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weiter zu öffnen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen die Beschlagnahme grundsätzlich in allen diesen Fällen unter Richtervorbehalt stellen, um hier die Schwelle zu erhöhen und die Berufe in diesen sensiblen Bereichen zu schützen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das nach dem Vorlauf - das Ganze geht ja schon etliche Jahre - diese Woche nicht sozusagen im Schweinsgalopp durch den Ausschuss und hier durch das Plenum hätten bringen müssen, sondern die Zeit gehabt hätten, das noch einmal entsprechend zu diskutieren, zumal wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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schützen. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das nach dem Vorlauf - das Ganze geht ja schon etliche Jahre - diese Woche nicht sozusagen im Schweinsgalopp durch den Ausschuss und hier durch das Plenum hätten bringen müssen, sondern die Zeit gehabt hätten, das noch einmal entsprechend zu diskutieren, zumal wir ja auch noch einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Diese Kritik haben wir bereits im Rechtsausschuss angebracht. Auch eine intensive Diskussion um die Frage, ob die rechtssystematische Einordnung der Änderung richtig ist, hätten wir uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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gemäß § 353 b Strafgesetzbuch zukünftig nicht einmal mehr rechtswidrig sein dürfen. Damit reagiert die Bundesregierung unmittelbar auf eine Entwicklung in jüngster Zeit, bei der Medienangehörige wiederholt Gegenstand der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gewesen sind. Die Bundesregierung hat deshalb die Notwendigkeit gesehen, das Verhältnis von Pressefreiheit und Strafrecht neu zu justieren. Ich will dabei keinen Hehl daraus machen, dass dies eine Abwägung ist und dass man bei jeder Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter durchaus auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann - insbesondere dann, wenn es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Abwägung ist und dass man bei jeder Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter durchaus auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann - insbesondere dann, wenn es sich im Wesentlichen um Einzelfälle handelt. Gleichwohl hat sich die Koalition entschieden, diese Fälle zum Anlass zu nehmen, das Verhältnis zwischen der Pressefreiheit und anderen Rechten gesetzlich neu auszubalancieren. Das ist maßvoll geschehen, indem nur Beihilfehandlungen aus dem Bereich der Rechtswidrigkeit herausgenommen wurden. Wir erteilen damit keinen Freibrief, andere etwa zum Geheimnisverrat anzustiften. (Beifall bei der CDU/CSU und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Tatverdacht erhoben werden kann, weder eine Beihilfe noch eine Anstiftung. Wer den Geheimnisverräter sucht, darf das nicht auf dem Rücken von Medienangehörigen tun. Es ist doch fern jeder Realität, während der Ermittlungen zu beurteilen, ob ein Journalist möglicherweise den Wunsch, das Geheimnis zu verraten, erst hervorgerufen hat. Dann nämlich könnte ihm nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin Anstiftung vorgeworfen werden. Er würde dann einer Straftat verdächtigt, obwohl er einfach nur recherchiert hat. Wir alle wissen: In Ermittlungsverfahren muss es sehr schnell
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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die Nutzung von Wasser durch die Industrie entworfen werden. Die Koalition vertraut stattdessen auf - wie es heißt - ein enges und vernetztes Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Allein auf freiwillige Selbstbeschränkung zu setzen, wird aber kaum reichen. Es ist naiv, das zu glauben. Letztlich muss man festhalten: Der Antrag, den wir heute debattieren, hat wie die meisten seiner Vorgänger auch ein Glaubwürdigkeitsproblem. Sämtliche schwarz-gelben Anträge, all die schönen Strategiepapiere und Konzepte des Ministeriums, sie klingen gut - die Worte hör' ich wohl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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der wichtigste Handelspartner der Republik Türkei. Die Zahl deutscher Unternehmen in der Türkei liegt bei über 4 700. Beeindruckend ist auch das deutsche Investitionsvolumen: rund 6,3 Milliarden Euro. Die Bundesrepublik Deutschland hatte bereits seit 1985 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei, das jedoch fundamentale Steuervorteile für die türkische Seite enthielt. Diese Regelungen entsprachen in den letzten Jahren nicht mehr der deutschen Doppelbesteuerungspolitik und auch nicht einmal mehr der Praxis, wie sie gegenüber Entwicklungsländern angewendet wird. Unter anderem gab es die Möglichkeit, "fiktive
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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mit dem Angebot und Ziel, Verhandlungen über ein neues Abkommen aufzunehmen. Aus diesem Grund galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010, in der das alte Abkommen weiter angewendet wurde. In Verhandlungen mit der Türkei wurde ein neues Abkommen erarbeitet, das die kritisierten Punkte aufnahm und auf der Höhe der aktuellen deutschen Abkommenspolitik ist. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das am 19. September 2011 unterzeichnet wurde, hält sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen. Ziel des neuen Abkommens ist einerseits die Ver--meidung einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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bis zum 31. Dezember 2010, in der das alte Abkommen weiter angewendet wurde. In Verhandlungen mit der Türkei wurde ein neues Abkommen erarbeitet, das die kritisierten Punkte aufnahm und auf der Höhe der aktuellen deutschen Abkommenspolitik ist. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen, das am 19. September 2011 unterzeichnet wurde, hält sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen. Ziel des neuen Abkommens ist einerseits die Ver--meidung einer Doppelbesteuerung von deutschen -Unternehmen und Privatpersonen in der Türkei und andererseits eine Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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am Finanzamt vorbeizumanövrieren. Die Türkei entwickelte sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Industrienation und einem großen Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland. Sie gilt zudem als Stabilitätsfaktor im Nahen Osten. Es ist deshalb gut und recht, ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zu ratifizieren, das beide Staaten gleichstellt. Deutschland ist für viele ehemalige türkische Gastarbeiter zu ihrer -Heimat geworden, viele haben hier Geschäfte eröffnet - die Türkei ist für deutsche Unternehmen ein guter Wirtschaftsstandort und Handelspartner. Wir möchten die wirtschaftliche Verbindung der beiden Länder stärken und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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die lärmende Uneinigkeit in der Regierungskoalition immer wieder Sand ins Getriebe bei der Suche nach einheitlichen und abgestimmten Positionen, die Deutschlands Wahrnehmung als verlässlichen und berechenbaren Partner in Europa stärken. Ich bin daher über jedes zustimmungsfähige Verhandlungsergebnis froh und erleichtert, das die Bundesregierung vorlegt. Mein Dank geht daher an dieser Stelle an meine Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und insbesondere auch an die Fachbeamtinnen und Fachbeamten des Bundesfinanzministeriums, denen wir das gute Verhandlungsergebnis mit der Türkei verdanken. Obwohl stets mehr wünschbar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Teil der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG auf diesen Freibetrag angerechnet. Art. 25 des Abkommens enthält wichtige Passagen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Das Abkommen orientiert sich am Musterabkommen, MA, der -Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD-MA, das einen international akzeptierten Standard für den umfassenden Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten definiert. In den Verhandlungen mit der Türkei wurde eine Klausel über den Informationsaustausch gemäß dem OECD-Standard aus dem Jahr 2008 aufgenommen, OECD-MA 2005. Damit wird ein Austausch von Informationen auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Nachfrage in den Beratungen im Finanzausschuss nach den Unterschieden zum OECD-Muster--abkommen haben folgende Klarstellungen ergeben: Deutschland und die Türkei haben Quellsteuersätze auf Lizenzgebühren vereinbart, die im Musterabkommen nicht vorgesehen sind. Außerdem konnte die Bundes--regierung ein eigenes Besteuerungsrecht erzielen, das nach dem Musterabkommen nur dem Wohnsitzstaat zusteht. Weitere Abweichungen bestehen bei der Definition von Betriebsstätten: Die türkische Seite hat in diesem Punkt ihre Besteuerungsinteressen verteidigt. Das Abkommen bringt auch einige wichtige Verbesserungen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften aus dem unternehmerischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Das heißt, die in der Türkei fiktiv gezahlte Quellensteuer führt nicht mehr zu einer Steuerfreistellung in Deutschland, sondern wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Im Ergebnis erhöht sich zwar die gesamte Steuerbelastung für das Unternehmen - allerdings nur auf ein Niveau, das auch für Unternehmen ohne Tochtergesellschaften im Ausland gilt. Die Freistellungsmethode gilt im Prinzip bei allen -aktiven Einkünften. Darunter fallen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus einer Betriebsstätte in der Türkei, bei Dividendenausschüttungen einer in der Türkei ansässigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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einer Betriebsstätte in der Türkei, bei Dividendenausschüttungen einer in der Türkei ansässigen Gesellschaft, bei der eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent besteht - allerdings unter beschriebenem Vorbehalt der "Umschwenkklausel". Die Anrechnungsmethode gilt im Grundsatz bei Einkünften, die nicht der Freistellung unterliegen, das heißt für Dividenden in Streubesitz, Zinsen, Lizenzgebühren sowie bei Einkünften von Sportlern und Künstlern. Doppelbesteuerungsabkommen sind Kompromisse - manchmal gute, manchmal schlechte, manchmal reife, manchmal faule. Es gab schon Abkommen, bei denen uns die Zustimmung schwerer gefallen ist als bei dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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zwar im Vergleich zum alten DBA ein Fortschritt, aber immer noch unzureichend. Denn es wurde keine verbindliche Umsetzung von Spontanauskunft und automatischem Informationsaustausch vereinbart. Zudem wird im Wesentlichen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Freistellungsverfahren angewendet und nicht, wie wir fordern, das Anrechnungsverfahren. Ich frage mich auch, warum in dieses Abkommen nicht die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgenommen worden ist. Und ich frage mich, warum hinsichtlich des Informationsaustausches der Standard des OECD--Musterabkommens von 2005 genommen wurde und nicht der von 2008. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Jahren 2007 und 2008. Mit ihnen stellt der EuGH klar: Tariftreue ist ein vergabefremder Aspekt - sie verstoße gegen europäisches Recht. Bund und Länder dürfen demnach die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Tarifbindung koppeln. Damit widerspricht der EuGH dem Bundesverfassungsgericht, das im Jahr 2006 in -einem Urteil gesetzliche Regelungen zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen als Gemeinwohlziel ansieht und das aus meiner Sicht zu Recht. Die Urteile des EuGH führten dazu, dass die Europäi-sche Kommission zu einer Überprüfung der Entsenderichtlinie aufgefordert wurde
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Vertrauen ihrer Arbeitnehmer. Tarif-treue ist für mich eine Selbstverständlichkeit, die einem Unternehmer gegenüber nicht begründet werden muss. Schließlich profitieren auch sie davon, wenn seine -Mitbewerber unter gleichen Voraussetzungen antreten müssen. Für wenig hilfreich halte ich die Forderung der So--zialdemokraten, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen zu öffnen. Meines Erachtens ist es sinnvoller, wenn wir zeitnah ein Gesetz für eine Lohnuntergrenze auf den Weg bringen. Eine Lohnuntergrenze kann dann auch als tariflicher Maßstab bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge herangezogen werden. Tarif-treue wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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Richtlinie aber in mehreren Urteilen zu einer Maximalrichtlinie uminterpretiert, sodass nur noch niedrige Standards eingehalten werden mussten. Entsandte Arbeitnehmer sind dabei die Leidtragenden, da sie oft deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen und Löhne in Kauf nehmen müssen, als in dem Land, in das sie entsandt sind, üblich sind. Die Beispiele aus der Praxis sind zahlreich. Wir kennen alle die erschreckenden Berichte aus Zeitungen, wenn wieder einmal ein Missbrauchsfall ans Tageslicht kommt. Oft sind dies Fälle in der Bauwirtschaft, zuletzt auch beim Bau des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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von Lohndumping und die Schaffung von gleichen Löhnen und gleichen Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Leider gehen die Vorschläge der Kommission teils in die falsche Richtung, teils reichen sie nicht aus. Bei der Monti-II-Verordnung ist ein System herausgekommen, das Streiks diskreditiert. Es soll zum ersten Mal ein EU-weiter Mechanismus geschaffen werden, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Streiks, die "das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes schwerwiegend beeinträchtigen", an andere betroffene Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu melden. Zum einen ist meiner
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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nationalen Kon-trollbefugnissen zu verhindern. Sie darf nicht zulassen, dass weitere nationale Standards infrage gestellt werden. Sie muss bei den Verhandlungen in Brüssel einen klaren Kurs zur Bewahrung und Stärkung der Arbeitnehmerrechte vertreten. Denn das deutsche Sozialmodell ist ein hohes Gut, das es zu bewahren und auszubauen gilt, anstatt sinnvolle Regelungen über Bord zu werfen. Die Bundesregierung muss aber auch zu Hause ihre Hausaufgaben erledigen. Es muss endlich eine Mindestlohnregelung auf den Tisch. Wir brauchen Vereinfachungen im Verfahren für mehr branchenspezifische Mindestlöhne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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zu kippen. Mittlerweile hat der Bundesrat am 2. März 2012 eine Subsidiaritätsrüge nach Art. 6 des Protokolls Nr. 2 des Vertrags von Lissabon beschlossen. Ich glaube, da sitzen auch noch einige Länderkollegen aus der FDP mit drin. Warum sehen die das offenbar anders als die Kollegen in ihrer Bundestagsfraktion? Mit Rücksicht auf unseren Koalitionspartner haben wir im Wirtschaftsausschuss den ursprünglich von CDU/CSU formulierten, Ihnen in der Drucksache 17/9069 vorliegenden, von den FDP-Kollegen aber deutlich abgeschwächten Entschließungsantrag angenommen, in dem die
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doch nicht gerade dadurch gesichert, dass ein griechisches Wasserunternehmen den Zuschlag für die Wasserversorgung zum Beispiel in Freiburg, in St. Peter-Ording, in Wismar oder in Leverkusen erhält und dann von Athen aus die Trinkwasserqualitätskriterien in Deutschland überwachen soll. Meinen Sie, das funktioniert in allen Fällen so gut wie bisher? Gerade bei der Wasserversorgung kann man doch nicht von grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr sprechen! Gerade weil unsere Kommunen die Gestaltungshoheit über die Trinkwasserversorgung für ihre Einwohner vor Ort haben und damit im Sinne einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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der Qualität können wir uns hier nicht erlauben. Es sind die vielen ehrenamtlichen Kräfte, die durch ihr unermüdliches Engagement die hohe Qualität der Rettungsdienste vor Ort sichern. Die wichtige Stütze des Ehrenamtes wäre mit der Richtlinie infrage gestellt. Ein System, das dem Ehrenamt vertraut und ihm eine breite Anerkennung in der Bevölkerung verleiht, würde kaputtgemacht. Das alles sind Punkte, an denen die Bundesregierung dringend Nachbesserungen und Ausnahmeregelungen in Brüssel durchsetzen muss, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, die Konzessionsrichtlinie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]
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von den Kommunalverbänden aus Deutschland, Frankreich und Österreich über den DGB bis hin zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Und auch der Bundesrat und das Europäische Parlament haben diese Richtlinie abgelehnt. Ich will hier nur mal das Europäische Parlament zitieren, das erklärt, "dass ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts -abgestellt würden". Da diese bisher noch nicht fest-gestellt worden seien, sei ein Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen folglich auch nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.2012 () [PBT/W17/00172]