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beachtlicher Vorzug. Erfreulich ist auch die Feststellung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, daß in dem Bestreben, das zu heilen, was 1972 falsch gemacht worden ist, nämlich in dem Bemühen, den Anpassungstermin wieder in Ordnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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kann ich mich beim jetzigen Diskussionsstand leider nicht erwehren. Ein Wort noch zu dem Problem der Aufstockung, das ich als ein sehr ernstes Problem ansehe. Das Anliegen, meine Damen und Herren, verstehe ich sehr wohl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Sie mich noch auf etwas eingehen, was Sie heute morgen ausgeführt haben. Sie haben das Gesetzeswerk, das hier vorgelegt worden ist, als eine Flickschusterei anggesprochen — (Zuruf von der CDU/CSU: So ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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, erst im letzten Jahr das Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in diesem Hohen Hause verabschiedet haben, das erst am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und erhebliche Veränderungen in unserem Kassenarztrecht zur Folge haben wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Bedarfsweckung hinauslaufen. Sie engt im übrigen in erheblichem Maße das Satzungsrecht der Selbstverwaltung der Krankenkassen ein, durch das sie vor allem, wie die Bundesregierung übrigens selbst in ihrem Bericht zu Fragen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung wörtlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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wieder revidiert werden sollen. So hat der Bundestag am Ende der letzten Legislaturperiode das Arzneimittelmarktgesetz verabschiedet, durch das u. a. eine Kommission für pharmakologische, therapeutische und preisliche Transparenz geschaffen wurde, mit deren Hilfe kostendämpfend wirkende Preisvergleiche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Kommission ihre Fähigkeiten nicht beweisen können, und schon stülpt Herr Minister Ehrenberg sein sogenanntes Kostendämpfungsgesetz darüber, durch das ebenfalls eine unabhängige Sachverständigenkommission mit gleicher Zielrichtung eingesetzt werden soll. Wir sind uns der Notwendigkeit von mehr Transparenz auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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gnädige Frau!) — Auch darüber können wir uns noch einmal unterhalten. Das ist kein Thema, das hier ansteht. Wenn auch Ihr Fraktionskollege Herr Glombig unentwegt das Gesetz nur an den Arzthonoraren aufzuhängen pflegt. (
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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] : Das ist doch nur der erste Schritt!) Wir werden bei dem Paket der Maßnahmen, das die stärkere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sicherstellen soll, die strukturellen Vorteile mit den Kostenwirkungen sehr sorgfältig gegeneinander
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Honorare fest. Beide werden auch nicht den Rahmen von Arzneimittelverordnungen bestimmen. Das sollen die Selbstverwaltungsorgane tun, das sollen also die Ärzte und die Kassen tun und keine staatliche Institution. Deshalb sind alle Behauptungen bezüglich Dirigismus an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Muß diese Packung wirklich so groß sein? Gibt es nicht bei medizinisch gleichwertigen Mitteln möglicherweise auch eines, das nicht gerade das teuerste am Markt ist? (Beifall bei der FDP und der SPD) Hierum geht es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Umgang zu regeln, das Vermögen zu verwalten. Zum Inhaltlichen begnügt sich das BGB mit der Feststellung, das solle zum Wohle des Kindes geschehen. Was nun aber das Wohl des Kindes ist, ist mit einer irgendwie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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beabsichtigt ist. Ich muß in diesem Zusammenhang auf ein tiefes Mißtrauen gegenüber der Erziehungskraft der Familie hinweisen, das auch in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, der auf die frühere Begründung verweist. Auch wenn man das im Zusammenhang
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Familienbericht in Drucksache 7/3502 nur ein paar prägnante Sätze vorlesen, die zum Umfeld und Hintergrund dieses Gesetzes, das Sie uns jetzt vorgelegt haben, aufschlußreich sind. Daß hier das Mißtrauen gegenüber die Familie dominiert, geht aus
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nicht in echtem Sinne repräsentativ sein. Nach mehreren Befragungen kamen diese 50 Jugendlichen zu folgen dem Ergebnis, das in einem Bericht im Blatt „Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe" Nr. 68/73 abgedruckt ist: In der Zusammenfassung heißt es
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, durch dieses Gesetz würden die Eltern in ihrem Sorgerecht, in ihrer Sorgepflicht gestärkt — Herr Wehner, das ganz bestimmt nicht. Wenn wir es so machen wie vorgesehen, besteht eher die Gefahr, daß sich die
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wenn das berücksichtigt wird, werden wir zu dem Punkt ja sagen. Es gibt dann noch einiges, das wir so auf keinen Fall für richtig halten. Da ist zum Beispiel die Frage des Heileingriffs. Daß hier
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aus einer kinderreichen Familie kommt, sage ich Ihnen, daß zu einem gedeihlichen Zusammenleben in einer Familie, das im Interesse der Eltern und der Kinder liegt, auch gewisse Pflichten des heranwachsenden Kindes gehören. Je älter es
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Punkte, die wir hier angesprochen haben, zu unserer Zufriedenheit gelöst werden — und wenn alles Beiwerk, das in die falsche Richtung geht, beseitigt wird — das hängt vom Ergebnis der Beratungen ab —, diesem Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Grund eines dortigen Adoptionsgesetzes möglich,, sondern auf Grund eines Gesetzes über das Recht der elterlichen Sorge, das es drüben schon seit langem gibt, ebenfalls mit dem Punkt „elterliches Versagen". Man hat gesagt,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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des Kindes auf seine Eltern, wird nirgendwo mehr vertreten. Dieses Recht kann nicht das Kind einklagen, das können nur andere tun. Dieses Problem muß im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsrecht gesehen werden. Denn es wird ja
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dem — (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Das geltende Recht; nicht das, was Sie jetzt machen wollen!) — Wir wollen gemäß dem Grundgesetz, in Treue zum Grundgesetz verdeutlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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Bausch und Bogen verurteilen, ablehnen, beiseite schieben. Uns geht es um eine Verdeutlichung dieses Spannungsverhältnisses, das ja schon im Grundgesetz vorgezeigt ist. Wir meinen, dieses Spannungsverhältnis zwischen den einzelnen Rechten müßte auch im Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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diesem Fall die Zustimmung. Ich frage mich: Was soll diese Form der Verdächtigung gegenüber diesem Gesetzeswerk, das doch nach der Begründung und nach den Klarstellungen eindeutig ist? Ich meine, man sollte dem Entwurf nicht Tendenzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]
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§ 1666 BGB möchte ich folgendes sagen. Der Bundesrat hat bereits anläßlich der Reform des Nichtehelichenrechts vorgeschlagen, das Verschuldensprinzip auch in § 1666 BGB zu beseitigen. Das ist auch sachgerecht. Sinn der Vorschrift ist es doch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.03.1977 () [PBT/W08/00018]