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mich mit dieser Vorgeschichte der heutigen Verjährungsentscheidung nicht aufhalten. Sie ist ein beklemmendes Stück Nachkriegsgeschichte für sich, das nach nicht geschrieben ist. Ich will mich ausschließlich mit den Antworten beschäftigen, die heute von den beiden Seiten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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wir uns vor allem anderen auch heute fragen müssen, wie unsere Entscheidung vor dem Recht bestehen kann, das uns Gesetz und Verfassung vorgeben. Ich nenne Ihnen vier der entscheidenden Gründe, warum ich zu der Überzeugung gelangt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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aus der Völkermordkonvention der UNO und der Menschenrechtskonvention des Europarates ergebenden völkerstrafrechtlichen Verpflichtungen. Dies ist ein Ergebnis, das ich die Kollegen, die in ihrer Haltung zunächst festliegen, wirklich ernsthaft zu würdigen bitte; denn ich meine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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nur bereits im Neunten Strafrechtsänderungsgesetz getan, sondern das haben wir auch im 2. Strafrechtsreformgesetz noch einmal bekräftigt, das die Grundlage unseres geltenden Rechts darstellt. Wenn Sie sich den Bericht zum 2. Strafrechtsreformgesetz darauf ansehen, finden Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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Ich bin genau gegenteiliger Überzeugung. Es ist ein streng rechtsstaatlich am geltenden Strafrecht und Völkerstrafrecht orientiertes Gesetz, das nicht Ungleiches gleich behandelt, wie die Verjährungsaufhebung für Mord, sondern grundsätzlich Ungleiches, nämlich Völkermord und Mord auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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haben sich mit ihnen auseinandergesetzt. Sie wissen darum, daß auch diejenigen, die anderer Meinung sind, das aus hoher moralischer Überzeugung sind. Weil sie dieses wissen, haben sie die Pflicht, angesichts der zahlreichen Stimmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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verjährt' Keineswegs! Im Straftatbestand eines unverjährbaren Völkermordes drückt sich der Abscheu vor einem grausigen Verbrechen aus, das die Gerichte in unserem Volke hoffentlich niemals beschäftigen wird, das es aber in der Geschichte unseres Volkes als grausige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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der Abscheu vor einem grausigen Verbrechen aus, das die Gerichte in unserem Volke hoffentlich niemals beschäftigen wird, das es aber in der Geschichte unseres Volkes als grausige Realität gegeben hat, als Realität der, Vergangenheit, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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Gerechtigkeit des Gesetzes, verfehlt letzten Endes das Wesen der Gerechtigkeit. Der Strafrichter wendet das Recht an, das über das Gerechte entscheidet. Wer im Zusammenhang mit unserem Thema von Gerechtigkeit spricht, sei an die Weisheit des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das über das Gerechte entscheidet. Meine Damen und Herren, eine höchst persönliche Bemerkung sei mir am Schluß nun noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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von dieser Solidarität wirksamer und nicht etwa bloß sentimentaler Liebe legitimiert. Ichglaube, meine Damen und Herren, das noch gesagt zu haben, war ich Ihnen schuldig. Und es hier an dieser Stelle gesagt zu haben,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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wenn nicht höhere Rechtsgüter gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist wohl auch das, was der Dichter meint, wenn er sagt: „Das Leben ist der Güter höchstes nicht."
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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Bundesregierung artikuliert wurde, subjektiv gutgläubig. Ich übe keine Kritik daran. Aber es gibt kein Argument, das mich im gegenwärtigen Zeitpunkt davon überzeugt, die Aussage, jetzt sei alles bekannt, sei sicherer und zuverlässiger,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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im einzelnen schildert, ohne daß man ihn zur Verantwortung ziehen kann. Ich fürchte, der Versuchung, das zu publizieren, wird jedenfalls dann nicht widerstanden, wenn er es mit halb-heuchlerischem Bedauern verbindet. (Wehner [
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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, wie man noch nicht einmal mit Tieren umgeht? Dies ist doch ein Anknüpfungspunkt! Das Zeichen, das von uns gefordert wird, ist doch durch die massenhafte Vernichtung dessen, was man nicht wiederherstellen kann, nämlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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einmal anreden. Ich möchte mit einem Zitat von Fritz Erler aus der Debatte des Jahres 1965 schließen, das in der präzisen Art, die ihm eigen war, den Kern der Sache trifft. Er hat, nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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!) Im Jahre 1943 hatten die Nationalsozialisten im Zuge der Rechtsvereinheitlichung zwischen dem Deutschen Reich und Osterreich, das die Mordverjährung nicht kannte, einen Absatz 2 an die entsprechende Bestimmung angefügt, die neben der Zufügung typisch nationalsozialistischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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, an denen nicht gerüttelt werden sollte, möchte ich ein Wort des früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann anführen, das dieser am. 24. Mai 1974 anläßlich des 25jährigen Bestehens des Grundgesetzes gesagt hat. Er sagte: Es wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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Ein Wort noch zu Herrn Professor Maihofer! Herr Professor Maihofer, Ihr Vorschlag — ich bitte Sie, das zu überlegen —, zu einer differenzierten Verjährungsregelung zu kommen, wirft erhebliche Bedenken auf, nicht nur bezüglich des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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alten Rechts. Wir diskutieren heute die Verjährung von Mord. Der Mord ist sicherlich das abscheulichste Verbrechen, das wir kennen. Mit einem Mord — hier sei ausdrücklich auf die qualifizierenden Merkmale des Strafgesetzes verwiesen lädt. der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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Auch in der heutigen Diskussion sind bereits fast alle Argumente ausgetauscht worden. Dennoch erscheint es nicht falsch, das eine oder andere zu wiederholen; denn das Problem ist schwierig, die Motive der Entscheidung für die eine oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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werden, die im Jahre 1980 erstmals bekanntwerden. Denn nur darum geht es. In einem Memorandum, das am 31. Dezember des vergangenen Jahres vom Internationalen Auschwitz-Komitee publiziert worden ist, heißt es -ich zitiere aus der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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ambivalentes Argument. In die Diskussion des Jahres 1965 hat der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein Wort eingeführt, das in der Gedenkstätte Yad Waschem in Jerusalem zu lesen ist, in einer Gedenkstätte, angesichts deren jedermann von uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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wie ich glaube, materiell: Verjährung ist nämlich nicht ein Kernstück liberaler Rechtspolitik, sondern ein Verfahrensinstrument, das in verschiedenen Ländern, die unserer Rechtsordnung vom Prinzip her sehr nahestehen — ich denke hier nicht etwa an'
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]
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es, wie vorhin auch von meinem Kollegen Klein vermerkt wurde, kaum noch ein neues Argument gibt, das in die Debatte eingeführt werden kann. Gleichwohl stehe ich hier, well ich eine Berechtigung verspüre, doch noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.03.1979 () [PBT/W08/00145]