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Er schreibt, dass die Wahl zwischen Selbstbestimmung und territoriale Integrität eines der ältesten falschen Dilemmata des Völkerrechts sind. Wobei er erklärt, wieso dieses Dilemma seiner Ansicht nach falsch ist. Im weiteren Verlauf schreibt er dann nicht, was die Mehrheit der Wissenschaftler glaubt, sondern er schreibt seine Ansichten. - Inwiefern diese mit den Ansichten von anderen Wissenschaftlern übereinstimmen, darauf geht er nicht ein. Er sagt dazu, dass Sezessionen vom Völkerrecht grundsätzlich weder erlaubt noch verboten sind. Das heißt, dass es keine Frage des
Diskussion:Krimkrise/Archiv/018 by Eulenspiegel1, u.a. () [WDD17/K95/87859]
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Dilemmata des Völkerrechts sind. Wobei er erklärt, wieso dieses Dilemma seiner Ansicht nach falsch ist. Im weiteren Verlauf schreibt er dann nicht, was die Mehrheit der Wissenschaftler glaubt, sondern er schreibt seine Ansichten. - Inwiefern diese mit den Ansichten von anderen Wissenschaftlern übereinstimmen, darauf geht er nicht ein. Er sagt dazu, dass Sezessionen vom Völkerrecht grundsätzlich weder erlaubt noch verboten sind. Das heißt, dass es keine Frage des Rechts, sondern eine Frage von Fakten und der Effektivität ist, ob eine Sezession gültig
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vorläufige Antwort: zu Merkel: Dann nehmen wir als Quelle halt Krone-Schmalz, er verweist in seinem Buch auch auf Merkel. Damit haben wir dann die gewünschte Quelle. zu Christiakis: Das ist seine eigene Analyse. Er gibt hier nicht die Meinung der Wissenschaftler wieder, sondern analysiert selber die Primärquellen: Er schreibt nicht von "scientists" oder "scholars", sondern von "hard law and soft law texts". zu Bílková: Richtig, Bílková schreibt, dass die Argumente sind, dass die Einwohner der Krim kein Recht auf Selbstbestimmung haben
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texts". zu Bílková: Richtig, Bílková schreibt, dass die Argumente sind, dass die Einwohner der Krim kein Recht auf Selbstbestimmung haben, dass das Referendum keine legale Relevanz hat etc. Er schreibt aber nicht, welches dieser Argumente jetzt von der Mehrheit der Wissenschaftler vertreten wird. Er schreibt nichtmal, ob eines dieser Argumente überhaupt von der Mehrheit der Wissenschaftler vertreten wird. Die Venedig-Kommission besteht auch aus Fachleuten, aber ihr gehören auch Politiker an. Es ist nicht zweifelsfrei klar, ob die Einschätzung jetzt von den
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kein Recht auf Selbstbestimmung haben, dass das Referendum keine legale Relevanz hat etc. Er schreibt aber nicht, welches dieser Argumente jetzt von der Mehrheit der Wissenschaftler vertreten wird. Er schreibt nichtmal, ob eines dieser Argumente überhaupt von der Mehrheit der Wissenschaftler vertreten wird. Die Venedig-Kommission besteht auch aus Fachleuten, aber ihr gehören auch Politiker an. Es ist nicht zweifelsfrei klar, ob die Einschätzung jetzt von den Fachleuten oder den Politikern stammt. Damit auch nicht, ob es jetzt ein wissenschaftliches Statement oder
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juristischen Texten vertretene Ansicht zum Recht auf (externe) Selbstbestimmung von Völkern, er stellt nicht seine persönliche Sichtweise dar. Genauso fasst auch Bílková die bisherigen Wortmeldungen zum Thema zusammen, nicht ihre persönliche Meinung. Sie stellt zunächst fest, dass eine Mehrheit von Wissenschaftlern eine völkerrechtswidrige Annexion feststellen und folgende Argumente verwenden, darunter an erster Stelle genannt: "the inhabitants of Crimea were not entitled to the right of self-determination". Wenn du möchstest, dann kann man die ganze Passage wortwörtlich wiedergeben: Die meisten Wissenschaftlicher, die
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zum neutralen Standpunkt. -- 21:05, 28. Aug. 2016 (CEST) Ich schrieb bereits, dass wir Bílkovás ganze Aussage widergeben können, obwohl das redundant wäre. Also: Die Mehrheit der Völkerrechtler ist der Meinung, dass es eine Annexion gab. Als Begründung führen diese Wissenschaftler an, dass der Krim-Bewohnern kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Selbstbestimmungsrecht ohnehin nicht zur Sezession berechtigt, das Referendum keine Relevanz hatte. Sie schreibt, dass dies eines von fünf Argumenten ist, die von der Mehrheit der Wissenschaftler verwendet werden. Bílková zitiert
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Als Begründung führen diese Wissenschaftler an, dass der Krim-Bewohnern kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Selbstbestimmungsrecht ohnehin nicht zur Sezession berechtigt, das Referendum keine Relevanz hatte. Sie schreibt, dass dies eines von fünf Argumenten ist, die von der Mehrheit der Wissenschaftler verwendet werden. Bílková zitiert u.a. Christakis und Tancredi, die sich zum Selbstbestimmungsrecht äußern und dieses mit Verweis auf juristische Literatur außerhalb der Dekolonisation verneinen. Die relavante Passage aus Christakis habe ich weiter oben bereits zitiert. Das Rechts auf Sezession
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sondern eine internationale Organisation ist. Aber prinzipiell habe ich nichts dagegen, dass in einem Kapitel "verfassungsrechtliche Bewertung" auf den Umstand hingewiesen wird, dass das Referendum gegen die Verfassung verstößt. Ich hatte ja bereits Christakis und Daase erwähnt. Das sind beides Wissenschaftler, die in einer reputablen Quelle zu dem Schluss kommen, dass es gegen die Verfassung verstößt. Diese beiden können im Kapitel "verfassungsrechtliche Bewertung" also gerne genannt werden. Im Referendum wurde über die Unabhängigkeitserklärung entschieden. Das Volk hatte entschieden, dass es eine
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23:54, 6. Nov. 2016 (CET) Nein, erstens: Die Aussagen in meinem Text sind nicht frei erfunden, sondern allesamt korrekt belegt. Zweitens: Mich stören nicht Geschmackssachen. Dein Text enthält Aussagen, bei denen du die Quelle falsch wiedergegeben hast. Der Satz "Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist." hat zum Beispiel als Quelle: Bílková
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Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist." hat zum Beispiel als Quelle: Bílková, S. 203. Nur hat Bílková das nie behauptet. Sie hat geschrieben, dass die Wissenschaftler mehrheitlich der Auffassung sind, dass die Eingliederung eine illegale Annexion ist. Sie hat weiterhin geschrieben, dass die Argumente dafür waren: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf Sezession kann nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet
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Nov. 2016 (CET) Ich tendiere klar zu SanFran Farmers Argumentationen. @Eulenspiegel1: Dein Vorwurf bezüglich des angeblich falschen Belegs des nachfolgenden Satzes durch die Quelle Bílková ist falsche Haarspalterei und unproduktiv, wenn Du als Gegenargument schreibst "Sie hat geschrieben, dass die Wissenschaftler mehrheitlich der Auffassung sind, dass die Eingliederung eine illegale Annexion ist." und sodann die identen Argumente für diesen mehrheitlichen Standpunkt aufführst, aber behauptest, die einzelnen Argumente hätten keine Mehrheit. Der kritisierte Satz lautet: "Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der
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schreibst "Sie hat geschrieben, dass die Wissenschaftler mehrheitlich der Auffassung sind, dass die Eingliederung eine illegale Annexion ist." und sodann die identen Argumente für diesen mehrheitlichen Standpunkt aufführst, aber behauptest, die einzelnen Argumente hätten keine Mehrheit. Der kritisierte Satz lautet: "Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist." Im Original steht exakt: These authors
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das gesamte Geschehen, der sachlich richtigen Verkürzung von SanFranFarmer, die diese eine Aussage weglässt entgegenstehst.-- 09:20, 7. Nov. 2016 (CET) "Eingliederung ist Annexion" ist die nur von Eulenspiegel1 (und er wirft anderen bezeichnenderweise POV vor) vertretene Sichtweise und aufgrund aller Wissenschaftleraussagen (die auf das Gesamtgeschehen bezug nehmen) eine unhaltbare Sichtweise. Zudem ist der Aufbau der Eulenspiegel-Version wie gesagt nicht Regelkonform.-- 13:58, 7. Nov. 2016 (CET) Doch die Aussagen stimmen mit den Quellen überein. Als Zeichen des guten Willens und damit es
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bedeutet aber nicht, dass die Mehrheit der Forscher, die eine Annexion sehen, diese anführen. Mag im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden
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aber nicht, dass die Mehrheit der Forscher, die eine Annexion sehen, diese anführen. Mag im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann
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im ersten Augenblick vielleicht widersprüchlich wirken. Aber ich hoffe, folgendes hypothetisches Beispiel macht den Unterschied deutlich: Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall. Wir haben vier Wissenschaftler. Wissenschaftler 1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann
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1: Das ist eine Annexion, weil die Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht. Wissenschaftler 2: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aber es ist trotzdem eine Annexion, weil aus dem Selbstbestimmungsrecht kein Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt
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Recht auf Sezession abgeleitet werden kann. Wissenschaftler 3: Der Krim-Bevölkerung steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu. Aus dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt schreibt jemand zwei Zusammenfassungen zu diesen Aussagen: Zusammenfassung 1: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffassung, dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf
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dem Selbstbestimmungsrecht kann ein Recht auf Sezession abgeleitet werden. Aber es ist trotzdem eine Annexion, da das Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Wissenschaftler 4: Es ist keine Annexion. Jetzt schreibt jemand zwei Zusammenfassungen zu diesen Aussagen: Zusammenfassung 1: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffassung, dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf Sezession kann nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden und das Krim-Referendum ist rechtlich nicht von
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dass es eine Annexion ist. Ihre Argumente sind: Der Krim-Bevölkerung steht kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zu, ein Recht auf Sezession kann nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden und das Krim-Referendum ist rechtlich nicht von Bedeutung. Zusammenfassung 2: Die Wissenschaftler sind mehrheitlich der Auffasssung, dass der Krim-Bevölkerung kein Selbstbestimmungsrecht der Völker zusteht, ein Recht auf Sezession ohnehin nicht aus dem Recht auf Selbstbestimmung abgeleitet werden kann und das Krim-Referendum rechtlich nicht von Bedeutung ist. Frage an dich: Welche der beiden
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law, which raises the crucial issue of the unlawfulness of Russian military intervention in Crimea" Uneinigkeit impliziert, dass einige die Einrodnung als „Volk“ ablehnen und andere befürworten. Formulierungen wie "does not rule out" weisen allerdings darauf hin, dass es allerhöchstens Wissenschaftler gibt, die die Einordnung als „Volk“ nicht ausschließen, jedoch niemand explizit dafür argumentiert. Zunächst möchte ich auf das zweierlei Maß hinweisen: Einerseits verlangst du von mir, dass ich u.a. die verfassungsrechtliche Einschätzung der Venedig-Kommission entferne, weil es im Abschnitt
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wird nicht anerkannt, siehe als Vergleichsfall Unabhängigkeitserklärung Nordzyperns. Eingliederung: Von mir aus ok bis auf den ersten Satz, der ganz an den Anfang des gesamten Abschnitts gehört und die Formulierung „von einigen Völkerrechtlern“. Bílková ordnet diese Meinung der Mehrheit der Wissenschaftler, nicht einigen Wissenschaftlern, zu. -- 20:30, 11. Nov. 2016 (CET) Dieser Text hier bietet eigentlich nur einen Überblick darüber, über welche Sätze wir uns einig sind. Die Sätze, bei denen wir uns nicht einig sind, fehlen in diesem Vorschlag
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siehe als Vergleichsfall Unabhängigkeitserklärung Nordzyperns. Eingliederung: Von mir aus ok bis auf den ersten Satz, der ganz an den Anfang des gesamten Abschnitts gehört und die Formulierung „von einigen Völkerrechtlern“. Bílková ordnet diese Meinung der Mehrheit der Wissenschaftler, nicht einigen Wissenschaftlern, zu. -- 20:30, 11. Nov. 2016 (CET) Dieser Text hier bietet eigentlich nur einen Überblick darüber, über welche Sätze wir uns einig sind. Die Sätze, bei denen wir uns nicht einig sind, fehlen in diesem Vorschlag. Es fehlen Sätze
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steht, was aus rechtlicher Sicht zusammengehört. 02:08, 30. Aug. 2016 (CEST) Wo ist der Abschnitt über das Kosovo-Gutachten hin, der erklärt, worin die Völkerrechtswidrigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung besteht? Ich stelle das mal wieder her. -- 02:19, 30. Aug. 2016 (CEST) Welche Wissenschaftler sollen zitiert werden? Zwei Fragen haben sich im Laufe der Diskussion gestellt: Sollen in dem Abschnitt nur Völkerrechtler zu Wort kommen? Oder sollen auch Wissenschaftler erwähnt werden, die keine Völkerrechtler sind? Sollen nur Quellen genannt werden, die mindestens einmal zitiert
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