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auch im Unfallversicherungsrecht festzulegen, ist auch deshalb dringend geboten, weil, wie ich eingangs bereits bemerkte, das Bundessozialgericht am 24. Oktober 1962 für das Bundesversorgungsgesetz entschieden hat, daß der Nasciturus Versorgungsschutz genießt. In der Urteilsbegründung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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ist, noch weiterhin den Schutz der Unfallversicherung zu versagen. Das würde nämlich heißen, dem Kinde, das in seiner ganzen Persönlichkeit in den meisten Fällen wesentlich einschneidender beeinträchtigt ist als die Mutter, weiterhin ein selbst zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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schaffen. Wir sollten also, meine Herren und Damen, da wir das Unfallversicherungsgesetz jetzt neu regeln, das Problem des geschädigten Kindes nunmehr auch im Bereich der Arbeitswelt aus all den angeführten Gründen und nicht zuletzt um der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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auf andere zu übertragen. Bei seinen Beratungen kam aber der Sozialpolitische Ausschuß nicht über die Anregung hinaus, das D-Arzt-Verfahren auszubauen und damit noch bestehende Schwierigkeiten, besonders auf dem Lande, zu beseitigen. Diese Anregung des Ausschusses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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Unfallärzten bei. Es geht nur darum und nicht etwa um das Problem der Einweisung in das Krankenhaus, das vorhin erwähnt wurde und das kein Problem ist; denn jeder Verletzte, ob er nun durch einen Arbeitsunfall oder
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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Befähigten — das möchte ich nochmals betonen — zu der unfallärztlichen Versorgung zugelassen werden. Das andere Argument, das hier angeführt wurde, daß die Unfallärzte in der Unfallversicherung eine ständige, spezielle Erfahrung brauchten und deshalb der Kreis
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, — im Interesse der Wundversorgung, im Interesse der Heilbehanlung der Verletzten. Das ist ein Argument, das ich gelten lasse. Es hat aber so im Unterton ein bißchen mitgeschwungen, daß der Kreis der Durchgangsärzte auch
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möglichst nahe bei sich zu haben und ihn möglichst schnell aufzusuchen. Herr Kollege Berberich hat etwas gesagt, das nicht unwidersprochen bleiben kann, nämlich: den Berufsgenossenschaften geht es in erster Linie darum, die Heilbehandlung so gut
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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, geht es darum, die Heilbehandlung so gut und so schnell wie möglich durchzuführen. Das Argument, das Sie in dieser Hinsicht gebracht haben, schlägt Sie eigentlich selber mit Ihrer Entscheidung. Man hat mich gefragt:
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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passen, wenn man hier eine Priorität nur deshalb konstruierte, weil man ein zugegebenermaßen schmückendes Sätzchen hinzusetzt, das eine Folgerung ist, aber keine notwendige Gesetzesformulierung. In dem Antrag Umdruck 172 ist das gleiche von vornherein enthalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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ruhig — verunglückte Fälle von Verletzten nachher noch einmal behandelt werden müssen. Das D-Arztverfahren hat den Zweck, das im Interesse des Verletzten zu verhindern. Dazu ist es notwendig, daß der zugelassene Arzt von einer Kontrollinstanz ausgesucht
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im Gesetz schon festgelegt ist. Die Fassung des Ausschusses genügt den Erfordernissen, die hier vertreten werden, das D-Arztverfahren auszuweiten; denn es liegt ja dazu ein gesetzlicher Auftrag an die Berufsgenossenschaften vor. Mit anderen Worten,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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auch nur einer geringfügigen — nachzugehen. Wir meinen, daß mit einer solchen Formulierung — ich bitte, das zu verstehen — geradezu ein Anreiz gegeben wird, der Erwerbstätigkeit fernzubleiben, und zwar fernzubleiben, um einen höheren
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man dem Betreffenden nun alle Hoffnung nehmen würde, indem man ihm, wie Herr Kollege Killat sagte, das vernichtende Urteil entgegenhält, daß er überhaupt nicht mehr erwerbsfähig sei. Wir wollen mit dieser Bestimmung vielmehr gerade diejenigen
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Ich muß sagen, ich habe hier — auch vom Standpunkt eines Arztes — kein begründetes Argument gehört, das gegen unseren Vorschlag spricht. Im Gegenteil, wir haben beispielsweise in der Rentenversicherung eine Bestimmung, nach der außer
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Verzeihung. Ich habe wieder einmal nach rechts geschaut, (Abg. Stingl: Herr Präsident, tun Sie das öfter? — Heiterkeit) — Ja, weil man als Präsident nach allen Seiten aufpassen muß. (Abg.
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Herr Stingl, bei Ihnen weiß man es nie. (Heiterkeit. — Abg. Stingl: Ist 'das ein Kompliment?) — Das steht in Ihrer Entscheidung und Bewertung. Aber: In dubio pro reo.
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das ist äußerst wichtig — insbesondere eine unnötige Inanspruchnahme der Sozialgerichte vermieden werden. Wir sind jetzt dabei, das Unfallversicherungsgesetz neu zu fassen. Der Gesetzgeber sollte dies so klar und so unmißverständlich wie möglich tun. Da über
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gehe nicht um den Zusammenhang zwischen der schon bestehenden Erwerbsminderung und dem Unfall. Aber gerade das Beispiel, das Frau Kollegin Döhring dem Hause vorgetragen hat, zeigt, daß der Blinde, der noch im Erwerbsleben steht,
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Angestelltenversicherung usw. Dabei sind als Obergrenze für die zu beziehende Rente 85 % entweder des letzten Jahresarbeitsverdienstes, ,das der Unfallrente zugrunde liegt, oder der persönlichen Bemessungsgrundlage bestimmt. Das heißt, derjenige, der eine Rente bezieht
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. Ich kann Ihnen aber wegen der Bedeutung dieses Antrages diesen Wunsch nicht ganz erfüllen. Das Anliegen, das ich hier vortrage, begründet sich fast von selbst, so daß ich meine Ausführungen nicht nicht lange auszudehnen brauche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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gibt somit keine ausreichenden Gründe, einem Teil der öffentlichen Hand, nämlich dem Bund und den Ländern, das Recht auf Eigenunfallversicherung zuzugestehen und einem anderen Teil der öffentlichen Hand, nämlich den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dieses Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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auf die wir im einzelnen noch zu sprechen kommen. Es geht uns bei unseren Vorschlägen insbesondere damm, das sicherheitsbewußte Interesse der Menschen zu wecken und das Unfallbewußtsein zu stärken. Daß bei einem solchen Bemühen Erfolge erzielt werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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000 DM an Kosten verursacht. Wieviel größer aber, meine Damen und Herren, ist das Leid, das die Familien der Betroffenen tragen müssen! Wir schlagen 7 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsüberwachung und zur Verbesserung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]
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Niederschlag gefunden haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es um ein großes Problem, das zur Bewältigung der Anstrengung aller bedarf. Kleinliche Erwägungen wie die Frage, ob der Gesetzgeber die Bildung eines Vereins
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1963 () [PBT/W04/00062]