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Vom Bund muß in dieser Situation verlangt werden, daß er das Zusammengehen von Thyssen und Krupp, auf das er sich an Hand des Moderatorenberichts voreilig festgelegt hat — was j a nun die verdienten Zensuren durch die Monopolkommission
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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müssen auch einmal den Blick auf die niedersächsischen Unternehmen richten, auf Georgsmarienhütte und insbesondere auf das Unternehmen, das im hundertprozentigen Besitz des Bundes ist und im Zonenrand liegt: auf die Stahlwerke Peine-Salzgitter. (Zuruf von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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behandelt wie einer, der an einer abgelaufenen Parkuhr sein Auto stehen läßt. Er bekommt ein Bußgeld, das in diesem Fall zugegebenermaßen höher ist als die 10 DM für den Autofahrer, aber diese höheren Bußgelder werden aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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der linken Tasche gezahlt; sie werden in vielen Fällen sogar schon bei der Abgabe des einzigen Gebots, das dann angenommen wird, einkalkuliert. Der Clou bei der ganzen Geschichte ist, daß diese Bußgelder auch noch steuerlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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Zielrichtung dessen, was Sie wollen, durchaus eine Legitimität, hierüber zu diskutieren. Ich bin bereit, das mit zu prüfen. Nur erscheint es mir zweifelhaft, ob wir das beim Fehlen eines so wesentlichen Tatbestandsmerkmals wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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verlängern. Ich meine, daß aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit die Verlängerung der Verjährungsfrist das letzte Mittel ist, das wir treffen sollten. Zunächst muß versucht werden, über personelle Verstärkungen, über die entsprechende Finanzausstattung der Gerichte oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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Vereinigungen zu sein scheinen. Es ist ja gewiß begrüßenswert, wenn die Bundesregierung auf einem politischen Gebiet, das heute Diskussionsgegenstand ist, über einen besonderen Sachverstand verfügt. Ich weiß aber nicht, ob es die Glaubwürdigkeit einer
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der Kürze der Zeit jetzt nicht zu sprechen. Der Klarheit wegen möchte ich auf einiges eingehen, über das wir uns nicht ganz so einig zu sein scheinen. Das könnte sich ja, wie auch der Kollege Götz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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Mißbräuche; die zwangsläufige Folge sind wesentliche Überschuldungen. Herr Bundesjustizminister, Sie kennen sicherlich auch das Gutachten, das Ihr Vorgänger, Herr Schmude, im Sommer 1982 vorgelegt hat und in dem nachgewiesen wurde, daß die Rechtsprechung
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ohne ein Verschulden des Schleppliftbetreibers oder seiner Hilfspersonen durch den Zustand der Schleppspur verursacht ist. Ich meine, das sollte auch so bleiben. Das ist gerecht, sowohl gegenüber den Betreibern als auch gegenüber den Benutzern. Jeder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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bayerischen Initiative zuzustimmen. Ich hoffe nicht, daß sich hier irgendwo ein Reibungspunkt ergibt. Ich meine, das lohnte sich nicht. Einige wenige Worte mehr sollten wir, wie gesagt, in den Gesetzestext hineinnehmen. Wir
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bin einer gewesen. Es ist sehr reizvoll, bei 25 Grad Außentemperatur über ein Thema zu sprechen, das eigentlich andere Temperaturen erfordert. Ich weiß nicht, welchen unerforschlichen Ratschluß die CSU und vielleicht auch die CDU dazu
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, welchen unerforschlichen Ratschluß die CSU und vielleicht auch die CDU dazu getrieben hat, daß ein Thema, das heute laut Ältestenrat hier ohne Debatte behandelt werden sollte, plötzlich eine Gewichtigkeit dadurch erhält, daß darüber debattiert wird
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wurde zum Ausdruck gebracht: Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen auf dem Gebiet des Haftungsrechtes soll das Problem, das heute ansteht, geregelt werden. Das heißt, es war an eine Behandlung im Rahmen eines Pakets gedacht,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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ansteht, geregelt werden. Das heißt, es war an eine Behandlung im Rahmen eines Pakets gedacht, das auch andere Fragen aus dem Bereich des Haftungsrechtes beinhaltet. Bei den Beratungen im Rechtsausschuß hat sich auch Herr Clemens
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, wenn wir dem Entschluß des Freistaats Bayern folgen wollen, wäre die Bundesrepublik Deutschland das einzige Alpenland, das eine neue Perfektion in der Haftung gefunden hat. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Auch Österreich
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zeigt hierfür den richtigen und zugleich rechtsstaatlich unbedenklichen Weg auf. Dieser Weg sollte im Interesse des Anliegens, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und das ich Ihnen mit meinen Ausführungen zu verdeutlichen suchte, möglichst rasch beschritten werden.
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ist sie als unabwendbare Spar- oder Organisationsmaßnahmen geboten? Der Deutsche Anwaltsverein hat diese Frage in einem Schreiben, das ich gerade vor einer Stunde bekommen habe, vehement verneint. Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es
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Leben und körperliche Unversehrtheit stehen gegenüber die Rechte anderer Menschen, wie gerade geschildert, sowie das Sozialstaatsprinzip, das es verbietet, jemanden sich und seinem Schicksal zu überlassen. Geht es ausschließlich um das eigene Leben des Gefangenen
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, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Denn das ist das eigentlich Richtige, daß das schmale Geld, das die Betroffenen als Entlassungs- und Übergangsgeld bekommen, bundeseinheitlich geschützt wird. Nun müssen aber auch die anderen Länder nachziehen
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nachdem Hessen und Niedersachsen das in einem Maßregelvollzugsgesetz eingeführt haben. Auch die anderen müssen ein Gesetz schaffen, das eine Möglichkeit bietet, diesen Pfändungsschutz auszusprechen. Zum anderen Gebiet, der Streichung des § 65 des Strafvollzugsgesetzes.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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der Zwangsernährung sagen. Bei der zweiten Initiative des Bundesrats handelt es sich um eines der schwierigsten Probleme, das mit strafrechtlichen Mitteln vielleicht überhaupt nicht zu lösen ist. Es geht um die Lösung des Konflikts zwischen der freien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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unterlief im Jahre 1979 bei der Verabschiedung des 5. Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes ein gesetzgeberisches Versehen, auf das ich hier nicht näher eingehen kann. Die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit, der Richterbund und andere stimmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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uns einen Rückblick auf die Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen in den letzten zwei Jahrzehnten gestatten — es lohnt sich, das zu tun —, dann wissen wir, daß ein Alleinverdienender, der für sich allein zu sorgen hatte,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]
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hat. Es drängt sich der Verdacht auf, daß hier die Regelung eines Problems herbeigeführt werden soll, das einem gesetzgeberischen Versehen entstammt und, wie die Begründung zeigt, zu erheblichen kontrovers geführten Diskussionen in der Rechtsprechung und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.09.1983 () [PBT/W10/00025]