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eine andere Auslegung zuläßt, wird zur Zeit vom Bundesfinanzhof in einem neuen Rechtsbeschwerdeverfahren geprüft. Das Urteil, das in absehbarer Zeit zu erwarten ist, bleibt, wie ich bereits dem Herrn Kollegen Hammersen in der Fragestunde am
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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SPD) : Herr Staatssekretär, es handelt sich dabei doch um das durch das Lebensmittelgesetz verbotene Natriumnitrit, das da in starkem Maße verwandt wird und diese Schädigungen hervorruft. Es scheint mir angezeigt zu sein, hier gesetzlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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sich gezeigt, daß in verschiedenen Archiven, vor allem im sowjetischen Machtbereich, noch Material vorhanden ist, das bis zum 8. Mai nicht restlos durchgearbeitet werden kann. Das ergibt sich namentlich aus den Dokumenten, die erst
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Sie daraus, daß einer derjenigen, die als erste mit unterschrieben haben — ich lege Wert darauf, das zu sagen, weil die Unterschrift dieses Kollegen nicht mehr unter dem jetzigen Antrag stehen kann, da er nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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sich um die einfache Verlängerung handelt — folgt, sondern daß er dem System des geltenden Rechts folgt, das ja die Sühne nach 20 Jahren keineswegs ausschließt, sondern mit der — jedenfalls in Mordsachen — normalerweise stets vorhandenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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sich wegen ihrer Stellung als Richter usw. an einer öffentlichen Erklärung gehindert sahen. Meine Damen und Herren, das scheint mir die Meinung der deutschen Rechtswissenschaft in dieser Frage eindeutig klarzustellen. (Beifall bei der SPD.)
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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seine Überzeugung äußern soll. Natürlich hätte weder formal noch nach meinem eigenen Willen jemand gehindert werden können, das zu tun. Aber ich bin dankbar für die Feststellung, daß eine solche Äußerung der eigenen Überzeugung, die
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, und es gibt auf der anderen Seite der 4 Skala, sagen wir einmal, das Mädchen, das die Befehle getippt hat, das, juristisch gesehen, einen Tatbeitrag geliefert hat, der natürlich in eine völlig
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, einen Tatbeitrag geliefert hat, der natürlich in eine völlig andere Kategorie hineingehört als das andere Extrem, das ich eben genannt habe. Es scheint mir ein wichtiges Anliegen 'zu sein, daß man versucht, hier
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, die sagt: Wir wollen doch, daß auch hier Gerechtigkeit vollzogen wird. Ich bin bereit, das mit zu sagen. Ich wehre mich aber gegen ein irgendwo vorhandenes politisches Kalkül, das meinen könnte, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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bin bereit, das mit zu sagen. Ich wehre mich aber gegen ein irgendwo vorhandenes politisches Kalkül, das meinen könnte, daß dort, wo solche Stimmungen sind, vielleicht auch Stimmen zu holen sein könnten. (
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Buch — ich möchte es hier gar nicht erwähnen; Sie wissen, worum es sich handelt —, das wir alle oder, ich glaube, die meisten von uns bekommen haben, in ,dem bereits auf der
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der Nation, daß der, wie ich weiß, unvollkommen bleibende, aber redliche Versuch unternommen wird, das zu tun, daß man von sich sagen kann: man hat das, was möglich ist, getan —
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Grenzen dafür —, man hat den redlichen Versuch unternommen. Und es gibt dann schließlich das Wort, das ich an den Schluß setzen möchte — es hätte, wenn man es richtig versteht, die ganze lange Rede
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gemacht —, es gibt dieses Wort an dem Mahnmal in Jerusalem für die sechs Millionen ermordeten Juden, das in einer eindrucksvollen Form in einer ganz schlichten Halle den Satz zitiert, der nicht aus diesem Jahrhundert stammt,
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CDU/CSU.) Ich bin persönlich in der glücklichen Lage, jedem Wort zustimmen zu können, das Herr Benda gesagt hat. Auch das ist in diesem Hause, in dem es doch meist kontroverse Meinungen gibt
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Sache! Ich glaube, es wäre richtig, wenn wir bei dem Versuch der Klärung dieses Problems, das unser Gewissen jetzt schon so lange belastet und beansprucht, zunächst einmal auf die ganz einfache Frage abstellten: ist
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dann ist das kein Argument gegenüber einer Verlängerung der Verjährungsfrist, sondern das ist ein berechtigtes allgemeines Argument, das jeden von uns und jeden Richter, jeden Anwalt und jeden Staatsanwalt veranlassen muß, seine Arbeit besonders sorgfältig zu
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habe keinen Zweifel, daß das geschieht. Man kann natürlich darüber streiten, ob jedes dieser Verfahren, das heute stattfindet, oder jedes dieser Verfahren, bei dem man die Täter ermittelt hat und bei dem die Verjährung
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, daß Nazimörder durch das Ende der Verjährungsfrist begünstigt sein könnten, die aber nach ihrer Rechtsüberzeugung glauben, das gehe nicht, weil eine rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfrist gegen die Verfassung verstoßen könnte. Es sind nicht wenige.
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und ernsthaft gesuchte Erkenntnis ist immer auch der Möglichkeit des Irrtums unterworfen. Das gilt nicht nur heute, das galt auch gestern und das wird auch morgen gelten. Es gibt keine Instanz, die etwa Vorhandensein und Ausmaß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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Satz lautet in dem maschinengeschriebenen Text: „Der Gedanke, daß von diesem Zeitpunkt an alles Furchtbare, das vor 1945 geschehen ist, ungeahndet bleiben soll". Diese Stelle ist mit Tinte verbessert worden, und es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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es heißt dann in der endgültigen Fassung: „Der Gedanke, daß von diesem Zeitpunkt an Furchtbares, das vor 1945 geschehen ist, ungeahndet bleiben soll." Ich weiß nicht, in welchem Moment und nach wieviel
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]
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dort sehr eindringlich und bildhaft geschildert, wie die Zeugen, diese bedauernswerten Menschen, die das Entsetzliche, das sie erlebt haben, vor Gericht wieder auspacken müssen, nicht in der Lage sind, dem Richter zu antworten
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mehr Niveau, Herr Minister!) Aber ich glaube, wir müssen uns an das Wort erinnern, das Theodor Heuss geprägt hat, der die Kollektivschuld des deutschen Volkes abgelehnt, aber gesagt hat, man müsse von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.03.1965 () [PBT/W04/00170]