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tätigen Bevölkerung die Möglichkeit geben, außerhalb der Landwirtschaft ihr Brot zu verdienen und ein Einkommen zu erzielen, das im großen und ganzen als angemessen zu bezeichnen ist. Deswegen beantragt meine Fraktion eine Ergänzung des § 4 Nr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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, wenn man bei landwirtschaftlichem Besitz den Einheitswert zur Grundlage der Bewertung und der Auseinandersetzung unter Erben macht, das eine höchst problematische Erbteilung ergeben würde. Hinzu kommt, daß das Recht der Miterben unter Umständen in der Weise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Hinweis auf verschiedene analoge Bestimmungen des deutschen Rechts, des schweizerischen Rechts sowie auf Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das für den Erb- und den Pflichtteil vorsieht, ,daß der Erblasser bestimmen kann, daß ein Landgut einem der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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vorliegt. Sie haben mit Recht Entscheidungen zitiert, in denen festgestellt worden ist, daß ein Steuerrecht, das das Erbrecht so weit durch fiskalische Mittel beeinträchtigt, daß nichts mehr davon übrigbleibt, gegen die Garantie des Erbrechts
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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, daß ich meinem Kollegen Seidl widersprechen muß. Der Herr Kollege Seidl weist auf das Höferecht hin, das in einem Teil des Bundesgebietes gilt. Die Gefahr, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, besteht gerade darin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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zu machen, um was es geht, möchte ich einmal ein Beispiel anführen; denn ich glaube, das Hohe Haus ist es sich selbst schuldig, diese Frage einmal von der praktischen Seite her zu überprüfen. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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darf vielleicht sagen, dieses Zuweisungsverfahren ist nicht mehr oder weniger als das alte Erbhofrechtsverfahren; früher kannten wir das in Deutschland nicht —, noch nicht hochgekommen sind, ist doch einfach daraus zu erklären, daß wir dort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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. Herr Kollege Harm hat gemeint, daß ein Bauer, wenn er verstirbt und kein Testament hinterläßt, das Motiv gehabt habe, die Dinge sollten ohne Testament geregelt werden. In der Praxis, mein verehrter Herr Kollege
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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in denen wir uns gefreut haben, für die Kinder und für die Familie die Grundlage zu haben, das Problem nach gerechten und sozialen Grundsätzen zu lösen. Ich darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der Praxis bitten, den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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von sich aus vornehmen könnte. Nun will ich Ihnen aber, gerade weil Sie Süddeutschland erwähnt haben, das Beispiel, das ich vorhin angeführt habe, nochmals verdeutlichen; ich habe zwei derartige Fälle in meiner Praxis gehabt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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vornehmen könnte. Nun will ich Ihnen aber, gerade weil Sie Süddeutschland erwähnt haben, das Beispiel, das ich vorhin angeführt habe, nochmals verdeutlichen; ich habe zwei derartige Fälle in meiner Praxis gehabt: Allgemeine Gütergemeinschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Großeltern und Vorväter gewirkt haben. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Halten Sie das für richtig?! Ich glaube, gerade diese Beispiele zeigen, daß man eine solche Möglichkeit schaffen sollte. Zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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so groß, daß man drei lebensfähige Höfe daraus machen kann. Es bleibt also das Zuweisungsverfahren, um das noch einmal klarzustellen, nur möglich 1. auf Antrag, 2. wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Ich glaube,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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einmal klarzustellen, nur möglich 1. auf Antrag, 2. wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Ich glaube, das gibt Sicherung genug. Dieses Institut wird vielleicht gar nicht so oft in Anspruch genommen. Aber dort, wo
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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wir haben im Ausschuß für Verkehr gerade dieses Gesetz gründlich beraten. Aber immerhin ist es ein Thema, das die Öffentlichkeit in der heutigen Hochkonjunktur der Motorisierung allgemein stärkstens interessiert. Sosehr wir in diesem Hause bemüht sind,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Städten auf den Straßen zeigt. Der Verkehrsnutzer hat, wie schon gesagt, leider nicht das Verständnis, das er aufbringen müßte, um den Rahmen der Möglichkeiten des Bundes und der Länder hier richtig einzuschätzen. Die Bundesregierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Ihnen angeführten sogenannten „Beziehungsstraßen" mit umfaßt. Es kommt überhaupt bei Ihrem Antrag, Herr Könen, das Kuriose heraus, daß Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen in Zukunft nicht mehr aus dem Gemeindepfennig gefördert werden können. Das war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Dadurch engen Sie die Zuschußgewährung ein und beziehen sie nur auf die Bundesautobahnen. Wir bitten Sie deshalb, das Wort „Bundesautobahnen" durch das Wort „Bundesfernstraßen" zu ersetzen, damit sämtliche Zubringerstraßen zu den Bundesstraßen zuschußberechtigt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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Gemeindepfennig" bezuschußt werden und sind bisher in der Praxis auch bezuschußt worden. Nun zu Ihrem Vorschlag, das Wort „zweckgebundenen" zu streichen. Ich meine, man sollte es stehenlassen; denn damit soll praktisch ausgedrückt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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worden ist. (Abg. Jacobi: Sie haben unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt!) Das ist genau ,das, was der Kommunalpolitische Ausschuß will. Er will, daß dieser Gemeindepfennig zugunsten der Gemeinde- und Kreisstraßen zweckgebunden wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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der Gesamtheit der Mittel die Zubringerstraßen zu der Gesamtheit der Bundesfernstraßen zu bezuschussen. Nach Ihrem Antrag kann er das in Zukunft nur noch aus dem Mehraufkommen des Gemeindepfennigs, er kann es also nicht mehr aus der Gesamtsumme tun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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. Es kann aber keine Landstraße mehr, wenn es sich um ein größeres Bauvorhaben eines Landes handelt, das auch im Interesse des Bundes liegt, mit diesen Mitteln bezuschußt werden. Die Landstraßen lassen Sie aus der Bezuschussung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nochmals versuchen, das, was mit unserem Antrag gewollt ist, klarzustellen, weil niemand die Katze im Sack kaufen und niemand sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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sogenannten Gemeindepfennig aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer für die Gemeinde- und Kreisstraßen zweckgebunden. Meine Damen und Herren, das heißt — und das darf man nicht vergessen —, daß diese Gelder aus dem Gemeindepfennig in Zukunft nicht für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]
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daß diese Gelder für nichts anderes als ausschließlich für den in Abs. 2 festgelegten Zweck verwendet werden dürfen, das wollen die Gemeinden, und darum ist der Antrag Umdruck 843 das einzig Richtige. (Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.04.1961 () [PBT/W03/00154]