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zwar auf Grund von Tatsachen, die vorliegen müssen —, ein Verbrechen oder Vergehen begangen zu haben, das die öffentliche Sicherheit und Ordnung empfindlich beeinträchtigt. Das genügt aber noch nicht. Er muß weiter dringend verdächtig sein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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über den erweiterten Haftgrund der Wiederholungsgefahr! Meine Damen und Herren, ich appelliere an das Hohe Haus, das nicht nur die Aufgabe hat, ein Gesetz zum Schutz auch dringend Verdächtiger, deren Schuld noch nicht bewiesen ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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ein Ersatz dafür. Da wimmelt es ja von Generalklauseln: „ ... ein ... Verbrechen oder Vergehen, das 'die öffentliche Sicherheit und Ordnung empfindlich beeinträchtigt, ...". Genau das Gegenteil von dem, was wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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. Herr Kollege Jahn hat dazu schon einiges gesagt. Das ist doch der Standpunkt — ich bitte, das nicht als Kränkung aufzufassen —, auf dem der Referendar im Examen steht, wenn er die Aufgabe gestellt bekommt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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auszuschließen. Wir müssen also eine neutrale Stelle finden. Ich sehe nach wie vor nur die Möglichkeit, das über das Ehrengericht der Anwaltskammer zu tun. Das ist die richtige Stelle, die sich mit der Frage zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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diesem Antrag nicht zuzustimmen. Jedermann sieht, daß die Fassung des Ausschußentwurfs schon ein Kompromiß darstellt, für das wir in der Praxis wahrscheinlich gescholten werden. Ich kann nicht zugeben, daß das eine Diskriminierung des Anwalts bedeutet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Auch dem kann man einen Zettel in seine Rocktasche stecken. Auch dem kann man ein Kennwort mitgeben, das es nichtsahnend weitergibt. Das gilt also genauso für den Richter wie für den Staatsanwalt wie für den Anwalt und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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belehren, sondern sie sind auf Grund ihrer früheren praktischen Erfahrungen schon belehrt. Deswegen ist dieses Argument, das Sie zur Ablehnung des Antrags vorgebracht haben, nichtig. Worum geht es? Sie können nicht um die Tatsache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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eine Sonderregelung dieses Sonderfalles verfassungswidrig wäre. Es gibt das Gutachten Klein — Sie kennen dieses Gutachten —, das gerade diese Frage sehr eingehend geprüft und die Verfassungsmäßigkeit ganz klar bejaht hat. Natürlich kann ich mit Ihnen davon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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, wird einem schummerig. Schummerig aus dem einfachen Grunde, weil man sich in dem juristischen Dickicht, das sich in den letzten 16 Jahren um diese Frage aufgebaut hat, fast nicht mehr auskennt, und schummerig als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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zwar gerade aus dem Gesichtspunkt, daß es sich bei der Abwicklung dieser Ansprüche um ein Massenproblem handelt, das bei der Durchschleusung durch einzelne Gerichte wie bisher angesichts der sehr fragwürdigen Beweisgrundlagen — die sind notwendig fragwürdig —I
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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so wie es gestern bei dem Herrn Bundeskanzler geschehen ist. Ich habe mich schon lange Zeit bemüht, das zu erreichen. Es ist eine objektive Schwierigkeit. Das ist in der Öffentlichkeit mit Verdruß erörtert worden — auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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haben nicht mehr als ein Kreuzchen gemacht — ich möchte nicht sagen: sie haben keinen Finger gerührt, das ginge zu weit —. § 30 des alten Gesetzes bestimmt, daß derjenige, der einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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die wir jetzt gefunden haben, so, daß wir mit gutem Gewissen sagen können: das Härteausgleichsverfahren, das wir den Fristversäumern darbieten, ist fair. Es ist namentlich fair, wenn es so ausgelegt wird, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Herr Bundesfinanzminister gesagt. So komme ich im großen und ganzen zu der Meinung, daß das Bundesrückerstattungsgesetz, das nun als erstes der Schlußgesetze über die Bühne geht, eine außerordentlich bemerkenswerte wiedergutmachungsgesetzgeberische und wiedergutmachungspolitische Leistung darstellt. Mein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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und wiedergutmachungspolitische Leistung darstellt. Mein ganzes Hoffen und Trachten geht dahin, daß man von dem Bundesentschädigungsgesetz, das wir jetzt beraten, einmal etwas Ähnliches wird sagen können. Etwas Gleiches wird man sicher nicht sagen können.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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doch nicht von Wiedergutmachungsunwilligkeit sprechen. Es findet eine hundertprozentige Befriedigung statt, obwohl nach dem letzten Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hatte, durchaus auch eine Befriedigung zu nur 50, 60 oder 80% möglich gewesen wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Recht!) Er hat gesagt, wenn ich früher, nämlich im Januar, bereit gewesen wäre, das zuzugestehen, was gestern mittag verabredet worden ist, hätte die Sache im Januar erledigt sein können. Herr Kollege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Her*) Siehe Anlage 9 ren, die ist natürlich noch wesentlich stärker, wenn das Gericht, das nachher in der öffentlichen Hauptverhandlung über schuldig und nichtschuldig entscheiden soll, schon vorher in einem nichtöffentlichen Verfahren verhandelt.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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sicherlich ein Fortschritt in unserem Strafprozeß. Sie stellt keineswegs eine abschließende und keineswegs eine befriedigende Regelung dar, das um so weniger, als einmal gesagt worden ist — und damit wird man wohl der Bedeutung dieses Teiles unserer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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weder der Weisheit letzter Schluß sind noch überhaupt die Feststellung rechtfertigen können, wir hätten nunmehr ein Strafverfahrensrecht, das den Bedürfnissen unserer Zeit entspreche, wir hätten ein Strafverfahrensrecht, das aus einem Guß sei, wir hätten ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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, wir hätten nunmehr ein Strafverfahrensrecht, das den Bedürfnissen unserer Zeit entspreche, wir hätten ein Strafverfahrensrecht, das aus einem Guß sei, wir hätten ein Strafverfahrensrecht, das in befriedigender Weise das natürliche Spannungsverhältnis zwischen den Strafverfolgungsinteressen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Zeit entspreche, wir hätten ein Strafverfahrensrecht, das aus einem Guß sei, wir hätten ein Strafverfahrensrecht, das in befriedigender Weise das natürliche Spannungsverhältnis zwischen den Strafverfolgungsinteressen des Staates auf der einen und dem Freiheitsrecht des Bürgers auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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es natürlich Herrn Kollegen Kanka mit der Trennung zwischen erkennendem und eröffnendem Richter ebenso ergangen, ein Problem, das er so gern jetzt schon ,gelöst haben wollte. So ist es immer. Wenn es verschiedene Parteien gibt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]
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Das kriminelle Unrecht hat sich geändert. Um so wichtiger ist es, daß wir ein Verfahren haben, das einen fairen Prozeß sichert. Ich unterstreiche durchaus das, was Herr Hollege Jahn gesagt hat, daß nämlich das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1964 () [PBT/W04/00132]