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aber das andere. Diese Interpretation geschieht allerdings nicht durch WP-Autoren, sondern durch die Aufzählung von Stimmen anerkannter Juristen, die sich damit befasst haben. 12:04, 19. Aug. 2016 (CEST) Mal ein Vorschlag von mir. Es geht mir erstmal nicht darum, welche Wissenschaftler zitierfähig sind und welche nicht. Daher lasse ich Zitate und Quellen erstmal weg und gehe nur auf die Struktur ein. Sobald wir uns darauf geeinigt haben, nach welchen Regeln wir zitierfähige Wissenschaftler auswählen, werden diese nachgereicht. Eulenspiegel1 erste Version Das
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mir. Es geht mir erstmal nicht darum, welche Wissenschaftler zitierfähig sind und welche nicht. Daher lasse ich Zitate und Quellen erstmal weg und gehe nur auf die Struktur ein. Sobald wir uns darauf geeinigt haben, nach welchen Regeln wir zitierfähige Wissenschaftler auswählen, werden diese nachgereicht. Eulenspiegel1 erste Version Das ganze muss wie gesagt noch mit Zitaten und Quellen ergänzt werden. Aber so stelle ich mir die ungefähre Struktur vor. -- 20:53, 19. Aug. 2016 (CEST) Sieht grundsätzlich ganz gut aus. Das
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an SanFran Farmers Vorschlag stört, hatte ich weiter unten schon erläutert. Ich sah es nicht als notwendig, das doppelt hinzuschreiben. Aber falls das gewünscht ist, kann ich das gerne tun. Die folgenden Sätze in SanFran Farmers Vorschlag sind nicht belegt: "Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist." "Die Bevölkerung der Krim stellt im
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Sätze gehören zwar zur völkerrechtlichen Bewertung, aber in einen anderen Unterabschnitt: "Nach wissenschaftlich herrschender Meinung handelt es sich bei der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation um eine Annexion. Annexionen sind seit 1945 völkerrechtswidrig. Im Unterschied dazu sehen russische Wissenschaftler den Krim-Anschluss überwiegend als völkerrechtskonform" --> gehört zu Eingliederung (diesen Punkt hattest du bereits am 29. August zugesagt.) -- 20:30, 7. Nov. 2016 (CET) das gehört im Gegenzeil ganz an den Anfang. -- 20:32, 7. Nov. 2016 (CET
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bedeutet aber nicht, dass die Mehrheit der Forscher, die eine Annexion sehen, diese anführen. Mag im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden
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aber nicht, dass die Mehrheit der Forscher, die eine Annexion sehen, diese anführen. Mag im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann
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im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann
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1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt
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Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt schreibt jemand zwei Zusammenfassungen zu diesen Aussagen: Zusammenfassung 1: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffassung, dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf
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dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt schreibt jemand zwei Zusammenfassungen zu diesen Aussagen: Zusammenfassung 1: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffassung, dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf Sezession kann nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden und das Krim-Referendum ist rechtlich nicht von
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dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf Sezession kann nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden und das Krim-Referendum ist rechtlich nicht von Bedeutung. Zusammenfassung 2: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Frage an dich: Welche der beiden
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Vorwurf müsste zwingend durch eine reputable Gegenmeinung belegt werden. Alles andere wäre unzulässige TF. 13:03, 16. Nov. 2016 (CET) ich habe nichts von Widersprüchen gesagt. Das Eine sind Erwägungen, das andere Schlussfolgerungen. Wer die Erwägungen alle lesen will, soll jeden Wissenschaftler einzeln, integral und ungekürzt lesen. Ich hatte schon vor eineinhalb Jahren (am 4. Juni. 2015) hier in der Disk geschrieben, dass in diesem Artikel nicht alle Erwägungen erwähnt werden können; wer das machen will, soll einen Spezialartikel dazu schreiben. Es
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du solche Behauptungen aufstellst. Wieso können nicht alle Erwägungen genannt werden? -- 12:47, 20. Nov. 2016 (CET) Warum der Satz richtig ist, habe ich mehrfach erklärt. Auch Designtheoretiker hat es hier auf den Punkt gebracht. Laut Bílková sagt eine Mehrheit der Wissenschaftler A. Das A begründet diese Mehrheit mit den Argumenten B, C, D. Es ist deshalb korrekt, dass diese Wissenschaftler B, C und D sagen. Heintze stelt eine Tatsache dar. Klar, es gibt bestimmt manche, die Ost-Berliner oder Sachsen als ein
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richtig ist, habe ich mehrfach erklärt. Auch Designtheoretiker hat es hier auf den Punkt gebracht. Laut Bílková sagt eine Mehrheit der Wissenschaftler A. Das A begründet diese Mehrheit mit den Argumenten B, C, D. Es ist deshalb korrekt, dass diese Wissenschaftler B, C und D sagen. Heintze stelt eine Tatsache dar. Klar, es gibt bestimmt manche, die Ost-Berliner oder Sachsen als ein „Volk“ im Sinne des Völkerrechts sehen und inzwischen gibt es Petititionen zum Beitritt Sachsens in die Russische Föderation, aber
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du diesmal vorgebracht hast: Du erklärst, dass wenn jemand mit etwas begründet, man auch schreiben kann, dass er dieses etwas behauptet. Dem Widerspreche ich auch gar nicht. Das stimmt. Daraus folgt jedoch nicht die Aussage aus deinem Textvorschlag. Wenn alle Wissenschaftler, die A behaupten, die gleiche Argumentation nutzen würden, dann ja, dann hättest du Recht. Dann würde die Mehrheit tatsächlich B, C und D sagen. Dafür gibt es aber keinerlei Hinweise. Nur weil sich die Wissenschaftler in Punkt A einig sind
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aus deinem Textvorschlag. Wenn alle Wissenschaftler, die A behaupten, die gleiche Argumentation nutzen würden, dann ja, dann hättest du Recht. Dann würde die Mehrheit tatsächlich B, C und D sagen. Dafür gibt es aber keinerlei Hinweise. Nur weil sich die Wissenschaftler in Punkt A einig sind, heißt das noch lange nicht, dass sie ein homogener Block sind, die alle gleich argumentieren. Hier denke ich, dass du intuitiv denkst, alle Leute, die bzgl. eines Resultates die gleiche Meinung haben, sind ein homogener
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A ist und B das einzige Argument für A wäre, dann könnte man tatsächlich sagen, dass die Mehrheit auch B behauptet. Sobald es aber zwei Argumente B und C gibt, die für A sprechen, kann auch folgendes passieren: 60% der Wissenschaftler behauptet A. 40% behaupten A, weil B gilt. Und 20% behaupten A, weil C gilt. Könntest du nachweisen, dass alle Wissenschaftler, die A behaupten, gleich argumentieren, würde ich dir sofort zustimmen. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Mit der
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Sobald es aber zwei Argumente B und C gibt, die für A sprechen, kann auch folgendes passieren: 60% der Wissenschaftler behauptet A. 40% behaupten A, weil B gilt. Und 20% behaupten A, weil C gilt. Könntest du nachweisen, dass alle Wissenschaftler, die A behaupten, gleich argumentieren, würde ich dir sofort zustimmen. Dies ist aber nicht zwangsläufig der Fall. Mit der Bitte, diesmal auf meine Argumente einzugehen und meine Fragen zu beantworten. Du kannst gerne neue Argumente vorbringen. Dennoch solltest du auch
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Recht“ auf Sezession. Darüber hinaus lief die „Sezession“ auf der Krim unter Gewaltandrohung und -anwendung (also unter Verstoß gegen allg. Gewaltverbot seitens Russlands) ab und ist deshalb völkerrechtswidrig. Nicht nur ich, sondern z.B. auch Designtheoretiker. Laut Quelle stellen die Wissenschaftler, die A behaupten, eine Mehrheit. Diese Mehrheit nutzt vier Argumente: B, C, D, E. Es ist deshalb korrekt zu schreiben, dass die Wissenschaftler, die A sagen eine Mehrheit stellen und diese Mehrheit B, C, D (und E) sagt. Du kannst
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ab und ist deshalb völkerrechtswidrig. Nicht nur ich, sondern z.B. auch Designtheoretiker. Laut Quelle stellen die Wissenschaftler, die A behaupten, eine Mehrheit. Diese Mehrheit nutzt vier Argumente: B, C, D, E. Es ist deshalb korrekt zu schreiben, dass die Wissenschaftler, die A sagen eine Mehrheit stellen und diese Mehrheit B, C, D (und E) sagt. Du kannst deine (Kurz-)Begründungen von mir aus noch viele Male wiederholen, aber das macht die Prämissen nicht richtig. Am Beispiel dieser Diskussion: Von 8
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Vielleicht will ich es gar nicht wissen. Du schreibst oben auch der Leser solle dann "Lernen". Nein, wir sind nicht da zum Belehren, das versuchst du spürbar. Wir stellen einfach die Fakten dar. Also bitte keinen selber gewichteten "Überblick". Alle Wissenschaftler finden mindestens etwas illegal und darum nennt sich das Ganze eine Annexion - und das am Anfang des Abschnitts, alle folgende Aufteilung ohne Erläuterung für den Leser eher Desinformation: Welche Unterabschnitte oder was da "üblich" sein soll, ist wiederum deine persönliche
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muss die völkerrechtliche Bewertung genannt und dann ausgeführt werden. Wir machen es so wie Bílková im Unterabschnitt zur militärischen Intervention. Schließlich geht es in ihrem Artikel nur um diesen Aspekt. Im gesamten Abschnitt machen wir es so wie allen anderen Wissenschaftler: Zentrale völkerrechtliche Bewertung zuerst, Details später. Wie gesagt: Sogar wenn ich dir zustimmen würde, steht es vermutlich so 6:2. Es ist reine Zeitverschwendung über diese Kleinigkeit zu diskutieren. -- 20:37, 4. Jan. 2017 (CET) Relevanzkriterium: Ich hatte mehrfach
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gestützt. Wenn ich in meinem Vorschlag Aussagen über den Stand der Forschung mache (z.B. „Wissenschafter sind mehrheitlich der Auffassung...“), dann wird das von den Quellen auch so belegt, weil die Quellen nicht nur ihre Meinung präsentieren, sondern auch über Wissenschaftler bzw. die wissenschaftliche Gemeinschaft Aussagen machen. Du hingegen behauptest, zu einer Frage herrsche Einigkeit und zitiert dann aber Merkel, der nur seine Meinung vorstellt ohne Aussagen darüber zu machen, welche Meinungen in der wissenschaftlichen Community vertreten werden. Ich habe über
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den wissenschaftlichen Quellen gestützt sein müssen und das ist eine Menge Arbeit. -- 03:18, 23. Aug. 2016 (CEST) Du hast mich überzeugt. Ich ändere den Satz um die Unabhängigkeitserklärung. Leider hast du ähnliche Fehler bei deinen Quellen gemacht: Du schreibst, dass Wissenschaftler mehrheitlich der Auffasung sind, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht zustehe und bequellst das mit Bílková. Das steht aber nicht in der Quelle. Dort steht nur, dass Wissenschaftler mehrheitlich der Auffassung sind, dass eine Annexion vorliegt. Und für diese Aussage existieren
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Unabhängigkeitserklärung. Leider hast du ähnliche Fehler bei deinen Quellen gemacht: Du schreibst, dass Wissenschaftler mehrheitlich der Auffasung sind, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht zustehe und bequellst das mit Bílková. Das steht aber nicht in der Quelle. Dort steht nur, dass Wissenschaftler mehrheitlich der Auffassung sind, dass eine Annexion vorliegt. Und für diese Aussage existieren mehrere Argumente. Unter anderem, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht zusteht. Welches Argument aber von der Mehrheit der Annexionsbefüworter verwendet wird, steht dort nicht. Es steht dort nichtmal
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