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hat es unter der CDU/CSU doch nie gegeben und sind, von ihr immer abgelehnt worden. Das wissen Sie doch. Wenn Sie von Familienpolitik sprechen, dann sehen Sie sich einmal die Fragestunden an. Dann sehen Sie, wie Ihre Kollegen verlangen, das Jugendarbeitsschutzgesetz aufzuweichen und zu ändern. Da frage ich Sie: Was haben Sie eigentlich getan? Nun, ich gehe davon aus, daß wir diesen Gesetzentwurf gründlich beraten. Er hat einen sehr humanen Ansatz mit den Punkten: Zugang zur und Förderung der beruflichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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personell immer gründlich und gut ausgebaut hat. Aber da wird noch viel mehr zu tun sein. Ich bin nicht der Auffassung, daß wir im Gesetzentwurf eine Verschärfung des Runderlasses vorfinden, ganz im Gegenteil! Wenn man sich die letzte Novellierung ansieht, das, was wir in den Bericht geschrieben haben, und das, was Nürnberg mit einem Akt der Selbstverwaltung daraus gemacht hat, dann kann man nach unserer Meinung feststellen: Das verstößt gegen das, was wir damals gewollt haben. Dieser Entwurf enthält gute Ansätze
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sind, um das alles schlüssig und sinnvoll zu machen — ohne Druck für die arbeitslosen Arbeitnehmer. Ich darf am Schluß ein Wort zu Ihrem Interview in der „Wirtschaftswoche" sagen. Darin sind sehr viele rhetorische Wendungen enthalten. Es ist Sache eines jeden, das so zu machen, wie er will. Nur, dort, wo der Interviewer sagt: Nun einmal konkret, Herr Blüm! — ich sage das sinngemäß —, kommt nichts, nur Plattheiten, Allgemeinheiten. Darum ist der moralische Anspruch, den Sie zu erheben versuchen, mit dem, was für
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selbst fertig werden. Andere haben Schwierigkeiten, mit denen sie nicht oder nur zur Not selbst fertig werden können. Sie lösen diese Probleme besser, wenn sie Rat und Hilfe von geeigneter dritter Seite bekommen. Das mehr als 50 Jahre alte Jugendwohlfahrtsgesetz, das der heute hier eingebrachte Gesetzentwurf zur Reform der Jugendhilfe ablösen soll, wurde nach dem Ersten Weltkrieg nach vielen Diskussionen als quasi-polizeirechtliches Eingriffsrecht konzipiert. Es kann — trotz einiger inzwischen erfolgter Änderungen — schon längst nicht mehr Grundlage einer modernen, chancengebenden Jugendhilfe sein
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der doch zu dem Wichtigsten gehört, was Staat und Gesellschaft kennen: unsere Jugend. (Beifall bei der SPD und der FDP) Eine Zeitlang sah es auch in dieser Legislaturperiode so aus, als würde es nicht genügend Schubkraft für dieses Vorhaben geben, das Bundestag und Bundesrat ja übereinstimmend beschließen müssen. Nach Vorlage des baden-württembergischen Entwurfs im Bundesrat ist jedoch, trotz noch vorhandener unterschiedlicher Auffassungen in einigen Punkten, jetzt von allen Seiten deutlich dokumentiert worden, daß diese Reform notwendig und daß ihre Grundkonzeption, nämlich
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Übergriffen des Staates doch wohl nun unbegründet. Was unser Gesetz betrifft, kommt es darauf an, auch diesen Kindern, die aus ihren Familien gerissen werden, nicht nur eine Unterkunft, sondern ein Zuhause zu vermitteln, (Beifall bei der SPD und der FDP) das ihnen Halt und bessere Lebenschancen gibt. Wir brauchen gut ausgewählte und dann aber auch weiter beratene Pflegefamilien, die nicht nachher scheitern, zuvörderst solche gut beratenen Pflegefamilien, die endlich auch ein einheitliches Pflegegeld bekommen, und dann familienähnlich organisierte Heime, in denen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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Hälfte streichen!) — Im Leistungsbereich sind wir mit dem Bundesratsentwurf weitgehend einig. Auch die fachliche Qualität ist, besonders im Bereich der intensiven erzieherischen Hilfen, unverzichtbar. Hier darf nicht bürokratisch über das Schicksal z. B. eines schon schwer gestörten Kindes entschieden werden, das aus seiner Familie heraus muß und nun auf Gedeih und Verderb vom Jugendamt abhängt. Hier darf nicht bürokratisch entschieden werden! Es kommt, wie ich aus Briefen weiß, auch heute noch vor, daß Pflegeverhältnisse unter Außerachtlassung des sozialpädagogisch Gebotenen aus formalen
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unsere jetzigen Vorschläge hinaus noch etwas kürzen. Aber es ist wichtig, daß in den Jugendhilfeausschüssen die freien Träger überall einen bestimmten Stimmenanteil haben. Und es ist eben nicht gleichgültig, ob die Aufsicht über Jugendhilfeeinrichtungen beim Regierungspräsidenten liegt oder beim Landesjugendamt, das eine bestimmte fachliche Kompetenz hat — mit einem Landesjugendhilfeausschuß unter Beteiligung der freien Träger. Meine Damen und Herren, aus dem zuletzt Gesagten ersehen Sie, daß uns die Stellung der freien Träger — dies ist Punkt 4 — sehr wesentlich erscheint. Die freien Träger
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zu beteiligen. Diese Frage kann aber letztlich nur vor Ort entschieden werden, nämlich in den Kommunen, wo man in diesen Ausschüssen über die Planung berät. Deshalb nützen Vorschläge wenig, wie sie sich im baden-württembergischen Entwurf abzeichnen, nämlich ein allgemeines Subsidiaritätsprinzip — das im übrigen ja auch durch Verfassungsgerichtsurteil vom 18. Juli 1967 schon relativiert worden ist — zugunsten der freien Träger zu formulieren, die Vorschriften über die Funktion des Jugendhilfeausschusses, über die Arbeitsgemeinschaften, über den Landesjugendhilfeausschuß usw. aber zu streichen oder zu kürzen
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breiten Konsens zu finden. Der Beweis dafür liegt darin, daß schon im Bundesrat, und zwar nicht nur von den CDU/CSU-geführten Bundesländern, sondern von allen Bundesländern, mit großen Mehrheiten in den Ausschüssen über 200 Änderungsanträge zu einem Gesetz gestellt wurden, das gerade vorgelegt worden war. Wenn das notwendig ist, kann man nicht davon sprechen, daß a) ein breiter Grundkonsens gefunden worden ist und daß es b) ein sauberes, gutes, gut durchdachtes Gesetz ist. Weil die Bundesregierung einen so heftig umstrittenen wie
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tun. (Zuruf von der SPD: Das kommt vor!) - Besonders bei dieser Bundesregierung. — Wir haben es auch mit solchen Vorschriften zu tun, z. B. beim Antragsrecht, (Dr. Schwenk [Stade] [SPD] : Das ist wie in der Klippschule!) mit denen man — wenn ich das so hart formulieren darf — die Jugendlichen geradezu fahrlässig aus dem Elternhaus treibt. (Zurufe von der SPD: Na, na!) Fast jeder junge Mensch — das ist eine Zahl, die auch öffentlich mehrmals genannt worden ist; 60 °/o wurde hier gesagt — hat einmal
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jungen Menschen —, wenn sie ihre Probleme dort lösen, wo sie eventuell entstanden sind, nämlich im Elternhaus. Die Regierung wie auch die Koalition werden mit lebhaften Worten bestreiten, daß sie einer solchen Entwicklung Vorschub leisten möchten. Ich will Ihnen, Frau Minister, das auch gar nicht so ohne weiteres unterstellen. Aber es muß gestattet sein — und das ist unsere Pflicht —, (Wehner [SPD]: Ja, ja!) den Entwurf kritisch zu prüfen, das zu nehmen, was dort wortwörtlich geschrieben steht und von daher auch Kritik und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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daß sie einer solchen Entwicklung Vorschub leisten möchten. Ich will Ihnen, Frau Minister, das auch gar nicht so ohne weiteres unterstellen. Aber es muß gestattet sein — und das ist unsere Pflicht —, (Wehner [SPD]: Ja, ja!) den Entwurf kritisch zu prüfen, das zu nehmen, was dort wortwörtlich geschrieben steht und von daher auch Kritik und Alternativen zu formulieren. (Glombig [SPD] : Die haben wir noch nicht gehört!) Es steht ohne Frage fest, daß es ein perfektionistischer Entwurf ist. Es steht fest, daß er
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nach § 7 des Entwurfs. Der Jugendliche kann hiermit aus einer augenblicklich spontanen Regung heraus einen großen bürokratischen Prozeß auslösen und somit auch eine Gefährdung des innerfamiliären Friedens provozieren, obwohl er selbst diese Folgen gar nicht beabsichtigt hat. Er beantragt formlos, das Jugendamt muß sich damit auseinandersetzen, 'es muß bescheiden, es muß also regelrecht diesen Konflikt in das Elternhaus hineintragen. (Zuruf von der SPD: Der ist doch schon da!) Ich glaube nicht, daß Sie diese Ihre Haltung so, wie es hier formuliert
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Jugendwohlfahrtgesetzes, welches er. als ein grundsätzlich und praktisch hochbedeutsames Kulturgesetz bezeichnete, als ein seltenes Schauspiel im Deutschen Reichstag. Nach Dr. Neundörfer wurde vom Reichstag in scharfer und harter Auseinandersetzung, zugleich aber auch in sachlicher und persönlicher Zusammenarbeit ein Werk geschaffen, das dem Aufbau diente wie wenig andere zuvor. So Dr. Neundörfer. Dies ist eine Einschätzung, die ich teile, und gleichzeitig auch eine Würdigung dieses Reichsjugendwohlfahrtgesetzes, das bereits damals von allen politischen Kräften nicht nur als ein Fürsorgegesetz verstanden wurde, sondern als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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scharfer und harter Auseinandersetzung, zugleich aber auch in sachlicher und persönlicher Zusammenarbeit ein Werk geschaffen, das dem Aufbau diente wie wenig andere zuvor. So Dr. Neundörfer. Dies ist eine Einschätzung, die ich teile, und gleichzeitig auch eine Würdigung dieses Reichsjugendwohlfahrtgesetzes, das bereits damals von allen politischen Kräften nicht nur als ein Fürsorgegesetz verstanden wurde, sondern als ein Jugendförderungs- und -bildungsgesetz konzipiert war. (Beifall bei der SPD und der FDP) Daß dann die Förderungs- und Bildungsinhalte noch vor dem Inkrafttreten am 1.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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CDU/CSU) : Wollten Sie damit sagen, daß die Teilnehmer des Jugendhilfetages in Köln durch die Stellungnahme der Opposition in irgendeiner Weise beeinflußt waren? Hauck (SPD) : Das habe ich nicht gesagt. (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Gut!) Ich sage, wenn es Chaoten gelingt, das und das zu erreichen, dann ist das bedenklich. Wie wir agiert haben, ist eine andere Frage. Präsident Carstens: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Kroll-Schlüter? Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Herr Kollege Hauck, ist es aus Ihrer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1979 () [PBT/W08/00144]
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Wollten Sie damit sagen, daß die Teilnehmer des Jugendhilfetages in Köln durch die Stellungnahme der Opposition in irgendeiner Weise beeinflußt waren? Hauck (SPD) : Das habe ich nicht gesagt. (Kroll-Schlüter [CDU/CSU] : Gut!) Ich sage, wenn es Chaoten gelingt, das und das zu erreichen, dann ist das bedenklich. Wie wir agiert haben, ist eine andere Frage. Präsident Carstens: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Kroll-Schlüter? Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Herr Kollege Hauck, ist es aus Ihrer Sicht auch
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Hand in der Handhabung und Auslegung des Gesetzes zu lassen. Das ist auch nicht der Sinn. Das hat auch der Deutsche Städtetag so ausgedrückt. Dann kam die Forderung nach Kostenausgleich, ein verständliches Anliegen, wie ich hier ganz offen sagen muß, das aber auf einer anderen Ebene geklärt werden muß. Erfreulich ist, daß über die Höhe der Kosten nicht mehr gestritten wird, da ja auch der Entwurf des Landes Baden-Württemberg zu einem ähnlichen Finanzbedarf kommt. Dann kommt der Hinweis auf die beschränkte
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nicht zuläßt. Sie wissen, daß dieses Gesetz von den Ländern ausgeführt wird, daß sich seine praktische Umsetzung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen vollzieht. Sie wissen als Bürgermeister, daß diese Gemeinden demokratisch kontrolliert und verwaltet werden, und trotzdem setzen Sie das in die Welt, weil es der Verunsicherung und der Panikmache dient. Schon allein diese Unterstellung empfinden wir Sozialdemokraten als eine Beleidigung unseres sozialen, demokratischen, freiheitlichen Engagements für unser Land. . (Beifall bei der SPD und der FDP) Mit seinem letzten Einwand
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Tradition fortzusetzen. (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP) Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eimer. Eimer (Fürth) (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, das an die Stelle des im Kern über 50 Jahre alten Jugendwohlfahrtsgesetzes treten soll. Dieses Wohlfahrtsgesetz ist im Grunde ein von der Behörde her konzipiertes Fürsorgegesetz für gefährdete Jugendliche geblieben. Was wir mit dem Entwurf wollen, ist ein modernes Leistungsgesetz für
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wo hier ein Eingriff ins Elternrecht vorliegt und worum eigentlich gestritten wird. Auch nach unserer Meinung hat- das Elternrecht absoluten Vorrang vor einer Beeinflussung durch den Staat. Der Staat darf nach unserer Meinung nur dort eingreifen, wo ein anderes Grundrecht, das Persönlichkeitsrecht des Kindes, beeinträchtigt wird. Dem natürlichen Elternrecht ist gemäß Art. 6 des Grundgesetzes der eindeutige Vorrang vor der nur ergänzenden Aufgabe des Staates zur Jugendhilfe eingeräumt, entgegen allen Unterstellungen etwa eines Alfred Dregger, der Parallelen zu NS-Gesetzen zog, Unterstellungen
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als das in der Offentlichkeit den Anschein hat. Damit will ich aber nicht zum Ausdruck bringen, es gäbe keine Unterschiede. Ich will diese Unterschiede deutlich ansprechen. Einer dieser Unterschiede ist das Verhältnis der freien und der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, das seit langem ideologisch belastet ist. Dieses Problem wollen wir im Entwurf auf der Basis gegenseitiger Eigenständigkeit im Sinne partnerschaftlicher Zusammenarbeit lösen. Wir wollen Vielfalt der Angebote von öffentlichen und freien Trägern, wir wollen Vielfalt der Angebote auch der freien Träger
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der Angebote von öffentlichen und freien Trägern, wir wollen Vielfalt der Angebote auch der freien Träger untereinander, wir wollen Pluralität des Angebots von Kirchen, Verbänden, Gemeinden und allen, die hier Angebote machen können. Vielfalt sichert Konkurrenz, Konkurrenz sichert Qualität, und das alles ist ein Kennzeichen von Freiheit. Voraussetzung dafür ist die im Entwurf vorgesehene Beteiligung freier Träger an der Planung von Anfang an. Heute haben freie Träger Vorrang vor öffentlichen Trägern. Dennoch wird mir gerade aus Baden-Württemberg gemeldet, daß sich die
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werden, inwieweit sie zu einem Instrumentarium des öffentlichen Trägers gegenüber den freien Trägern werden kann. Verräterisch ist in dieser Hinsicht auch der Begründungstext. Er steht in deutlichem Gegensatz zum Gesetzeswortlaut. Auch so etwas trägt nicht zur Klarheit bei, wie wir das aus anderen Begründungstexten, ,z. B. zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge, wissen. Insbesondere die Bestimmungen der §§ 90 bis 108 können die in § 3 formulierte Bestimmung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit gefährden, ja teilweise sogar aufheben. Besonders § 102 ist hier
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