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warum sollte ich verschweigen, wer es war; es war der Leiter der Jugendstrafanstalt in Wiesbaden —, das mich sehr beeindruckt hat. Er sagte: Niemand soll diese Anstalt schlechter verlassen, als er in sie hineingekommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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, wie wir sie ersetzen können, wollen wir gern diesen Ausweg gehen. Das Problem der Zuchthausstrafe, das mit dem Problem der Resozialisierung zusammenhängt, ist immer noch offen. Wir sind uns sicher darüber einig, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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zu fassen, seine Fehler zu erkennen und sich zukünftig wohlzuverhalten. Deshalb muß ein Strafensystem geschaffen werden, das dem Ziele dient, den Gestrauchelten endgültig zu bessern. Dazu gehört aber, daß die Zuchthausstrafe abgeschafft und die
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. Sie werden, wenn sie bestehenbleiben, das Gelingen der Gesamtreform in Frage stellen. Ein Strafgesetzbuch, das wie kein anderes Gesetz den Lebenskreis jedes einzelnen Bürgers berührt, ist ein denkbar ungeeignetes Objekt für knappe Mehrheitsbeschlüsse in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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Sicherung durch den Strafvollzug und Abschreckung durch die Strafdrohung verlangen in wohlausgewogenem Gleichgewicht gleichermaßen Einfluß auf ein Strafgesetzbuch, das nicht ein blutleeres Gedankenbild sein will, sondern lebendiger Ausdruck des Volksgeistes. So weit Gustav Radbruch, dessen Worte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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Sinne ist nicht immer und überall erkannt und gewürdigt worden. Es ist eben nicht Sache des Richters, das zu strafen, was e r für strafwürdig hält oder wofür eine mehr oder weniger große Allgemeinheit Strafe verlangt.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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vorbehalten zu bestimmen, was strafbar sein soll. Er scheidet den Raum freien Handelns von dem Verbotenen, das er mit Strafe bedroht, und er tut das, indem er mit allgemeinen Merkmalen typenweise die Handlungen beschreibt,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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weil in der Vergangenheit dieses Bedürfnis nicht hervorgetreten war. Aber diese Bindung des Richters an das Strafgesetz, das aus Tatbestand und Strafdrohung besteht, ist die unabdingbare Grundlage rechtsstaatlicher Strafjustiz. Im „Dritten Reich" gab es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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Strafnotwendigkeit dreimal prüfen, ehe er sich dazu entschließt, sie anzuordnen. Dabei gibt es freilich Strafrecht, das wir als „statisch" bezeichnen können. Z. B. Angriffe auf das Leben, auf Leib und Ehre der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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meist freiwillige, karitative Einrichtungen dieser Frage angenommen. Auch das ist, meine ich, ein Problem, das in der Strafrechtspflege in Zukunft in besonderem Maße eine Rolle spielt. Aber die Tat selbst wird eben durch die
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möchte ich es als den Zweck der Strafe formulieren, daß an dem Täter ein Exempel statuiert wird, das die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zieht und allen zeigt, daß es mit der Strafdrohung ernst gemeint ist.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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. Daß man nicht töten, nicht stehlen, keinen Meineid schwören und kein falsches Geld herstellen durfte, das wußte grundsätzlich jeder, der in Deutschland aufgewachsen war. Jedenfalls ist aber nach unserer heutigen Überzeugung nur derjenige Täter
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wir da angelangt, wo die Berechtigung unserer Strafgesetzgebung am meisten in Zweifel gezogen wird. Ein Strafgesetz, das aus Tatbestand und Strafdrohung besteht und für die Bestrafung die Fähigkeit des Täters verlangt, nach seiner Einsicht in das
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. Man hat darüber gestritten, ob der Gesetzgeber oder die Justiz mehr schuldig sei an dem Unbehagen, das wir alle bei dieser Materie empfinden. Nun, ich bin der Meinung, daß überwiegend wohl der Gesetzgeber derjenige
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der KPD, Geheimbündelei und staatsgefährdenden Nachrichtendienst betrieben zu haben und Rädelsführer einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zu sein, alles das mit seinem Ostberliner Sender. Nun, die Bundesregierung sah sich damals in beträchtliche Bedrängnisse versetzt ob der Komplikationen,
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Ordnung des Bundes oder eines Landes in Widerspruch stehen. Was gegen die Verfassung verstößt, das kann, das darf nicht Staatsgeheimnis sein. Wir legen entscheidenden Wert darauf, daß das im Gesetz deutlich klargestellt wird. Verehrte
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für Ihre Notstandsabsichten. Bitte, hier gilt es, einen praktischen Beitrag zu dem Vertrauen zu liefern, das in unserem Volk in bezug auf staatliche Ordnung und Verfassungsfragen bestehen soll. Nehmen Sie bitte nicht das Vertrauen des
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auch keine Straffreiheit bei Verstoß gegen das Gesetz geben. Das verlangt die Gleichheit aller vor dem Gesetz, das verlangt unsere Rechtsüberlieferung, das allein gibt der Exekutive klare Grundlagen. Die Exekutive muß doch handeln können, sie
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es hier nicht — und das lassen Sie mich als letztes sagen — mit einem Thema zu tun, das nur die Juristen anginge. Hier geht es um eine Thematik von hohem politischem Rang. Wir sollen und wollen
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der Bundesrepublik Deutschland durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 neu geregelt worden. Die Neugestaltung dieses Rechtsgebietes, das für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung nach innen und außen gleichermaßen bedeutsam ist, fiel in eine politisch gefahrvolle Zeit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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, die antisemitische Hetze wirkungsvoller zu erfassen. Die bedeutsamste Änderung erfuhr das Staatsgefährdungsrecht 1964 durch das Vereinsgesetz, das — nach dem von der Großen Strafrechtskommission im Rahmen der Strafrechtsreform erarbeiteten Vorbild — das Recht der sogenannten Organisationsdelikte weitgehend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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in der Bundesrepublik ein Gesinnungsstrafrecht betreibe. Dies möchte ich mit allem Nachdruck betonen. Von einem Strafrecht, das eine bestimmte politische Meinung oder Gesinnung zum Ansatzpunkt und zur wesentlichen Grundlage dei Strafbarkeit macht, kann keine Rede sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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worden ist. Nicht unerwähnt möchte ich auch lassen, daß der Entwurf im Gegensatz zum geltenden Recht, das hier nur die Zuchthausstrafe kennt, für minder schwere Fälle von Landesverrat — zu denen der sogenannte publizistische Landesverrat in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]
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antisemitische Hetze strafrechtlich erfaßt werden könnte. Gerade unter antisemitischen Schriften, gegen die wir nach dem Unheil, das der Nationalsozialismus über die Juden gebracht hat, besonders allergisch sind, gibt es raffinierte Machwerke, die mit dieser
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und antisemitischer Schriften in aller Regel. Durch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 18 des Grundgesetzes, das den Ausspruch der Verwirkung bestimmter Grundrechte bei Mißbrauch zum Ziel hat, kann die Lücke des erforderlichen strafrechtlichen Schutzes nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.01.1966 () [PBT/W05/00014]