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Hoffnung, daß eine kluge und besonnene Praxis sie Lügen strafen wird. Auf der andern Seite des Hauses war man überzeugt, daß weit einschneidendere Maßnahmen nötig seien, um die Grundrechte zu schützen und um das Gleichgewicht des verfassungsmäßigen Gefüges zu erhalten, das durch die Einfügung eines so wesentlichen Machtfaktors wie einer Armee in unsere Staatsverfassung verändert wird. Beide Seiten gaben nach. Wichtiger erschien, daß eine Armee nicht auf einer umstrittenen verfassungsrechtlichen Grundlage aufgebaut werden sollte und daß sie nicht ohne einen hinreichend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1956 () [PBT/W02/00132]
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die eine Annahme eines solchen Antrags haben würde. (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Aachen] : Sehr richtig!) Wenn Sie dem Bundesminister für Verteidigung eine Sonderstellung geben, nach der er vom Parlament abberufen werden kann, dann verstoßen Sie gegen das System, das wir mit der Kanzlerregierung und dem konstruktiven Mißtrauensvotum haben. Denn es ist nun einmal in unserem Grundgesetz aus guten Gründen die Regelung getroffen, daß nur der Kanzler vom Parlament gewählt wird, daß nur er vom Parlament gestürzt werden kann, und
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tragen sollen, handelt. Ich weiß, daß das in der Bevölkerung weitgehend noch gar nicht so hinreichend zur Kenntnis genommen ist. Wir haben, wenn ich mich recht erinnere, 1912, im kaiserlichen Deutschland, ein stehendes Heer von ungefähr 600 000 Mann gehabt, das nicht über die moderne Waffentechnik und das moderne Nachrichtenwesen verfügte, größtenteils an den Grenzen kaserniert und von Elsaß-Lothringen bis nach Wirballen und von Schleswig bis nach Kattowitz verteilt war. Jetzt wollen Sie eine im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke ungleich größere bewaffnete
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immerhin der Vorsitzende einer großen Fraktion und Partei ist, hat in den letzten Tagen eine sehr harte Kritik an dem Zustand in Bonn und der Demokratie in Deutschland geübt. (Unruhe und Heiterkeit in der Mitte.) — Ja, meine Damen und Herren, das mag Ihnen nicht passen. Die einzelnen Ausdrücke mögen auch übertrieben sein. Aber sehen Sie doch darin ein Zeichen, daß es keineswegs zum besten bestellt ist! (Lebhafter Beifall bei der SPD und beim GB/BHE. — Anhaltende Zurufe von den Regierungparteien. — Unruhe
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vorzunehmen. Die erste Berichtigung betrifft den allgemeinen Bericht auf Seite 12 zu § 40, vierte Zeile von unten. Es ist da von der Altersgrenze der Soldaten die ) Rede. Durch einen Druckfehler ist aus der Altersgrenze eine Altersrente geworden. Ich bitte Sie, das zu berichtigen. Es muß natürlich Altersgrenze und nicht Altersrente heißen. Die zweite Berichtigung betrifft den § 5 im Text des Gesetzes selber. Hier ist ein beamtenrechtlicher Lapsus insoweit passiert, als man die Rechtsfolge einer Begnadigung durch den Bundespräsidenten nicht in das
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damals eine Präambel vorangestellt. Da es sich hier um das Grundgesetz des Soldaten handelt, sind meine Freunde der Meinung, daß wir in einem solchen Augenblick, da wir uns anschicken, eine neue Wehrmacht aufzustellen — vielfach auch nach alten Traditionen —, diesem Gesetz, das die Beziehungen der Soldaten untereinander und insbesondere die Beziehungen der Soldaten zum Staat regelt, etwas Grundsätzliches voranstellen sollten. Denn Leistung und Achtung, Vertrauen und Gehorsam sind nun einmal Dinge, die bei den Soldaten untereinander und in den Beziehungen zwischen Soldat
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der DP-Fraktion und, ich glaube, auch nach fast allgemeiner Auffassung in diesem Hause die Bundesrepublik hier gleichzeitig für ganz Deutschland stellvertretend ist —, ist so gravierend, daß es allein schon aus diesem Grunde gerechtfertig erscheint, hier eine Präambel voranzusetzen. Das Soldatengesetz, das wir heute zu beraten haben und das wahrhaftig ohne Pathetik zustande gekommen ist und auch in seinen Formulierungen keine Pathetik zeigt, würde sicherlich durch eine Zusammenfassung, wie wir sie in unserem Antrag vorgelegt haben, gut unterstrichen werden, ohne daß allzu
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zu wählen. Es hat sich bei einer demoskopischen Umfrage, wie die neuen Streitkräfte heißen sollen, gezeigt, daß für das Wort „Streitkräfte" praktisch überhaupt keine Resonanz vorhanden war. Das Wort „Wehrmacht" fand allerdings 35 % Anhänger; es ist ja auch das Wort, das bisher fast allein im Sprachgebrauch war. Aber das neue Wort „Bundeswehr", für das praktisch noch von keiner Stelle Propaganda gemacht worden war, hat immerhin 20 %, also mehr als die Hälfte dessen erhalten, was das Wort „Wehrmacht" an Zustimmung gefunden hat
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den Raum, in dem der Soldat nun zur Eidesleistung gezwungen werden soll. Es ist hier mit Recht schon vom Herrn Kollegen Merten bezweifelt worden, wie weit sich der, der den Eid leistet, damit der metaphysischen Bindung, des Versprechens an Gott, das im religiös geleisteten Eid liegen muß, wirklich bewußt ist. Es ist in diesem Zusammenhang schon das Wort von der Gotteslästerung gefallen. Aber gehen wir von der theologischen Betrachtung ab, dann gibt es noch sehr viele andere Gesichtspunkte, politische, historische und
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weil die Auswirkungen des Verhältnisses wechselseitiger Treue ohne einen persönlichen Partner für den Eidgebenden nach meiner Überzeugung kaum erwartet werden können. Ein weiterer Punkt erscheint mir wichtig. Bis 1918 bestand ein Verhältnis wechselseitiger Treue der Beamten und Offiziere zum Herrscher, das natürlich auf einem religiösen Eid beruhte, wobei Gott als Eideshort angesprochen wurde. Aber — und das scheint mir entscheidend zu sein — der Soldat oder der Beamte wurde nicht erst durch den Eid verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Aus dem Eid ergab sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1956 () [PBT/W02/00132]
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verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Aus dem Eid ergab sich lediglich ein besonderes persönliches Treueverhältnis zwischen dem Herrscher einerseits und dem Beamten und dem Offizier andererseits. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitiere ich eine Entscheidung des Reichsmilitärgerichts aus dem Jahre 1902, das diesen Tatbestand klar beleuchtet. In dieser Entscheidung vom März 1902 führte das Reichsmilitärgericht aus, daß dem soldatischen Eid nur die Bedeutung einer äußerlich erkennbaren feierlichen Bekräftigung getreuer Pflichterfüllung der schon im Augenblick der Zugehörigkeit zuni aktiven Heer übernommenen Dienstpflichten beizumessen
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der Abgeordnete Dr. Kliesing. Dr. Kliesing (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine kurze Entgegnung! Herr Kollege Feller, Sie haben Sorge wegen des Dualismus, der zwischen vereidigten und nicht vereidigten Soldaten entstehen könnte. Ich möchte Ihnen sagen, das Großbritannien und Holland eine Lösung gefunden haben, die unserem Vorschlag gleicht, und die Erfahrungen beweisen doch, daß es dort nicht zu bedenklichen Konsequenzen gekommen ist, sondern daß die dort praktizierte Lösung sich vollauf bewährt hat. (Abg. Erler: Die haben immer
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5 abgelehnt. (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Zur Geschäftsordnung!) *) Siehe Anlage 8. **) Siehe Anlage 6. — Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Schneider! Schneider (Bremerhaven) (DP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren; Sie werden es mir nicht verübeln, wenn ich mit dem Verfahren, das hier geübt wird, nicht einverstanden bin, da wir natürlich Wert darauf legen, über unsere Anträge, wenn wir als Antragsteller es für erforderlich halten, auch etwas zu sagen. Im vorliegenden Fall habe ich wirklich das Bedürfnis gehabt, das zu tun. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.03.1956 () [PBT/W02/00132]
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mit dem Verfahren, das hier geübt wird, nicht einverstanden bin, da wir natürlich Wert darauf legen, über unsere Anträge, wenn wir als Antragsteller es für erforderlich halten, auch etwas zu sagen. Im vorliegenden Fall habe ich wirklich das Bedürfnis gehabt, das zu tun. Ich weiß nicht, ob der Hinweis des Herrn Präsidenten so zu verstehen war, daß die Formulierung meines Antrags, nämlich den Abs. 6 des § 8 zu streichen, ihn zu dem Vorgehen veranlaßt hat, wie wir es soeben exerziert haben
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Abg. Metzger: Da kommt noch einer, der es nicht kapiert hat!) Becker (Hamburg) (DP): Meine Damen und Herren! Es handelt sich meiner Ansicht nach nicht darum, was hier und dort ausgelegt wird, sondern darum, daß wir ein Gesetz machen müssen, das auch von denjenigen verstanden wird, die es betrifft. (Zuruf von der SPD.) Darauf kommt es an. Wenn Sie hier einen Halbsatz anhängen, in dem steht: „die irrige Annahme, es handle sich um einen solchen Befehl, befreit nicht von der Verantwortung
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10. tischen Tätigkeit für alle Soldaten gesprochen worden. Eine weitergehende Beschränkung gerade der politischen Meinungsfreiheit und Tätigkeit der Wehrpflichtigen halten wir nicht für angezeigt. Dabei handelt es sich ja nicht nur um jüngere Männer, sondern nach dem Entwurf des Wehrpflichtgesetzes, das dem Bundesrat bereits vorliegt, auch um zahlreiche ältere Männer, die zu Übungen einberufen werden und deren staatsbürgerliche Betätigung hier über Gebühr eingeschränkt wäre. Zum Schluß erlaube ich mir noch die Berner-kung, daß ich den Satz etwas seltsam finde, daß der
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einmal das Wort zur Geschäftsordnung, dann aber nicht mehr. Schneider (Bremerhaven) (DP): Meine Damen und Herren. ich muß gegen dieses Verfahren nachdrücklichst Einspruch erheben. Hier handelt es sich darum, daß wir alle in gemeinsamer großer Verantwortung an einem Gesetzeswerk arbeiten, das nicht mit der linken Hand gemacht werden kann. (Zurufe.) **) Siehe Anlage 6. — Schon längst nicht mit der linken Hand, sondern nur gemeinsam! Herr Präsident, ich bitte es mir nicht zu verübeln, wenn ich mit dieser Hartnäckigkeit darauf bestehe, daß ich
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rechtlich zwingend notwendig seien. Aber man war sich von jeher in diesem Hause und der Bundesregierung gegenüber darüber einig, daß Ergänzungen des Grundgesetzes verfassungspolitisch notwendig sind. Sie sind es deshalb, weil der Parlamentarische Rat seinerzeit nicht in der Lage war, das zu tun, was die Weimarer Nationalversammlung getan hatte, nämlich die grundlegenden Bestimmungen über die Armee, über den Oberbefehl, über das Verhältnis von Armee und Staat in die Verfassung hineinzuschreiben, weil es damals gegen die Richtlinien der Alliierten verstoßen hätte. Nachdem
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auch nur von einer knappen Zweidrittelmehrheit, die nach dem Grundgesetz notwendig ist, verabschiedet wird; es war vielmehr wünschenswert und notwendig, daß diese Ergänzung des Grundgesetzes von allen Parteien, von der Koalition sowohl wie von der Opposition, angenommen wird. Das Bestreben, das im Verteidigungsausschuß und im Rechtsausschuß geherrscht hat und von dem ich hoffe, daß es heute seine Erfüllung finden wird, ging dahin, daß diese Bestimmungen, die grundlegend für die Stellung der Armee im Staat sein werden, möglichst einstimmig angenommen werden. Ich
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unmittelbarer Weg Generalität und Staatsoberhaupt verbindet, und wollten die parlamentarische Verantwortlichkeit völlig klarstellen. Unbeschadet dessen sind wir allerdings der Meinung und haben es auch im Grundgesetz verankert, daß es gewisse, sehr bescheiden gewordene, aber doch wichtige Prärogativen des Staatsoberhauptes gibt, das als der Exponent der Nation über allen Parteien in gewissen Fragen ein entscheidendes Wort zu sprechen haben soll, allerdings immer mit der Gegenzeichnung des verantwortlichen Ministers, bei den Grundfragen der des Bundeskanzlers selber. Darüber hinaus sollte, um zu verhindern, daß
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Fraktion dieses Hauses folgende Erklärung abzugeben. Vor zwei Jahren haben gegen den Widerspruch der sozialdemokratischen Minderheit Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz vom 26. März 1954 zur Ergänzung des Grundgesetzes beschlossen. Die damals gefallene Entscheidung hat das Bonner Grundgesetz, das keine Möglichkeit zur Aufstellung bewaffneter Streitkräfte vorsah, völlig umgestaltet und das Wesen der Bundesrepublik als eines unbewaffneten Staates von Grund auf verändert. Jenes Gesetz spricht aus, daß unsere Verfassungsordnung dem Abschluß von Militärbündnissen, durch die sich die Bundesrepublik zur Bewaffnung
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Wille des Gesetzgebers menschliche Unzulänglichkeiten nie ganz wird ausschließen können, so ist es wohl doch gelungen, dasjenige Maß an soldatischer Notwendigkeit für die Erhaltung der Schlagkraft der Truppe und für die Wahrung und Erhaltung der Menschenwürde jedes Soldaten zu finden, das den Auffassungen unserer Zeit und der besonderen Lage unseres Staatswesens angemessen ist. Besondere Bestimmungen zur Durchsetzung dieser Forderungen wie die Wahl von Vertrauensmännern, Beschwerdeordnung, Dienstaufsichtspflicht usw. sind in das Gesetz eingebaut. Wir haben das Vertrauen in die neue deutsche Bundeswehr
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Das Gefühl der Kameradschaft und das Treuegefühl zu seiner Einheit sollen ihn beseelen. Wir bejahen deshalb alle diese Bestrebungen und wünschen ihnen vollen Erfolg. Wir warnen jedoch davor, der Jugend ein Bild von dem Dienst in der Truppe zu machen, das der rauhen Wirklichkeit nicht entspricht. Alles hängt davon ab, ob es gelingt, die richtigen Männer an den richtigen Platz zu setzen. Der junge Offizier und der Unteroffizier sind diejenigen Vorgesetzten, die dem Wehrpflichtigen fast in jeder Minute seiner Dienstzeit gegenübertreten
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Vorstellungen über den richtigen Standort der bewaffneten Macht in einem demokratischen Staatswesen und von der Rolle des Staatsbürgers in der Bundeswehr und von dem Schutz seiner Persönlichkeit durchzusetzen. Die sozialdemokratische Opposition hat auch als Minderheit die Aufgabe, auf jedes Gesetz, das dem Bundestag zur Beschlußfassung vorliegt, gestaltend einzuwirken. Sie erfüllt damit den Auftrag ihrer Wähler und ihre Pflicht gegenüber dem gesamten deutschen Volk. Ich beziehe mich auf die Erklärung, mit der Abgeordneter Mellies im Namen der sozialdemokratischen Fraktion ihre Zustimmung zu
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Fraktionen zum Soldatengesetz zwingen ohnehin zu einer allgemeinen Selbstkritik, ob nicht bereits gewisse Fehlentwicklungen nach Verabschiedung des Freiwilligengesetzes eingetreten sind. Ausgelöst durch die unvollkommene Vorlage des Freiwilligengesetzes im Sommer vorigen Jahres ist bei den Politikern aller Parteien ein Mißtrauen entstanden, das die Tendenz zur Übersteigerung in sich birgt. Es besteht gegenwärtig die Gefahr, daß die zivile Kontrolle über den militärischen Bereich so überspitzt wird, daß die in einer Demokratie selbstverständliche Unterordnung des Militärischen unter die Politik nicht mehr als freiwillige Einordnung
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