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, die Gemeinden am örtlichen Aufkommen zu beteiligen. Der andere wird sagen: Es ist viel besser, das nach Kopfbeträgen zu verteilen. Wir werden also in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren eine langwährende Debatte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.05.1968 () [PBT/W05/00171]
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langwährende Debatte über die Methoden der Verteilung haben, und ich bitte die Regierung, bei dem Material, das sie in den nächsten Monaten den Ausschüssen zur Verfügung stellen wird, doch einmal alle Möglichkeiten durchzuspielen und die Alternativen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.05.1968 () [PBT/W05/00171]
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folgen können, möchte ich eigentlich meinen, daß die Annahme eines solchen Antrags einem I-Tüpfelchen entsprechen würde, das Sie setzen sollten. (Beifall bei der CDU/CSU.) Zweitens. Wir wollen ferner die bundesstaatliche
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, daß wir Art. 107 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wie folgt fassen möchten: Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Ländern durch einen finanziellen Ausgleich sicherzustellen, daß die
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Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um eine der zahlreichen Änderungen des Grundgesetzes, das heute vor 19 Jahren vom Parlamentarischen Rat verabschiedet worden ist. Diesmal betrifft die Änderung den Art. 95. Sie sehen
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Parteien im Parlamentarischen Rate von einem sehr starken Rechtsempfinden getragen und bestrebt, nach Möglichkeit ein Rechtssystem auszubauen, das jedermann seine Grundrechte und Freiheiten sichert. Man war aber auch der Überzeugung, daß es gerade für den Rechtsstaat
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übrigen Grundgesetzänderungen haben nur redaktionellen Charakter, insbesondere insoweit, als die jetzigen oberen Bundesgerichte wie der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht nunmehr ihrem effektiven Status entsprechend oberste Bundesgerichte werden und diese Bezeichnung auch tragen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.05.1968 () [PBT/W05/00171]
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nur redaktionellen Charakter, insbesondere insoweit, als die jetzigen oberen Bundesgerichte wie der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht nunmehr ihrem effektiven Status entsprechend oberste Bundesgerichte werden und diese Bezeichnung auch tragen sollen. Damit
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kleinen Ausschnitt aus der Tätigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Es war nach unserer Meinung hier nicht der Ort, das Verhältnis der Richter zueinander neu zu regeln. Aber — und deswegen erwähne ich es — diese Aufgabe bleibt dem
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den steuerschwachen Ländern. Dieses Mißverhältnis muß beseitigt werden, d. h. der horizontale Finanzausgleich als das Instrument, das wir in unserem Grundgesetz entwickelt haben, um aus der Solidargemeinschaft der Länder heraus den notleidenden Ländern zu helfen,
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Bestreben, allen Ausgleichsbedürfnissen zu entsprechen und möglichst gerechte Ausgleichsergebnisse zu erzielen, — wenn ich einschalten darf, das heißt, auf die einzelnen Bedarfselemente abzustellen —führt zu einer übermäßigen Komplizierung und Erschwerung des Verfahrens und damit zu
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noch durch ein Beispiel ergänzen: Eine Kommission, die von den Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert worden ist, das Problem des Hochschullastenausgleichs zu untersuchen, hat festgestellt, daß bei jedem der in Betracht kommenden Schlüssel das Ergebnis immer
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müssen. Dieses Argument steht meiner Argumentation und der Argumentation der Mehrheit der Länder nicht entgegen. Wenn wir das aber nicht machen, wenn wir dem stärkeren Ausgabenwachstum bei Ländern und Gemeinden nicht eine stärkere Beteiligung an den Wachstumssteuern
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dort gesagt: Den Ländern wird oft nachgesagt, sie verträten nur ihre regionalen Interessen. Sicherlich tun sie das auch, das ist eine ihrer legitimen Aufgaben. In der Verantwortung der Länder liegt — das wird oft übersehen
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Am besten beweist dies ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik, die eine gewichtige Gewerbesteuer besitzt, und Holland, das gar keine Gewerbesteuer hat. In Holland beträgt das Aufkommen an Einkommen- und Vermögensteuer 56,2 % und das gesamte Steueraufkommen
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Abg. Krammig: Und abzugsfähig bei der Lohnsteuer! Das ist keine Gewerbesteuer mehr!) — Ja, das verändert den Prozentsatz etwas. (Zuruf von der CDU/CSU: Ist diese Auskunft nicht widerrufen worden,
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ganz bestimmter Aufgaben, die heute sehr aktuell sein können, von denen aber keineswegs feststeht, daß sie das auch noch in einigen Jahren sein werden. Wir werden sehr viel mehr andere Entwicklungen haben, dynamische Entwicklungen,
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Ah so! Sehen Sie, das war wenigstens noch eine sehr schöne und ehrenvolle historische Reminiszenz. Aber das andere war es sicher nicht. (Heiterkeit.) Herr Kubel hat hier das Beispiel Frankfurt gewählt, das
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andere war es sicher nicht. (Heiterkeit.) Herr Kubel hat hier das Beispiel Frankfurt gewählt, das man aus Hessen ausklammern könnte. Ich finde es viel einleuchtender, ein anderes Beispiel zu wählen und die Lage
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der etwa Bayern sein würde, wenn es München und Nürnberg aus seinem Staatsverband ausschiede. Ich glaube, das beleuchtet eigentlich noch mehr, wie unmöglich es ist das örtliche Steueraufkommen für die Finanzierung der Aufgaben maßgeblich sein zu
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glaube wirklich, wir bekommen sogar eine Mehrheit für meinen Vorschlag. Ich möchte noch ein Argument widerlegen, das auch Herr Senator Heinsen erwähnt hat, nämlich daß der große Steuerverbund dazu führen müsse, daß die Länder in
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erheben und dann durch ein unübersichtliches System von Finanzausgleich, von Zerlegung, von Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen versuchen, das einigermaßen wieder auszugleichen, wobei wir dem einzelnen Land oder der einzelnen Stadt das Gefühl vermitteln, sie habe großzügig
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dem Prinzip des deutschen Föderalismus, der stärker auf Kooperation eingestellt ist — übrigens genauso wie der ist, das örtliche Steueraufkommen für die Finanzietiable Trennung der einzelnen Aufgaben, und der deutsch-rechtlichen Vorstellung einer gesamthänderischen Verfügung über eine Finanz-
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. Bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Möller hatte ich das Gefühl, daß dabei die Vorstellung mitschwebte, das Erheben von Gewerbesteuer sei sozial, weil nur einige wenige große Betriebe diese Steuer zahlten, während das Erheben der
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. Für einen Demokraten ist es natürlich etwas schwieriger, eine Vielzahl von Steuerzahlern sichtbar zu belasten, anstatt das über ein paar Großbetriebe zu erledigen. Aber ich halte das nicht für besonders mutig und auch nicht für besonders
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