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. Diese Doppelvorlage des Bundesministers der Finanzen bedeutet einen Friedensschluß zwischen Bund und Ländern auf einem finanzrechtlichen Gebiet, das uns jahrelang beschäftigt hat. Wir haben in einer geduldigen, aber dann auch erfolgreichen Verhandlung einvernehmlich zwischen Bund und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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dann auch erfolgreichen Verhandlung einvernehmlich zwischen Bund und Ländern den Vorschlag zu einer Verfassungsänderung zustande gebracht. Was ,das in diesen Zeiten heißt, werden Sie selber am besten würdigen können. (Beifall bei CDU/CSU.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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Änderung eines früheren Rechtszustandes. Diese Feststellung über das Bestehen eines verfassungsgemäßen Rechtszustandes war notwendig geworden, weil ,das Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Kostenpflicht des Bundes bei Kriegsfolgelasten Zweifel und Unsicherheit über Inhalt und Grenzen des Begriffs der Kriegsfolgelasten hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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von der Bundesregierung vorgelegt wird, in Ordnung ist. Was ist vorausgegangen? Vorausgegangen ist ein Gesetz, das hier im Hause verabschiedet worden ist. Das Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen aus dem Jahre 1956 ist vom
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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aber nach der Regierungsvorlage zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes geschehen. Aus der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zur Tilgung von Ausgleichsforderungen sei nichtig, wird nicht etwa die Folgerung gezogen, nun das Gesetz den Bestimmungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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beantragten Grundgesetzänderung nachträglich die Entscheidungsgrundlage entzogen werden soll. So kann man mit der Autorität des höchsten Organs, das über die Verfassung zu wachen hat, nicht umspringen. Machen Sie sich eigentlich keine Sorgen? Haben Sie überhaupt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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Ihnen gemeinsam zu überlegen, in welcher Form das geschehen kann. Aber wir warnen sehr eindringlich davor, das auf dem Wege zu machen, der hier vorgeschlagen wird, nämlich einer Verfassungsänderung mit rückwirkender Kraft. . Vizepräsident
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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dem Gesetz der Charakter der beanstandeten Rückwirkung genommen werden kann. Ich meine, verehrter Herr Kollege Jahn, das könnte die Brücke sein, um diesen geduldig und sorgfältig ausgehandelten Vergleich abzusichern. Das Gefüge unserer ganzen Finanzwirtschaft könnte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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. Was geschehen ist, ist nun einmal geschehen. Insofern unterscheidet sich nach meiner Auffassung ein Gesetz, das zum Ziel hat, etwas, was nachträglich seine Rechtsgrundlage verloren hat, zu heilen oder zu reparieren, d.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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der ersten Lesung soll man von den Grundzügen der Vorlage sprechen. Es ist ein sehr interessantes Rechtsproblem, das Sie aufgeworfen haben. Sollen wir es wirklich jetzt bei der ersten Lesung austragen? (Abg. Jahn (Marburg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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und da machen wir mit, da gibt es gar keinen Vorbehalt, wenn das notwendig ist —, das Gesetz zu ändern und im normalen Gesetzgebungsgang die Schäden, die sich herausgestellt haben — um bei Ihrer Formulierung zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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zu ändern. Sind Sie sich denn gar nicht bewußt, daß Sie damit überhaupt die ganze Verfassung, das ganze Grundgesetz unglaubwürdig machen und unsere verfassungsmäßige Ordnung in ihrer Vorrangigkeit überhaupt in Frage stellen? (Abg. Krammig:
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1961 () [PBT/W03/00155]
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Hoover zum Stillstand gekommen und beendet worden. Ich habe deshalb dem Präsidenten Hoover ein Grußtelegramm geschickt, für das ich Ihre Zustimmung erbitte. (Beifall.) Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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hinwies, daß das Bundesverfassungsgericht selber an der Geheimhaltung der Wahlvorgänge interessiert sei, erwiderte Herr Dr. Arndt, das stehe aber nicht in der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts selbst. Ich machte dann den Zuruf: „Aber ich habe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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, schon aufgearbeitet sein. (Erneute Zustimmung bei der SPD.) Aber man hat den Anlaß, das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, benutzt, um weitergehende Pläne auszuführen. Man hat davon gesprochen, daß man das Bundesverfassungsgericht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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die Teilung des Gerichts in zwei Senate an Unzuträglichkeiten mit sich bringt, den Streit über die Zuständigkeit, das Ausspielen des einen Senats gegen den andern, die Versuche des Gerichts, von sich aus dann doch wieder die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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. Das ist der Sachverhalt, um den es hier geht. Es ist eine Selbstverständlichkeit - wenn ich das zunächst bemerken darf, damit keine Mißverständnisse entstehen —, daß Dinge, die in die private Sphäre hineingehören,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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diesen Erwägungen hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion erhebliche verfassungspolitische Bedenken dagegen, daß Sie hier das Prinzip der Transparenz, das Prinzip der Publizität und das Prinzip der Übernahme von Verantwortung durch den Bundestag dadurch verletzen, daß Sie dem Wahlmännergremium
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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Qualifikation des Bewerbers zu überprüfen, und außerdem — und hier setzt vornehmlich das öffentliche Interesse ein, für das Sie, meine Damen und Herren, als Parlament die Verantwortung zu tragen haben — geht es um die demokratische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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daß das ursprüngliche Wahlorgan das Parlament ist; denn das Parlament ist jetzt nicht mehr das ursprüngliche Wahlorgan, das Wahlmännergremium ist nicht mehr ein Hilfsorgan. Hier ist ein Schnitt durchgeführt worden. Das Wahlmännergremium entscheidet, ohne daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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eingeschaltet wird — das wollen Sie doch —, dann würde in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber, warum das so weit gekommen ist, noch viel stärker aufflakkern und würde das Bedürfnis der Öffentlichkeit, die Verantwortlichkeit klarzulegen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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wir auch hier für den Wahlmännerausschuß des Bundestages diese Verschwiegenheitspflicht schaffen sollen. Herr Wittrock hat dazu gesagt, das gehe deshalb nicht an, weil dieses Wahlmännergremium ein Hilfsorgan des Bundestages, des Parlaments, sei, dem ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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, Herr Kollege Weber, den Einwurf, es handele sich um die Wahl eines Richters. Ja, das Gesetz hat nach der Auffassung der Mehrheit bewußtermaßen die Wahl des Richters zu einer politischen Entscheidung gemacht, (Abg.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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bei der Wahl der Richter zu den oberen Bundesgerichten verpflichtet ist. Ich kann wirklich nicht einsehen, warum das beim Bundesverfassungsgericht anders sein sollte. Gerade die Tatsache, die uns Herr Kollege Greve mitteilt, daß es bisher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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geheim abgestimmt wird. (Zuruf von der SPD: Das tut Ihnen weh?) — Nein, das tut mir nicht weh; ich wollte das nur als Beweis dafür bringen, daß die geheime Abstimmung etwas Selbstverständliches
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]