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haben heute schon die Möglichkeit, kurzfristige Freiheitsstrafen bis zu neun Monaten zur Bewährung auszusetzen, ein Rechtsinstitut, das wir erst nach 1950, also nach dem zweiten Weltkrieg, eingeführt haben. Ich habe das damals für richtig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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. Der Sonderausschuß hat nicht dieses System, sondern ein anderes Geldstrafensystem übernommen, nämlich das der Tagessätze, das auch insofern mit Gedanken des Alternativ-Entwurfs übereinstimmt, als man nicht mehr absolute Strafen festsetzt, sondern nach soundso vielen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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oder in der Persönlichkeit des Täters liegen, gegeben sind. Wir haben lange nach einem Wort gesucht, das diese besondere Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafe im Gesetz deutlich macht, und wir sind zu dem im Gesetz ganz neuen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Dort wird festgestellt, daß die kurze Freiheitsstrafe keineswegs ,im Absterben ist und daß das Land Schweden, das ja immer in dem Rufe steht, in der Strafrechtspflege besonders avantgardistisch zu sein, in dem neuen, am
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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der Strafverfolgung sein kann, nämlich daß der Täter nach einer so kurzfristigen Strafe in ein Milieu hineingerät, das ihn endgültig in den Bereich der Kriminalität absinken läßt. Ich glaube, Sie sollten nicht nur das ernst nehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Geldstrafe bestraft werden müssen, wenn wir diese Vorschrift nicht hätten. Auch das wäre sicherlich ein Ergebnis, das wir nicht wünschen können, weder im Interesse des Schutzes der Rechtsgüter noch im Interesse des einzelnen Täters. Zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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oder die Streichung eines einzelnen Wortes sein kann, zeigt sich, glaube ich, an dem Beispiel, das wir jetzt zu erörtern haben. Worum geht es dabei? Es handelt sich darum, daß das Gericht dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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begehen. In Absatz 2 wird dann gesagt: „Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen", das und das zu tun. Das bedeutet, daß der Katalog in Abs. 2 lediglich exemplifikativ ist, daß andere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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nach geltendem Recht alle Straftaten der Verjährung unterworfen. An dieser grundsätzlichen Regelung hält das Erste Strafrechtsänderungsgesetz, auf das wir nachher noch zu sprechen kommen, fest. Das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts sieht in den §
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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, daß auch dann, wenn man die Vorschriften über Verjährung nur dem Verfahrensrecht zuordnen, das Problem, das wir heute zu entscheiden haben, dadurch nicht vereinfacht wird. Denn auch in einem Staat, der sich um
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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, die sich damit beschäftigt haben, sind in dieser kurzen Frist eingetreten! Glauben Sie nicht etwa, das würde sich in der Zukunft dahin ändern, daß in so kurzen Zeiten solche Änderungen nicht mehr einträten. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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gehen zu sollen. Diese Frage wird weiter auf uns zukommen, und sie wird das Argument entkräften, das man hier eben vorgetragen hat, um so mehr, als heute bereits in der Überzahl der kultivierten Staaten die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Bemühen um eine möglichst große Rechtsstaatlichkeit mit sich bringen kann, möchte ich an einem Beispiel konkret erläutern, das mir in den letzten Monaten persönlich begegnet list, das aber auch Ihnen bekannt sein wird. Ich war in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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, wir schulden dem Kollegen Busse Dank für die Art und Weise, wie er dieses ernste Problem, das uns alle seit vielen Jahren bewegt, aus seiner Sicht hier dargestellt hat. Ich schulde ihm persönlich Dank,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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hier das Strafrechtsreformgesetz, das ohnhin erst 1973 in Kraft treten soll. Das ist ein Gesetz, durch das die Rechtssicherheit in keiner Weise so herum oder so herum beeinträchtigt werden kann. Nun gebe ich Ihnen recht,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Jahren und die Unverjährbarkeit für den Völkermord vorgeschlagen. Wenn nicht die Induktionsströme auf Grund jenes Problems bestünden, das wir alle kennen, würde, so glaube ich, diese Vorlage des Ausschusses unproblematisch sein. Der Völkermord —
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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aktuelles Beispiel nennen. Vor wenigen Tagen ging durch die Presse die Nachricht, daß ein bestimmtes Magazin, das sich, glaube ich, Schülermagazin nennt, einige Schüler beauftragt habe, eine fingierte Beichte abzulegen. Sie beichteten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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was hier gesagt worden ist, kann heute zu dem jetzt vorgesehenen § 172 nichts Neues angeführt werden, das nicht damals schon an Gegenargumenten vorgebracht und gründlich geprüft worden wäre, und zwar mit dem Ergebnis, das ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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das nicht damals schon an Gegenargumenten vorgebracht und gründlich geprüft worden wäre, und zwar mit dem Ergebnis, das ich eben vorgetragen habe. Ich habe dem nichts hinzuzufügen als die Bitte, auf der Linie der damals in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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Bestrafung, nämlich Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, einzuführen. Bei Nr. 2 stimmen wir dem Grundanliegen, das darin zum Ausdruck kommt, an sich zu. Wir meinen aber, daß die allgemeinen Strafrechtsbestimmungen der Nötigung,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.05.1969 () [PBT/W05/00230]
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(SPD) : Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß das bisherige Verzeichnis der Sonderforschungsbereiche, das über 140 wissenschaftliche Disziplinen wie Patristik, Missionswissenschaft, Kanaanistik, Quantenelektronik etc. umfaßt, diese Konzeption allgemeinverständlich zum Ausdruck
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1968 () [PBT/W05/00204]
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mit der Wissenschaft und auf Grund wissenschaftlicher Beratung in eigener Verantwortung durchführen, und dem Programm der Sonderforschungsbereiche, das in der Grundlagenforschung von den wissenschaftlichen Organisationen realisiert wird. Von den genannten 140 Schwerpunkten der Sonderforschungsbereiche ist nur ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1968 () [PBT/W05/00204]
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zu erzielen. Wir müssen aber natürlich einige Jahre abwarten. Über Erfolgskontrolle kann man in einem Programm, das im Jahre 1968 mit kleinen Mitteln angelaufen ist, frühestens in zwei oder drei Jahren, vielleicht auch erst etwas
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1968 () [PBT/W05/00204]
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: Herr Kollege, Sie kennen das Programm der Bundesregierung zur Neuordnung des Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland, das hier im Hause behandelt worden ist und wo insbesondere der Teil Bundesbahn zu sehr eingehenden Ausschußberatungen geführt hat. In
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1968 () [PBT/W05/00204]
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die Flugsicherung mit den modernsten Anlagen und Einrichtungen auszustatten. Sie hat dazu ein umfangreiches langfristiges Investitionsprogramm aufgestellt, das der Entwicklung des Luftverkehrs laufend angepaßt wird. Der Vorwurf des Schweden Leibing richtet sich nicht speziell gegen die deutsche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1968 () [PBT/W05/00204]