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müßten. Ichglaube, es wird niemanden geben, der bereit ware, im vollen Bewußtsein ihrer Tragweite eine solche Verantwortung zu übernehmen. Wir haben deshalb die Verantwortung für die Ausweitung der Dienststelle Blank mit gutem Gewissen übernommen. Wir glauben, daß das bescheidene Personal, das wir der Dienststelle Blank zugestanden haben, sehr wohl am Platze ist. Ich habe eher den Eindruck, daß die Personalausstattung des Amts Blank auch heute noch sehr, sehr sparsam, vielleicht zu sparsam ,erfolgt ist. Herr Schoettle hat dann der Bundesregierung vorgeworfen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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aufgestelltes Programm, das starke, ja ausgesprochen parteipolitische Züge trägt, in vielen Hunderten und Tausenden von Exemplaren auf Kosten des Steuersäckels nicht nur ¡drucken, sondern als Postwurfsendung an alle Staatsbürger vertreiben lassen. (Abg. Kunze: Das hätte sie nicht tun dürfen!) - Nein, das hätte sie nicht tun dürfen. (Abg. Dr. Wuermeling: Hamburg hat auch 50 000 Mark dafür ausgegeben!) Wenn Herr Schoettle die Maßstäbe, die er hier aufgestellt hat, an die Tätigkeit der Regierung angelegt hätte, für die er eine besondere Verantwortung trägt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Methode der Wiederholung, die wir auch in diesem Jahre wieder angewandt haben, beruht hat. Ich brauche nicht daran zu erinnern, daß dieses Verfahren dazu dienen sollte, die fristgemäße Vorlage des Haushaltsplans für 1953 zu ermöglichen, da das ein Ziel war, das wir uns alle gesteckt hatten und dessen Erreichung nach unserer aller Ansicht unbedingt erforderlich war. Wir stellen heute mit einer gewissen Befriedigung fest, daß nicht nur die Ressorts mit der Aufstellung ihrer Einzelpläne rechtzeitig fertig geworden sind. Dabei gehe ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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inzwischen fertiggestellt und dem Kabinett bereits vorgelegt hat, der Haushaltsplan 1953 verfassungsgemäß Anfang des Jahres dem Plenum vorliegen kann. Daran kann meiner Ansicht nach kein Zweifel bestehen. Die Skepsis, die von seiten der Kollegen der Opposition immer wieder laut wurde, das würde kaum möglich sein und man traute — auf deutsch gesagt — dem Frieden nicht, dürfte damit gegenstandslos geworden sein. Was die äußere Form der Vorlage angeht, so freuen wir uns diesmal über die Übersichtlichkeit, mit der die Ansätze des Nachtrags in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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summiert sich das dann, was ich hier vorgetragen habe, zu dem Bild eines Kriegsvorbereitungshaushaltes, Herr Kollege Bausch. (Zuruf des Abg. Bausch.) — Mit Ihrer moralischen Aufrüstung ändern sie an dem Tatbestand nichts. (Sehr gut! bei der KPD.) Nun ein einziges Beispiel, das die Zustände, in denen wir heute in der Kolonie Westdeutschland leben, charakterisiert. Vor wenigen Augenblicken ist uns ein Telegramm durchgegeben worden, der englische Betrieb Reme in Hannover soll bis zum 31. Dezember von Hannover nach Belgien verlegt werden, (Hört! Hört
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Länder und damit auf die Gemeinden abzuwälzen mit dem Ergebnis, daß die Gemeinden und die Länder nicht mehr in der Lage sind, ihre sozialen und kulturellen Aufgaben zu erfüllen. (Zurufe von der Mitte.) Das sagen Ihnen ja Ihre eigenen Oberbürgermeister, das sagt die Leitung des deutschen Städtetages. (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.) Wenn Sie das nicht wissen, tut mir das leid. Es beweist, wie wenig Interesse Sie für diese Dinge haben. (Zuruf von der KPD: Die wollen das gar nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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haben, und besinnen Sie sich einmal darauf, daß Sie ja gelegentlich einmal vorgeben, ein Kind der Arbeiterklasse zu sein. Ich komme zum Schluß. Wir sind der Auffassung, daß gegen diese reaktionären Maßnahmen, gegen dieses Kabinett des Adenauer-Regimes, gegen dieses Kabinett, das die Herrschaft der deutschen Monopolherren, der Großjunker, der Kriegstreiber, der Militaristen und der Revanchepolitiker darstellt, nur ein Mittel gegeben ist: die Aktionseinheit der Arbeiterklasse und der Zusammenschluß aller deutschen Kräfte, die den Frieden und die Einheit wollen. (Abg. Dr. Wuermeling
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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feste Zahlen zu nennen. Herr Kollege Nöll von der Nahmer hat bereits vorhin bemerkt, daß es sich hier um getrennte Aufgabengebiete handelt, und es ist im Ausschuß mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß dieses Gebiet der Wasserversorgung ein Aufgabengebiet ist, das bisher nicht als dem Bund zugehörig zu betrachten war und ist. (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Wirtschaftspolitik!) Ich darf bemerken: die 13 000 Wasserwerke — rund 13 000 sind es! —, die wir im Bundesgebiet haben, sind vorwiegend im Besitz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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gesetzlicher Güterstand nur die Gütertrennung vorgeschlagen werden. Aber die jetzt bestehende Gütertrennung stellt die Frau schlecht, besonders die Frau, ich will einmal sagen, des Mittelstandes, die bei der Auflösung der Ehe, z. B. im Falle der Scheidung, aus dem Vermögen, das die Ehegatten gemeinschaftlich verdient, erdient haben, nichts erhält, im Falle der Scheidung auf einen sehr fragwürdigen Unterhaltsanspruch beschränkt ist und im Falle des Todes des Mannes ein ganz bescheidenes Erbrecht hat. Ich halte es auch nicht für möglich, diese Schlechterstellung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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so gesichtet, daß es einer langwierigen Beratung nicht bedarf. Wir stehen vor der Frist des 1. April 1953. Wenn wir bis dahin dieses Gesetz nicht verabschiedet und in Kraft gesetzt haben, würde ein Rechtschaos entstehen; denn dann würde alles Recht, das mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung in Widerspruch steht, außer Kraft treten, und jeder Richter müßte in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob eine Bestimmung noch in Kraft ist oder nicht. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich nur das eheliche Güterrecht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Funktion übernähme, die ihm ursprünglich zukam, nämlich unsere bürgerlichen Rechtsbeziehungen samt und sonders zu regeln, wenn es also wieder die Kodifikation des gesamten bürgerlichen Rechts würde. Wir müssen aber von unserer Fraktion aus starke Bedenken dagegen anmelden, daß das Kontrollrats-Ehescheidungsrecht, das ja ein nur in wenigen Punkten abgewandeltes Nazigesetz über Ehescheidung übernommen hat, nun in Bausch und Bogen per Akklamation in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wird. Ich glaube nicht, daß wir diesen Schritt mittun werden. (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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zu einer durchgreifenden Reform nicht hätten. Ja, meine Damen und Herren, dann ist es aber meiner Meinung nach schließlich gleichgültig, ob nun das lediglich mit anderer Paragraphenfolge ins Bürgerliche Gesetzbuch übernommene Kontrollratsgesetz angewandt wird oder ob wir das andere Gesetz, das dann einheitlich im gesamten Gebiet der Bundesrepublik gilt, weiter anwenden. Das ist an sich keine entscheidende Frage. An und für sich begrüßen wir seitens unserer Fraktion den Fortschritt, den wir in § 1571 erblicken, nämlich, daß bei dreijähriger Heimtrennung und Zerrüttung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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richtig! rechts) daß, auch der Art. 3 Abs. 2 nicht für sich isoliert betrachtet werden könne, sondern im Zusammenhalt und im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere den Artikeln 2, 6, 7 und 20. Der Grundgedanke und das Grundrecht, das in Art. 6 Abs. 1 enthalten ist: „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates", liegt uns gerade in der heutigen Zeit mit ihrer beklagenswerten Tendenz zur Auflösung von Ehe und Familie besonders am Herzen und legt uns auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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aus welcher das Gesetz hervorgewachsen ist. Sie ist überhaupt die notwendige Voraussetzung aller öffentlichen Entwicklung der Völker. Es erscheint mir selbstverständlich, daß wir die uns vorliegende gesetzgeberische Arbeit nur tun können im Blick auf das Leitbild von Ehe und Familie, das einem jeden von uns vor Augen steht. Gerade die Tatsache, daß wir uns in einer offenbaren Krisis der Familie befinden, die durch die mit der wachsenden Differenziertheit der Zivilisation in sie eindringenden Zersetzungskeime hervorgerufen wurde, stellt uns erneut sehr ernst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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der Geschichte des Abendlandes seine entscheidenden Züge eingeprägt bekommen. Nach christlicher Auffassung sind Ehe und Familie eine vorgegebene Institution, eine Gemeinschaft, in die Mann und Frau eintreten, ohne über sie zu verfügen. Sie ist das große Wagnis ihres Lebens, in das sie hineingehen mit dem ganzen Einsatz ihrer Person. Zu Ehe und Familie kann man sich nicht nach Neigung verpflichten und sich nach Belieben wieder davon abwenden, sondern hier gilt es, die große Lebensaufgabe zu lösen. Wenn der autonome Menschengeist nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Hilfe durch die Gesellschaft bringen, zweitens die durch das Leben bereits geschaffenen Rechte im Gesetz verankern, damit die Frau durch dieses Gesetz zu einer menschlichen Sicherheit gelangt. Noch heute gilt das vor einem halben Jahrhundert in Kraft getretene Bürgerliche 'Gesetzbuch, das die Rechte der Frau auf ihrem ältesten und unbestrittensten Aufgabengebiet am heimischen Herd auf das empfindlichste beschränkt. Die familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind auf Grund einer Vorstellung von der Rolle der Frau in Gesellschaft und Familie geprägt worden, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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auf ihrem ältesten und unbestrittensten Aufgabengebiet am heimischen Herd auf das empfindlichste beschränkt. Die familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind auf Grund einer Vorstellung von der Rolle der Frau in Gesellschaft und Familie geprägt worden, die etwa dem Bilde entspricht, das Schiller in seinem Gedicht „Die Glocke" entworfen hat. Sie sind typisch für das ausgehende 19. Jahrhundert in seiner bürgerlichen Ausgabe. Für weite Kreise war das Gesetz schon bei seiner Geburt überholt, nicht nur für die einfache arbeitnehmende Frau, sondern nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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neben der Gütertrennung und dem Zugewinst das Hausgut vorgesehen. Es ist das erste Mal, daß das Hausgut im Güterrecht erscheint. Es umfaßt das Recht auf die Wohnung, den Hausrat sowie den Anspruch auf die Versicherungen. Es wird gemeinsames Eigentum, über das die Eheleute nur gemeinsam verfügen können. Damit hat die Familie zum erstenmal eine wirtschaftliche Sicherung in ihrem engeren Raum erhalten. Die Bedeutung des Hausguts liegt in dem Schutz und der Sicherung der Familie. Das zu erreichen, halten wir für eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Vorrednern ist schon soviel Schönes gesagt worden, daß ich mich auf die Dinge beschränken möchte, die wirklich unmittelbar mit dem Gesetz etwas zu tun haben. Es ist wohl unbestritten, daß keiner von uns die Absicht hat, ein Gesetz zu schaffen, das in irgendeiner Form dem Wesen und dem Bestand der Ehe widerstrebt. (Beifall rechts.) Nur sind die Ansichten drüber ein wenig verschieden, (Abg. Dr. Gerstenmaier: Eben!) ob die Formulierungen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, wirklich diesem Erfordernis gerecht werden. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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Sinn der Ehe nicht gerecht wird, ja, meine Herren und Damen, hat denn das alte Eherecht wirklich immer christliche Ehen dadurch gewährleistet, daß es die patriarchalische Ordnung enthielt? (Sehr gut! links.) Ich bin der Ansicht, daß es nicht möglich ist, das so zu regeln. Im Gegenteil, wenn wir dem Mann eine Vormachtstellung und die letzte Entscheidung einräumen, wird unter Umständen der böswillige und ehefeindliche Mann, nämlich derjenige, der aus der Ehe herausstrebt, die Frau ins Unrecht setzen. Er wird sie schikanieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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ist doch nur ein Gesetz für die schlechten Ehen, ebenso wie das Strafgesetzbuch ja letzten Endes nicht für die ist, die nicht straffällig werden. Wenn beide im Fall der Nichteinigung genötigt sein werden, zum Vormundschaftsrichter zu gehen, dann glaube ich, das sich das alle sehr überlegen werden; und der Weg zum Vormundschaftsrichter wird noch weit seltener beschritten werden, als-es bisher der Fall war. Mir scheint, wenn man nur dem einen Teil letztlich die Entscheidung aufbürdet — und ich weiß, meine Herren, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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also nicht allein für die Mehrheit der Frauen und wir armen Männer nicht für die Minderheit der Männer. (Erneute Heiterkeit.) In diesem Sinne möchte ich für meine Fraktion zunächst grundsätzlich erklären, daß es kein Wunder ist, daß das Bürgerliche Gesetzbuch, das in den Jahren zwischen 1870 und 1890 entworfen und fortgebildet, 1896 beschlossen wurde und 1900 in Kraft getreten ist, in seinem materiellen Ehebestandsrecht, nicht im Scheidungsrecht, nach zwei erschütternden europäischen totalen Kriegen mittlerweile erneuerungsbedürftig ist. (Abg. Frau Dr. Mulert: Sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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mit 16 Jahren heiraten zu dürfen. Warum diese Verschiedenheit? Wie ist das mit Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar? „Erkläret mir, Graf Oerindur . . . !" Das liegt in der Natur der Sache, und ebenda liegt denn auch vieles andere in der Ehe, über das man nicht weiter reden sollte, nämlich in der Natur der Sache. Insbesondere liegt es in der Natur der Ehe, daß keineswegs gesagt, ja, bei guten Ehen wohl gar zu verneinen ist, ob der sich nach außen noch so energisch gebärdende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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bei dem Verhältnis der Eltern zum Kind die volle Gleichberechtigung der Eltern bei der Kindererziehung anerkannt. Der Regierungsentwurf ist an diesen Beratungen vorbeigegangen. Er legt das Entscheidungsrecht allein in die Hände des Mannes, wenn er auch aus optischen Gründen versucht, das etwas zu verschleiern. Aber letzten Endes bleibt es dabei: da, wo sich beide Eltern einig sind, hat die Frau recht; da aber, wo die Eltern sich nicht einig sind, gilt die Meinung des Mannes. (Zustimmung bei der FDP.) Wenn die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]
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dem der Mann die Grenzen seiner Macht erkennt, wird er sich in der Ehe einzurichten versuchen. Die Gleichberechtigung — das sei zum Schluß gesagt — bringt natürlich auch gleiche Pflichten, d. h. neue Pflichten für die Frau. Wir Sozialdemokraten haben alle Veranlassung, das zu sagen. Denn schon einmal hat sich die SPD auf dem Gebiete der Politik für die Gleichberechtigung der Frau eingesetzt und ihr das Wahlrecht verschafft. Aber 'die Frau hat es der SPD nicht gedankt. Trotzdem würden wir um der Würde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.11.1952 () [PBT/W01/00239]