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Entschuldigung, wenn ich sage: Wenn eine Schöffin in der Kammer saß und angeklagt war ein Dienstmädchen, das ein Wollknäuel gestohlen hatte, war es oft sehr schwer, das Gericht davon zu überzeugen, daß eine Zuchthausstrafe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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saß und angeklagt war ein Dienstmädchen, das ein Wollknäuel gestohlen hatte, war es oft sehr schwer, das Gericht davon zu überzeugen, daß eine Zuchthausstrafe nicht unbedingt notwendig ist. (Heiterkeit.) Ich sage das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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, sagt man, die Apothekerordnung würde von Apothekern beschlossen usw. usw. (Zurufe.) — Ja, das sagt man doch sehr oft. Es wäre freilich entsetzlich; entsetzlich wäre das! (Heiterkeit bei der SPD
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zugrunde gehen, nur um recht zu behalten. So ist das nicht gemeint, und so meine ich das auch nicht. Ich glaube aber, daß auf die Dauer die Welt nur dann Bestand haben wird, wenn
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Sokratischen Dialoge bestanden darin, daß einer „saudumm daherfragte" und damit einem gewissen Sokrates Gelegenheit gab, das Richtige zu definieren . . . Dr. Schröder, Bundesminister des Innern: Herr Kollege Schmid, ich erinnere mich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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der kulturellen Aktivität des Bundes einspannen könnte. Darauf hat er leider nicht so positiv reagiert, wie ich das gern gesehen hätte. Der Herr Kollege Arndt hat aber etwas anderes angeschnitten, und das ist der eigentliche Grund
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Abgeordneten Arndt als auch des Herrn Abgeordneten Schmid, der am Schluß gerade auch allgemeine Gesichtspunkte herausgestellt hat, das Gefühl, daß wir bei § 15 Abs. 3 und 5 eben doch bei einer Frage angekommen sind, wo
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Anliegen des Innenausschusses so vor, als ob dabei von einem obrigkeitsstaatlichen Denken ausgegangen würde, einem Denken, das einer vergangenen Zeit angehöre. Ich darf ihm versichern, wenn er auch jetzt nicht im Saale ist, daß
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Ich möchte klar aussprechen, daß, wenn wir für einen Teil der Richter eine berufliche Erfahrung fordern, das in gar keiner Weise so ausgelegt werden kann, daß wir im obrigkeitsstaatlichen Denken befangen sind. Meine Damen und
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ist, trägt — das mag gut oder schlecht sein — eine Verbitterung in sich. Wenn er ,das abweisende Urteil vor sich hat, wendet sich seine Stimmung oft gegen den Staat. Heute morgen hat ein von
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wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir erklären könnten, wie es bei Ihrer Vorschrift möglich sein soll, das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzlichkeit des Richters zu wahren. Dr. Werber (CDU/CSU) : Ich habe keine
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die Soll-Vorschrift betreffend die Besetzung eines Gerichts nicht eingehalten wird, unter Umständen ein Revisionsgrund? Ich bitte, das zu überlegen. Ich bitte ferner, zu bedenken — ich darf mich in dieser Beziehung auch an den Herrn
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ich aber den Eventualantrag auf Umdruck 422 betrachte, stelle ich fest, daß sie auch bereit sind, das Erfordernis gewisser Kenntnisse im Gesetz zu verankern. (Lebhafte Zurufe von der Mitte: Kenntnisse!) — Das
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419 Ziffer 1 auch von mir beantragt wird, abgelehnt werden sollte. Damit würde auch das Problem, das Herr Kollege Dr. Arndt berührt hat und das in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz, aber wohl auch in der anderer
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haben und dort nicht vorangekommen sind. Das wollen auch Sie sicherlich nicht. Das wäre ein Ergebnis, das eintreten könnte und auf das in diesem Zusammenhang und in dieser Debatte hingewiesen werden muß. (Beifall in der
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worden ist; ich glaube, ein Kollege von der SPD fragte eben danach. Dieses Gegenargument also, das in der zweiten Lesung hier vorgebracht wurde, ist jetzt durch die weichere Fassung des Antrags des Kollegen Werber ausgeräumt
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Spezialkenntnisse hat. Ich erinnere hier nur noch einmal ganz kurz an das vielgerühmte Vorbild des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, das in der zweiten Lesung schon lang und breit erörtert worden ist. Entgegen der Ansicht des Herrn Kollegen Jahn mußte
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Mitgliedern des Rechtsausschusses schon absolut verhärtet seien und daß es keinen Sinn mehr habe, zu dem Thema, das durch § 15 angeschnitten wird, zu reden. Ich tue es trotzdem, weil ich das Vertrauen habe,
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Revisionsinstanz darf ja nicht in eine Sachuntersuchung eintreten. Meine Damen und Herren, Sie beantragen hier etwas, das juristisch unmöglich ist. (Abg. Dr. Arndt: Sehr wahr!) Ich warne davor, so etwas zu
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möchte hierzu nur ganz kurz Stellung nehmen und darauf verweisen, daß in dem Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht, das ja doch hier sehr lange und sehr sorgfältig behandelt worden ist, die Bestimmung lautet: Der Präsident und mindestens
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Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Nein, das ist etwas ganz anderes!) - Ja, das ändert aber nichts daran, Herr Kollege Weber, daß hier die Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen gefordert wird. Ich
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große Anzahl von Betrieben und Wirtschaftszweigen, selbst wenn sie wollten, gar nicht in der Lage sind, das gleiche zu tun wie mancher Industriebetrieb, in dem die Beschäftigten jahrzehntelang tätig sind, und zwar deswegen nicht,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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Arbeitseinkommens von der Steuer abgesetzt werden können, so daß er auf diese Weise ein kleines Steuergeschenk erhält, das ja auch der andere bekommt, der zusätzlich zu seinem Arbeitseinkommen eine Weihnachtsgratifikation erhält. Dagegen ist im Ausschuß von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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zu seinem Arbeitseinkommen eine Weihnachtsgratifikation erhält. Dagegen ist im Ausschuß von der Mehrheit der Einwand vorgebracht worden, das koste natürlich mehr. Das bestreite ich nicht; das bestreitet auch meine Fraktion nicht. Aber gegen das Argument
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.11.1959 () [PBT/W03/00089]
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mehr. Das bestreite ich nicht; das bestreitet auch meine Fraktion nicht. Aber gegen das Argument, das koste mehr, ,gibt es einiges zu sagen. Zunächst sind die Kosten auf keinen Fall so hoch,
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