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bei der SPD.) Wer in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren für die Allgemeinheit spricht und das höherwertige Interesse, das weitere Interesse vertritt, kann sehr unterschiedlich sein. Herr Kollege Benda hat daran erinnert, daß die Bundesregierung durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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Herr Kollege Benda hat daran erinnert, daß die Bundesregierung durch ihre Minister einen Eid darauf geleistet habe, das gemeine Wohl und das öffentliche Interesse zu wahren. Selbstverständlich hat sie das und soll sie das auch; aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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habe, das gemeine Wohl und das öffentliche Interesse zu wahren. Selbstverständlich hat sie das und soll sie das auch; aber sie kann es ja nur aus ihrer subjektiven Sicht tun. Das ist kein Vorwurf. Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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es tut mir leid — und zweitens vergißt man dann manchmal seinen Gedankengang. Die Bundesregierung hat beschworen, das öffentliche Interesse zu wahren, aber auch die Landesregierungen haben beschworen, das öffentliche Interesse zu wahren. Sie könnten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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. Die Bundesregierung hat beschworen, das öffentliche Interesse zu wahren, aber auch die Landesregierungen haben beschworen, das öffentliche Interesse zu wahren. Sie könnten in den Verwaltungsstreitigkeiten mit demselben subjektiven Recht sagen, daß es ihnen um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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machen, die das falsche Etikett trägt: er allein wahrt das öffentliche Interesse. Wer es wahrt, das entscheidet das Gericht in dem Streit zwischen Bürger, Gemeinde, Land und Bund, und was es sonst noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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Bundesverwaltungsgericht künftig nur Anwälte die Vertretung führen dürfen. Wir sind uns wohl auch darin einig, daß wir das in Zukunft bei allen Bundesgerichten durchzuführen haben. Der Streit geht darum, ob auch bei den Oberverwaltungsgerichten, also
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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das unglückliche Wort vom Anwaltszwang vermeiden und sollten eigentlich lieber von „Anwaltserfordernis" sprechen, einem Anwaltserfordernis, das dem Rechtsschutz des Bürgers und des Rechtsuchenden dient und das der armen Partei einen. Rechtsanspruch darauf gibt, von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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an, deren ich mich, befleißige, mit aller Offenheit —: Wenn Sie ein Anwaltserfordernis einführen, das sich auf Streitigkeiten mit einem so geringen Geldwert — er liegt häufig unter 100 DM oder bei wenigen hundert Mark
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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dem rechtsuchenden Bürger berechtigten Ärger, Sie bringen die Rechtsanwaltschaft in Mißkredit und haben einen untauglichen Versuch gemacht, das Anwaltserfordernis dort einzuführen, wo es nicht hingehört. — Das ist zunächst einmal das allernüchternste Argument. Hinzu kommt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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haben, die in den letzten Tagen ein solches Ansinnen so heftig an uns stellten. Das Fazit, das ich daraus ziehe, ist dies: Widerstehen wir allen diesen ideologischen Versuchungen! Widerstehen wir allen diesen Anfällen obrigkeitlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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sondern ihm müssen auch im Verfahrensrecht die Rechtsgarantien zugebilligt werden. Es muß also ein Verfahren geschaffen werden, das ihm eine gerechte Beurteilung verbürgt. Wir als Freie Demokraten haben uns für das Rechtspflegeministerium ,eingesetzt. Das wissen
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Verfahren anhängig sind. Wie verhält es sich aber bei dem Gesetz über [die Beschränkung der Berufungsmöglichkeiten, das ebenfalls zur Diskussion steht? Zunächst einmal ist die Wohnraumbewirtschaftung genannt. Wir werden uns morgen mit dem Lücke-Plan befassen
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die Feststellung als heimatloser Ausländer sowie die Aufenthalts(und Niederlassungsrechte von Ausländern. Meine sehr verehrten Kollegen, das alles sind keine umfangreichen Rechtsgebiete mit zahlreichen Berufungen. Ich bin deshalb der Auffassung, daß man das gewählte Ziel
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des Staatsbürgers vorgenommen. Sollte hier etwa die Absicht bestehen — was ich aber nicht unterstellen möchte —, das Gesetz, das gleichzeitig zur Behandlung steht, als Vortrupp für weitere Gesetzesvorlagen mit weiteren Einschränkungen zu gebrauchen? (
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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. Sollte hier etwa die Absicht bestehen — was ich aber nicht unterstellen möchte —, das Gesetz, das gleichzeitig zur Behandlung steht, als Vortrupp für weitere Gesetzesvorlagen mit weiteren Einschränkungen zu gebrauchen? (Abg. Jahn [
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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uns sehr freuen, wenn es uns bei diesen Beratungen der Verwaltungsgerichtsordnung glückt, ein Gesetz zu schaffen, das eine Beständigkeit hat, wie wir sie von unseren klassischen Gesetzen, auch von den Verfahrensgesetzen wie der Zivilprozeßordnung,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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konnte. (Abg. Jahn [Marburg] : Tolles Argument!) — Ja, Herr Kollege, das spielt durchaus eine Rolle. Es ist Ihnen sicherlich nicht unbekannt, daß gerade in diesen beiden Städten — es
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Verwaltungsrichter aus ihrer früheren beruflichen Tätigkeit mitbringen, nicht besitzen. Bedeutet es — meine Damen und Herren, das darf ich einmal persönlich fragen; es ist also nicht eine Frage, die meine Fraktion stellt — nicht geradezu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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unsere Verwaltungsgerichtsordnung hier vorgesehen haben — das Laienelement. (Abg. Jahn [Marburg] : Vielleicht sagen Sie das noch öfter, auch außer dem Hause!) Das ist eine sehr gute und sehr richtige Sache; und
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! Hört! bei der CDU/CSU. - Abg. Jahn [Marburg]: Hoffentlich hören wir das noch öfter von Ihnen!) — Sie hören es hin und wieder, wenn es gerade in den Kram
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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Arndt. Dr. Arndt (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider muß ich das mir selbst gegebene Versprechen brechen, daß ich nicht debattieren wollte. Ich werde mich aber ganz kurz fassen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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daß wir nicht an der Freiheit und im Grundsätzlichen sparen sollen; denn das ist das kostspieligste Sparen, das wir treiben könnten. Aus dem Grunde möchte ich Sie doch davor warnen, aus derlei Erwägungen hier zu sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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Verwaltungsgerichtsbarkeit begründen; denn die Verwaltung erzieht, und zwar mit Recht — das ist ein Ethos, auf das die Beamtenschaft stolz sein kann — zum Dienst, auch im Wege des Zweckdenkens. Was in der Verwaltung nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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nicht zu jenem erlauchten Kreis, der in der Alchimistenwerkstatt des Rechtsausschusses an jenem Arkanum arbeiten durfte, über das wir brüten. (Heiterkeit.) Ich bin ein schlichter Jurist, der versucht, sich gelegentlich auch über
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