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kann. Nun die Frage an diejenigen, die sagen, man müsse doch einmal bei den Rentenausgaben sparen: Würden sie eigentlich vor den Rentnern bestehen können, wenn ihre Pläne im Laufe der 10 Jahre berücksichtigt worden wären, wenn sie heute sagen müßten, das Renteneinkommen habe sich nicht um den gleichen Prozentsatz erhöht wie die Löhne und Gehälter, und die Rentner, die aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden seien, hätten nicht Anteil am wachsenden Wohlstand oder nicht im gleichen Maße Anteil am wachsenden Wohlstand gehabt? Denn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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und sie sollen deshalb auch eine Mahnung für unsere Beratungen sein. Sie sollen eine Mahnung für unsere Beratungen sein, daß wir den Zusammenhang zwischen Lohn und Gehalt und den Renten sehen müssen, daß nämlich Rentenanpassungen nicht nur den Sinn haben, das Absinken des Lebensstandards zu verhindern — das natürlich auch —, sondern auch den Sinn haben, denjenigen, der aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden ist, in der Solidarität mit demjenigen, der die Beiträge zahlt, ganz deutlich mit anzuheben, ihn weiterzubringen und ihm einen höheren Lebensstandard
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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Mahnung für unsere Beratungen sein. Sie sollen eine Mahnung für unsere Beratungen sein, daß wir den Zusammenhang zwischen Lohn und Gehalt und den Renten sehen müssen, daß nämlich Rentenanpassungen nicht nur den Sinn haben, das Absinken des Lebensstandards zu verhindern — das natürlich auch —, sondern auch den Sinn haben, denjenigen, der aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden ist, in der Solidarität mit demjenigen, der die Beiträge zahlt, ganz deutlich mit anzuheben, ihn weiterzubringen und ihm einen höheren Lebensstandard zu sichern. Das soll nach dem
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der Solidarität der Generationen finanziert. Demnach muß der Fortschritt bei den Beitragszahlern auch den Rentnern zugute kommen. Meine Damen und Herren, ich erinnere Sie an das, was der Herr Minister vorhin gesagt hat: Wir müssen gestehen, daß wir das Ziel, das uns vorschwebte, dennoch nicht erreicht haben. Wir haben damals gemeint, wir könnten so weit kommen, daß man 60 % des Arbeitseinkommens als Rente beziehen kann. Wir haben es nicht erreicht! Wer uns aber jetzt vorschlägt, wir sollten andere Maßnahmen ergreifen als
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zu den Ausgaben der Rentenversicherungsträger oder zu deren Einnahmen gezogen werden müsse. Wir haben einen anderen Modus gewählt, und ich glaube, wir sollten es dabei belassen. Jedenfalls scheint mir nur noch von wenigen bestritten zu sein, daß wir unser Rentenversicherungssystem, das wir zehn Jahre als ein Abschnittsdekkungsverfahren aufgefaßt haben und das uns in diesen zehn Jahren ungemein viele Erfahrungen vermittelt hat, in ein Umlageverfahren umzuwandeln haben, natürlich nicht eins von Monat zu Monat und nicht eins von Jahr zu Jahr, sondern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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werden müsse. Wir haben einen anderen Modus gewählt, und ich glaube, wir sollten es dabei belassen. Jedenfalls scheint mir nur noch von wenigen bestritten zu sein, daß wir unser Rentenversicherungssystem, das wir zehn Jahre als ein Abschnittsdekkungsverfahren aufgefaßt haben und das uns in diesen zehn Jahren ungemein viele Erfahrungen vermittelt hat, in ein Umlageverfahren umzuwandeln haben, natürlich nicht eins von Monat zu Monat und nicht eins von Jahr zu Jahr, sondern mit überschaubaren Zeiträumen und mit einer kontinuierlichen Beitragsentwicklung. Wir müssen
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nur die erhöhten Kasten auffangen, sondern wir müssen auch den Anteil am gestiegenen Sozialprodukt miterhöhen. Das habe ich vorhin ausgeführt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch sagen: angesichts dieser unserer grundsätzlichen Auffassung müssen wir natürlich das Dritte Rentenversicherungsänderungsgesetz, das Stabilitätsgesetz und das Neunte Rentenanpassungsgesetz im Zusammenhang sehen und die in ihnen enthaltenen Bestimmungen sehr aufmerksam bedenken. Das Neunte Rentenanpassungsgesetz, das Dritte Rentenversicherungsänderungsgesetz und die Maßnahmen, die im Stabilitätsgesetz für die Vermögensanlage der Rentenversicherungsträger vorgesehen sind, gehören zusammen. Sie können
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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Sie mich in diesem Zusammenhang aber auch sagen: angesichts dieser unserer grundsätzlichen Auffassung müssen wir natürlich das Dritte Rentenversicherungsänderungsgesetz, das Stabilitätsgesetz und das Neunte Rentenanpassungsgesetz im Zusammenhang sehen und die in ihnen enthaltenen Bestimmungen sehr aufmerksam bedenken. Das Neunte Rentenanpassungsgesetz, das Dritte Rentenversicherungsänderungsgesetz und die Maßnahmen, die im Stabilitätsgesetz für die Vermögensanlage der Rentenversicherungsträger vorgesehen sind, gehören zusammen. Sie können nur in einer Gesamtschau gesehen werden, und wir müssen 'uns, wenn wir unter Umständen Beitragserhöhungen ins Auge fassen, auch sehr genau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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in die Lage versetzen, auch kinderreiche Familien zu begründen. Dann haben wir wirtschaftspolitisch zu einem späteren Zeitpunkt noch einen weiteren Rentenberg oder besser gesagt ein Beitragszahlertief zu überwinden. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Hier beim Neunten Rentenanpassungsgesetz wollte ich das alles sagen, weil mir scheint, daß über den Anlaß hinaus die heutige politische Situation in unserem Staat auch solche Überlegungen in die Gehirne hineinbringen möchte, weil man nämlich auch über den Tag hinaus Verantwortung hat. Wir haben über den Tag
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Endeffekt diejenigen am härtesten trifft, die die geringsten Pro-Kopf-Einkommen haben; und das sind nach unserer Meinung nicht zuletzt die Empfänger von Sozialleistungen. (Beifall bei der FDP.) Sie sehen, daß die Dinge nicht ganz so einseitig betrachtet werden dürfen, wie Sie das aus verständlichen Gründen hier darzustellen versucht haben. Sie haben davon gesprochen, daß es Leute gibt, welche die Rentendynamik ändern und bremsen wollen. Ich kann nur wieder sagen, Herr Kollege Stingl, ich bedauere, daß Sie am vorvergangenen Montag nicht in Baden-Baden
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konnten, wie der Vater der Rentenreform, Herr Professor Schreiber, über die Rentenreform gesprochen hat. Sie wären dann sicher zu der Überzeugung gekommen, daß die Prügelstrafe in Deutschland noch nicht abgeschafft ist; denn Herr Professor Schreiber hat dort sein zehnjähriges Kind, das Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetz, außerordentlich geprügelt. Mir tat es manchmal weh ob des zarten Kindes des Herrn Professor Schreiber, daß er dort mit solch harten Worten bzw. mit solchen Schlägen bedachte. Herr Professor Schreiber ist es, der als erster und am lautesten nach
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Lage ist, die Kosten, die sich aus diesem Rentengesetz bei einem positiven Trend ergeben, zu bezahlen und dieses Gesetz weiterzuentwickeln. Deshalb haben wir die große Aufgabe, alle Kräfte darauf zu richten, daß diese Volkswirtschaft intakt bleibt und daß das Volkseinkommen, das Bruttosozialprodukt als solches zunimmt. Der Sozialbeirat, dem ich für seine außerordentliche Arbeit und für seine, so möchte ich meinen, mutige Stellungnahme an dieser Stelle schon danken möchte, ist einstimmig der Meinung, daß eine Anpassung der Renten um 8 °/o vorgenommen
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Demokraten sind aber der Meinung, daß man aus sozialpolitischen Gründen eine Anpassung um 8 % vornehmen sollte und auch verantworten kann. Allerdings sind wir der Meinung, daß wir dem vom Sozialbeirat im Ausschuß für Sozialpolitik abgegebenen Votum größte Beachtung schenken sollten, das zwar nicht einstimmig, aber immerhin mit der beachtlichen Mehrheit von 7 zu 3 Stimmen angenommen worden ist. Nach Auffassung der Mehrheit des Beirates ist diese Anpassung um 8 % jedoch nur dann zu verantworten, wenn sie mit einer gleichzeitigen Steigerung des
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Bundeszuschuß zu kürzen. (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Es waren die Länderfinanzminister, denen die sozialdemokratischen Länderfinanzminister angehören. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Ich glaube, es ist nicht statthaft, hier den Eindruck zu erwecken, als wenn das ein Problem wäre, das nur auf der Regierungsseite zur Erörterung steht. In Ihrem eigenen Bereich steht das zur Erörterung. Ich bin stolz darauf, daß es mir gelungen ist, den Bundeszuschuß zur Rentenversicherung zu erhalten. Vizepräsident Frau Dr. Probst: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage
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Herr Kollege Schellenberg, ich habe vorgestern abend das Protokoll des Ausschusses bekommen. Das Protokoll gibt in einigen Punkten nicht den Sachverhalt so wieder, wie ich ihn im Ausschuß dargestellt habe. (Hört! Hört! bei der SPD.) Ich hatte gestern die Absicht, das dem Ausschuß darzulegen. Die gestrige Ausschußsitzung wurde aus den bekannten Gründen abgesagt. Herr Kollege Schellenberg, die Deutsche Bundesbank hat klipp und klar geschrieben: erstens, daß meine Bemühung darauf gerichtet war, die Stabilität zu erhalten. Ich habe im Ausschuß erklärt — und
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Versuch zu unternehmen, die Basis der Diskussion zu verschieben. (Beifall bei der CDU/CSU.) Das ist, glaube ich, sehr ungewöhnlich. Ich wäre Ihnen dankbar, meine Damen und Herren Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, wenn wir so verfahren könnten, wie wir das bisher geübt haben, und diese Dinge zunächst in dem Ausschuß, wo sie angesprochen sind, zu Ende diskutierten. Dazu sind alle Bemühungen seitens des Bundesarbeitsministers angestellt, dazu ist die Klarstellung der Bundesbank vorgelegt worden; wir alle haben sie in Händen. Niemand
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sich auf die allgemeine Konjunkturpolitik, die die Bundesregierung mit dem Präsidium der Bundesbank beraten hat. In diesen Rahmen gehören diese Fragen. Aber Sie haben Herrn Kollegen Kühn zurückgewiesen, das seien Ausschußberatungen gewesen. Herr Kollege Schellenberg, um des guten Klimas willen, das wir immer bei unseren Beratungen haben: auch diese Bemerkungen im Plenum sind Gegenstand der Diskussion im Ausschuß geworden. Ich würde es für zweckmäßig halten, wenn wir jetzt wirklich abbrechen, weil die erste Kontroverse meiner Meinung nach durch den Herrn Arbeitsminister
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behalten uns dafür alle weiteren Maßnahmen vor. (Zurufe von der CDU/CSU.) Vizepräsident Frau Dr. Probst: Meine Damen und Herren, ich sehe jetzt wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe damit-die Beratungen. Wir kommen zur Ausschußüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, das Neunte Rentenanpassungsgesetz — Drucksache V/1001, Tagesordnungspunkt 6 a — und den Sozialbericht 1966 sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung — Drucksache V/940, Tagesordnungspunkt 6 b — an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß
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auf 115 DM bis 460 DM im Monat angehoben. Diese Pflegezulage erhalten diejenigen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Als einen besonderen Schwerpunkt schließlich möchte ich die Neuregelung der Anrechnungsvorschriften herausheben. Hier lag in der Vergangenheit ein außerordentlich großes Ärgernis, das in Zukunft weitgehend aus der Welt geschafft sein wird. Die Höhe der Ausgleichs- und Elternrente ist von den übrigen Einkünften abhängig. Das wirkte sich bisher so aus, daß vor allem bei Erhöhungen der Renten aus ,der Rentenversicherung kurze Zeit später
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herauszustellen, die ihren Gatten und Vater im Kriege verloren und aus ihren Kindern trotz dieses Handikaps Staatsbürger gemacht haben, auf die wir allesamt stolz sein können. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.) Meine Damen und Herren, wenn ich das hier ausspreche, so ist dies auch der Dank an meine eigene Mutter, die Kriegerwitwe mit zwei Kindern war. Wenn wir diesen Kriegerwitwen nun zu einem großen Teil den Status geben, den sie nach unseren Vorstellungen bekommen sollen — durch dieses Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.10.1966 () [PBT/W05/00069]
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zwei Kindern war. Wenn wir diesen Kriegerwitwen nun zu einem großen Teil den Status geben, den sie nach unseren Vorstellungen bekommen sollen — durch dieses Gesetz wird der Endeffekt noch nicht erreicht; das wollen wir von vornherein sagen —, so tun wir das auch aus Dankbarkeit für eine Leistung sowie deshalb, weil wir der Meinung sind, daß nach der erlittenen Not zumindest im späteren Lebensabschnitt keine materielle Not mehr herrschen sollte. (Abg. Glombig: Auf diesen Tag haben die Kriegsopfer ja sehr lange warten
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und im Bundesrat selbst unterlegen ist, nun mit seiner Ansicht an die Öffentlichkeit tritt und so tut, als sei er eine Institution innerhalb unseres demokratischen Gefüges. Für uns ist der Partner der Bundesrat und nicht eine Institution, die nun glaubt, das, was sie in ihren Kabinetten nicht hat durchsetzen können, durch Bearbeitung der öffentlichen Meinung durchsetzen zu sollen, ganz abgesehen davon, daß die öffentliche Meinung nach meiner Ansicht grob irregeführt wird. Hiermit erkläre ich mir auch die zum Teil heftige Reaktion
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Öffentlichkeit selber erwachsen, sondern es waren frühere Bundesregierungen, die diese Argumente erst in das Bewußtsein der Öffentlichkeit eingeführt haben. (Abg. Dr. Rutschke: Sehr richtig!) Die Kriegsopferverbände mußten schließlich viel Geld für eine öffentliche Aufklärung ausgeben, um diesen Argumenten entgegenzutreten, Geld, das sie meiner Überzeugung nach besser im Rahmen ihrer praktischen Sozialarbeit hätten verwenden können. Und zwar mußten sie es deswegen ausgeben, weil es Bundesregierungen waren, die mit einer ganz andersgearteten Zielsetzung, und zwar aus fiskalischen Gründen, in jenem Bereich der Grundrenten
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zwar aus fiskalischen Gründen, in jenem Bereich der Grundrenten nicht nur eine der Sache nicht angemessene Zurückhaltung übten, sondern geradezu bestritten, daß eine Notwendigkeit bestand, im Bereich der Grundrenten immer wieder neue Aufwendungen zu machen. Es gab sogar ein Ministerwort, das die Aufwendungen in diesem Bereich als eine Verschwendung öffentlicher Mittel bezeichnete. Ich glaube, in diesem Hause ist es deshalb nicht notwendig, über die Funktion der Grundrente noch etwas zu sagen. Denn das Parlament hat in den Auseinandersetzungen, die über die
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Rentenberechtigten des öffentlichen Leistungsrechtes läßt sich aus der Rechtsnatur der Sache nicht begründen. Sie ließ sich in der Vergangenheit nur immer wieder auf das berühmte Gesetz der großen Zahl zurückführen, von dem auch der Herr Kollege Mick hier gesprochen hat, das aber, wenn man es als Maßstab der Kriegsopferversorgung allein gelten lassen wollte, letztlich jeder Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und jeder Erfüllung des Verfassungsauftrages im Wege stehen müßte, wenn man nur von dort her, d. h. nur unter Anwendung fiskalischer Maßstäbe
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