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werden, die nicht eingeschränkt werden wird, auch nicht durch das Bundesbaugesetz. Meine Damen und Herren, das in diesem Zusammenhang immer wieder genannte Beispiel der Entwicklungsgenehmigung ist dann falsch, wenn es mit der Absicht zitiert wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1974 () [PBT/W07/00128]
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Debatte sehr viel von Geld geredet. Wir reden vom Recht, und zwar vom Recht der Gemeinden, das in Schutz zu nehmen ist und verstärkt werden muß gegen privates Interesse, wobei die Gemeinde der Wahrer des Allgemeinwohls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1974 () [PBT/W07/00128]
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ein Kontaktgremium auf hoher Ebene aus der gleichen Anzahl von europäischen und amerikanischen Mitgliedern der Nordatlantischen Versammlung vorgeschlagen, das sich laufend mit den Beziehungen zwischen den USA und Europa befassen soll. Schließlich wird — und das möchte ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1974 () [PBT/W07/00128]
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. Dieser Antrag war notwendig, weil uns die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung, wie sie im Verkehrssicherheitsprogramm, das wir ja durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag gestützt haben, zum Ausdruck gekommen sind, auf diesem speziellen Sektor der Verkehrssicherheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.11.1974 () [PBT/W07/00128]
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Bestrafung des Täters sein. Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Strafrechtsausschuß ein neues modernes kriminalpolitisches Konzept entwickelt, das eine Fülle von verschiedenen Sanktionsmitteln dem Richter zur Auswahl . bietet und das mit Sicherheit dafür Sorge trägt, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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eine Fülle von verschiedenen Sanktionsmitteln dem Richter zur Auswahl . bietet und das mit Sicherheit dafür Sorge trägt, das die Hang-, Früh- und Gewohnheitskriminalität rechtzeitig erkannt und entsprechend bekämpft wird. Schwerpunkte dieses neuen kriminalpolitischen Programms sind zunächst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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daß der Strafrechtsausschuß im Laufe dieser sechs Jahre eine Fülle von Arbeit geleistet hat. Diese Arbeit wurde, das möchte ich ganz besonders betonen, in sehr kollegialer Weise in einer guten menschlichen Atmosphäre hinter uns gebracht. Es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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das Rückwirkungsverbot gilt, d. h., daß die Strafe und deren Nebenfolgen sich nach dem Gesetz bestimmen, das zur Zeit der Tat gilt. Dabei ist neu in der Formulierung, aber nicht in der Sache, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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der Sache, daß bei einer Änderung der Strafdrohung während der Begehung der Tat das Gesetz anzuwenden ist, das bei Beendigung der Tat gilt. Wird aber zwischen Beendigung der Tat und deren Aburteilung das Gesetz geändert, so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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des Verurteilten sind die Grundsätze anzuwenden, die für die Bestimmung der Strafe gelten, also das Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Ferner soll das deutsche Strafrecht schlechthin gelten für Taten, die im Inland begangen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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. Es ist schon in meiner Studienzeit von 35 Jahren als ein altes Problem des Strafrechts bezeichnet worden, das nicht kriminelle, sondern nur polizeiliche Unrecht der Übertretungen aus dem Strafrecht auszuscheiden. Diese Ausscheidung soll mit dem neuen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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nur polizeiliche Unrecht der Übertretungen aus dem Strafrecht auszuscheiden. Diese Ausscheidung soll mit dem neuen Strafgesetz geschehen, das keine Übertretungen mehr enthalten wird. Die Mindeststrafe für Zuchthaus beträgt jedoch nach dem geltenden Recht ein Jahr. Daraus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Ich darf dazu aber hinweisen auf Nr. 30 des Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts, das am 1. Oktober 1973 in Kraft treten soll und mit dem dann der 29. Abschnitt unseres Strafgesetzbuchs, d. h.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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ist ohne Zweifel lückenhaft. Aber in einem Rechtsstaat kann es kein anderes Strafrecht geben als ein solches, das auf gesetzlich normierten Tatbeständen beruht. Die tatbestandsmäßige Handlung muß ferner rechtswidrig sein, d. h. es dürfen dem Täter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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übergehe nunmehr die Bestimmungen über Tateinheit und Tatmehrheit, die ebenfalls im wesentlichen auf dem Prinzip aufgebaut sind, das wir bereits bisher in unserem Strafgesetzbuch gehabt haben. Ich verweise bezüglich der Führungsaufsicht, bezüglich des Berufsverbots, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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andere Lösungen finden. Mit dem normalen Verfahren sind so umfangreiche Reformvorhaben kaum zu bewältigen. Das Werk, das heute zur Beschlußfassung vorliegt, weicht erheblich vom Ausgangspunkt des Entwurfs 1962 ab. Man darf sagen: es hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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ich hier, ohne Widerspruch fürchten zu müssen, an erster Stelle das Zweite Vatikanische Konzil nennen darf, das für die katholische Kirche wie für die katholischen Laien doch ein Ausgangspunkt zu sehr neuen Ansätzen auch auf dem Rechtsgebiet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Haus hat daher ein Recht, zu erfahren, wie denn das Justizministerium nun zu dem Ergebnis steht, das der Sonderaus' schuß gefunden hat. Da darf ich zunächst sagen, wir begrüßen die fortschrittliche Konzeption, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Beifall bei der SPD.) Nun, ich kann verstehen, daß die Kollegen Alternativ-Professoren das Ergebnis, das im Ausschuß herausgekommen ist, kritisieren, daß sie uns mangelnde Konsequenz der Gedankenführung vorwerfen und meinen, es wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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, die Gesetzgebung nicht den Wissenschaftlern, sondern den Politikern und Praktikern zu überlassen. Denn das Ergebnis, das der Sonderausschuß gefunden hat, ist im großen und ganzen weit praktikabler, gerade dort, wo von dem Vorschlag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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so besser verkraftet werden können, als mit dem Zweiten Reformgesetz das Tagesbußensystem für Geldstrafen in Kraft tritt, das eine den wirtschaftlichen Verhältnissen des einzelnen Täters angepaßte Reaktion ermöglicht. Intensivierung der Geldstrafe und Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Bürger nichts zu suchen". (Beifall bei den Regierungsparteien.) Es ist übrigens ein Mißverständnis, das auch noch durch weitere Aufklärung zu bekämpfen ist, wenn man unterstellt, die Entkriminalisierung bestimmter Verhaltensweisen bedeute etwa eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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ein Strafrecht haben, das modernen kriminalpolitischen Forderungen genügt. Helfen Sie mit, ein Gebäude zu errichten, das sich nicht nur vor der Mitwelt sehen lassen kann, sondern in dem auch kommende Generationen in Freiheit und Würde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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der Entwurf 1962 mehr Ernte aus den vorausgegangenen Jahrzehnten als neuer Weg war. Aber, wie gesagt, das liegt an der Situation. Ein neuer Weg wurde dann in der Tat von dem Alternativ-Entwurf beschritten. Unbefangen gilt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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, daß ich für meine Person diese Liberalität in einen breiten Strom von Überlieferung christlichen Gedankengutes eingebettet sehe, das nach dem Verfassungsrechtler Dürig auch zur Deutung und zum Verständnis des Grundgesetzes herangezogen werden kann. Auf dieser Grundlage also
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]