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direkt annehmen sollte. Es kam jedoch zur Ausschußüberweisung, und als einer meiner Freunde den Zwischenruf machte, das diene doch nur der Verzögerung, fand er das Mißfallen der Mehrheit dieses Hauses. In Wirklichkeit ist es so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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Länder in dieser Frage. Wir wissen also an dem Tage, an dem dieses Gesetz verabschiedet wird, das sich auch mit der Gewerbesteuer beschäftigt, nicht, was denn nun eigentlich geschehen wird. Wir haben in der
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wir sie in weiten Teilen dieses Hauses verfolgen, lange Zeit oder überhaupt unverwirklicht. Es kommt hinzu ,das möchte ich auf einen eventuellen Einwand aus Ihren Reihen erwidern —, daß, wenn in dieser oder jener Frage
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Steuerausfall geben. Nun, meine Damen mid Herren, die Länder müssen in den Stand gesetzt werden, das zu tun. Wir können unsererseits einiges in dieser Richtung bewirken. Das Beste, was geschehen könnte, wäre
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Vorjahr betragen wird. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Das heißt, das Mehraufkommen ist doppelt so hoch wie der Ausfall, der durch diese Vorlage entsteht. Oder anders ausgedrückt: der
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Meinung.. Vizepräsident Dr. Schmid: Herr Abgeordneter Krammig, der Rechtsausschuß zieht nichts an sich, sondern erledigt das ihm Übertragene. Krammig (CDU/CSU): Na ja, die Mehrheit des Hauses hat ihn derart
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ist deshalb notwendig geworden, weil Art. 16 eine totale Kammerzugehörigkeit bei den Industrie- und Handelskammern vorsieht, die das bisherige Industrie-und-Handelskammer-Gesetz nicht vorgesehen hatte. Vor allem soll berücksichtigt werden, daß die sogenannten handwerksähnlichen Gewerbe bisher schon im
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in den Beratungen der Mehrheitsfraktion und nicht in den Beratungen des Ausschusses zu suchen waren, ein Verfahren, das sich leider in diesem Hause sehr eingebürgert hat und das man im Augenblick nicht ändern kann; man kann es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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des Ausschusses zu suchen waren, ein Verfahren, das sich leider in diesem Hause sehr eingebürgert hat und das man im Augenblick nicht ändern kann; man kann es nur immer wieder feststellen. Dieses Gesetz, das wir
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das man im Augenblick nicht ändern kann; man kann es nur immer wieder feststellen. Dieses Gesetz, das wir unter diesen Voraussetzungen — die zu tadeln sind — zu verabschieden haben, sollte ursprünglich, nach der Regierungsvorlage
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zur Debatte stehenden Ausschußfassung und dem Ergebnis der zweiten Lesung, rund 630 Millionen DM auf die Gemeinden, das heißt, auf die zur Zeit durch Aufgaben am stärksten überlastete und im Schnitt finanzschwächste Säule unserer Finanz- und Staatsverfassung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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Mittelstand auf dem Wege über die Gewerbesteuer erhebliche Steuererleichterungen; aber eben auf dem Wege der Gewerbesteuer, ,das heißt, zu Lasten der Gemeinden, deren Wohlergehen gerade dem gewerblichen Mittelstand eigentlich mindestens so nahe liegen sollte und
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wieder hier abgegeben worden sind, möchte ich Sie auf das Schreiben der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hinweisen, das wir alle heute erhalten haben und in welchem diese Spitzenverbände eindeutig feststellen, daß von keiner Seite, von keinem
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aus Gründen, die ich gar nicht weiter zu beleuchten brauche — jetzt vor der Wahl verabschiedeten Gesetz, das Steuererleichterungen im Betrage von insgesamt 1,5 Milliarden auf alle möglichen Gruppen und Anliegen verteilt? Dem Ausschuß sind sogar,
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Warum wird das Argument, .daß in erster Linie die stark wachsenden Steuern zur Senkung bestimmt seien, das bei den Verhandlungen über die Gewerbesteuer soundso oft vorgebracht worden ist, nicht einmal hier bei der Lohnsteuer angewendet?
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der Lohnsteuer die Einkommen- und Gewerbe- und Vermögensteuersenkungen finanzieren, ohne dem Arbeitnehmer, der die Lohnsteuer zahlt, das zukommen zu lassen, was er beanspruchen kann. Darüber hinaus sind überhaupt keine ernsthaften Deckungsversuche gemacht und in Erörterung
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wird, die Einseitigkeit dieser Politik festzustellen, wenn wir sie auch im Augenblick noch nicht ändern können, das allerdings konnten wir nicht unterlassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr.
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. Wir möchten Sie jedoch bitten, diese Entschließung nicht für erledigt zu erklären, sondern diesem Anliegen, das, wie Sie wissen, in Fachkreisen sehr stark vertreten wird und für das so viele Gründe der Steuergerechtigkeit,
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wie möglich Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen". (Abg. Seuffert: Nein, das bezieht sich auf die Selbstveranlagung!) — Dann müssen wir getrennt abstimmen. — Herr Abgeordneter Krammig! Krammig
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dem, was Herr Kollege Seuffert vorgetragen hat, möchte ich folgendes sagen. Das Bundesfinanzministerium ist dabei, das Problem der Selbstveranlagung zu prüfen. Wenn ich nicht falsch unterrichtet bin, sind zwei Finanzämter beauftragt worden, mit
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, oder ob man dazu neigt, die Bestimmungen nicht für verfassungswidrig zu halten, sind wir verpflichtet, das ernsthaft zu prüfen. Ich möchte das Hohe Haus dringend darauf hinweisen, daß wir vor einiger Zeit ein Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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Ich möchte das Hohe Haus dringend darauf hinweisen, daß wir vor einiger Zeit ein Gesetz verabschiedet haben, das bis heute noch nicht verkündet ist, das bei dem Herrn Bundespräsidenten liegt, so daß also auf diese Weise
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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, daß wir vor einiger Zeit ein Gesetz verabschiedet haben, das bis heute noch nicht verkündet ist, das bei dem Herrn Bundespräsidenten liegt, so daß also auf diese Weise dem Herrn Bundespräsidenten zugemutet wird, Gesetze auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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und der Arbeit der bisher mit dem Gesetzentwurf befaßten Ausschüsse gleich. (Abg. Dr. Bucher: Nein, das ehrt sie!) Ich glaube außerdem, .daß in dem Schriftlichen Bericht eine ganze Fülle von Fragen auch
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. Dieses Prinzip gilt doch mindestens ranggleich mit dem der Selbstverwaltung; sie gelten nebeneinander. Dieses Gesetz, das uns nun, wenn es nach unserem Antrag geht, zur Beratung und Beschlußfassung vorliegt, ist doch ein Beitrag
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