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noch nach links; für mich ist das eine ganz allgemeine Frage —, tragfähige Regierungen zu bilden. Hierbei hat das Wahlgesetz sie zu unterstützen. Ich habe nur den Wunsch, daß in den Ausschüssen aus diesen drei Entwürfen letztlich ein Ergebnis hervorgehen möge, das für die künftige Zeit nicht nur ein Parlament einer bestimmten Größenordnung, sondern vor allen Dingen durch das Parlament und mit dem Parlament eine stabile Regierung ermöglichen wird. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Scharnberg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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gültige Auffassung herauszuarbeiten, d. h. eine Entscheidung zu fällen, also zu integrieren. Das tut aber ein Parlament, in dem eine Vielzahl von Parteien, die selbständig nebeneinander manövrieren, vertreten sind, wie ohne weiteres einzusehen ist, nicht so gut wie ein Parlament, das aus zwei Parteien besteht. Das Verhältniswahlrecht läßt aber regelmäßig eine Reihe von Parteien zu, während das Mehrheitswahlrecht zur Bildung von zwei Parteien führt. Im Zwei-Parteien-System regiert diejenige Partei, die die Wahl gewinnt, vier Jahre, während der anderen Partei für dieselbe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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Kommunismus niemals zur Entstehung gekommen wären und infolgedessen dann auch nicht den verheerenden Einfluß hätten gewinnen können, der nachher zum „Dritten Reich" führte. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Man hört immer wieder die Meinung, daß das Wahlrecht von 1949, das dem sozialdemokratischen Entwurf entspricht, und das Wahlrecht von 1953, das dem FDP-Entwurf entspricht, eine Mischung und somit ein Kompromiß zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl darstellen. Das ist nicht der Fall; denn in beiden Fällen werden die in der direkten Personenwahl im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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nicht den verheerenden Einfluß hätten gewinnen können, der nachher zum „Dritten Reich" führte. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Man hört immer wieder die Meinung, daß das Wahlrecht von 1949, das dem sozialdemokratischen Entwurf entspricht, und das Wahlrecht von 1953, das dem FDP-Entwurf entspricht, eine Mischung und somit ein Kompromiß zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl darstellen. Das ist nicht der Fall; denn in beiden Fällen werden die in der direkten Personenwahl im Wahlkreis errungenen Mandate auf die Listenmandate angerechnet, und auf diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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an, hier zu sagen: so sehr wir im grundsätzlichen das Prinzip des Mehrheitswahlrechts als das beste anerkennen, sind wir doch auch zu einem Kompromiß bereit, und das ist der Grund, weswegen meine Fraktion keinen eigenen Entwurf eingebracht hat. Das Kompromiß, das uns vorschwebt, muß jedoch ein echtes Kompromiß sein, das heißt, es muß den Gesichtspunkten, die ich vorgetragen habe, und den Zielen Rechnung tragen, die wir im Wahlrecht verfolgt zu sehen wünschen, gleichzeitig aber auch der Tatsache, daß wir nun einmal
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der drei Vorlagen an diesen Ausschuß. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Euler. Euler (FDP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den zweiten Bundestag, der aus einem Wahlrecht hervorgegangen ist, das nicht Mehrheitswahlrecht, sondern im Kern Verhältniswahlrecht ist. Dennoch haben wir keine Parteienzersplitterung, und wir haben keine fortschreitende Radikalisierung. (Zustimmung bei der SPD und beim GB/BHE.) Wir haben keine Unstabilität des Parlaments und der Regierung, wir haben keine verwischte Verantwortung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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Jahre der Weimarer Demokratie die Mehrheitsverhältnisse im Reichstag keineswegs schwankend, sondern völlig stabil. (Abg. Stücklen: Sehr richtig!) Aber sie wurden schwankend innerhalb der Legislaturperioden. Das muß man allerdings sehen, und dann muß man fragen: woran lag das, daß ein Parlament, das bei seinem Zusammentritt eine völlig klare Regierungsbildung ermöglichte und für diese Regierungsbildung eine saubere Mehrheitsbildung lieferte, im Laufe seiner Wirkungszeit dahin kam, daß die Regierungsmehrheit verfiel und infolgedessen die Mehrheitsverhältnisse schwankend wurden? Da darf ich Sie auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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auch schon ausgeführt hat, im Entwurf der FDP der Gedanke der Wahlrechtskommission aufgenommen worden ist, eine ständige Kommission einzurichten, welche die Wahlkreise so neugestaltet und neuordnet, wie es der Bevölkerungsbewegung entspricht. Ich glaube also, daß dieser Einwand gegenüber dem Wahlsystem, das mir so am Herzen liegt, nicht gebracht werden kann. Ein zweiter wunder Punkt ist wohl der sogenannte Kuhhandel bei der Stichwahl. Selbstverständlich kommt Kuhhandel in der Politik vor; ich habe es mir jedenfalls sagen lassen. (Lachen bei der SPD.) Aber
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gerade in dem Augenblick vorgestoßen wird, in dem man ihre Stimmen braucht, nicht nur für die Soldatengesetze, sondern auch für eine etwaige Verfassungsänderung. Es muß doch seine besonderen Gründe haben, daß man gerade in diesem Augenblick mit einem Gesetz kommt, das gesetzestechnisch auch schon vor einem Jahr hätte eingereicht werden können, wenn man nicht von vornherein die Absieht gehabt hätte, sich einen besonders geeigneten Zeitpunkt dafür auszusuchen. (Zuruf des Abg. Stücklen.) Meine Damen und Herren, die Herren Kollegen Stücklen und Scharnberg
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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und anscheinend haben wir mit unserem Vorschlag des Listenverbindungsverbots und des Blockbildungsverbots einen sehr neuralgischen, wunden Punkt bei den Regierungsparteien getroffen —, (Sehr gut! bei der SPD) diese Vorschrift, dieses Verbot sei verfassungswidrig. Das ist erstaunlich; denn auch das derzeitige Wahlgesetz, das für die Wahl zum 2. Bundestag galt, enthält dieses Listenverbindungsverbot, und der Herr Bundesinnenminister als Verfassungsminister hat bisher niemals erklärt, daß das verfassungswidrig sei, und hat auch keinen entsprechenden Schritt unternommen, um diesen Paragraphen als ungesetzlich feststellen zu lassen. Warum
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den wichtigen Senatswahlen in Amerika günstigstenfalls eine Wahlbeteiligung von nur 55 % zu verzeichnen ist. Wir dagegen, meine Damen und Herren, haben unter dem Verhältniswahlrecht immer eine Wahlbeteiligung von 75 bis 85 % gehabt. Das sollte man nicht übersehen. Denn ein Wahlrecht, das zur Abstinenz des Wählers führt, das also den Wähler wegbringt von seinem Parlament und damit von seinem Staat, kann unter den deutschen Verhältnissen geradezu ein tödlicher Stoß für unsere Demokratie werden. Wir sollten vielmehr alle Mittel benutzen, den Wähler an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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eine Wahlbeteiligung von nur 55 % zu verzeichnen ist. Wir dagegen, meine Damen und Herren, haben unter dem Verhältniswahlrecht immer eine Wahlbeteiligung von 75 bis 85 % gehabt. Das sollte man nicht übersehen. Denn ein Wahlrecht, das zur Abstinenz des Wählers führt, das also den Wähler wegbringt von seinem Parlament und damit von seinem Staat, kann unter den deutschen Verhältnissen geradezu ein tödlicher Stoß für unsere Demokratie werden. Wir sollten vielmehr alle Mittel benutzen, den Wähler an den Staat und an das Parlament
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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der Deutschen jenseits des Eisernen Vorhangs. Ich verweise auf die einstimmigen Beschlüsse des 1. Bundestages und die Erklärungen der damaligen Bundesregierung vom 27. September 1951 und vom 6. Februar 1952 über das Wahlgesetz für den Fall der Wiedervereinigung, ein Wahlgesetz, das vom reinen Proporz ausgeht. (Sehr richtig! bei der SPD.) Ich verstehe nicht, warum Sie das, was Sie für ein neues Gesamtdeutschland für richtig halten, hier ablehnen wollen. (Beifall bei der SPD.) So gesehen — das sei zum Schluß gesagt — ist unser
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als vielleicht wichtigste Volkswahl dort die Wahl des Präsidenten, der in seiner Eigenschaft als Staats- und Ministerpräsident vom Volke über Wahlmänner gewählt wird. Meine Damen und Herren, haben Sie denn alle vergessen, wie sich die letzte Regierungsbildung in Amerika abspielte, das Sie heute zum Vergleich mit Deutschland heranziehen? Es wurde dort der Republikaner Eisenhower von der Bevölkerung als Staats- und Regierungschef gewählt, und er mußte mit einer demokratischen Mehrheit regieren, weil die Parlamentswahlen zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Herr Scharnberg, glauben
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daß das System der Splitterparteien zwangsläufig aus dem Verhältniswahlrecht kommt. Ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnis nehmen. Ich kann die Behauptung genau umkehren; ich weiß nicht, ob das mit der Wirklichkeit übereinstimmt, aber ich mache mir einmal den Spaß, das zu sagen. Ich kann dann folgendes behaupten: Das Mehrheitswahlrecht bringt immer nur einen kleinen Teil der Bevölkerung politisch zum Zuge. Es ist hier sowohl von dem Herrn Kollegen Euler wie vom Herrn Kollegen Menzel dargetan worden, daß das Mehrheitswahlrecht in
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Bundesrebublik, wie die Verfassung es sagt, provisorisch ist, dann wollen wir bei Gott ein provisorisches Wahlgesetz machen und weiterhin ein provisorisches Wahlgesetz machen für die freien Wahlen in Gesamtdeutschland und wollen hoffen, daß eine deutsche Nationalversammlung dann ein Wahlgesetz schafft, das der deutschen Tradition gerecht wird, das dem Wesen der deutschen Parteien gerecht wird, das der Verfassungswirklichkeit gerecht wird und das wirklich in der Lage ist, den deutschen Menschen zu einem überzeugten Demokraten zu machen! (Lebhafter Beifall bei der SPD und
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provisorisch ist, dann wollen wir bei Gott ein provisorisches Wahlgesetz machen und weiterhin ein provisorisches Wahlgesetz machen für die freien Wahlen in Gesamtdeutschland und wollen hoffen, daß eine deutsche Nationalversammlung dann ein Wahlgesetz schafft, das der deutschen Tradition gerecht wird, das dem Wesen der deutschen Parteien gerecht wird, das der Verfassungswirklichkeit gerecht wird und das wirklich in der Lage ist, den deutschen Menschen zu einem überzeugten Demokraten zu machen! (Lebhafter Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.) Vizepräsident Dr. Schneider
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provisorisches Wahlgesetz machen und weiterhin ein provisorisches Wahlgesetz machen für die freien Wahlen in Gesamtdeutschland und wollen hoffen, daß eine deutsche Nationalversammlung dann ein Wahlgesetz schafft, das der deutschen Tradition gerecht wird, das dem Wesen der deutschen Parteien gerecht wird, das der Verfassungswirklichkeit gerecht wird und das wirklich in der Lage ist, den deutschen Menschen zu einem überzeugten Demokraten zu machen! (Lebhafter Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Petersen. Petersen (GB
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so humorvollen und auch so aufgeschlossen aufgenommenen Rede, wie sie der Kollege Stegner dem Hohen Hause geboten hat, wieder zu den sachlichen Fundamenten zurückzukehren. Aber das muß ich ja nun mal tun. Die deutsche Öffentlichkeit erwartet von uns ein Wahlgesetz, das über parteipolitischen Zweckvorstellungen und Machtüberlegungen steht, ein Wahlgesetz, das allen demokratischen Parteien eine faire und gleiche Chance bietet, wenn es zur Wahl der Volksvertretung anzutreten gilt, kurz gesagt: ein gerechtes und, ich möchte sagen, dauerhaftes Wahlgesetz, dauerhaft wenigstens für die
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wir um so mehr, als der uns von 72 Damen und Herren der CDU/CSU-Fraktion vorgelegte Entwurf, der uns das relative Mehrheitswahlrecht empfiehlt, wohl kaum die Gesamtmeinung der CDU/CSU-Fraktion darstellt. Ich glaube, er stellt vielmehr einen erneuten Versuch dar, das vom 1. Deutschen Bundestag mit klarer Mehrheit abgelehnte relative Mehrheitswahlrecht unter den jetzt veränderten Verhältnissen doch noch durchzusetzen. Vielleicht vertrauen die Antragsteller auf die Tatsache, daß die Fraktion der CDU/CSU in diesem Hause die absolute Mehrheit hat. Das wäre
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gemerkt, daß ich mitten in der Sache bin. Wenn man sich nämlich eine solche einseitige Ausgestaltung des Oberbefehls, eine solche völlig einseitige Ausgestaltung des Notstandsrechts (erneute Zurufe von der Mitte: Zur Sache!) und dazu als Drittes ein relatives Mehrheitswahlrecht vorstellt, das zur Folge hat, daß eine Partei auf Grund einer Minderheit von Stimmen die Mehrheit im Parlament bekommt und der Vorsitzende dieser Partei Kanzler wird mit völlig unbeschränkten Machtvollkommenheiten, dann kann man den sachlichen Zusammenhang zwischen Verfassungsergänzungen und Wahlrecht nicht leugnen
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jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes darf zwischen Angehörigen der dänischen Minderheit und anderen Staatsbürgern kein Unterschied gemacht werden, 10. das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht, das auch für die Landes-und Kommunalwahlen gilt, 11. das Recht, bei Verletzung von Rechten durch die öffentliche Gewalt den Schutz der Gerichte anzurufen, 12. das Recht auf gleiche Behandlung, nach dem niemand wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seiner
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dänischer Seite Maßnahmen zur Durchführung der von der deutschen und dänischen Delegation vorgeschlagenen und von den Regierungen gebilligten Regelung getroffen worden. So war der Landtag von Schleswig-Holstein am 23. Mai dieses Jahres einstimmig ein Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes angenommen, das der dänischen Minderheit analog den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes eine Ausnahmeregelung von der 5 %-Klausel einräumt. Gleichzeitig hat der Landtag gemäß der von der Landesregierung der Bundesregierung gegebenen Zusage mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 1955 einen erhöhten Zuschußbetrag für die Privatschulen
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gegeben sind, die demokratische Haltung Deutschlands in Zweifel zu ziehen. (Abg. Dr. Bartram: Aber, aber, wie kommen Sie dazu?) — Weil das in der Presse gestanden hat, Herr Dr. Bartram. Vielleicht haben Sie es nicht gelesen. Es ist aber immerhin notwendig, das zu erwähnen. Wir sind der Meinung, daß es taktisch nicht ganz richtig ist, uns diese Vorlage so verspätet auf den Tisch des Hauses zu legen. Der Inhalt der Erklärung ist in drei Abschnitte geteilt. Im ersten Abschnitt sind die Rechte
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eine Reihe von Einzelproblemen aufgeführt worden, zu denen sich die Landesregierung Schleswig-Holstein erklärt hat. Der Herr Staatssekretär hat schon die chronologische Entwicklung dieser Erklärung dargestellt, so daß ich darauf nicht weiter einzugehen brauche. Der Hauptbeweggrund ist das schleswig-holsteinische Wahlgesetz gewesen, das mit seiner Fünfprozentklausel verhinderte, daß die dänische Minderheit in dem Landtag Schleswig-Holsteins vertreten ist. Nach meiner Auffassung sind noch einige andere Punkte bis heute nicht erledigt. Wenn auch die Einrichtung von Schulen und Kindergärten weiterhin genehmigt oder gestattet wird und
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