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die dem Bundestag gegeben ist, nicht verstreichen lassen, sondern dann von einem anderen Mittel Gebrauch machen, das im Grundgesetz steht, Art. 39 Abs. 3 letzter Satz Der Bundestag muß zusammentreten, wenn ein Drittel seiner Mitglieder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 ist der Auftrag des Grundgesetzes in Art. 29 Abs. 1 bis 6, das Bundesgebiet durch Bundesgesetz neu zu gliedern, allgemein so verstanden worden, daß die Neugliederung, ausgehend von einer umfassenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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badischen Gebietsteile verbleiben im Land Baden-Württemberg." Damit wird der badischen Bevölkerung, und zwar dieser allein, das verfassungsmäßige Recht gegeben, zu der gesetzgeberischen Entscheidung, d. h. dem Verbleiben des Landes Baden bei Baden-Württemberg, ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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, seitdem auf Grund des sogenannten Zweiten Neugliederungsgesetzes das Bundesland Baden-Württemberg geschaffen worden ist. Dieses Zweite Neugliederungsgesetz, das die Grundlage dieser Staatsbildung gewesen ist, ist Gegenstand einer lebhaften Kritik geworden und bis auf den heutigen Tag geblieben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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konnte, in welchem staatlichen Verband sie künftig leben wollte. Sie lebt noch immer in einem Gebiet, das ohne Volksabstimmung seine Landeszugehörigkeit geändert hat. Ich möchte an folgendem Beispiel deutlich machen, welches die schweren Mängel des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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und damit des Zustandekommens des Bundeslandes Baden-Württemberg gewesen sind. Nehmen wir an — ein hypothetischer Fall —, das Bundesland Schleswig-Holstein käme auf den Gedanken — es kommt natürlich nicht auf den Gedanken —, sich die Stadt Hamburg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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stimmen, die Stadt Hamburg aber die Mehrheit nicht gewähren, dann käme trotz der Entscheidung in Hamburg, das die Zusammenlegung mit Schleswig-Holstein abgelehnt hätte, ein neues einheitliches Bundesland Hamburg-Schleswig-Holstein zustande. Genau dieses Verfahren, das uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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das die Zusammenlegung mit Schleswig-Holstein abgelehnt hätte, ein neues einheitliches Bundesland Hamburg-Schleswig-Holstein zustande. Genau dieses Verfahren, das uns schwer denkbar erscheint, ist im Fall der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg angewendet worden; denn der Gesamtraum der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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ins Auge gefaßt wird. Der Herr Bundesinnenminister teilt hier unseren Standpunkt, daß es nicht möglich ist, das gesamte deutsche Neugliederungsverfahren in einem Gesetzesakt — uno actu — durchzuführen, sondern daß es hierfür, so wie das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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einer Frage, die ja erst noch einer Antwort durch das Volk selber bedarf, ist ein Moment, das unbedingt vermieden werden soll. In einem Dokument, das in dem Grünen Buch über die Bildung des Südweststaates enthalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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das Volk selber bedarf, ist ein Moment, das unbedingt vermieden werden soll. In einem Dokument, das in dem Grünen Buch über die Bildung des Südweststaates enthalten ist, sind die sogenannten Freudenstädter Beschlüsse abgedruckt. Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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, wenn der Regierungsentwurf Gesetz würde, ergeben würden, wenn die badische Bevölkerung die ihr vorgeschlagene Lösung, das jetzige Bundesland aufrechtzuerhalten, verneinen sollte. In diesem Falle wäre nach dem Grundgesetz wiederum keine endgültige Lösung geschaffen;
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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Initiativantrag das Land Baden wiedererstehen soll, ist vor allem der politische Gesichtspunkt, daß dieses badische Volk, das in 150jähriger Tradition und Geschichte trotz der ursprünglichen Verschiedenartigkeit seiner stammesmäßigen Bestandteile zusammengewachsen ist, seine Angelegenheiten selbst verwalten will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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Baden nicht erforderlich ist, auf Seite 42 des Rechtsgutachtens des Universitätsprofessors Dr. Friedrich Klein in Münster nachlesen, das im Auftrag der Landesregierung Baden-Württemberg erstattet worden ist. Ich möchte aber auch ein Wort über den merkwürdigen Tatbestand sagen
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will keine bloße Bestätigungsfrage, sondern eine Alternativfrage. Herr Professor Neumayer, Lausanne, der dem Gutachtergremium, das vom Innenministerium bestellt war, angehört hat, schreibt in seinem Gutachten: Ein Referendum, bei dem den Abstimmenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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, sondern nur eine scheinbare Alternative. Und Herr Professor Klein, Münster, schreibt in dem Gutachten, das er für die Landesregierung Baden-Württemberg erstattet hat, auf Seite 53 folgendes: Eine wirklich gerechte, tendenzfreie Fragestellung sollte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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Wochen bestätigt worden — jede wirksame Neugliederung zur Zeit der Weimarer Republik vereitelt. Es war das Haupthindernis, das einer sinnvollen Neugestaltung oder Neugliederung im Wege stand. Schließlich kann ich mich gerade in der Frage des Quorums auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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einher, die den Zweck hatten, die Meinungen weiter abzuklären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Neugliederungsverfahren im Südwestraum ist im Laufe seiner Entwicklung zu einem juristischen Dikkicht geworden, in dem sich nur noch Eingeweihte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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erheblicher Vorteil, den dieser Entwurf mit sich bringt. Die Landesregierung unterstützt daher den Vorschlag der Bundesregierung, das Land aufrechtzuerhalten und die badische Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen. Diese Lösung entspricht dem Willen der Bevölkerung des ganzen
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Jus publicum est quod pactis privatorum mutari non potest", „Das öffentliche Recht ist das Recht, das durch ein Abkommen der Parteien nicht geändert werden kann." Meine Damen und Herren, wenn im öffentlichen Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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eine solche restitutio in integrum sich hier verbietet, weil nach den Feststellungen des ersten Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das insoweit durch das zweite Urteil des gleichen Gerichts bestätigt worden ist, mittlerweile das Land Baden-Württemberg rechtsgültig entstanden ist und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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weil ich mir keine bessere politische Vertretung der Bevölkerung im deutschen Südwestraum denken kann als im Lande Baden-Württemberg, das zum erstenmal alle reichen menschlichen Kräfte und natürlichen Vorzüge des deutschen Südwestens zu einer in jeder Richtung außerordentlich wirksamen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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beteiligen. Das Neugliederungsverfahren nach § 29 ist außerordentlich genau gearbeitet, da es sich ja darum handelt, das Gebiet, das als konstitutives Element für den Staat von außerordentlicher Bedeutung ist, in einem neuen Problemkreis zu ordnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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Neugliederungsverfahren nach § 29 ist außerordentlich genau gearbeitet, da es sich ja darum handelt, das Gebiet, das als konstitutives Element für den Staat von außerordentlicher Bedeutung ist, in einem neuen Problemkreis zu ordnen, und die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]
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könnte, da es sich in der Tat darum handelt, der Kritik an dem Neugliederungsgesetz zu begegnen, das auf Grund des Art. 118 erlassen worden ist. Ich bitte deshalb die Mitglieder des Hohen Hauses um ihre Hilfe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.03.1963 () [PBT/W04/00066]