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statt meiner eigenen Worte ein ausgezeichnetes Gutachten zitieren, das uns schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt wurde, das Gutachten vom Kriminalwissenschaftlichen Institut ,der Universität Köln, dessen Direktor Professor Dr. Klug ist. Er hat aber das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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gleich besonders betonen. Die Ausführungen grundsätzlicher Art, die da gemacht worden sind, zeigen — darf ich das einmal vorwegnehmen —, daß die Darstellung, die bei Ihnen, Herr Kollege Eyrich, durchklang, wir von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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geschützt wird — Demonstrationsrecht, Versammlungsrecht, Meinungsfreiheit —, und dem, was kriminell strafbar sein muß, das Bundesverfassungsgericht in einer anderen Entscheidung grundsätzliche Ausführungen gemacht hat, und zwar zu der Frage, wieweit gegebenenfalls Grundrechte durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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Rechnung tragen. Wir können deshalb nicht, wie Sie es mit Ihrem Vorschlag zu § 125 wollen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch für solche, die sich an keinen Gewalttätigkeiten beteiligen, die keine Anheizer sind, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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gegen Personen oder Sachen. Es kann niemals eine Rechtfertigung sein, gegebenenfalls das Rechtsgut des Art. 14, das Grundrecht des Eigentums, im Zusammenhang mit Demonstrationen bei anderen zu beeinträchtigen. Da hat das Demonstrationsrecht seine Grenzen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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Aber das nur nebenbei. Nun zu der Grundposition von meinen politischen Freunden und mir zu dem Thema, das Sie hier angeschnitten haben, Herr Kollege Müller-Emmert. Ich halte den Kompromiß für ein notwendiges Element der Demokratie.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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, über den wir heute reden, von einem — ich zitiere Sie — „fortschrittlichen" Strafrecht, das man entwickeln müsse, zu sprechen. Dem steht dann das Bild, das Sie in der Tat auch zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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„fortschrittlichen" Strafrecht, das man entwickeln müsse, zu sprechen. Dem steht dann das Bild, das Sie in der Tat auch zu zeichnen versucht haben, von den sehr konservativen und, wie mancher dann sagt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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111 zu streichen. Er hält nämlich das heimliche Verhalten des Täters für sozialschädlicher als das öffentliche Auftreten, das es wenigstens ermögliche, rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu treffen. Das Polizeirecht eröffnet solche Gegenmaßnahmen jederzeit, sofern die Voraussetzungen für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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müßte gegen alle diese Eltern Strafverfahren durchführen. Die Eltern würden also nachher kriminell Vorbestrafte sein. Halten Sie das noch für richtig? Man darf sich also nicht nur die Beispiele nehmen, die in das Exempel passen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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für richtig? Man darf sich also nicht nur die Beispiele nehmen, die in das Exempel passen, das man gern haben möchte, sondern muß sich die ganze Tragweite klarmachen, wie ich ,das jetzt an Hand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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passen, das man gern haben möchte, sondern muß sich die ganze Tragweite klarmachen, wie ich ,das jetzt an Hand eines einzigen Beispiels dargetan habe. Es gibt Tausende derartiger Beispiele. (Beifall bei den Regierungsparteien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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diesem Richter war zuvor schon einmal durch Steinwürfe Sachschaden in der Wohnung angerichtet worden. Die letzte Steigerung, das ernsteste Gefahrensignal, kommt dann mit einem Flugblatt, ebenfalls von Ende Februar, in dem eine Organisation, die
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die Brandanschläge gegen Richter und Staatsanwälte in München fortsetzen. Das ist ein Beispiel aus einem einzigen Bundesland, das die wachsende Intensität der Gefährdung von Organen unserer Justiz deutlich macht, in einem Ausmaß, wie wir es nur
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wurde durch .die Anschläge die Integrität nicht beeinträchtigt. Die Frage ist jedoch, ab ein Urteil, das in diesem Bericht bezüglich der Rechtssicherheit bei unserer Polizei abgegeben wird, in Zukunft nicht auch in bezug auf unsere
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der genau das tut, was wir mit der gesamten Reform abbauen wollten, der nämlich das Gleichgewicht, das zwischen Staat und Bürger bestehen sollte, zuungunsten des Bürgers verschiebt, rein vom Psychologischen her. Vizepräsident Dr. Schmid
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, ob Sie der CDU/CSU entgegenkommen, sondern unter dem Gesichtspunkt, ob Sie bereit sind, das, was für diesen Staat, für diese Gesellschaft, für die Bürger in diesem Staat erforderlich ist, hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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sind, daß auch ohne diesen Zusatz ein aktives Verhalten vorhanden sein muß, jedenfalls ein Verhalten, durch das die Gefährlichkeit erhöht wird. Wenn der Kompromiß hier in 'allerletzter Minute daran scheitern sollte, daß dieser Zusatz
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der Eingriffsmöglichkeiten der Polizei kommen kann. Deswegen sollte man weitmöglichst im Bereich des Demonstrationsstrafrechts .das Legalitätsprinzip, das die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, nämlich die Polizei, einzuhalten haben, einschränken und zu der Anwendung des sogenannten Opportunitätsprinzips
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vorzuführen und sie in ein Gerichtsverfahren zu verwickeln? Unser Modell ist ganz sicher beweglicher als Ihr Modell, das immer wieder die strafrechtliche Konfrontation mit den Bürgern herausfordert. Sie können nicht bestreiten, Herr Kollege Schlee, daß
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, sich auf repräsentative Meinungsumfragen zu beziehen. Daß aber diese Fragen, die mit dem Amnestiegesetz, über das wir später reden, und mit dem Demonstrationsstrafrecht zusammenhängen, in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit intensiv
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der Antwort ist der: Wenn Sie den Meyer-Vorschlag zugrunde legen — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich das so kurz sage und nicht Bundesrichter Meyer sage —, dann dürfte nach meiner Überzeugung dieser junge Mann auch nicht
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begehen, ob es Neugierige, Passanten oder Abwiegler sind, ein Strafverfahren einzuleiten. Sie haben gesagt, das könnten sie nicht, sondern sie könnten in einer solchen Situation praktisch nur gegen den sogenannten harten Kern vorgehen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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und die Gewalttätigkeiten fördert oder ihre Abstellung behindert. Das ist die einzige Möglichkeit, aus dem Dilemma — das ich mit Ihnen sehe — herauszukommen. Ihre Formulierung ist, ich sage es noch einmal, entweder inhaltsleer —
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]
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E. h. Möller, Bundesminister der Finanzen: Indem ich Sie nicht bitte, mir ein Vertrauen schenken, das eine solche Auslegung ausschließt, sondern Sie bitte, dieses Vertrauen wenigstens der Deutschen Bundesbank entgegenzubringen. Vizepräsident Frau Funcke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1970 () [PBT/W06/00039]