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einen anderen außerordentlich wichtigen Punkt, der bisher noch nicht geklärt ist. Ich bin immerhin der Meinung, daß das Auswärtige Amt sich dieser Angelegenheit annehmen und sich mit der schleswigholsteinischen Regierung in Verbindung setzen sollte. Es geht dabei um das Provisorium, das bis zum Ablauf dieser Legislaturperiode vorgesehen werden sollte. Denn, wie gesagt, in dieser Legislaturperiode ist die Minderheit nicht im schleswigholsteinischen Landtag vertreten. Es sind, wenn ich nicht irre, darüber auch Absprachen geführt worden, daß man eine provisorische Lösung finden wolle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.07.1955 () [PBT/W02/00094]
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Abg. Arnholz: Das liegt an der verfehlten Politik der Bundesregierung! - Weitere Zurufe von der SPD und der FDP.) Die Forderungen, die hier zugunsten der Familien vor allem des Mittelstandes gestellt werden müssen, können doch nicht auf ein Existenzminimum abgestellt werden, das sie in dem Beispiel mit 600 DM Einkommen vom Lebensstandard der Berufskollegen des Familienvaters ausschließen würde. Warum sollen aber, wenn man einmal von den Elt e r n absieht, die Kinder solcher Familien in ihrer Entwicklung geschädigt werden? Ich möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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und des Familienlastenausgleichs außerordentlich zu erschweren, ja gewissermaßen sogar kompliziert zu machen! (Beifall beim GB/BHE und rechts.) Das sollte uns doch alle miteinander außerordentlich betrüben. Ich meine auch, der Staatsbürger hat ein Recht darauf, ein Gesetz vorgelegt zu bekommen, das zu begreifen er in der Lage ist! (Erneuter Beifall beim GB/BHE und rechts.) Ich habe Sie im Auftrage meiner Fraktion auf den Umdruck 162*) hinzuweisen. Meine Fraktion hat sich nun doch entschlossen, dem Hohen Hause diesen Entschließungsantrag vorzulegen, weil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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allen diesen Sparten soll das Kindergeld ab drittem Kind auf 25 DM erhöht werden. Denn wir vertreten den Grundsatz, daß man nur e i n Kindergeld zahlen soll und daß dieses Kindergeld in allen Sparten gezahlt werden soll. Das Kindergeldgesetz, das heute zur Verabschiedung steht, hat eine umfassende Kritik erlebt. (Abg. Frau Dr. Weber [Aachen] : Das kann man wohl sagen!) Kritik ist bei diesem Gesetz verständlich, weil wir mit ihm Neuland betreten haben, Neuland deshalb, weil in anderen Ländern diese Lösung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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wir Kinderbeihilfe gewähren müssen. Das ist auch mein Standpunkt. Das Gesetz muß endlich verabschiedet werden. Es ist einfach nicht mehr zu ertragen, daß weitere Verzögerungen erfolgen. Aber es muß ein Gesetz verabschiedet, ein neues Recht auf diesem Gebiet geschaffen werden, das auch diejenigen verstehen, für die es gemacht wird, damit sie ihren Anspruch geltend machen können. Was die Mehrheit des Ausschusses für Sozialpolitik gegen die Stimmen der SPD und anderer in verschiedenen Fragen beschlossen hat, entspricht nicht diesem Grundsatz, den ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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der Unfallverhütung, der Verhütung von Berufskrankheiten, des Ersatzes von Schaden usw. zu erfüllen haben? Die Gewährung von Kinderbeihilfen ist doch keine staatliche Einrichtung, wenn zum Einkassieren der Arbeitgeberbeiträge, so wie es von der SPD und von der FDP vorgeschlagen wird, das Finanzamt benutzt wird. Man kann doch nicht von „staatlicher" Kinderbeihilfe reden, wenn dafür besondere Mittel, wie Beiträge der Arbeitergeber, zur Verfügung gestellt werden, wenn sie nicht den Berufsgenossenschaften, sondern mit der Lohnsteuer an die Finanzämter überwiesen werden und wenn der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Aber, meine Damen und Herren, dadurch dürfen wir uns doch nicht verwirren lassen. Schwierigkeiten gibt es auf beiden Seiten. Ich möchte also bitten: Wir sollten die Einsicht gewinnen, daß wir unvermeidbare Nachteile in Kauf nehmen müssen, uns aber bemühen, alles das an Nachteilen zu vermeiden, was zu vermeiden geht. Zu meinen fünf Bedenken möchte ich nun sagen, daß die Regelung für die noch nicht Erfaßten schnellstens nachgeholt werden soll, wie auch unsere Entschließung es von der Regierung fordert. Eine Festlegung von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Regierungskommission getagt, die sich mit der Frage der Familienausgleichskassen beschäftigt hat. Diese Regierungskommission, der auch der Herr Minister Blücher angehörte (Abg. Dr. Atzenroth: Herr Wuermeling nicht!) — aber der Herr Minister Blücher hat dieser Kommission angehört —, hat der Konzeption des Gesetzes, das heute hier beraten wird, grundsätzlich zugestimmt. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Winkelheide: Sehr richtig!) Ich bin der Meinung, daß die zweite deutsche Bundesregierung in der Frage der Kinderbeihilfe derselben Auffassung ist wie die erste deutsche Bundesregierung. (Zuruf von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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sozialen Einrichtungen so weit wie möglich vom Staat zu distanzieren. (Abg. Lücke: Sehr richtig!) Das hat der Gesetzgeber bei der Krankenversicherung, das hat der Gesetzgeber in der Unfallversicherung, auch in der Rentenversicherung, und das haben auch wir bei dem Gesetz, das wir im 1. Bundestag beschlossen haben, beim Lastenausgleichsgesetz, getan. Auch hier haben wir die sozialen Dinge so weit wie möglich vom Staat entfernt. Ich bin der Auffassung, daß, wenn wir jetzt wieder ein neues Gesetz schaffen, wir auch dieses Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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frage Sie nun, wie haben Sie es eigentlich beim Bundesversorgungsgesetz gehalten? Da haben wir ja auch den Staat in Anspruch genommen an Stelle einer Sonderorganisation und haben durch ihn die Zahlung der Leistungen. Ich meine das nur als ein Beispiel, das mir gerade jetzt einfällt. Ich könnte vielleicht, wenn ich länger nachdenke, noch andere Fälle, noch bessere finden. Ich würde Sie gern einmal fragen, wo da so ein Unterschied liegt. Arndgen (CDU/CSU) : Diese Frage, Frau Dr. Ilk, hätten Sie an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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wir sollten den Anspruch auf das Kindergeld als das eigene Lebensrecht des Kindes anerkennen. Zwischen diesen beiden Auffassungen gilt es nun zu entscheiden. Meine politischen Freunde und ich neigen ganz klar zu dem schönen Bild vom eigenen Lebensrecht des Kindes, das doch unabhängig vom Stand und Einkommen des Vaters zu sehen ist. Wir haben diese Einstellung auch in unserem Entschließungsantrag bekräftigt. Wenn wir die bisherige Debatte überblicken, so stellen wir fest, daß hier vorwiegend Bedenken vorgetragen worden sind. Die Überfülle von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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müssen, nötig macht, bringen doch der jungen Mutter keine Sicherheit, sondern müssen bei ihr die bebende Angst auslösen, daß gerade ihr Mann sicherlich aus einem der unzähligen Gründe nicht unter das Gesetz fallen wird. Ich muß es wiederholen: Das Gesetz, das wir hier machen, ist für die Mütter. (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, das ist für die Familie!) Sie sehen heute alle, wirklich alle auf uns. Die Mütter erwarten von uns, daß wir unser Werk mit großem Herzen tun und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Ich darf mir deshalb erlauben, diesen Antrag nochmals zu stellen und ihn Ihnen vorzulesen: § 4 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut: Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, ist das Kindergeld für die Dauer von 6 Monaten auch während der Unterbrechung weiterzuzahlen. Kindergeld, das den Arbeitnehmern für die Zeit der Unterbrechung auf Grund .anderer gesetzlicher Bestimmungen zu gewähren ist, wird angerechnet. Hier handelt es sich um die Frage, ob das Kindergeld weiter gewährt werden soll, wenn der Arbeitnehmer aus irgendeinem Grunde nicht mehr bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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ich noch einmal den Änderungsantrag der Fraktion der SPD verlesen, um jeden Zweifel auszuschließen: § 4 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut: Arbeitnehmern, deren Tätigkeit unterbrochen wird, ist das Kindergeld für die Dauer von sechs Monaten auch während der Unterbrechung weiterzuzahlen. Kindergeld, das den Arbeitnehmern für die Zeit der Unterbrechung auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen zu gewähren ist, wird angerechnet. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letzte war die Mehrheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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vom ersten oder vom zweiten Kind an vorläufig zurückzustellen, um überhaupt erst einmal einen Anfang in der Kindergeldgewährung möglich zu machen. Nach Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge der sozialdemokratischen Fraktion in der zweiten und dritten Lesung steht jetzt ein Gesetz zur Verabschiedung, das noch nicht einmal alle dritten Kinder umfaßt. Bei diesem Gesetz bleiben die Kinder von Rentnern, Arbeitslosen, Hausschneiderinnen, Reinemachefrauen, Wald- und Forstarbeitern zur Zeit noch ohne Kindergeld. (Zurufe von der CDU/CSU: Zur Zeit!) Dagegen sollen die dritten Kinder von Beziehern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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von der SPD.) Herr Kollege Schellenberg hat die sehr kühne Formulierung ausgesprochen, dieses Gesetz achte nicht das gleiche Lebensrecht der Kinder. (Sehr wahr! bei der SPD.) Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß wir hier auf einem Gebiete, das bisher noch nicht im Rahmen der Gesetzgebung ausgefüllt ist, eine dringende soziale Verpflichtung erfüllen. Wir sind tief befriedigt, daß es heute gelungen ist, trotz des Nein der Sozialdemokratischen Partei und anderer Gruppen für dieses Gesetz eine Mehrheit in diesem Hause
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Gesetz nicht durchführbar ist — und ich befinde mich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit der Mehrheit aller Sachverständigen —, dann habe ich die Pflicht, nein zu sagen, zumal ganz deutlich herausgestellt worden ist, daß es Möglichkeiten gibt, ein Gesetz zu schaffen, das in jeder Form besser ist. (Zustimmung rechts, bei der SPD und beim GB/BHE.) Ich habe mich niemals auf eine bestimmte Form festgelegt, weil mir wirklich der Gedanke, den kinderreichen Familien Unterstützung zukommen zu lassen, als das Wesentliche erscheint. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Bergleute, die bis 1942 erfolgen mußte, hat doch immerhin zu einer Belastung des einzelnen Bergarbeiters geführt. Wir glauben deshalb mit gutem Recht sagen zu können, daß er sich diese Rente erdient hat und daß dieser Vorsprung auch in dem Renten-MehrbetragsGesetz, das wir hier heute zu verabschieden haben, gewährleistet werden muß. Obwohl erfreulicherweise — das wird auch von mir begrüßt — gegenüber der ursprünglichen Vorlage einige Verbesserungen in das Gesetz hineingekommen sind, nämlich Wegfall der Altersbegrenzung und Nichtanwendung der Ruhensvorschriften, bleibt doch die Tatsache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Mehrbetrag für den Arbeiter, der 92,36 DM Steigerungsbetrag hat, beträgt 80 %, und der Mehrbetrag für den Angestellten, der 104,22 DM Steigerungsbetrag hat, beträgt 120%. Das steht im Gesetz. Daß dadurch der Unterschied zwischen dem Arbeiterrentner und dem Angestelltenrentner größer wird, ,das werden Sie nicht bestreiten. (Widerspruch und Zurufe von der CDU/CSU.) Leider können wir Ihnen erst in einem Jahr nachweisen, daß der Unterschied zwischen den Durchschnittsbeträgen der Renten in der Invalidenversicherung der Arbeiter, der Facharbeiter, und der Renten in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Dann müssen diese aber auch der Höhe der Leistungen entsprechen. Dies ist um so berechtigter, als man Mindestleistungen auch nicht vorsieht, auch wenn die Beträge noch so gering sein sollten. Deshalb kann man in § 6 Abs. 3 nicht etwas einführen, das zu Lasten der Berechtigten geht, indem man durch Festsetzung eines Höchstbetrages die Versicherten benachteiligt, und das der ganzen Anlage der Sozialgesetzgebung widerspricht. Deshalb bitte ich, in § 6 Abs. 3 den Höchstbetrag zu streichen. Vizepräsident Dr. Schneider: Herr Abgeordneter Meyer hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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eine Wiedergutmachungspflicht des Staates, um eine Wiedergutmachungspflicht, wie sie auf vielen anderen Gebieten besteht und wie sie auf v ielen anderen Gebieten zum Teil auch schon erfüllt ist. Die Versicherungsansprüche sind Eigentum wie anderes Eigentum, meine Damen und Herren, Eigentum, das nicht angetastet werden sollte, das genau so geschützt werden muß wie jedes andere Eigentum! (Sehr richtig! bei der SPD.) Die Verpflichtung, die hier der wirkliche Schuldner, nämlich der Staat und die gesamte Gemeinschaft unseres Volkes, von sich weist, soll einer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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Menschen auf der einen Seite durch das Renten-Mehrbetrags-Gesetz etwas mehr geben, dann wird ihnen das auf der anderen Seite von der Fürsorge wieder abgezogen. Das heißt also, sie werden praktisch nichts bekommen. Das trifft nicht nur für die Fürsorgeempfänger zu, das trifft auch für die Empfänger von Unterhaltshilfe, für die Kriegsbeschädigten und für eine ganze Reihe von Berechtigten aus dem Lastenausgleichsgesetz zu. Es trifft also insbesondere für die Kreise zu, die zweifellos die niedrigsten Renten bekommen und noch auf andere Unterstützungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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kam. Die Frage, ob der § 2 in der Vorlage überhaupt bestehenbleiben sollte, ist schon im Ausschuß diskutiert worden. Der Bundesrat hat bei seiner Stellungnahme zum § 2 darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung unter Umständen im internationalen Recht ein Präjudiz darstellen könnte, das die Empfänger von Renten aus dem Ausland in gleicher Weise benachteilige. Wir haben uns in der Zwischenzeit in dieser Frage auch mit der Bundesregierung benommen und sind zu der Auffassung gekommen, daß, nachdem wir die Altersgrenze in der Vorlage überhaupt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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1. Bundestag sehr oft feststellen können. Das Parlament, obwohl in vielen Fragen geteilter Auffassung, hat sich auf dem Gebiet der Wohnungsbaupolitik bemüht, extreme Lösungen möglichst zu vermeiden und einen Ausgleich der Auffassungen herbeizuführen. Dem verdankt die Bundesrepublik das Erste Wohnungsbaugesetz, das einen festen Baugrund gebildet hat für Wohnungsbauleistungen, um die wir auch außerhalb Deutschlands immer wieder beneidet werden. Es kann andererseits kein Zweifel darüber bestehen, daß dieses Erste Wohnungsbaugesetz auch gewisse Fehler aufweist, nicht verwunderlich bei einer Notlösung wie diesem Gesetz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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des Herrn Abgeordneten Ewers wieder von der Tagesordnung abgesetzt mit der Bitte an den Ausschuß, doch noch den Änderungsantrag der Fraktion der DP zu beraten. Ich habe mich daher jetzt noch mit dem Ergebnis der dadurch notwendig gewordenen erneuten Ausschußberatung, das Ihnen im neuesten mündlichen Bericht, Drucksache Nr. 4291, vorliegt, im Vergleich zu dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 4079 zu befassen. § 1 wurde neu gefaßt und enthält in Abs. 1 die Bestimmung, daß grundsätzlich jedermann das Recht hat, öffentliche Versammlungen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.05.1953 () [PBT/W01/00264]