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— Das haben sie gemeinsam gesagt. Es ist nicht zuletzt das Wie unseres Tuns und unserer Haltung, das die Unsicherheit und das Mißtrauen der Jugend gegen die Etablierten schürt. Gerade eine solche Häufung von Aktivitäten gegen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1969 () [PBT/W05/00226]
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im 3. Bundestag getan. Er hat insbesondere über die Gewinnverwendung, die Bildung offener und stiller Rücklagen, das Depotstimmrecht und das Konzernrecht gesprochen. Im einzelnen darf ich auf seine Ausführungen verweisen. Hervorheben möchte ich jedoch nochmals
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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einzelnen darf ich auf seine Ausführungen verweisen. Hervorheben möchte ich jedoch nochmals das Hauptanliegen der beiden Entwürfe, das auch die Sprecher der beiden jetzigen Regierungsparteien während der ersten Lesung im 3. Bundestag betont haben. Es geht bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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den Aktionär in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen. Unter Berufung auf Walther Rathenau ist verlangt worden, das Unternehmen als solches zum Ausgangspunkt der gesetzlichen Neuregelung zu nehmen. Man müsse endlich, so ist gesagt worden,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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zwingend ein Sonderrecht vorgeschrieben wird. Die besonderen Regelungen für diese gemeinwichtigen Unternehmen sollen vor allem die Publizität, das Konzernrecht und die Verfassung der großen Unternehmen betreffen. Die Bundesregierung hat vor der erneuten Einbringung der Aktienrechtsreform nochmals geprüft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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. Bei letzteren kann es sich um einen Allein- oder Hauptaktionär oder um Familien handeln. Die Möglichkeit, das Unternehmen entsprechend seiner Struktur hinsichtlich ,der Ausübung der Entscheidungsgewalt zu organisieren, würde beschnitten, wenn wir es in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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einen beachtlichen Ansatz bezeichnet. Aber sie hat dann gesagt — und damit setzt ihre Kritik ein —, das Problem der Konzerne sei nicht auf den Bereich der Aktiengesellschaften beschränkt, es ergreife auch viele andere Unternehmen. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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, können wir mangels eines Entwurfs nur aus gelegentlichen Äußerungen entnehmen. Vorbild soll offenbar das Modell sein, das in dem Bericht der Studienkommission des Deutschen Juristentages aus dem Jahre 1955 beschrieben worden ist. Nach diesem Modell soll
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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ihm paritätisch vertreten sein. Praktisch bedeutet das eine wesentliche Ausdehnung des Mitbestimmungsrechts über das geltende Recht hinaus, das eine Mitbestimmung in der Hauptversammlung nicht kennt und eine paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat nur bei Montanunternehmen vorsieht. Damit,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Hauptversammlung zu entscheiden hat und die sich, abgesehen von der Wahl des Aufsichtsrats, auf Kapitalfragen beziehen, das Privateigentum weiter entrechtet, soll anderen Gruppen ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt und aus dem bisherigen Alleinentscheidungsrecht der Gesellschafter ein bloßes Mitspracherecht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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ihre Bedeutung für das wirtschaftliche und öffentliche Leben ist. Weiter hören wir: Wir wollen kein Unternehmensrecht, das über das Gesellschaftsrecht hinausgeht, denn das Gesellschaftsrecht ist das klassische Unternehmensrecht; und im Grunde genommen wollen diejenigen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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nämlich die Mitbestimmung erweitern. Die Furcht vor einer solchen Erweiterung hindert die Bundesregierung, ein Problem aufzugreifen, das in der ganzen Wissenschaft heute behandelt wird. Dieses Problem können Sie nicht mit einem Satz aus der Welt schaffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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1,5 Millionen RM. Im Jahre 1959 war die Zahl der Aktiengesellschaften von 13 000 auf 2400 zurückgegangen, das Kapital aber auf 27 Milliarden DM mit einem Durchschnittskapital von 11,4 Millionen DM je Gesellschaft gestiegen. Das zeigt doch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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ja da können die Gesellschafter-Eigentümer auch noch den Gang der Dinge beeinflussen. Die Bedeutung für die Öffentlichkeit, das öffentliche Interesse und die Gefahren für die Entwicklung der Gemeinschaft sind jedoch bei diesen Unternehmungen denkbar gering. Es ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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der sachliche Ablauf der Hauptversammlung und ihr Ergebnis von vornherein fest. Da darf sehr viel Wirbel entstehen, das tut alles nichts zur Sache; das Ergebnis ist vorher bestimmt. Für die Hauptversammlungen gilt eben heute der Satz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Frankfurter Zeitung zitierte, hatte nicht ganz unrecht, als er sagte, hier liege ein Aktienrecht zugrunde, das in die Gegenwart passe wie ein Dreirad auf die Autobahn. Aber das Wesentliche: Alles verlief nach Wunsch.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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: Alles verlief nach Wunsch. Die Steuerung war so gut, daß zum Schluß das Ergebnis herauskam, das vorher gewollt war. Professoren, die dieser Entwicklung wohlwollender als ich gegenüberstehen, pflegen das so auszudrükken, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Tatbestand muß man beachten, wenn man an eine Reform des Aktienrechts geht. Demgegenüber steht das Management, das sich praktisch durch Kooptation ergänzt; der Beschluß der Hauptversammlung über die Zuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist eine reine Formalie,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Selbstbestimmungsrecht ist die Großgesellschaft bis heute nicht fertig geworden. Das ist ein Problem — ich sage nicht, das vor der Großgesellschaft steht, sondern das vor uns steht —, mit dem wir fertig werden müssen. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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wo wirklich noch freie Verfügung über das Eigentum vorhanden ist. Dann ein zweiter Satz: Ein Aktienrecht, das diesen Grundsätzen unserer Wirtschaftsverfassung entsprechen soll, muß daher von dem wirtschaftlichen Eigentum der Aktionäre an dem auf ihren Kapitalbeiträgen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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, der weder ein formales Eigentumsrecht noch irgendein Verfügungsrecht aber die Sache hat. Meine Damen und Herren, das grenzt an öffentliche Irreführung, insbesondere in einem Lande, von dem wir wissen, mit welchen Hypotheken die Auseinandersetzung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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eine allgemein politische Bedeutung... Es war das Mißtrauen gegen ein auf der Souveränität des Volkes beruhendes Parlament, das alle Kreise, welche die Demokratie ablehnten, aufrief, nach Mitteln zu suchen, um der Legislative Schranken zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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auch der Grund dafür — einen anderen sehe ich nicht —, daß Sie sich so dagegen wehren, das begrenzte Gesellschaftsrecht zu einem umfassenden Unternehmensrecht auszugestalten. Die Beschränkung auf gesellschaftsrechtliche Beziehungen bedeutet nämlich, daß alle wesentlichen Bestimmungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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zwischen Unternehmensinhaber und Unternehmen ausgeht, als ob nicht hier sich nur der Inhaber und das Vermögensobjekt, über das er zu bestimmen hat, einander gegenüberstünden. Wenn man nicht bereit ist, anzuerkennen, daß diese modernen Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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auch diese Auffassung verträte. Da finden sich zwei bemerkenswerte Hinweise. Der erste Hinweis in dem Gutachten, das von Herrn Professor Ballerstedt im Auftrage der Studienkommission erstattet ist, lautet: Auch die gesamtwirtschaftliche Rolle des Unternehmens,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]