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der Lage, dieses Mehr an Leistungen aufzubringen, weil man eben auch einmal für Rücklagen sorgen misse, und was die Gemeinlast betreffe, so müßten die gut fundierten Sozialversicherungsträger die weniger gut situierten unterstützen, so daß es nicht möglich sei, dieses Mehr, das Ihr Antrag benötigt, aus dein Vermögen der Sozialversicherungsträger aufzubringen. Und wie es mit den Mitteln des Bundes steht, das wissen wir. Wenn es um die Erhöhung der Mittel für den Staatshaushalt geht, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.07.1951 () [PBT/W01/00160]
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der weiblichen Angestellten in bezug auf die Angestelltenversicherung nicht berücksichtigt worden sind. Meine Freunde sehen sich auch nicht in der Lage, den Absätzen 3 und 4 des § 2 zuzustimmen. Das auch von dem Herrn Kollegen Meyer mit Recht gebrachte Beispiel, das der Regierungsvertreter uns im Ausschuß gab, ist bezeichnend für die Unmöglichkeit dieser Bestimmungen, wonach derjenige bestraft wird, der Beiträge geleistet hat und nach diesem Gesetz auch weiterhin nach den Prinzipien der Versicherungsgerechtigkeit schlechter dastünde als derjenige, der sich auf den
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Gesetz auch weiterhin nach den Prinzipien der Versicherungsgerechtigkeit schlechter dastünde als derjenige, der sich auf den Staat verlassen hat. Wir bedauern, daß es mit diesem Gesetz nicht möglich ist, in noch klarerer Form unserem Wunsch zu entsprechen, daß das Versicherungsprinzip, das für uns kein Schlagwort ist, in unserer Sozialversicherung wieder zur Wirklichkeit wird. Wir glauben, damit muß auch die Frage angeschnitten werden — und ich habe das im Ausschuß genau so wie hier in der ersten Lesung gesagt —, daß die Mittel, die
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gefährdet. Das zu Ziffer 1 des Antrags der SPD-Fraktion. Nun zu Ziffer 2 des Antrags der SPD-Fraktion. Hier bin ich der Auffassung, daß wir in diesem Gesetz nicht Ruhensvorschriften und Anrechnungsvorschriften anderer Gesetze regeln können. Wir beschließen heute ein Gesetz, das sich mit der Rentenversicherung beschäftigt, aber nicht mit der Kriegsopferversorgung oder mit der Soforthilfe beschäftigt. Ich bin daher der Auffassung, daß, wenn wir es für notwendig halten, daß diese Rentenzulagen bei der Anrechnung nach anderen Gesetzen nicht berücksichtigt werden sollen
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Bundesregierung vom Bundesrecht abgewichen werden kann. Nun will ich gern unterstellen, daß die Bundesregierung von dieser Kannvorschrift zunächst Gebrauch machen wird. Aber niemand gibt uns die Gewähr, daß nicht sehr bald eines Tages diese Bestimmungen wieder auf Grund des Rechtes, das der Bundesregierung gegeben wird, abgeändert werden. Das ist der Grund, meine Herren und Damen, weshalb wir Ihnen im Umdruck Nr. 296 einen Antrag vorlegen, in dem wir Sie bitten, zuzustimmen, daß der § 5 Abs. 1 lautet: Dieses Gesetz gilt für
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hat. Sie sehen also, es ist nicht nur unser Gedanke, daß man Berlin in dieser Weise im Augenblick nicht festlegen darf, sondern der Bundesrat ist zu demselben Entschluß gekommen. Meine Herren und Damen, ich wiederhole bei dieser Gelegenheit — und bedaure, das wiederholen zu müssen —, daß ich nicht verstehe, warum die Regierung den § 1 des Gesetzentwurfs so gefaßt hat, daß die Bestimmungen „vorbehaltlich der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen" usw. getroffen werden. Die Regierung muß sich doch etwas dabei gedacht haben, und § 1
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auf Veranlassung des Berliner Senats der Vorsitzende der Berliner Versicherungsanstalt, Herr Kreil, darauf hingewiesen, daß die Berliner Versicherungsanstalt sich heute bei der Umrechnung der in Berlin im April 1951 laufenden 348 062 Renten befindet, und zwar auf Grund des Gesetzes, das die Berliner Stadtverordnetenversammlung im Dezember vorigen Jahres erlassen hat, um sich der Bundesgesetzgebung soweit wie möglich anzupassen. Sie dürfen mir glauben, daß diese Anpassung uns allen schwergefallen ist. Wir wissen zwar, daß sie für einen Teil der Rentner eine kleine
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sollen: die ursprüngliche Rentenberechnung, dann die auf Grund des Gesetzes vom Dezember 1950 und jetzt die auf Grund dieses uns vorliegenden Gesetzes. Ich glaube, jeder, der es sich einmal überlegt, wird davon überzeugt sein, daß es einfach nicht möglich ist, das dem einzelnen Rentner klarzumachen. Ich möchte noch einen anderen Punkt von den vielen nennen, die in Frage kommen. Mit Recht hat einer der Herren Berliner Kollegen von der CDU im Ausschuß gemeint, wir könnten noch so viel Punkte aufführen, wir
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in Berlin hingewiesen hit, so darf ich hinzufügen: es ist richtig, daß nicht alle diese Mindestrenten nun keinerlei Erhöhung erhalten; aber immerhin erhalten doch 49 000 keine und alle anderen nur eine ganz geringe. Sehen Sie, meine Herren und Damen, das bringt natürlich in einer gespaltenen Stadt, von der ich noch einmal sage, daß sie zwei Versicherungsanstalten hat, die östliche und die westliche, eine ungeheure Erregung. (Abg. Richter [Frankfurt]: Sehr richtig!) Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Schwierigkeiten, die für
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Wir müssen einen Weg finden, so können wir einfach nicht weitermachen. Deshalb bitte ich Sie nun im Auftrage meiner Fraktion noch einmal, aber auch ganz persönlich, meine Herren und Damen: Lassen Sie jetzt von dieser Änderung ab, machen Sie Berlin, das schon die großen Schwierigkeiten hat, nicht noch diese neue Schwierigkeit, lassen Sie uns gemeinsam an einer wirklichen Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen arbeiten, NVie es im Gesetzentwurf heißt; lassen Sie uns dazu Zeit! Sie haben in einer Frage schon anerkannt, daß
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dazu Zeit! Sie haben in einer Frage schon anerkannt, daß Berlin etwas Gutes gemacht hat, denn sonst hätten Sie es wohl nicht angenommen: das Rentenrecht für die sechzigjährigen arbeitslosen Frauen. Nun gibt es vielleicht auch noch das eine oder andere, das aus der Berliner Gesetzgebung übernommen werden könnte. Lassen Sie es uns in Ruhe machen, und zwar für den Bund einschließlich Berlins. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen. Arndgen (CDU): Meine sehr verehrten
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diesem Hause darüber zu unterhalten haben, ob wir die durch die britische Militärregierung in der britischen Zone aufgehobene Leistung nach dem Angestellten-Versicherungsgesetz für die weiblichen Angestellten wieder einführen oder ob wir gemeinsames Recht für das Bundesgebiet. und für Berlin schaffen, das diesen Schäden Rechnung trägt. Ob wir dieses Gesetz für alle Zeit schaffen können oder ob wir eines Tages den Kreis derjenigen untersuchen müssen, die durch die besonderen Schäden des Krieges erwerbs- und berufsunfähig geworden sind und darum eines besonderen Schutzes
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die Bevölkerung Westdeutschlands in ihrer Gesamtheit in Form von ständig wachsenden Zuschüssen an West-Berlin die Folgen der Politik des kalten Krieges bezahlen soll. Ich kann die Schmerzen der Frau Abgeordneten Schroeder verstehen. Ich bedauere, daß Sie das Flugblatt der SED, das Sie da anscheinend in der Hand gehabt haben, hier nicht vorgetragen haben. Ich kenne das Flugblatt nicht, aber ich kann mir vorstellen, was drinsteht, Frau Schroeder. (Zuruf von der Mitte: „Aber ich billige es!") Da wird drinstehen — wahrheitsgemäß! —, daß der
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besseren Leistungen, als sie die Bundesrepublik zu produzieren in der Lage ist. (Abg. Frau Schroeder [Berlin] : Wer hat es denn zerschlagen?) — Frau Schroeder, darüber werden wir nie einig werden, wer es zerschlagen hat! Ich habe auch heute nicht die Zeit, das hier zu diskutieren. Ich habe ja gesagt, daß unserer festen Überzeugung nach die Spalter in West-Berlin schuld und verantwortlich für die Folgen sind. Lassen Sie mich ein letztes Wort sagen. So wie wir hier in Westdeutschland die Hungerpolitik der Adenauer-Regierung
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der ungekürzten Invalidenrente berechnet werden sollte — ein Antrag, der vom Bundesarbeitsministerium selbst formuliert worden war —, selbst dieser Antrag, der eine kleine Verbesserung bringen sollte, ist im Ausschuß von der Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Insgesamt werden auf diese Weise — und ich bitte, das zu beachten — etwa 2 Millionen der über 4 Millionen Sozialrentner aus der Invaliden- und Angestelltenversicherung von diesem Gesetz schwer enttäuscht werden. Sie wissen, daß Hoffnungen bestanden. Sie haben wie wir die Briefe erhalten, die davon sprachen, daß die Not der
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der alten sozialdemokratischen Bewegung, in den Gewerkschaften in der Form bestanden hat, an Stelle einer staatlichen Versicherung private Hilfsorganisationen, private Hilfseinrichtungen zu schaffen. Das war die angeblich soziale Seite. Gestatten Sie mir aber, auch noch auf das politische Moment hinzuweisen, das bei Schaffung des ersten Sozialgesetzes maßgebend war. Ich zitiere aus der damaligen Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 und ich richte die Worte an meine alten Freunde von der SPD. In dieser Kaiserlichen Botschaft hieß es: (Zuruf des Abg. Schoettle
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Wir erkennen vorbehaltlos an, daß derjenige, der keinen Rechtstitel auf eine Rente oder auf irgendein Privatvermögen oder ein Einkommen erworben hat, einen ideellen Rechtstitel an die Gesellschaft hat: „den Anspruch auf eine erträgliche Lebensgrundlage". Das hat aber mit einem Rentengesetz, das die deutschen Rentenversicherungen betrifft, gar nichts zu tun. Das ist eine Angelegenheit des Fürsorgerechts, eine Angelegenheit der eventuellen Änderung anderer Gesetze: des Soforthilfegesetzes, der Unfallversicherung und derartiger Dinge. Wir denken nicht daran, uns diesen Verpflichtungen zu entziehen; aber wir sehen
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auf der letzten Seite wunderbare Zahlen. Dort wird festgestellt, daß durch die Abänderungsvorschläge des Bundesfinanzministers statt 370 Millionen, die dieses Gesetz verursacht hätte, nur 158 Millionen erforderlich sind, und zwar nur dadurch 158 Millionen erforderlich sind, weil durch dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen, alle Rentenempfänger der Invaliden-, Angestellten-und Knappschaftsversicherung aus dem Teuerungszulagengesetz herauskommen. 212 Millionen DM spart der Bundesfinanzminister, und zirka 60 Millionen erfordert unser Antrag. (Zuruf.) — Seien es 75 Millionen, Herr Finanzminister, aber höher gehe ich nicht! Nun zu
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wenn ein Personenkreis von einigen hunderttausend Rentenempfängern zwar auf dem Papier eine Rentenerhöhung zugesprochen erhält, dann aber in der Praxis feststellen muß, daß diese Rentenerhöhung zugleich eine Rentenkürzung durch das Bundesversorgungsgesetz auslöst. Aus diesem Grunde hat sich meine Fraktion entschlossen, das Ihnen mit der Drucksache Nr. 2485 vorliegende Gesetz zur Annahme in erster, zweiter und dritter Lesung zu unterbreiten. Aber nicht allein die staatspolitischen Konsequenzen sprechen für eine sofortige Verabschiedung dieses Gesetzes, sondern auch die verfahrensrechtlichen Komplikationen, die sich ergeben, wenn
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habe bei diesen Ausführungen darum gebeten, diesen Antrag dem zuständigen Ausschuß zu überweisen. Er hat folgenden Wortlaut: Teuerungszulagen zu den Arbeits- oder sonstigen Einkommen bleiben bei der Gewährung der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz außer Ansatz. Wenn wir jetzt das Gesetz, das die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat, ohne näheres Besehen annehmen würden, dann würden wir ein Unrecht an denjenigen begehen, die in Arbeit stehen. Um die. Sache klarzumachen: Wir haben im Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente und eine Ausgleichsrente. Für die Ausgleichsrenten sind Ruhensvorschriften und
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diese Bearbeitung nun in Vollzug des jetzt verabschiedeten Rentenerhöhungsgesetzes eine erneute Verzögerung erfährt, weil Rentenbescheide ausgetauscht werden müssen, ohne daß sich an der finanziellen Lage der Betroffenen auch nur das mindeste ändert. Ich möchte Sie deshalb nochmals eindringlichst darum bitten, das nun vorgeschlagene Gesetz, das ja nur Übergangscharakter hat, in erster, zweiter und dritter Lesung anzunehmen, damit dieses sinnlose Verwaltungschaos verhindert werden kann. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Herr Abgeordneter Müller. (Unruhe in der Mitte.) Meine Damen und Herren
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Vollzug des jetzt verabschiedeten Rentenerhöhungsgesetzes eine erneute Verzögerung erfährt, weil Rentenbescheide ausgetauscht werden müssen, ohne daß sich an der finanziellen Lage der Betroffenen auch nur das mindeste ändert. Ich möchte Sie deshalb nochmals eindringlichst darum bitten, das nun vorgeschlagene Gesetz, das ja nur Übergangscharakter hat, in erster, zweiter und dritter Lesung anzunehmen, damit dieses sinnlose Verwaltungschaos verhindert werden kann. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Herr Abgeordneter Müller. (Unruhe in der Mitte.) Meine Damen und Herren! Ich möchte ernstlich darum
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über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Nr. 2463 der Drucksachen). (Abg. Dr. Krone: Zur Geschäftsordnung! Es war doch vereinbart worden, daß wir jetzt den anderen Punkt nehmen!) — Es ist heute morgen. beschlossen worden, das noch bei diesem Punkt der Tagesordnung einzuschieben. Mir ist gesagt worden, nach diesem Punkt der Tagesordnung wollten Sie das Wort zur Geschäftsordnung. Der Herr Finanzminister teilt mir soeben mit, daß er darauf verzichtet, die Begründung des Gesetzes vorzutragen. Unter diesen
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daß, wie Herr Vizepräsident Dr. Schmid bereits ausgeführt hat, hier im Plenum darüber abgestimmt werden muß. Es ist eine gute Sitte dieses Hauses, anläßlich großer Tagungen der Kirchen oder der Parteien darauf zu verzichten, Plenarsitzungen abzuhalten. Es bestand der Wunsch, das auch anläßlich des Evangelischen Kirchentages zu tun. Wir haben uns bei dieser Kollision der Pflichten zu unserem Bedauern dazu entschließen müssen, die Beratung des Gesetzes doch noch in dieser Woche zum Abschluß zu bringen. Ich stelle deshalb den Antrag, das
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über untergeordnete Meinungsverschiedenheiten, auch die sogenannte Opposition bereit, den Ungeist der Nazijustiz heraufzubeschwören, bereit, die Grundrechte für nichtig zu erklären, die Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit als nicht existent, als nicht maßgeblich zu erachten, waren sie bereit, ein Gesinnungsstrafrecht zu schaffen, das die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz abschafft, und waren sie bereit, ein Gerichtsverfahren zu legalisieren, das dem Angeklagten die Rechte der Verteidigung nimmt und nur noch einen Hohn auf traditionelle Rechtmäßigkeit darstellt. Ich möchte die Damen und Herren, die
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