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der freien Entfaltung der Gesellschaft. Ich weise hin auf die Art. 1 bis 19 des Grundgesetzes, wo das alles nachzulesen ist. Hierin kommt doch zum Ausdruck — und das ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege Bucher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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wir schließen uns dem Antrag auf Überweisung in den Rechtsausschuß an. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was der Kollege Barzel zum Verfahren gesagt hat, ist sicherlich nicht geeignet, uns Entlastung zu verschaffen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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— Zuruf von der CDU/CSU: Tun wir auch gar nicht!) Das zweite Argument, das Herr Kollege Dr. Barzel hier angeführt hat — die Dinge seien im Bundesrat nicht gerügt worden —, ist zunächst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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erhebliche Fragen der Vereinbarkeit mit Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes aufgeworfen werden. Meine Damen und Herren, das sollte hier sehr sorgfältig geprüft werden. Herr Kollege Krammig hat vorhin in einem völlig anderen Zusammenhang seinem unmutigen Herzen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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so etwas über den Daumen gepeilt hier durchzuziehen, nicht eine gewisse Haltung eine Rolle spielt, ob Sie das eher als eine Macht- denn als eine Verfassungsfrage ansehen. Ich fürchte, wenn diese Auffassung sich bei Ihnen in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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prüfen lassen und daß er, wenn der § 8 in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung angenommen würde, das Verfassungsgericht anrufen würde. Der Vertreter des Reichsbundes hat mich ermächtigt, diese Erklärung hier bekanntzugeben. Ich bitte also
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! Bei § 86 § 10 behandeln!) — Sie mißverstehen mich. Wir nehmen das Grundproblem, das beiden Paragraphen zugrunde liegt, § 10 und § 86, jetzt als Grundsatzfrage vorweg. Wir nehmen also zunächst
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Idealismus, die Kräfte des Humanismus vertreten, aber, meine Damen und Herren, in besonderer Weise, das möge mir erlaubt sein zu sagen, auch durch die Kräfte des Glaubens, des Liebens und des Hoffens.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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, was in der Begründung zu dem Gesetz gesagt ist. Da steht nämlich: das geltende Recht, das vor allem den Gedanken der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege hervorhebt — § 5 Fürsorgepflichtverordnung —, hat sich
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. Ich brauche nur an das Kindergeldgesetz zu erinnern, ich brauche nur an das Fiasko zu erinnern, das sich mit der sturen Durchführung des Prinzips ergeben hat. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.) Wenn wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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dogmatisch anwenden. Ich muß noch etwas anderes hinzufügen. Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf ein bestimmtes Ordnungsbild, das in der katholischen Kirche entwickelt worden ist, für alle verbindlich machen. (Widerspruch bei der CDU/CSU
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zu warnen. Ich sagte, es muß von 'den Sachfragen aus entschieden werden. Das Ordnungsbild, das sich bei dem Subsidiaritätsprinzip zeigt, ist ja doch das Ordnungsbild der hierarchischen Gliederung eines Staates, ist das Bild
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Forderung an sie herantreten, wenn irgendeine Aufgabe angeblich von ihnen erfüllt werden kann — angeblich! —, das Geld und die Unterstützung geben! (Zuruf von der CDU/CSU: Angemessen!) — Natürlich angemessen
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wie in der Vergangenheit zueinander in einem Verhältnis der freien Partnerschaft beläßt, in einem Verhältnis des Vertrauens, das gewiß manchmal auch erarbeitet werden muß — das will ich gar nicht bestreiten —, das aber erarbeitet werden kann
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des Vertrauens, das gewiß manchmal auch erarbeitet werden muß — das will ich gar nicht bestreiten —, das aber erarbeitet werden kann. Wenn wir das tun, was Sie hier jetzt vorhaben, wenn wir die Gemeinden
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ist, daß Sie dem Staat, daß Sie den Gemeinden gegenüber ein Mißtrauen an den Tag legen, das jedenfalls in einem demokratischen Staat nicht berechtigt ist. Sie kommen mit Erfahrungen eines totalitären Staates und vergessen völlig,
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, glaube ich, ein bißchen gründlicher überlegen. Dann darf man nicht einfach mit einem Prinzip kommen, das man maßgerecht anlegt, nach dem dann alles, was ihm nicht entspricht, beseitigt wird, so wie Sie
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. Denn es ist ja ohne Zweifel eine radikale Änderung, wenn Sie aus einer Partnerschaft etwas machen, das genau das Gegenteil ist, nämlich einen Machtanspruch schaffen, der sich in einem demokratischen Staat und in einer pluralistischen
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Herren! Seien wir uns darüber klar: wir stehen vor der Aufgabe, ein Gesetz zu verabschieden, das die Bevölkerung als Ganzes betrifft, das nicht nur dieser oder jener Berufsgruppe, diesem oder jenem Bevölkerungsteil irgendwelche Vorteile
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.05.1961 () [PBT/W03/00157]
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: wir stehen vor der Aufgabe, ein Gesetz zu verabschieden, das die Bevölkerung als Ganzes betrifft, das nicht nur dieser oder jener Berufsgruppe, diesem oder jenem Bevölkerungsteil irgendwelche Vorteile sichern oder deren Interessen gewährleisten soll,
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Berufsgruppe, diesem oder jenem Bevölkerungsteil irgendwelche Vorteile sichern oder deren Interessen gewährleisten soll, sondern ein Sozialhilfegesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes ein Volksgesetz darstellt. Damit sind wir bereits bei einem Punkt, den wir auch
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sind schon bei einem grundsätzlichen Thema angelangt. Es sollte nichts unversucht bleiben, um gerade diesem Gesetz, das in fleißiger Ausschußarbeit von der Vertretern aller Fraktionen durchberaten worden ist, eine möglichst breite Mehrheit zu sichern und es
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Regierungsvorlage, an denen sich die Fronten bilden, bestimmen, wie Kollege von Bodelschwingh schon gesagt hat, das Verhältnis der öffentlichen zur freien Fürsorge und Wohlfahrtspflege vom Grundsätzlichen her. Damit sind wir bei dem zweiten Punkt,
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dem zweiten Punkt, in dem ich dem Kollegen Metzger zustimme. Es mag zwar notwendig gewesen kein, das bisherige Sozialfürsorgerecht hinsichtlich zahlreicher Einzelregungen der heutigen Zeit anzupassen; ist es aber deshalb auch notwendig gewesen, die in
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Erziehungsziele verfolgt, namentlich also die Arbeit an der Jugend, für nicht ausreichend ansehen, wenn sie nicht das ihnen eigene religiöse oder weltanschauliche Ziel verfolgt. Ich unterbreche das Zitat und mache eine Anmerkung dazu. Dem Herrn
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