delegationsrisikos und eine Erweiterung des Delegationsspielraums. Die Beschränkung der Anforderungen nur noch auf den Zweck der Ermächtigung — das ist der Vorschlag — mag beide Ziele erreichen. Dann werden aber — für mich gilt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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bei Ihrer Erfahrung eher verwunderliche Praxisferne gekennzeichnet. Ich möchte 'die Gelegenheit nehmen, noch zwei Mißverständnisse auszuräumen, die in diesem Zusammenhang eine gewisse Popularität besitzen. Die Wahl des Parlaments gibt nicht einer bestimmten Mehrheit ein auf Zeit unantastbares Mandat. Dieses Mandat, das der Wähler erteilt, hat das Parlament als ganzes inne. Und wie sich während. der Dauer der Legislaturperiode legitimerweise Meinungen bei den Wählern oder in den Parteien ändern können, so auch innerhalb des Parlaments. Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten kennzeichnet ihre individuelle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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dem Wähler vor der Wahl gegebene Wort gebunden zu fühlen. Ich glaube, in der öffentlichen Diskussion wird diese mögliche Konstellation zu häufig übersehen. Ich komme zum zweiten Punkt. Gewissen im Sinne des Art. 38 ist, wie mir scheint, nicht etwas, das der Abgeordnete nur bei besonders hehren Anlässen hervorholen dürfte, während er im übrigen gehalten ist, der Fraktions- und Parteilinie zu folgen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 bedeutet vielmehr, daß sich der Abgeordnete für jede anstehende Entscheidung seine politische Überzeugung
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Möglichkeit des Zustimmungsvorbehaltes und auch des Vetovorbehaltes. Beide haben in § 51 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Stabilitätsgesetzes ihren Niederschlag gefunden. Eine weitere Variante wäre der sogenannte Rückholvorbehalt, die Einräumung des- Rechtes an eine Minderheit — wie immer man sie begrenzt —, das Parlament mit einer solchen Normsetzung durch die Exekutive zu befassen. Ich hege keine verfassungsrechtlichen Bedenken, etwa unter dem Gesichtspunkt des Gewaltenteilungsprinzips, gegen eine solche Lösung. Auch könnte ich mir vorstellen, daß sich das Bundesverfassungsgericht angesichts solcher Parlamentsvorbehalte zu einer etwas
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Wortlaut des Grundgesetzes denken. Die Verfassung ist mehr als das Grundgesetz. Sie ist mehr, sie ist etwas anderes als ein Organisationsstatut; die Verfassung umfaßt die Art und Weise des Zusammenlebens dieses Volkes, dieser Gesellschaft. Sie umfaßt nicht nur die Regeln, das Organisationsstatut, was auch im Grundgesetz steht. Hier sind es zwei Punkte, auf die ich eingehen will. Das ist die Einbeziehung des einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen in den Willensbildungs- und Meinungsbildungsprozeß hi diesem Staat. Sicher ist es richtig, wenn wir
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gesetzlich regeln. Wenn Sie, Herr Kollege Klein, z. B. ganz richtig sagen, daß ich Bedenken habe, einen Fraktionswechsel einfach so hinzunehmen, dann haben Sie auch richtig referiert, daß ich keinen Vorschlag mache, weil ich in der Tat der Meinung bin, das entziehe sich der gesetzlichen, der verfassungsrechtlichen Rgelung, sondern sei eine Frage, bei der sich der einzelne demgemäß zu verhalten habe, und jeder Fall liegt wieder anders. Ich bin gegen eine gesetzliche Regelung, weil es nicht gelingen wird, zwischen Art. 38
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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politischen Fragen heraus entschieden werden. Deshalb — das war eine der tragenden Überlegungen der Enquete-Kommission — waren wir der Meinung, daß diese Entscheidungen nur von denjenigen getroffen werden können, die integrierend wirken können. Aber es bleibt ein Unbehagen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich an die Parteien wendet, das sich an uns Abgeordnete selbst wendet, ob wir auch den richtigen Kontakt — das können wir jetzt nicht regeln, sondern das müssen wir tun — mit solchen Bürgerinitiativen — sage ich jetzt ganz allgemein — aufnehmen und sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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das war eine der tragenden Überlegungen der Enquete-Kommission — waren wir der Meinung, daß diese Entscheidungen nur von denjenigen getroffen werden können, die integrierend wirken können. Aber es bleibt ein Unbehagen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich an die Parteien wendet, das sich an uns Abgeordnete selbst wendet, ob wir auch den richtigen Kontakt — das können wir jetzt nicht regeln, sondern das müssen wir tun — mit solchen Bürgerinitiativen — sage ich jetzt ganz allgemein — aufnehmen und sie richtig in die Verantwortung bringen, ob
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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konnte oder bestätigen mußte. Ein solches Verfahren ist absolut notwendig. Wir können es allerdings auch nicht gesetzlich regeln. Ich muß mich nun mit dem Gedanken auseinandersetzen, ein solches Verfahren zu institutionalisieren. Es gibt Vorschläge, einen Wirtschafts- und Sozialrat zu schaffen, das Verfahren also in einem Verfassungsorgan mit beratendem Charakter zu institutionalisieren, das in wirtschafts-, finanz-, sozial- und steuerpolitischen Fragen mitreden kann. Wer wäre in einem solchen Organ dann alles vertreten? Die Wirtschaftsverbände, der Bauernverband, die Gewerkschaften, der Beamtenbund — keiner hat die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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können es allerdings auch nicht gesetzlich regeln. Ich muß mich nun mit dem Gedanken auseinandersetzen, ein solches Verfahren zu institutionalisieren. Es gibt Vorschläge, einen Wirtschafts- und Sozialrat zu schaffen, das Verfahren also in einem Verfassungsorgan mit beratendem Charakter zu institutionalisieren, das in wirtschafts-, finanz-, sozial- und steuerpolitischen Fragen mitreden kann. Wer wäre in einem solchen Organ dann alles vertreten? Die Wirtschaftsverbände, der Bauernverband, die Gewerkschaften, der Beamtenbund — keiner hat die Mehrheit; jeder vertritt seine Vorstellungen. Wenn jeder ehrlich seine Vorstellungen vertritt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Sie wissen!) — Entschuldigen Sie, Sie können anscheinend nicht zuhören. Ich kann Ihnen doch nicht helfen, wenn Sie nicht zuhören. Ich habe gesagt, es ist 25 Jahre alt, und wir haben diesem Gesetz 1971/72 einen ganz neuen Inhalt gegeben. Ist Ihnen das so unangenehm? (Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Nein, das ist mir nicht unangenehm! Sie müssen nur die Wahrheit sagen!) — Na also! Warum wollen Sie unbedingt behaupten, daß ich etwas falsch sage, wenn Sie bloß nicht zuhören? Aber, Herr Jenninger, das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Die Fürsten entsandten Vertreter in den Bundesrat. Der Bundesrat war der Träger der Souveränität. Der Bundesrat beschloß die Gesetze und nicht der Reichstag. (Zuruf des Abg. Benz [CDU/CSU]) Der Bundesrat war das entscheidende Gremium. In dem Augenblick — Herr Jaeger, das wissen Sie doch; sagen Sie es doch auch so —, in dem die Fürsten als Träger der Souveränität wegfielen, nämlich 1918-1945, kamen sie Gott sei Dank nicht wieder —, und alle Staatsgewalt vom Volke ausging, war nun ganz konsequent, daß die Gesetze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]
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Damit müssen wir uns beschäftigen. Vizepräsident Frau Funcke: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) : Gerne. Bitte, Herr Klein. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Herr Kollege Schäfer, ist Ihnen bekannt, daß das Verständnis der Verfassung von 1871, das Sie eben vorgetragen haben, das Verständnis ist, das Bismarck seinen Staatsstreichplänen im Jahre 1890 zugrunde legte, aber nicht dasjenige der zur Zeit der Verfassung von 1871 allgemein vertretenen Lehre? Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) : Nein, das ist falsch, Herr Klein. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1978 () [PBT/W08/00073]