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gleicher Art und Größe und gleicher volkswirtschaftlicher Bedeutung die gleichen Bestimmungen gelten. Das sollte für die Publizität, das sollte für die Mitbestimmung, und das sollte wohl auch für die steuerliche Seehandlung gelten. Ich meine, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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. Die verfassungsmäßige innere Ordnung, die Bildung und die Zuständigkeit der Organe, ist ein Kapitel, an das sich der Entwurf überhaupt nicht ernsthaft heranwagt. Es ist wirklich kein Zeichen besonderen Wohlwollens für das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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müsse. Das ist rechtstechnisch sauber, hat aber mit einer wirklichen Reform und einer Neugestaltung des Aktienrechts nicht das mindeste zu tun. Es ist nicht sehr sinnvoll, wie es im Entwurf vorgesehen ist, weitere Rechte an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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heißt es nämlich nicht, daß das Depotstimmrecht aus dem Eigentumsrecht entwickelt werde, sondern da heißt es, das Depotstimmrecht sei „eine der Grundlagen der Verfassung der Aktiengesellschaft." Meine Damen und Herren, warum gestaltet die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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handelt, gibt jeder Argumentation Raum, — und davon wird weidlich Gebrauch gemacht —, dieses Mitbestimmungsrecht, das der Herr Bundesjustizminister hier amtlich als einen wesentlichen Bestandteil des Verfassungsrechts darstellt, in der Offentlichkeit draußen als einen Fremdkörper
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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dabei haben Sie gar nicht sehr viel Mut gehabt, wirklich Konsequenzen zu ziehen. Das einzige Recht, das Sie dem Aktionär geben wollen, ist das Recht, über die Verwendung des Gewinns und damit über die Dividende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Publizitätsrechts verhältnismäßig früh steckengeblieben ist. Schließlich, Herr Bundesjustizminister, möchte ich dabei bleiben — ohne daß ich das jetzt näher auszuführen brauche —: die Konzernbestimmungen des Entwurfs, die sich eben nicht nur auf Aktiengesellschaften beschränken sollten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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in den Griff bekommen hat. Wir meinen endlich, daß das Konzernrecht ein umfassendes Recht sein sollte, das losgelöst vom Aktienrecht behandelt werden sollte. Nach Abschluß solcher Vorarbeiten wäre wirklich die Grundlage für ein umfassendes Reformwerk gegeben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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jetzt nicht ganz klare, etwas schwammige Unternehmensrecht geschaffen werden. Das ist immerhin ein sehr ernstes Problem, das in engem Zusammenhang mit der Aktienrechtsreform steht. Ich bin deshalb dem Herrn Minister ganz besonders dankbar, daß er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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der Vorlage nicht auf einzelne Bestimmungen eingegangen ist, sondern daß er ein ganz zentrales Problem angeschnitten hat, das sich aus der ersten Debatte im 3. Bundestag ergab. Die Frage des einheitlichen Unternehmensrechts ist in der Tat außerordentlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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, gar nichts zu tun, und das enttäuscht mich sehr. Wenn schon von Ihnen beantragt wird, das ganze Aktienrecht zurückzustellen und ein Unternehmensrecht zu schaffen, dann muß doch wohl etwas präziser gesagt werden, was los
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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neben dem wirtschaftlichen Eigentum noch eine ganze Reihe anderer Kräfte und Aufgaben, die bei dem Organisationsrecht, um das es sich bei der Aktienrechtsreform handle, zu berücksichtigen seien. Das ist selbstverständlich richtig. Aber man muß doch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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wichtig, klar zu erkennen, von welchen Grundsätzen wir ausgehen. Man kann nicht ein Gesetz machen, das überhaupt keine Grundsätze hat und das die Dinge rein zufällig ordnet. Im Grunde genommen ist die Frage des Privateigentums
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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. Aber es ist auch nicht richtig, was Herr Kollege Deist gesagt hat: daß dieses Mitgliedschaftsrecht, das rein juristisch betrachtet das wirtschaftliche Eigentum des Aktionärs am Unternehmen ist, nicht von unserer Rechtsprechung als Eigentum aufgefaßt würde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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können wir nun unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des Aktionärs in der Gesellschaft Entscheidendes tun? Ich glaube, das Wichtigste ist, daß wir dem Aktionär und auch demjenigen, der Aktionär werden will, zunächst einmal sagen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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eingeführt ist. Im übrigen gibt es das Anfechtungsrecht als solches für Beschlüsse über die Verwendung von Gewinnen, das neu und praktisch geregelt ist, so daß der Aktionär also eine Fülle von Rechten hat, die letzten Endes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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über die Tätigkeit der Verwaltung. Die Frage, wie der Aufsichtsrat gewählt wird und damit das Organ, das u. a. die Vertretung der Aktionäre darstellt, vor allem aber das eigentliche Aufsichtsratsorgan, wird in den Ausschüssen noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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, ich gebe eine Vollmacht ohne Weisung. Dann hat er eben Vertrauen zu der Bank, daß sie das schon richtig machen wird, und dieses Vertrauen darf man ihm nicht einfach wegnehmen und sagen: du darfst der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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meine Ausführungen aus ,dem vergangenen Jahr fast wörtlich wiederholen. Ich hoffe nur, daß dieses Gesetz, das wir begrüßen, den Engpaß des Rechtsausschusses überwinden wird und daß wir es wirklich frühzeitig verabschieden können. Ich hätte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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sehen wir in erster Linie den Eigentümer der Gesellschaft. Ich bin der Meinung, daß Eigentum, über das ich nicht verfügen kann, praktisch kein Eigentum ist. (Abg. Dr. Deist: Sehr richtig!) Deswegen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Rechts, Herr Dr. Deist, über den Gewinn und seine Verwendung zu bestimmen, notwendig, während Sie das dem Aktionär vorenthalten wollen; wir wollen es ihm geben. (Abg. Dr. Deist: Es ist ihm vorenthalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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Familien-AG in Frage kommen. Für diese haben Sie eine Sonderregelung gewünscht und gefordert, die, soviel ich das aus Ihren Ausführungen habe entnehmen können, im wesentlichen dem entspricht, was auch der Regierungsentwurf vorsieht. (Abg.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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uns, besonders was die Personen angeht, auch nicht sehr überzeugend. Sie haben ein Zitat vorgetragen, das von dem damaligen Justizminister Dr. Bredt von der Wirtschaftpartei stammt. Aber das kam aus der ganzen Sphäre seiner Beamten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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seines Unternehmens und über die Verwendung des Ertrages mitbestimmt. Damit kommen wir gleich zu dem großen Problem, das ja auch hier bei der Frage der Aktienrechtsänderung angeschnitten ist, dem Problem der Konzentration wirtschaftlicher Macht. Zweifellos sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]
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soll in die Machtverfügung der großen Unternehmungen stärker eingegriffen werden. Ich möchte ganz kurz ein Problem anschneiden, das im Regierungsentwurf kurz übergangen und mit sehr wenigen Worten abgetan ist. Ich meine die Frage der nennwertlosen Aktie.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1962 () [PBT/W04/00017]