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ist im Recht der Legitimation und der Ehelichkeitserklärung eine Änderung vorgenommen worden, die die Möglichkeit des Vaters, das Kind für ehelich erklären zu lassen und dadurch die elterliche Gewalt zu erhalten, in den Fällen beschränkt, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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wir Bedenken gegen die Änderungen, die nach der langen Erörterung — wie gesagt: es ist klar, das Gesamtergebnis ist ein so großer Fortschritt, daß es von uns akzeptiert wird — in der Frage des Erbrechts erfolgt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Regelung der Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen das gleiche zu sagen ist. Es handelt sich hier um ein Problem, das sich auf viele Rechtsgebiete auswirkt, und wir befürchten etwas, daß die Regelung in der vorgesehenen Form sich als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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diskutierten Frage des Strafvollzugs zu einer Einstellung findet, die dem humanistischen und christlichen Erbe unserer Kultur, auf das wir uns mit großem Recht sehr oft berufen, gerechter wird als ein ideologisches Festhalten und eine mißbräuchliche Berufung auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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mit dem Erbrecht ,der Ehefrau des Erzeugers und seinen ehelichen Kindern zusammentrifft, der Herr Justizminister hat ,das soeben schon 'hervorgehoben. Die volle Erbportion ist dann als Geldanspruch ausgestaltet. Das Erbrecht des nichtehelichen Vaters hinter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Störungen entstehen. Das ist also dort anders geregelt und nach meiner Ansicht — gestatten Sie, daß ich das ganz offen sage — lebensnäher und insofern besser gelöst als bei uns. Bei uns ist das nichteheliche Kind nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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der Erblasserwille darauf ging, ihm überhaupt nichts zu geben. Das Gesetz spricht ihm als ein Minimum, das man ihnen gerechterweise geben muß, diese Hälfte zu, aber nicht deshalb, weil diese Hälfte in Geld besteht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Erbersatzanspruchs verlangen kann, wenn er sonst zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts gezwungen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Grundlage bildet. Dieser Geldanspruch ist also durchaus mit einer Reihe von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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. Man hat sich dann an einem anderen Punkt — wenn Sie sich das Gesetz anschauen, werden Sie das immer wieder feststellen — entschlossen, zu sagen: Die Ausbildungszeit eines Kindes geht etwa bis zum 27. Lebensjahr;
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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nicht einzusehen, warum man hier bei dieser wichtigen Bestimmung von 21 ausgeht und meint, ein Kind, das über 21 sei, bedürfe nicht mehr des Schutzes, den man ansonsten richtigerweise im Gesetz denjenigen gegeben hat,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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und 27 alt sind. Allein dieser Grund rechtfertigt den Antrag. Man sollte in einem solchen Gesetz, das ja nicht nur für den Tag gemacht worden ist, konsequent sein. Man sollte sich allein aus diesem Grunde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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auch beurkundet werden soll. Ich weiß nicht, ob wir so weit gehen sollen, ohne daß wir das insgesamt und generell dann im Rechtspflegergesetz machen. Das so en passant jetzt zu machen, erscheint mir nicht zweckmäßig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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nicht für so außerordentlich wichtig halte. Ich tue das aber nicht etwa deshalb, weil das Ministerium, das ja durch eine so außerordentlich prononcierte Kritik an diesem Hohen Hause vertreten wurde und das den Antrag zunächst angeregt hatte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode ab. So steht es da. Nun hat sich der Gesetzgeber also entschlossen, das Gesetz innerhalb dieser Frist — Gott sei Dank; auch in einer erfeulichen Art und Weise — zu verabschieden.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Gott sei Dank; auch in einer erfeulichen Art und Weise — zu verabschieden. Er sagt aber, das Gesetz solle erst Mitte des nächsten Jahres, also praktisch ein Jahr nach der Beschlußfassung in Kraft treten. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Legislaturperiode die äußerste Frist, ist der Gesetzgeber nicht, wie sonst in den meisten Fällen, frei, das Inkrafttreten des Gesetzes so festzulegen, wie er es aus technischen Gründen für richtig halten mag. Ich weiß,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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das ohnehin an das Bundesverfassungsgericht. Ich glaube, wir wären gut beraten, wenn wir diesem Durcheinander, das sonst mit Sicherheit kommt, begegneten, indem wir sagten: mindestens ab 1. Januar soll das, was wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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und Herren! Ich möchte bitten, diesem Antrag nicht stattzugeben. Wir haben uns sehr wohl überlegt, das Gesetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen. Es spricht folgendes dagegen: Wir haben ganz wesentliche Änderungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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Hirsch: Ich habe nahezu keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken. Ich habe gar keine Sorge, daß das Bundesverfassungsgericht, das uns in seinem Urteil sogar noch sehr entgegengekommen ist und gesagt hat: es sprach das und das dafür,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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in seinem Urteil sogar noch sehr entgegengekommen ist und gesagt hat: es sprach das und das dafür, das uns 20 Jahre Zeit gegeben hat — daß dasselbe Bundesverfassungsgericht, nachdem es sagt, das Gesetz müsse in dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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das dafür, das uns 20 Jahre Zeit gegeben hat — daß dasselbe Bundesverfassungsgericht, nachdem es sagt, das Gesetz müsse in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, nicht etwa in Kraft treten — und das nur in den Gründen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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doch nicht so, als ob es auf sechs Monate ankäme, und machen wir nichts Überhastetes, auf das sich die Ämter nicht einstellen können! Es gibt dann nur Schwierigkeiten, und das Gesetz hat einen schlechten Start
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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paar hinzugekommen. Es ist doch auch gar nicht schön und angenehm, wenn ein solches Reformwerk, auf das wir ein halbes Jahrhundert gewartet haben, Herr Justizminister, von einem so schwach besetzten Haus verabschiedet wird — wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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, mit dem wir in vieler Beziehung Neuland betreten haben. Wir haben Bestimmungen eingeführt auf einem Rechtsgebiet, das bisher in unserem Recht ganz anders geregelt war. Wir haben, wie mir scheint, wichtige und richtige Schritte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]
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einer als allein legitim angesehenen Institution lebte, ausgeschlossen und minderen Rechts war. Dem Denken unserer Zeit, das von dem Recht und der Würde des Menschen und von der Verantwortung der Menschen füreinander ausgeht, wie das in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1969 () [PBT/W05/00235]