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werfen. Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass als Eingangsinstanz das OLG zuständig ist. Das garantiert den schnellen Weg zur verbindlichen Regelung beim BGH. Am Beginn der Verhandlung stehen einige Hinweise des Gerichts, die sicherstellen, dass abseitige Anträge, die keine Chance haben, das Verfahren nicht belasten, so wie es im KapMuG teilweise auch geregelt ist. Das ist fair für die Verbraucher. Sie können eine erste Einschätzung des Gerichts abwarten, bevor sie darüber entscheiden, ob sie auf der Liste bleiben. Das ist fair für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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Sachverständigen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Haben Sie die Änderungen gelesen? – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Wir haben es ja geändert!) Ich habe den Eindruck: Sie wollen gar kein gutes Rechtsmittel schaffen, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern wirklich hilft. Ihnen liegen die Interessen der Konzerne, die gegebenenfalls belangt werden könnten, mehr am Herzen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Oh, das war jetzt echt schwach! – Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Die Zukunft wird es ja zeigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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2013 gibt es die Empfehlung der Europäischen Kommission, Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen, meine Damen und Herren. Das heißt ja, es muss vorher schon viele Jahre lang Vorfälle und Mängel gegeben haben, aufgrund derer die EU-Kommission auf die Idee kam, das zu empfehlen. Das Problem ist also nicht erst im September 2015, mit der Abgasmanipulation, bekannt geworden. Wenn ich mir den Zeitablauf angucke, kann ich nur sagen: Setzen, fünf, für den Vorschlag, den Sie heute hier machen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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Unternehmen, weil sie schlechte Ware geliefert haben. Und jetzt kommen Sie – zweitens – mit dieser etwas obskuren Konstruktion. Nach unserer Auffassung und der Auffassung vieler Wissenschaftler und sogar Gerichtspräsidenten wäre es am Ende sogar klüger, zu sagen: Wir machen ein Gesetz, das den Eintritt der Verjährung verhindert. – Das ist nicht ohne Beispiel; zum Beispiel kann man das im Kartellrecht bei besonderen Ereignissen längst machen. Meine Damen und Herren, machen wir doch ein verjährungsverhinderndes Gesetz und überlegen uns dann genau, wie eine gute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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Außerdem ist es auch so, dass es hier zu einem Schaden für den Rechtsstaat kommt, wenn Fehlverhalten nicht geahndet wird und damit am Ende auch noch Gewinne gemacht werden. Gerade bei diesen kleinen Summen ist das Verfahren über die Verbände, das wir gewählt haben, ein sehr gutes, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt erst einmal darauf aufmerksam werden, dass Probleme bestehen und dass sie hier die Möglichkeit hätten, ihr Recht einzuklagen. Das fällt vielen eben nicht auf. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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solche Verfahren voranzutreiben, Leute gezielt anzusprechen und dafür zu sorgen, dass wir zu einer schnellen Klärung der rechtlichen Situation kommen. Ja, die individuellen Ansprüche müssen im Anschluss im Zweifelsfall alleine eingeklagt werden. Aber glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Unternehmen, das sich schon ein Urteil in der Sache abgeholt hat, das Risiko eingeht – insbesondere bei einer entsprechenden medialen Begleitung durch die klagenden Verbände –, sich auch noch eine Klatsche in einer ganzen Reihe von Einzelverfahren abzuholen? (Zuruf der Abg. Dr. Manuela Rottmann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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dass wir zu einer schnellen Klärung der rechtlichen Situation kommen. Ja, die individuellen Ansprüche müssen im Anschluss im Zweifelsfall alleine eingeklagt werden. Aber glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Unternehmen, das sich schon ein Urteil in der Sache abgeholt hat, das Risiko eingeht – insbesondere bei einer entsprechenden medialen Begleitung durch die klagenden Verbände –, sich auch noch eine Klatsche in einer ganzen Reihe von Einzelverfahren abzuholen? (Zuruf der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das halte ich nicht für ein realistisches
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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nicht für ein realistisches Szenario. (Beifall bei der SPD) Weil Sie die Aussagen unserer Sachverständigen in der Anhörung so gerne zitiert haben, sage ich: In der Anhörung haben gerade die Sachverständigen, die wir benannt haben, sehr deutlich gesagt, dass sie das für ein taugliches Instrument halten. Natürlich kann man sich immer mehr vorstellen; aber gerade was diesen letzten Punkt, sozusagen die Frage des individuellen Leistungszugangs angeht, waren die Sachverständigen sehr klar: Sie glauben, dass das Thema Schlichtung eine größere Rolle spielt
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damit komme ich dann auch zum Schluss –: Natürlich ist das keine Lex VW; das habe ich vorhin schon gesagt. Das ist aber das prominenteste Beispiel, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher massenhaft geschädigt werden. Es wäre doch ehrlich gesagt einfach fahrlässig – das genau würden Sie uns vorwerfen –, wenn wir hier nicht handeln und auf Eile drängen würden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die Musterfeststellungsklage seit Jahren. Wir freuen uns, dass wir hier und heute in die Umsetzung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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ihn heute mit einigen sehr guten Änderungen, die uns die Sachverständigen und der Bundesrat mitgegeben haben, verabschieden. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden mit der Musterfeststellungsklage ein neues Rechtsschutzinstrument in die Zivilprozessordnung einfügen, das gerade den Verbrauchern, die wenig Geld haben oder über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht verhilft. Gegen die anfängliche Sorge im Zusammenhang mit dem Thema Klagebefugnis, die wir durchaus hatten – das ist unbestreitbar –, haben wir einige wichtige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Ganz wichtige Verbesserung!) Ich glaube, man muss auch noch mal einige Sätze zum Verfahren sagen, weil das hier ja auch angeklungen ist. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt – das steht ja auch im Koalitionsvertrag –, das Gesetz zum 1. November 2018 in Gang zu bringen. Davor brauchen wir noch einen gewissen Zeitablauf, um das Ganze für die Leute, deren Ansprüche jetzt zu verjähren drohen, so schnell wie möglich wirksam werden zu lassen. Deswegen haben wir die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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dieses Instrumentarium wenden. (Dr. Marco Buschmann [FDP]: Weil es schlecht und brüchig ist! Weil es keine Rechtskraft entfaltet! Haben Sie an der Rechtsausschusssitzung nicht teilgenommen, Herr Kollege?) Im Jamaika-Sondierungspapier haben wir uns auf die Musterfeststellungsklage geeinigt. Das ist ein Instrument, das die Verbraucher weiterbringt. Ich darf Ihnen sagen: Wir haben diese Klageart auch nach der Sachverständigenanhörung in einigen Punkten noch verbessert. Die Anmeldung wurde erleichtert; (Dr. Marco Buschmann [FDP]: Fragen Sie mal Frau Dr. Lutz, was sie dazu sagt!) sie ist
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nicht wahrnehmen, dass CETA und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan wesentliche Punkte der Kritik aufgenommen haben, ist schwierig. Deswegen lohnt es sich eigentlich nicht mehr, über Ihre Anträge lange zu diskutieren. In einem Punkt haben Sie allerdings recht: Sie haben geschrieben, das Abkommen mit Japan gehe weit über das Absenken von Zöllen hinaus. Richtig, aber das war doch immer Ihre Forderung. Sie wollten doch alles andere in diesem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ebenfalls geregelt haben. (Pascal Meiser [DIE LINKE]: Das ist doch Quatsch!) Nun wird
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das Wirtschaftswachstum über dem Schnitt der Europäischen Union liegt. Sie hat auch fälschlicherweise behauptet, dass Großbritannien unser erster Handelspartner in der Europäischen Union ist. Das ist aber Frankreich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hansjörg Müller (AfD): Verehrter Herr Kollege Janecek, das passt sehr gut zusammen. Sehen Sie sich die Zuwachsraten der deutschen Exportwirtschaft an: Als es die EWG, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, noch gab und als es den Euro noch nicht gab, da waren die wesentlich höher als jetzt. (Lachen des Abg.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.2018 () [PBT/W19/00039]
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dass eine demokratische Rückbindung an den zuständigen Gesetzgeber erfolgt. – Das ist das eine. Wenn wir schon über den Wirtschaftsausschuss reden: Gestern haben alle Kollegen der Altparteien laut aufgejault, als ich gesagt habe, dass der EU-Apparat inzwischen ein Eigenleben entwickelt hat, das die gesamte demokratische Legitimation der Europäischen Union infrage stellt. Genau das begründe ich jetzt auch sehr gern für Sie. (Beifall bei der AfD) Wie verhält sich die Union, die Europäische? Nach dem Motto „zwei Schritte vor, einen zurück“ usurpiert Brüssel
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JEFTA in dieser Form ab. Zum Antrag der Grünen, JEFTA fair nachzuverhandeln. Es ist korrekt: 1 000 Seiten Vertragstext hätten husch, husch durchgewunken werden sollen, damit wir Bürger nichts davon mitbekommen. So geht es nicht. Insofern unterstützen wir den Antrag, das JEFTA-Abkommen jetzt fair nachzuverhandeln. Sonst bleibt mir nur noch zu sagen: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Regierung Merkel zurücktreten sollte. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächster Redner ist der Kollege Markus
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schon eine sehr bemerkenswerte Sache. Mit dem Vertrag von Lissabon haben wir der EU die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik übertragen. Das ist jetzt neun Jahre her. Und jetzt kommen Sie und beschweren sich, dass die EU ein Abkommen abschließt, das genau in diese Kompetenz fällt. Ihr Antrag kommt, um das klar zu sagen, neun Jahre zu spät. Die EU tut nichts weiter, als ihre Zuständigkeit wahrzunehmen, und das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, sonst hätten
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denen die Kommission arbeitet. Ein weiterer Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Wie sollte zukünftig unsere Handelspolitik gestaltet sein auf europäischer Ebene? Das Handelsabkommen mit Japan kann nicht isoliert betrachtet werden. Die EU hat parallel dazu ein strategisches Partnerschaftsabkommen ausgehandelt, das die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Japan auf eine neue Ebene heben wird. Das Abkommen setzt einen neuen rechtlichen Rahmen, zum Beispiel bei der Bekämpfung des Klimawandels, beim Katastrophenschutz und bei der Energiesicherheit. Die Umsetzung der Ziele des Pariser
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CDU/CSU beantragt hat, nach der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung des Deutschen Bundestages zu unterbrechen, zur Durchführung einer Fraktionssitzung. Die Unterbrechung soll dauern bis 13.30 Uhr. Jetzt hat als nächster Redner der Kollege Klaus Ernst, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Herr Lämmel, ich wollte nur darauf aufmerksam machen: Buxtehude hat überhaupt keinen Kreistag, sondern einen Stadtrat, und was mich fasziniert, Herr Lämmel, ist, dass Sie den nicht vorhandenen Kreistag
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Freihandelsabkommen CETA überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof prüft, ob die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht gegeben ist. Ich halte es schon für ein merkwürdiges Rechtsverständnis, wenn Sie, bevor diese Entscheidungen überhaupt gefallen sind, schon darüber entscheiden wollen, das Abkommen zu ratifizieren. (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Ich habe es doch gerade erklärt!) Lassen Sie sich doch ein wenig Zeit, Herr Lambsdorff. (Beifall bei der LINKEN) Im Übrigen: Ich weiß gar nicht, wo Ihr Problem
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die Lebenswirklichkeit der Bürger aus: auf die Qualität der Lebensmittel, beim Arbeitsschutz, beim Datenschutz, bei der Daseinsvorsorge, bei der Wasserversorgung oder dem öffentlichen Gesundheitssystem. Beim Handelsabkommen zwischen der EU und Japan greift die Kommission nun zu einem Trick – Herr Lambsdorff, das wissen Sie genau –: Sie splittet die Abkommen in zwei Teile; ansonsten hätten wir hier nämlich Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Hauptteil wird nur noch auf der EU-Ebene abgestimmt. Die Mitwirkung der nationalen Parlamente ist so äußerst begrenzt bis ausgeschlossen. Muss ein solch arrogantes
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Mitwirkung der nationalen Parlamente ist so äußerst begrenzt bis ausgeschlossen. Muss ein solch arrogantes Verhalten der Europäischen Union nicht zwangsläufig die Bürger Europas gegen die Union aufbringen? (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Nein!) – Doch, das wird sie tun – genauso, wie sie das bei CETA und TTIP hingekriegt hat. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, Wirtschaftsminister Altmaier hat sich in der „FAZ“ vom 11. Juni zum Thema Handelspolitik folgendermaßen geäußert – Zitat –: Es geht um eine positive Gestaltung der Globalisierung im 21.
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Diskussion und parlamentarische Mitwirkung gegenseitig anerkannt oder harmonisiert und damit verändert werden. Das ist Aufgabe der Parlamente und nicht Aufgabe einer Kommission. (Beifall bei der LINKEN) Das geschieht übrigens auch ohne Einflussnahme des Europäischen Parlaments. Ich sage das, weil Sie das immer so gern gegensätzlich darstellen. Das Europäische Parlament kann dort genauso wenig mitreden wie die nationalen Parlamente. (Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Vorschriften brauchen wir nicht im Parlament!) Meine Damen und Herren, man denke etwa an die Regelungen des Verbraucherschutzes wie
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Schiedsgerichte!) dann müssen wir doch miteinander darüber sprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Markus Töns [SPD]: Sie haben es schlichtweg nicht verstanden, Frau Dröge!) Wenn Sie Abkommen verhandeln, die die zentrale Säule des europäischen Verbraucherschutzes, das Vorsorgeprinzip, schwächen, dann müssen wir auch hier im Deutschen Bundestag darüber miteinander diskutieren, dass diese Abkommen so in dieser Form von Ihnen nicht abgeschlossen werden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) All diese Probleme haben
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werden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) All diese Probleme haben wir miteinander besprochen. Zu all diesen Problemen haben wir Ihnen Vorschläge gemacht, wie man das Ganze besser regeln könnte. Es war Ihre politische Entscheidung, das nicht zu machen. Wir sollten einmal auf diesen Konflikt, was eigentlich EU-only ist und wer die Handelspolitik gestalten sollte, zu sprechen kommen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Kollegin Dröge, der Kollege Graf Lambsdorff möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen. Katharina
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