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noch alle, ob wir wollen oder nicht, unter einem Steuerdruck. Wir leiden darunter, wir müssen darunter leiden, und wir können uns auch darüber beklagen, aber wir können es nicht ändern. (Sehr richtig! in der Mitte.) Das ist ein Faktum, über das wir in keiner Weise hinweggehen dürfen. Wie steht es nun mit dem Weg, den diese Steuerreform genommen hat? Die Reformvorlage geht einen Weg weiter, den wir im 1. Deutschen Bundestag bereits mit Erfolg gegangen sind. Wir dürfen daher auch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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ja schon mehr als einmal darüber debattiert. (Abg. Seuffert: Wir werden es noch tun!) — Vielleicht bringen Sie es sogar nachher; ich weiß es nicht genau. Wieweit ist denn nun der Herr Bundesfinanzminister nach unten gegangen, was hat er als Existenzminimum, das nicht mehr belastet werden darf, steuerlich angesehen? Ohne Berücksichtigung der möglichen Sonderausgaben, wobei ich allerdings gerechterweise sagen will, daß, man, je weniger man verdient, um so weniger auch von den Sonderausgaben Gebrauch machen kann — § 10; wir wollen die Dinge ganz
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Herren! Solange wir das jetzige Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern haben (Abg. Seuffert: „Solange"!) - ja! —, sind wir der Auffassung, daß möglichst jeder im Erwerbsleben stehende Staatsbürger einen direkten und für ihn sichtbaren Obolus für das Staatswesen geben soll, an das er sich einmal wenden und mit Recht wenden kann, wenn er hilfsbedürftig oder nicht mehr arbeitsfähig ist. Mit anderen Worten: Aus der politischen Erwägung heraus, daß derjenige, der vom Staat etwas will, schon in seinen Arbeitstagen, auch wenn er wenig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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Zweck soll sein, Gelder für einen unrentierlichen Teil im Rahmen der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu bekommen. Das hinzugebende Geld ist also unrentierlich. Dieser Tatbestand ist unbestritten und leider auch unbestreitbar. Der Sozialpfandbrief verlangt eine 5%ige Verzinsung. Das Geld, das über den Sozialpfandbrief kommt, muß also rentierlich sein, oder es muß ein anderer kommen, der die 5 % bezahlt. Mit anderen Worten, ich sehe in dem Sozialpfandbrief keinen Ersatz (Abg. Samwer: Richtig!) für die Finanzierungslücke des unrentierlichen Teiles. (Abg. Dr. Eckhardt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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wollte und mußte aber im Zusammenhang mit der Frage, wo der Ersatz für § 7 c liegt, (Abg. Samwer: Also doch § 7 c!) darauf hinweisen, daß aus Zinsgründen der Sozialpfandbrief, auch wenn er noch so viel Geld und Kapital bringen würde, das Ersatzmittel nicht sein kann, weil er eben kraft seiner Bestimmungen nicht unrentierlich, sondern rentierlich sein muß. Wie steht es nun mit der Wiedereinführung des § 7 c? (Abg. Samwer: Also doch 7 c!) Wie Sie wissen, hat sich der Bundesfinanzminister heute
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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Wir werden also zwangsläufig einen Hang erleben — einen Trend, wie man heute zu sagen pflegt — vom Kapitalmarkt zum Konsum, soweit durch die Tarifsenkung Steuern eingespart werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist dies wirklich ein sehr großes Risiko, das wir hier eingehen. Ich bitte das nicht zu unterschätzeu. Denn auf dem Sektor Investitionen in unserer Wirtschaft sind wir noch nicht so weit, daß wir schon à jour wären. Wir können unseren Lebensstandard und den Wettbewerb im Rahmen der Weltwirtschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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die Vergünstigung bei der Hälfte liegen. Bisher hatten wir 60 zu 30. Dieses Verhältnis müßte angestrebt werden. Vielleicht läßt es sich auch in dem Verhältnis 45 zu 221/2 verwirklichen. In diesem Zusammenhang muß auch das Problem des Schachtelprivilegs gelöst werden, das meines Erachtens lösbar ist. Das ist aber eine Spezialfrage, womit ich Sie, meine Damen und Herren, hier nicht belästigen möchte. Ich komme zum Schluß. Ich konnte unmöglich alle Probleme ansprechen. Wie ich bereits sagte, bedaure ich, daß diese Reformvorlage nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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Und da man ja nicht sehr viel weniger verbrauchen kann in einem Haushalt, der von rund 400 DM monatlich vier Köpfe ernähren muß, ist es praktisch genau dieselbe Belastung, die auf den Rentnern und auf den Fürsorgeempfängern liegt. Das Existenzminimum, das Sie mit 900 DM ansetzen wollen, ist auf diese Art bereits mit 180 DM jährlich, d. h. mit 20 °/o des Existenzminimums, vor Zugriff aller anderen Steuern vorbelastet, nur auf Grund der Tatsache, daß der Mann existiert und das
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von sozialer Steuerreform spricht. Immerhin haben Sie außerdem heute morgen aus dem Mund des Bundesfinanzministers, der leider noch nicht wieder da ist, gehört, daß es sich insgesamt um ein Volumen von 3900 Millionen oder rund 4 Milliarden DM Steuermasse handelt, das hier zu reformatorischen oder nichtreformatorischen Zwecken mit einem Nettorisiko von 2900 Millionen oder rund 3 Milliarden DM für den Steuerhaushalt hin- und herbewegt werden soll. Bei einem derartigen Volumen kann doch wohl einiges anders gemacht werden, als es sich der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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beseitigen, daß man sehr zum Nachteil des Steuersäckels um so mehr — ein Vielfaches — an Kinderermäßigung bekommt, je mehr Einkommen man zur Verfügung hat. (Sehr gut! bei der SPD.) Damit wäre gleichzeitig wenigstens ein erster Schritt zur Beseitigung des ganzen Steuerklassensystems, das wir schon immer kritisiert und angefochten haben, und des Übergangs zum System der Kinderbeihilfen getan, von dem ja nun, ich glaube, nachgerade nicht nur wir die Meinung vertreten, daß es das richtigere System ist. Das alles zusammengenommen soll dazu dienen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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bis wir sie eines Tages gänzlich durchgesetzt haben. Das zur Tariffrage. Wir haben aber noch eine sehr wichtige Forderung anzumelden. Der zusätzliche Freibetrag für die Arbeitnehmereinkommen muß endlich wieder verwirklicht werden. Sie wissen, daß dieser Freibetrag selbst im strengsten Steuergesetz, das wir hatten, in den Kontrollratsgesetzen, eingeführt war. Wegen der Begründung brauche ich heute auch nicht weiter auszuholen. Sie ist schon oft gegeben worden. Dieser Freibetrag ist ein Ausgleich für unbestreitbare Tatsachen. Der Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit wie der selbständig
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sehen, daß die Reform oder die Teilreform der Finanzverfassung, die hier versucht wird, außerordentlich eingehend begründet ist und daß in ihr auf alle Einzelheiten eingegangen wird, während die Begründungen zu der Steuerreform sich sehr kurz fassen. Tatsächlich verdient das Werk, das uns zur Reform des Finanzausgleichs vorgelegt ist, das Lob, das ihm heute von Herrn Kollegen Dr. Dresbach und auch, wenigstens unter gewissen Bedingungen, von Herrn Professor Gülich gezollt worden ist. Man kann bei der Lektüre dieses dicken Bandes überall feststellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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hier versucht wird, außerordentlich eingehend begründet ist und daß in ihr auf alle Einzelheiten eingegangen wird, während die Begründungen zu der Steuerreform sich sehr kurz fassen. Tatsächlich verdient das Werk, das uns zur Reform des Finanzausgleichs vorgelegt ist, das Lob, das ihm heute von Herrn Kollegen Dr. Dresbach und auch, wenigstens unter gewissen Bedingungen, von Herrn Professor Gülich gezollt worden ist. Man kann bei der Lektüre dieses dicken Bandes überall feststellen, daß die Verfasser dieses Reformwerkes die Situation, die Verhältnisse, in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1954 () [PBT/W02/00029]
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vorstellen lassen würde. Wir sind insbesondere auch der Ansicht, daß es im Rahmen einer solchen Reform durchaus möglich sein müßte, mit dem sachlichen Einsatz aller Kräfte auch dieses Bundestags zu umfassenderen Maßnahmen zu gelangen und dabei auch das Thema anzuschneiden, das nicht unmittelbar in den Zusammenhang des Art. 107 des Grundgesetzes gehört, das aber doch in einer sehr nahen Verbindung zu diesen Fragen steht, nämlich das Thema einer Rationalisierung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern. Unter diesen Begriff der Rationalisierung des
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diesem Gesichtspunkt. Man sollte ihn zwar dazu anleiten, auch die Bedeutung finanzpolitischer Entscheidungen allgemeiner Art, die Bedeutung etwa der Regelung des Finanzausgleichs verstehen und begreifen zu lernen und sich darum zu kümmern; denn letzten Endes geht es bei dem Geld, das hier ausgegeben wird, immer wieder gerade auch um sein Geld. Es geht um die Frage, wie teuer oder wie billig der Verwaltungsapparat im ganzen gestaltet sein muß. Es hat einmal jemand gesagt: Föderalismus sei notwendig teuer. Ich glaube das nicht
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und dann noch aus bestimmten Gründen, auf die ich gleich komme, der selbständige Unternehmer, also insbesondere auch der Unternehmer des Mittelstandes. Diese drei Gruppen kommen bei unserer Art der Einkommenbesteuerung besonders schlecht weg. Wie steht es nun mit dem Reformwerk, das uns hier vorgelegt ist? Aus der Erwägung heraus, daß das System gut sei, ist eigentlich nur der Tarif grundlegend neu gestaltet worden. Man hat im übrigen die .Vergünstigungen gestrichen. Ich gebe zu, daß man die Streichung der Vergünstigungen sehr ernsthaft
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Vorschlägen eingeschlichen haben, die nichts weiter bedeuten, als daß die Verwaltung gewisse ihr unbequeme Entscheidungen der Finanzgerichte zu beseitigen wünscht, z. B. bei der Behandlung der Pensionsrückstellungen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über die Rücksichtnahme auf die bereits abgelaufene Dienstzeit, auf das bereits erdiente Ruhegehalt. Auch bei der Neufassung der Besteuerung von Einkünften aus der Forstwirtschaft scheinen mir ähnliche Gesichtspunkte eine Rolle gespielt zu haben. Nun zu einer anderen Frage, die hier auch bereits in extenso behandelt worden ist, nämlich die der
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kommen, finanzwirtschaftlich auf eine solche Umsatzbesteuerung verzichten zu können. Aber sich bei der Reform der Umsatzsteuer darauf zu beschränken, daß gewisse Lieferungen von Stromunternehmen anders behandelt werden und daß dann weiter der Großhandelssatz von 1 auf 1,5 erhöht werden soll, das scheint mir doch sehr dürftig. (Sehr richtig! beim GB/BHE.) Mir scheint sogar der Vorschlag der Erhöhung nicht sehr durchdacht gewesen zu sein. In den Diskussionsbeiträgen des Troeger-Ausschusses — und an der Troeger-Arbeit war ja eine ganze Reihe von Verwaltungsexperten beteiligt
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sollte. Hinsichtlich der Beseitigung einer solchen Kontrollratssteuer und der Herstellung eines vernünftigen Preises für ein solches Wirtschaftsgut sollte man nicht auf später vertrösten, sondern das sollte und könnte man auch jetzt tun. Ich darf nun das letzte Gebiet berühren, auf das es mir ankommt und das nach meiner Überzeugung wirklich auch wesentlicher ist, als viele Steuerzahler anzunehmen scheinen. Das ist das Gebiet des allgemeinen Abgabenrechts. Auch hier hat man gesagt, daß die Reichsabgabenordnung von 1919, die Enno Becker damals aus dem
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bekennen, dann darf das keineswegs heißen, daß dieser Schritt in irgendeiner Form endgültig sein dürfe. Er kann und darf nur eine Etappe auf dem Wege zu einer einheitlichen, geschlossenen und rationellen Finanzverfassung und auf dem Wege zu einem Steuersystem sein, das sowohl den sozialen Schutz wie aber auch die rechtliche Sicherheit für den Staatsbürger gewährleistet. (Beifall beim GB/BHE und bei der CDU/CSU). Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen. Dr. Wellhausen (FDP): Herr Präsident! Meine Damen
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Ich erwähne das Flüchtlings- und das Vertriebenenproblem. Ich denke an manche finanzielle Sorgen, und da bin ich so unbescheiden — erlauben Sie mir das —, auch die Bundesbahn zu erwähnen. Ich denke an die landwirtschaftlichen Meliorationen und an die Wasserwirtschaft. Ich hoffe, das genügt Ihnen als Begründung. Die Bundesregierung treibt nun eine Resignation, wenn sie erklärt, diese Dinge oder jedenfalls ein großer Teil dieser Dinge würden sich auch als Unsicherheitsfaktor in absehbarer Zeit überhaupt nicht ausräumen lassen. Das ist mir zu bescheiden, Herr
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wieder günstig auswirken würde. Ich glaube, daß eine zweite Resignation in dem Entwurf selbst vorliegt. Ich glaube, daß sich Art. 107, der die schwierige Aufgabe stellt, die man lösen soll, nicht so eng auslegen läßt, wie Sie, Herr Minister Schäffer, das in Ihrer Begründung getan haben. Ich weiß, das ist strittig, und Herr Eckhardt stimmt mir vielleicht in dem Punkt auch nicht zu. Ich glaube, das Gesetz nach Art. 107 bezieht sich nicht nur auf die Neuregelung der Steuerertragshoheit, sondern auch
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zur Ergänzungsabgabe. Hier möchte ich mir nach den vielen Argumenten, die vorgetragen worden sind, die Sache sehr leicht machen. Ich möchte nämlich von dem Begriff des Durchschnittsbürgers, der so viel zitiert wird, oder von dem Begriff der Masse des Volkes, das sich, wie ich neuerdings gehört habe, in Köln besonders konzentriert findet, (Heiterkeit) Gebrauch machen. (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: der Durchschnitt des Volkes!) — Ja, der Durchschnitt. Viel mehr als Durchschnitt kann ja Köln auch schließlich nicht sein. (Erneute Heiterkeit.) Wir wollen es
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vorschlagen: Machen Sie von dem Art. 113 einmal Gebrauch! Ich habe vorhin gesagt: Ich verstehe nicht recht, warum davon kein Gebrauch gemacht wird. Beim Nachdenken ist mir folgendes eingefallen — mit dem Einmaleins gerechnet —: Es kann sich nämlich bei jedem Gesetz, das im 1. oder 2. Bundestag mit Mehrheit beschlossen worden ist, immer nur um mindestens eine beteiligte Koalitionspartei handeln, und der vor den Bauch zu treten oder die vor den Kopf zu stoßen — nehmen wir einen anderen, wertvolleren Körperteil —, (Heiterkeit) geniert
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eine unbeschränkte Möglichkeit für die Abgabe in Prozenten der jeweiligen Steuerschuld vorgesehen ist. Ob die Ergänzungsabgabe auf diejenigen Damen und Herren dieses Hauses, die sich in Expansionen besonders gefallen — ich nenne weder Roß noch Reiter —, einen besonderen Eindruck machen wird, das möchten meine Freunde bezweifeln. Denn wenn man einmal auf Steckenpferden reitet, kommt man nur ungern oder schwer wieder herunter. Aber ich habe mir natürlich nun überlegt, was denn eigentlich der Grund des Herrn Bundesfinanzministers ist, warum er diese Ergänzungsabgabeentwürfe so
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