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machen kann, was man will; und wozu die Mehrheit in diesem Hause nachher einmal fähig ist, das wissen wir auch aus der Vergangenheit. Wir wollen hier den Anfängen wehren und die Mitglieder des Wahlmännergremiums, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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ohne Ansehen der Tatsache, von wem sie gewählt worden sind, Recht sprechen sollen, gelegen hätte, das, glaube ich, brauche ich hier nur zu fragen. Sie werden mit mir der Auffassung sein, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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!) Meine Damen und Herren, wie diese Vorgänge von vornherein in der Presse beurteilt worden sind, das mögen Sie aus einigen Notizen entnehmen, die ich Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlese. Es handelt sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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zu sprechen komme. Ich will Ihnen nur in der politischen Tendenz, Herr Kollege Weber — daß mir das in vielen Fällen nicht gelingt, ist mir von vornherein klar -, klarzumachen versuchen, worauf es hier ankommt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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willens, uns zu politischen Werkzeugen der Bundesregierung machen zu lassen. Wir sind aber auch nicht willens, das Bundesverfassungsgericht zu einem parteipolitischen Werkzeug der Mehrheit dieses Hauses und ihrer Regierung machen zu lassen. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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müssen den Leidensweg nun einmal zu Ende gehen. Wohin er auf dem Gebiet der Verfassungsgerichtsbarkeit führen wird, das wissen wir noch nicht. Wir hoffen nur, daß das, was uns hier als Ausschußvorlage in § 7
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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verkenne, daß die gegenwärtigen Bestimmungen über die Richterwahl nicht nur nicht befriedigend, sondern eher geeignet sind, das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu gefährden, im gegenwärtigen Stadium den diesbezüglichen Änderungsvorschlägen der Bundesregierung nicht beizutreten vermag. (Abg.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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vorgelesen. Die Bundesrechtsanwaltskammer will lediglich die technische Novelle vorwegnehmen!) — Nein, Herr Dr. Weber, das stimmt nicht! Das, was ich Ihnen eben vorgelesen habe — bitte, kommen Sie her und sehen Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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in das Gesetz als das hätten einfügen wollen, was er hätte sein können, nämlich ein Organ, das Vorschläge macht und dessen Vorschläge mit qualifizierter Mehrheit anzunehmen sind, dann hätte das Gesetz anders aussehen müssen. Aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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daß es einerseits galt, die Rechte der Minderheit grundsätzlich zu wahren, andererseits ein Verfahren zu entwikkeln, das in allen Fällen ein Wahlergebnis sicherstellt. Was heißt das: grundsätzlich sollen die Rechte der Minderheit gewahrt werden?
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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hat, zu einigen vermocht. Aber für die Zukunft wollen Sie freie Hand haben für ein Gericht, das eine willige Dienerin der Politik der Bundesregierung sein soll. Meine Damen und Herren, auf diesem Wege vermögen wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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anderen die Wahl innerhalb des Wahlmännergremiums des Bundestages. — Herr Kollege Kiesinger, das können Sie bestreiten, das nimmt Ihnen keiner übel; aber Sie werden es mir nicht verübeln, meine Auffassung über diese Dinge zu sagen
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derartige Parteipolitisierung möglich. (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Nein, beabsichtigt!) Ich glaube, das Gegenteil ist hier der Fall. Ich brauche die Gründe, die die Bundesregierung veranlaßt haben — — (Abg.
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Greve: Aber mit Verfassungsänderung, Herr Minister!) — Das hat mit Verfassungsänderung nichts zu tun, das entspricht durchaus der Verfassung. (Zuruf von der SPD: Nein!) Wenn Sie vorhin vorgetragen haben,
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durchaus der Verfassung. (Zuruf von der SPD: Nein!) Wenn Sie vorhin vorgetragen haben, das widerspreche der Verfassung, so muß ich dem entschieden widersprechen. (Abg. Dr. Greve: Das ist Ihr gutes
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vom Herrn Staatssekretär korrigiert wird!) Das kommt ins Protokoll! (Abg. Neumann: Meine Worte, das glaube ich auch!) — Die Ihren und die meinen können Sie im Protokoll lesen. Neumayer, Bundesminister
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hinzufügen, daß selbst wenn ein solcher Vorschlag — dieses Gremium hat das Vorschlagsrecht — nicht angenommen wird, das Wahlmännergremium bzw. der Bundesrat immer noch die Möglichkeit hat, mit der ursprünglich festgelegten Mehrheit von drei Vierteln bzw. zwei
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unterstelle zwar in dieser Frage des Wahlmodus der Bundesregierung auch sehr unerfreuliche Absichten, — nicht dem Bundesjustizministerium, das vielleicht trotz dem kavaliermäßigen Bekenntnis zur Regierungsvorlage, das der Herr Minister abgegeben hat, so etwa in ,,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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auch sehr unerfreuliche Absichten, — nicht dem Bundesjustizministerium, das vielleicht trotz dem kavaliermäßigen Bekenntnis zur Regierungsvorlage, das der Herr Minister abgegeben hat, so etwa in ,,mittelbarer Täterschaft" gehandelt hat. Aber ich unterstelle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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wirft und zu der Feststellung berechtigt, daß der Einzelfall, der vorgekommen ist, keinen Grund bietet, das Wahlverfahren zu ändern. Von einem solchen Grund könnte man sprechen, wenn es z. B. so wie in Italien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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Ordnung halten könnte. Wir können es nicht erreichen, daß uns ein Bundesverfassungsgericht sozusagen vom Himmel fällt, das mit absoluter und garantierter Neutralität außerhalb des politischen Raumes steht. In einer parlamentarischen Demokratie gehört es zum politischen Schicksal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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Verfassungswerk, hat dieses Grundgesetz sich Autorität verschafft. Das darf doch festgestellt werden. Auch seine Institutionen, das Parlament usw., haben sich Autorität errungen. Deshalb müssen diese Institutionen auch die Möglichkeit und das Recht haben,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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usw., haben sich Autorität errungen. Deshalb müssen diese Institutionen auch die Möglichkeit und das Recht haben, das oberste Gericht zu wählen, das über die Einhaltung der Verfassung wacht. Kontrollieren soll ja dieses Gericht nicht die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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. Deshalb müssen diese Institutionen auch die Möglichkeit und das Recht haben, das oberste Gericht zu wählen, das über die Einhaltung der Verfassung wacht. Kontrollieren soll ja dieses Gericht nicht die politische Haltung des Parlaments im ganzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]
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den mit einfacher Mehrheit gewählten. Schließlich müssen wir aber auch noch auf ein politisches Mißtrauen Rücksicht nehmen, das sich anläßlich dieser Sache ausgebreitet hat. Ich muß hier auch noch einmal auf den ursprünglichen Regierungsentwurf zurückkommen; denn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.06.1956 () [PBT/W02/00150]