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, worum es geht, nun geheimzuhalten. Denn es muß natürlich — und ich lege Wert darauf, das noch zu sagen — geklärt sein, wer für die Geheimniserklärung zuständig ist. Nur die zuständige Stelle kann ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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des nicht zur Veröffentlichung bestimmten Wortes verboten, abzuhören, natürlich auch am Telefon abzuhören. Ichwürde sagen, das fällt darunter. Aber wir wollen uns darüber nicht streiten. Es ist durchaus verdienstvoll, daß über dieses Problem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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wenn wir hier in den wenigen Monaten nach etwas erreichen wollen, was sich einigermaßen sehen lassen kann, das, glaube ich, muß wohl unsere gemeinsame Überzeugung sein. (Beifall bei der CDU/CSU.)
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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der etwas mehr als vielleicht im Durchschnitt in diesem Bereich beruflich tätig ist, konnte aber dieses Unbehagen, das da aufgebrochen ist, im Grunde genommen nicht überraschen. Die Strafrechtsänderung von 1951 wird ja auch von einem Teil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Das, was 1951 in unser Strafrecht hineingekommen ist, hat gewisse Grundlagen bereits im Grundgesetz von 1949, das ja die darin vollzogene Verfassungsordnung stabilisieren wollte. So zu lesen etwa in Art. 9, wonach Vereinigungen verboten werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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er könne nicht von diesem Gesetzestext durch Hinweis auf Gesetzesmotive weggedrängt werden. Deshalb also unter -Petitum, das ich hier an diesem Beispiel verdeutlichen wollte, daß in dem Gesetzeswortlaut das Strafbare vom nicht Strafbaren bündig unterschieden werde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Bürger auf der anderen Seite ausgewogen werden muß. Das kann sich weitgehend decken; das weiß ich, das wissen wir alle; aber die Bürger haben unter Umständen ein Interesse daran, über das, was sich in
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Letztes zum Landesverrat! Darüber ist nun schon in den vergangenen Wochen so viel gesagt worden, daß ich das nur in Erinnerung bringen will. Wir wollen unterschieden wissen im Straftatbestand die ehrlose Spionage einerseits und den publizistischen Geheimnisverrat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Herrn Bundesjustizminister: In Art. 26 des Grundgesetzes steht zu lesen, daß Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, unter Strafe gestellt werden sollen. Das ist ein Auftrag des Verfassungsgesetzgebers,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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babe ihn erst dem Protokoll entnommen, sonst hätte ich ihn selbstverständlich aufgegriffen. Es ist ein Versehen, das mirselber unverständlich ist, weil ich sehr wohl gerade aus der Arbeit der Strafrechtskommission weiß, wie aktiv Herr Strauß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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des Bundesrats verweisen, der in Ziffer 20 diesen Punkt angesprochen hat. Zu dem Entwurf der SPD-Fraktion, das Fernmeldegeheimnis betreffend, kann ich, glaube ich, darauf verzichten, hier auf Einzelheiten einzugehen. Wir sind der
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seines Motivs im Wege steht. Sie sehen aus diesem Beispiel, daß es doch sinnvoll sein kann, das zu definieren. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Bucher, Bundesminister der Justiz:
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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der die Gerichtsberichterstattung betrifft, wird ein pressefeindlicher Akzent gesehen. Hier handelt es sich um ein Problem, das parallel zu demjenigen liegt, das wir gestern in zweiter Lesung entschieden haben, nämlich dem Problem von Fernsehen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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ein pressefeindlicher Akzent gesehen. Hier handelt es sich um ein Problem, das parallel zu demjenigen liegt, das wir gestern in zweiter Lesung entschieden haben, nämlich dem Problem von Fernsehen und Rundfunk im Gerichtssaal. Auch hier
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das heute sagt, ist es eine Beleidigung!) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, das gefällt mir nicht. Was heißt „feiner Mann"? (Zuruf von der SPD: Das Wort „
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, daß man ein allgemeines Präjudiz schaffen würde, wollte man die mithelfenden Familienangehörigen hier einbeziehen. Nun, das gleiche Argument ist uns entgegengehalten worden, als wir die Altershilfe für Landwirte überhaupt eingeführt haben. Es wurde gesagt
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Altershilfe eingeführt werden müßte. Bisher hat es aber eine solche Auswirkung nicht gegeben, und ich glaube, das gleiche kann man — mindestens bis zu diesem Grade — auch von dem Problem der mithelfenden Familienangehörigen voraussagen. Aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Entschließungsantrag vorbereitet; wir werden ihn nachher behandeln. Sie 'fordern in diesem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, das Problem zu prüfen und über das Ergebnis der Überprüfung dem Bundestag zu berichten. Sie haben damit also zum Ausdruck
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Vermögens- und Einkommensbestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes. Das sind alles Dinge, von denen ich ehrlich hoffe, daß Sie das selber gar nicht wollen. Die Verlagerung der Belastung vom Bund auf die Gemeinden kommt auch noch hinzu. Meine
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Dingen nichts zu tun, aber eines lasse ich nicht gelten: Wenn Sie schon Überlegungen anstellen, wo das eigentlich hinpaßt, so muß ich Ihnen sagen: nicht nur die mitarbeitenden Familienangehörigen gehören zum Sozialhilfegesetz, sondern jeder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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, aber die soziale Sicherung besonderer Art. Herr Kollege Balkenhol, Sie haben dem Antrag mit dem Argument, das ja schon im Ausschuß vorgebracht wurde, widersprochen, daß für die mithelfenden Familienangehörigen keine Vorleistung erbracht sei. Nun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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Regierung so; ich kommen vielleicht in anderem Zusammenhang darauf zurück. (Abg. Struve: Herr Frehsee, das weiß kein Mensch! Das können Sie gar nicht behaupten! Sie wissen ganz genau, daß auf Grund dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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, weil ich gewärtigen muß, daß Sie mir in einem Jahr, so etwa um diese Zeit, das vorhalten, was ich Ihnen heute gesagt habe. Wir haben hierfür also 20 Millionen vorgesehen und 3 Millionen für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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darauf hingewiesen, daß darin nicht Gesetz als Forderung, sondern ein Ersuchen an die Regierung steht. Aber das eine sagen wir Ihnen sehr deutlich, daß wir darauf dringen werden, daß der Bericht beizeiten vorliegt, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]
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feststehender Begriff. Wer damit zu tun hat, weiß, daß diese Maßnahmen auch bei den Trägern, das heißt bei der Alterskasse der Landwirte, keinerlei Apparaturen bedürfen, weil sie von entsprechenden Bade- oder Kureinrichtungen, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.03.1963 () [PBT/W04/00070]