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Ausschuß noch sehr eingehend werden auseinandersetzen müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang an ein schönes Wort erinnern, das zu Beginn des Juristentages im September 1962 Professor Werner in seinem großartigen Einleitungsreferat sagte. Er wies darauf hin,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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müssen das Strafgesetz so gestalten, wie es dem Grundgesetz entspricht. Das Grundgesetz hat gegenüber idem Unrecht, das vorher, vor 1945, in Gesetzesform gebracht worden war, klar herausgestellt, daß die Menschenwürde das wichtigste Gut
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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1945, in Gesetzesform gebracht worden war, klar herausgestellt, daß die Menschenwürde das wichtigste Gut ist, das wir haben. Auch die Große Strafrechtskommission hat in diesem Geiste ihren Entwurf geformt. Wir haben es uns als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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diesem Geiste ihren Entwurf geformt. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, ein Gesetz zu machen, das den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt. Wir wollen aber ein Gesetz aus einem Guß machen. Deshalb muß ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Beratung des Gesetzes zu Ende bringen kann! Wenn wir alle uns an den Geist des Grundgesetzes halten, das doch seinerzeit einheitlich im Hohen Hause angenommen wurde, und zu dem sich alle Abgeordneten damals bekannt haben, dann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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dem sich alle Abgeordneten damals bekannt haben, dann bin ich sicher, daß wir ein Strafgesetz bekommen, das klar ist, das ein Strafrecht nach einheitlichen Grundsätzen schafft, das die Würde des Menschen achtet, das nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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damals bekannt haben, dann bin ich sicher, daß wir ein Strafgesetz bekommen, das klar ist, das ein Strafrecht nach einheitlichen Grundsätzen schafft, das die Würde des Menschen achtet, das nicht mehr bestraft, als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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, daß wir ein Strafgesetz bekommen, das klar ist, das ein Strafrecht nach einheitlichen Grundsätzen schafft, das die Würde des Menschen achtet, das nicht mehr bestraft, als notwendig ist, trotzdem aber dem Staat die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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das klar ist, das ein Strafrecht nach einheitlichen Grundsätzen schafft, das die Würde des Menschen achtet, das nicht mehr bestraft, als notwendig ist, trotzdem aber dem Staat die Möglichkeit gibt, seine freiheitliche Rechtsordnung zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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. Ich glaube, daß wir auch bezüglich dieses Punktes in den Beratungen zu einem Ergebnis kommen werden, das schließlich von allen akzeptiert werden kann. Ich darf in diesem Zusammenhang noch ein Wort zur Frage der freiwilligen Sterilisation
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Erörterungen! Es gibt für einen Juristen gar keine Frage, daß vom Zivilrecht her gesehen das Verhalten, das im § 182 unter Strafe gestellt werden soll, als rechtswidrig angesehen werden muß, d. h. also, wenn
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werden. In diesem speziellen Falle erhebt sich nur wieder einmal 'die Frage, ob man etwas, das zivilrechtlich — unserer Meinung nach — in jeder Weise ausreichend geklärt ist, pönalisieren soll, ob man es unter
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ein Handelsobjekt zwischen Ehegatten geworden ist, die in Scheidung stehen oder bereits geschieden sind, ein Handelsobjekt, das meistens nicht aus achtbaren Gründen, sondern nur deshalb verwendet wird, um den anderen unter Druck zu setzen.
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von bisher sechs Monaten nunmehr bis auf ein Jahr erhöht. Ich darf zu einem weiteren Problem kommen, das ebenfalls aufgegriffen, meines Erachtens aber doch wohl nicht hinreichend behandelt wurde, die sogenannte künstliche Samenübertragung, die nach
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zweiten absurden Ergebnis. Der Entwurf sieht vor, daß der Tatbestand der künstlichen Samenübertragung ein Offizialdelikt ist, das von Amts wegen verfolgt werden muß. Wenn beispielsweise eine verheiratete Frau — möglicherweise sogar mit Willen ihres Ehemannes,
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finden wir also eine völlig unkorrekte, ungleiche Behandlung. Auf der einen Seite haben wir ein Offizialdelikt, das von Amts wegen zu verfolgen ist, und auf der anderen Seite ein Antragsdelikt, wobei man, wenn man
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die Strafbestimmungen gegen Sittlichkeitsverletzer gesprochen habe, möchte ich bei dieser Gelegenheit noch ein weiteres Problem anschneiden, über das meines Wissens bisher noch von keinem der Redner gesprochen worden ist. Herr Kollege Güde sagte (Abg. Dr. h.
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versäumen, darauf hinzuweisen, daß wir genauso wie Sie alle in diesem Hause ein neues Strafrecht wollen, das von unserem ganzen Volk getragen wird. Das setzt aber voraus, daß nur diejenigen Lebenssachverhalte unter Strafe gestellt werden
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verbindliche Richtschnur für alle anderen Bürger unseres Staates werden darf. Wir müssen daher ein Strafrecht schaffen, 'das keinen unserer Bürger in Gewissenskonflikte bringt. Wenn wir alle diese Grundsätze beachten, werden die Arbeiten an der Strafrechtsreform
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ein solches Niveau möchten wir jedenfalls bei diesen Diskussionen nicht betreten haben. Ich hielt mich für verpflichtet, das in diesem Zusammenhang und hier ausdrücklich zu sagen, weil es gerade nach dem Diskussionsbeitrag des Kollegen Aschoff hier in
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Optimismus dazu, wenn man daran glauben soll, daß noch in dieser Legislaturperiode etwas geschaffen werden kann, das Hand und Fuß hat, wenn auch vielleicht in der einen von Ihnen vorhin zwischendurch angedeuteten Weise. Sie haben
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Strafen sind also schon weggefallen. Das Gefängnis wird nicht mehr unter einem Monat vorgesehen. Das Zuchthaus, das bisher schon mindestens ein Jahr betragen sollte, wird nach dem Entwurf mindestens mit zwei Jahren angesetzt. Ich glaube
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. Auf keinen Fall kann es aber so gehen, daß die Frage, was ein Staatsgeheimnis ist, das man verraten könnte, in den subjektiven Tatbestand verlegt wird, so daß etwa der Täter sich erst einmal Kenntnis
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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wird, so daß etwa der Täter sich erst einmal Kenntnis verschafft und dann darüber entscheidet, ob er das für ein Geheimnis hält, ob in seinem Gewissen ihn etwas zur weiteren Geheimhaltung aufruft. So kann es ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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festgestellte Geheimhaltungspflicht gebunden, auch wenn sich später einmal herausstellt, daß es gar nicht nötig gewesen wäre, das, worum es geht, nun geheimzuhalten. Denn es muß natürlich — und ich lege Wert darauf, das
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