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wie möglich zueinander zu kommen; denn darauf kommt es an. Dasselbe gilt für den Strom der Güter. Ich will auf die einzelnen Punkte nun doch etwas eingehen, besonders auf das Problem der Rückfahrkarten für die Besucher aus der sowjetischen Besatzungszone, das schon in der Begründung des Antrags von Herrn Kollegen Dr. Mommer herausgestellt wurde. Ich weiß wohl, daß in der Zwischenzeit eine Maßnahme angelaufen ist, aber diese Maßnahme erfaßt nur den Kreis der in gewissem Sinne Minderbemittelten. Sie eröffnet nicht die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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auf allen Seiten des Hauses.) Aber als jemand, der vielleicht in diesem Hause einer der eifrigsten Benutzer des Interzonenverkehrs ist, möchte ich doch noch zu einigen praktischen Fragen ein paar kurze Bemerkungen hinzufügen. Ich will einmal ausgehen von einem Erlebnis, das ich gerade vor wenigen Tagen an der Zonengrenze hatte. Ein Volkspolizist kontrollierte in meinem Wagen die Kästen, und ich fragte ihn etwas scherzhaft: „Sagen Sie mal um Gottes willen, nach was suchen Sie denn eigentlich?" Darauf erwiderte er mir: „Solange
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sich in dem Augenblick zwischen Bundesrepublik und Saargebiet entwickelte, als man ,anderwärts zum Abbau solcher Maßnahmen schritt. Damals — es ging ja um den Verkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen europäischen und außereuropäischen Ländern mit Pässen und um das gute Vorbild, das die Bundesrepublik mit der Abschaffung des Visumszwanges gab — haben wir erlebt, wie sich die Dinge um die Saar versteiften und wie Saarbrücken höchst schwerfällig war, als es das gute Beispiel sah, das von uns aus gekommen war. Darum haben wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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Ländern mit Pässen und um das gute Vorbild, das die Bundesrepublik mit der Abschaffung des Visumszwanges gab — haben wir erlebt, wie sich die Dinge um die Saar versteiften und wie Saarbrücken höchst schwerfällig war, als es das gute Beispiel sah, das von uns aus gekommen war. Darum haben wir jene einseitige Aufhebung des Paßzwanges nach dem Saargebiet beantragt, die zur Folge haben sollte, daß man dem Beispiel folge. Aber wenn man das dann an der Grenze nicht so macht, wie man
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daß Kraftfahrzeuge ohne Entrichtung des Zolls in die Bundesrepublik eingeführt werden, als das Abstempeln von Carnets de Passage und sonstiger Grenzdokumente. Im Verkehr mit dem Saargebiet finden wir dann auch noch jenes ominöse ovale Schild an saarländischen Kraftfahrzeugen, jenes „SA", das für die Saar gilt, für dessen Anerkennung es aber keine gesetzlichen Grundlagen gibt; ein Schild, das trotzdem — wir erlebten es praktisch in Kehl und anderwärts — von 'deutschen Zollorganen verlangt wird, wenn es fehlt. Ja, nicht nur das, magi geht halt
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hat der Abgeordnete Dr. Reif. Dr. Reif (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An sich wäre jetzt nicht mehr notwendig, als daß ich für meine Freunde die Erklärung abgebe, daß wir uns voll und ganz hinter das Programm stellen, das im Ausschuß für Gesamtdeutsche Fragen erarbeitet worden ist. Aber einmal habe ich das Bedürfnis, im Anschluß an die Worte des Herrn Kollegen Friedensburg zu bitten, daß in dieser Diskussion auch von der Bundesregierung ein Wort gesagt wird, damit alle Welt
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Gang des Verfahrens ist zu bemerken, daß der Antrag bei jedem zuständigen Gericht eines jeden Vertragsstaates gestellt werden kann. Er wird dann von dem Internationalen Büro für Todeserklärungen veröffentlicht. Diese Veröffentlichungen erfolgen schon jetzt regelmäßig, und zwar in einem Bulletin, das auch der Bundesregierung regelmäßig zugeht. Von der Veröffentlichung des Antrags an läuft eine Frist von einem Vierteljahr, nach deren Ablauf eine Todeserklärung auf Grund der Konvention erst ausgesprochen werden darf. Neuartig ist, daß nach der Konvention außer den natürlichen auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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Meine Damen und Herren! Ich habe den Auftrag, die Gesetzesvorlage der Koalitionsparteien CDU/CSU, FDP und DP einzubringen und zu begründen. Es erfüllt mich mit ganz besonderer Genugtuung, daß diese Vorlage nun gemacht werden kann und daß ein ernstes Anliegen, das uns gemeinsam in diesem Hause in .den letzten Jahren bewegt hat, nun endgültig einer Lösung entgegengeführt werden soll. Seit Jahren läßt uns die Frage der Regelung der Witwenrente in der Invalidenversicherung keine Ruhe. Schon mehrmals, wie eben gesagt wurde, hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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man damals die Witwen nicht rückwirkend — vor dem Termin des Anpassungsgesetzes, dem 1. Juni 1949 — einbeziehen, weil daraus eine unerhörte neue Belastung für die Sozialversicherung erwachsen wäre, die diese damals noch nicht zu tragen in der Lage war. Dieses Unrecht, das aus den finanziellen Verhältnissen heraus damals leider nicht beseitigt werden konnte, hat uns nun sechs Jahre bewegt, und auch die entsprechenden Anträge scheiterten an den gleichen Gründen. Es ist aber ein Anliegen auch dieses Hohen Hauses gewesen, die Frage nicht
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die bisher vom Bezug der Witwenrente ausgeschlossen sind, sollen nach unserem Antrag wenigstens die rund 200 000 Witwen, die das 45. Lebensjahr erreicht haben, einbezogen werden. Damit ist der größte Teil dieser Witwen in den Rentenbezug einbezogen und das Hauptanliegen, das uns am Herzen lag, zunächst einmal einer Lösung nähergebracht. Es hatte sich in den letzten fünf Jahren ergeben, daß durch diese Terminstellung im Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz unter Umständen eine Tochter mit 25 Jahren Rente bezog, während die Mutter dieser Tochter mit 55
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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36 Millionen DM geht auf Kosten der Sozialversicherung. Bezögen wir alle Renten ein, dann würde sich dieser Betrag nahezu verdoppeln. Wir wissen ja von dem Ringen um den Ausgleich im Bundeshaushalt, und wir wissen, daß diese Schwierigkeiten im Wege stehen, das Gesamtproblem tri einem Zuge zu lösen. Gerade diese Tatsache, daß der Bundeshaushalt den größten Teil für die Finanzierung der Witwenrente zu tragen hat, muß Berücksichtigung finden. Auch wir in den Koalitionsparteien, die den Antrag unterzeichnet haben, sind uns bewußt, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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Teil durch das Gesetz zur Versorgung der Kriegerwitwen schon in irgendeinem Verhältnis Rente. Durch die jetzt von uns vorgesehene Regelung werden also 200 000 Witwen, die sich in der größeren Notlage befinden, einbezogen. Damit haben wir dem ersten großen Anliegen, das uns in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt hat, Rechnung getragen. Wir sollten im Interesse dieser unserer Vorlage das größere Problem, das Endproblem noch etwas zurückstellen, und zwar bis zur großen Versicherungsreform. Wir sind uns klar darüber, daß die Versicherungsreform
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erteilen ist. Ich darf hierzu auf die Ausführungen, die der Abgeordnete Dr. von Merkatz in der 14. Sitzung des 1. Bundestages über politisch infizierte Verfahren gemacht hat, verweisen. Es handelt sich hier um ein Verfahren politischen Charakters, um ein Strafverfahren, das durch Äußerungen veranlaßt worden ist, die politische Werturteile enthalten. Nach den Grundsätzen, zu denen sich das Hohe Haus bisher stets bekannt hat, ist die Genehmigung zum Strafverfahren nicht zu erteilen. Ich möchte Sie deshalb namens des Ausschusses für Immunität bitten
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Präsident! Meine Damen und Herren! Am 27. Januar 1955 wurde die Drucksache 1161 dem Ausschuß für Besatzungsfolgen und dem Haushaltsausschuß von diesem Hohen Hause zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. In dem Antrag handelt es sich um Hilfsmaßnahmen für Bad Oeynhausen, das nach fast zehnjähriger Besetzung im Zuge der Verlegung des britischen Hauptquartiers der Rheinarmee nach Mönchengladbach wieder freigegeben wurde und nunmehr seinem ursprünglichen Aufgabenbereich zugeführt werden soll. Wenn man die Größe der anfallenden Aufgaben ermessen will, muß man sich einige Zahlen
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weil die Mittel hierfür nicht bereitgestellt wurden. Der Herr Bundeskanzler hat am 31. März 1955 im Zusammenhang mit der Saardebatte in diesem Hohen Hause — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — folgendes erklärt: Es erscheint uns unmöglich, ein Bundesgesetz, das in drei Lesungen vom Bundestag genehmigt ist, das den Bundesrat passiert hat, durch die Bundesregierung bis auf weiteres auf Eis zu legen. Diese klare und begrüßenswerte Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers gilt natürlich für alle Gesetze, auch für das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Der
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Herr Bundeskanzler hat am 31. März 1955 im Zusammenhang mit der Saardebatte in diesem Hohen Hause — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren — folgendes erklärt: Es erscheint uns unmöglich, ein Bundesgesetz, das in drei Lesungen vom Bundestag genehmigt ist, das den Bundesrat passiert hat, durch die Bundesregierung bis auf weiteres auf Eis zu legen. Diese klare und begrüßenswerte Stellungnahme des Herrn Bundeskanzlers gilt natürlich für alle Gesetze, auch für das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Der Herr Bundesfinanzminister kann sich nicht darauf berufen, daß
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bei der Beschaffung von Wohnraum und dergleichen mehr wieder in das familiäre und in das berufliche Leben zurückzugliedern. Die Pannen, die gerade bei diesem Gesetz in der Gesetzgebung passiert sind, sind zahlreich gewesen wie wohl kaum zuvor bei irgendeinem Gesetz, das der Bundestag bisher erlassen hat, und wohl auch bei irgendeinem Gesetz, das er noch erlassen wird. Ich bin der Meinung, wir sollten nun mit allem Nachdruck darauf dringen, daß damit endlich Schluß ist und daß dieses Gesetz nun so durchgeführt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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und in das berufliche Leben zurückzugliedern. Die Pannen, die gerade bei diesem Gesetz in der Gesetzgebung passiert sind, sind zahlreich gewesen wie wohl kaum zuvor bei irgendeinem Gesetz, das der Bundestag bisher erlassen hat, und wohl auch bei irgendeinem Gesetz, das er noch erlassen wird. Ich bin der Meinung, wir sollten nun mit allem Nachdruck darauf dringen, daß damit endlich Schluß ist und daß dieses Gesetz nun so durchgeführt wird, wie es der Wille 'des gesamten Hauses war. (Sehr richtig! beim
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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von Kriegsgefangenen und die Heimkehrer des Jahres 1947, die in das Gesetz mit einbezogen sind, haben bis jetzt überhaupt gar keine Möglichkeit der Antragstellung gehabt. Der Bedarf ist jedoch auf diesem Sektor ganz erheblich. Ich möchte hier ein Beispiel anführen, das vom Lastenausgleichsamt in Hessen stammt. Dort liegen heute noch an unerledigten Anträgen von Heimkehrern vor: erstens Darlehen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe: 400 Anträge mit einem Gesamtbetrag von 4 Millionen DM; zweitens Darlehen für die Landwirtschaft: 200 Anträge
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Existenz, Wohnung und Gesundheit sind nun einmal das, was diesen Menschen gegeben werden muß. Statt dessen sind sie häufig gezwungen, sich durch das Gestrüpp der Zuständigkeiten einen Weg zu erkämpfen, ohne zum Schluß überhaupt noch das Ziel erkennen zu können, das sie ursprünglich verfolgt haben. Fast die Hälfte aller Entscheidungen, die gefällt werden, fordert Beschwerden und die Einlegung von Rechtsmitteln und zwingt das Parlament, dann nachher in Novellen die Durchführungsverordnungen wieder in Ordnung zu bringen, die das eigentliche Gesetz eingeengt haben
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Abschnitts dieses Gesetzes zur Verfügung gestellt werden. Von „weiteren" Mitteln kann gar keine Rede sein, es sei denn, Sie nehmen die Leistungen des Lastenausgleichs als Voraussetzung für dieses Wörtchen in Anspruch. Wenn wir im Haushalt die Leistungen für ein Gesetz, das jetzt fast zwei Jahre alt ist, vermissen, haben wir das Gefühl, daß die Arbeit des Parlaments zu einer leeren Formsache degradiert wird. Das können wir und das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Denn die Arbeit und die Bedeutung dieses
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Menschen stellen, heute für den Staat erbringen und in der Vergangenheit bereits erbracht haben. Von einigen der sehr verehrten Vorredner ist mit Recht darauf hingewiesen worden, wie fragwürdig, ja blamabel die Begleitumstände beim Zustandekommen dieses Gesetzes gewesen sind, eines Gesetzes, das eine selbstverständliche Dankesschuld des ganz e n deutschen Volkes gegenüber den so hart betroffenen Kriegsopfern darstellt. Es isst auch mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die Durchführung dieses Gesetzes sehr schleppend, beschämend und gerade im Hinblick auf die Einsetzung der
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Das Wort hat der Abgeordnete Merten. Merten (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin, als ich erklärte, daß der Herr Bundesfinanzminister am 4. September 1953 dem Vorsitzenden des Heimkehrerverbandes sagte, er wisse eine Deckung für dieses Gesetz, das in eine Form gekleidet, die es dem Herrn Bundesfinanzminister ersparen sollte, hier etwas zu sagen. (Zuruf von der Mitte: Er ist aber dazu aufgefordert worden!) Ich habe gesagt, daß er in der Tiefe seines Herzens doch so etwas wie eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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Ihre Aufmerksamkeit noch auf den § 9 a richten, der neu in den Gesetzentwurf hereingekommen ist und dessen Entstehung dem Gerechtigkeitsgefühl des Vorsitzenden des Ausschusses, des Herrn Kollegen Gaul, zu verdanken ist. Dieser Paragraph sieht vor, daß dann, wenn ein Kulturgut, das geschützt ist, infolge einer wirtschaftlichen Notlage des Eigentümers zum Verkauf gestellt wird, die oberste Behörde des Landes, in dem sich das Kulturgut befindet, verpflichtet wird, einen billigen Ausgleich herbeizuführen. Wir haben uns über die Fassung dieses § 9 a sowohl im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1955 () [PBT/W02/00083]
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und den Artikeln I, VI, VIII und IX hervorgeht, darin liegt, dem Saarland eine für seinen Wohlstand unerläßliche politische Stabilität zu sichern, die deutsch-französische Verständigung zu erhalten und die friedlichen Beziehungen zwischen den europäischen Nationen zu festigen. In dem Kommuniqué, das die französische Regierung noch während der Debatte hier im Bundestag herausgegeben hat, wurde das noch deutlicher gesagt. Es wurde gesagt: Es wird keine freien Landtagswahlen geben. (Hört! Hört! bei der SPD.) Zu diesen „freien Landtagswahlen" darf man nicht mit der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]