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neigen, sind wir uns des schweren Leides der Angehörigen der Gefangenen bewußt, die ihr Geschick, wie eine große Anzahl von Beispielen zeigt, mit einer Standhaftigkeit tragen, die Achtung und menschliche Teilnahme verlangen. Nicht zuletzt das Schicksal dieser Angehörigen ist es, das die Bundesregierung immer wieder zu den erwähnten Anstrengungen veranlaßt. (Sehr gut! in der Mitte.) Vor allem aber bewegt es mich, derjenigen in diesem Augenblick zu gedenken, die noch in der Sowjetunion und in den anderen Ostblockstaaten zurückgehalten werden. (Abg. Höfler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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gebracht, sie möchte gern wissen, wie weit die Verhandlungen über die Einbeziehung der deutschen Dienstgruppen in diesen Tarifvertrag gediehen sind. So wie es jetzt vorgesehen ist, interessiert meine Fraktion, wie weit die Vorbereitungen zu Verhandlungen über das zu treffende Sonderabkommen, das ja die Dienstgruppen betrifft, gediehen sind. Man hört und spricht davon, daß noch in diesem Monat Tagungen der Tarifpartner, also der Bundesregierung und der Gewerkschaften, unter Hinzuziehung der Dienstgruppenvertretungen — gewissermaßen als Sachverständige — stattfinden sollen. Dabei scheint es mir von Bedeutung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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welche Sicherungen gegen eine etwaige Entlassung der Bediensteten bestünden. Erstens sind im Tarifvertrag sehr lange Kündigungsfristen vorgesehen. Zweitens soll in solchen Fällen in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesarbeitsminister eine Sonderberatung erfolgen. Wir haben hier ja schon ein besonders wichtiges Beispiel, das die Stadt Oeynhausen betrifft, infolge der Verlegung des britischen Hauptquartiers von Oeynhausen nach Mönchen-Gladbach. Ich darf annehmen, daß Sie und Ihre Fraktionskollegen darüber unterrichtet sind, welche Sozialmaßnahmen wir für Oeynhausen getroffen haben. Wir haben den Eindruck, daß diese umfassenden Maßnahmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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und die Lehrstellen für ihre Kinder. Nur ein Blick auf die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung herausgegebenen Statistiken hätte den Herrn Bundeswirtschaftsminister überzeugt, wie das Beschäftigungsgefälle von Osten nach Westen geradezu nach einer Lösung schreit. Hier liegt das deutsche Arbeitsmarktproblem, das nur zusammen mit der Förderung des Wohnungsbaus gelöst werden kann und schnellstens gelöst werden muß. Meine Damen und meine Herren! Vorrangig ist heute nicht die Arbeitsplatzbeschaffung; vorrangig ist heute die Förderung des Wohnungsbaus, der soziale Wohnungsbau, und da wieder vorrangig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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hierfür wird gegeben sein, wenn alle Arbeitsreserven in der Bundesrepublik erschöpft sind und die Wirtschaft zur Aufrechterhaltung unserer Produktionsziele zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Ich habe ja bei der Pressebesprechung und auch bei der Besprechung mit den Gewerkschaften auf Grund von Zahlenmaterial, das auch der Abgeordnete Odenthal im wesentlichen hier mit verwandt hat, nachgewiesen, daß aller Voraussicht nach für dieses und für das nächste Jahr ein Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in einem größeren Umfang nicht vorhanden sein wird. Zur Frage 4. Durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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morgen aus Berlin eine Zahl von Arbeitslosen für die anderen Gebiete bekommen können. Ich bin überzeugt, daß dasselbe auch bei den notleidenden Zonenrandgebieten der Fall ist. Wenn nun — vielleicht ist meine Anklage hier nicht richtig; dann müßte ich Sie bitten, das der Bundesanstalt zu sagen — in der Statistik vom 30. November 1954 immer noch die Rede von 947 526 Arbeitslosen ist — die Zahl ist inzwischen gestiegen —, dann ist festzustellen, daß darin Berlin nicht enthalten ist, sondern es steht ganz schüchtern darunter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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dem Problem zu beachten sind, eigentlich alle völlig einig sind. Im übrigen wird — das ist die Auffassung meiner Fraktion — demnächst bei der Beratung der Novelle zum AVAVG Gelegenheit sein, in breiterer Form und auch noch etwas vertiefter auf das Problem, das heute mit der Anfrage angeschnitten worden ist, zu sprechen zu kommen, und meine Fraktion wird sicherlich auch dann ihren Beitrag dazu leisten. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Lüders. Frau Dr. Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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den Bürger auch das Grundrecht gewährleistet, ungehindert zu den Presseerzeugnissen Zugang zu bekommen. Auch die Art, wie man dabei verfährt, ist einfach nicht erträglich. Diese unter dem 8. Januar erschienene Wochenschrift ist am 5. Januar von einem Gericht beschlagnahmt worden, das seinen Sitz nicht am Ort des Verlages hat; und erst am 26. Januar ist dem Verlag die Beschlußausfertigung zugestellt worden. (Hört! Hört! bei der SPD.) Ja, meine Damen und Herren, wenn man so arbeitet, dann ist das einfach noch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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mein Amtsvorgänger und Freund Dr. Dehler eine ganze Reihe von Vorschriften eingebracht hart — die auch die Zustimmung des Hohen Hauses gefunden haben —, die sich mit einer Erweiterung der Pressefreiheit befaßt haben. Ich darf hinweisen auf das Vereinheitlichungsgesetz vom Jahre 1950, das für die ganze Bundesrepublik das sogenannte Redaktionsgeheimnis wiederhergestellt hat, d. h. das Zeugnisverweigerungsrecht der Redakteure, Verleger und Drucker über die Person des Verfassers oder Einsenders einer Veröffentlichung strafbaren Inhalts. Das Dritte Strafrechtänderungsgesetz 1953 hat das Zeugnisvetrweigerungsrecht über diesen Personenkreis hinaus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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man aber über den Weg, über die Art, wie man zur Verwirklichung dieses Zieles kommt, vielleicht unterschiedlicher Auffassung ist, aber wohl doch eine Verständigung erzielen kann. Nun ist zum Verfahrensrecht der Gedanke aufgetaucht, sachkundige Presserichter- zuzuziehen. Meine Damen und Herren, das mag auf den ersten Blick ein bestechender Gedanke sein. Ich glaube aber bestimmt nicht, daß er einer näheren Nachprüfung standhalten wird. Ich habe gegen diesen Vorschlag, der keine Parallele in unserem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz hat, schon deshalb Bedenken, weil seine Verwirklichung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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Herren! Wenn hier noch jemand von der Christlich-Demokratischen Union das Wort ergreift, der nicht beruflich mit der Rechtspflege zu tun hat, so bitte ich, darin ein besonderes Anerkenntnis meiner Freunde zu sehen, wie sehr uns das Anliegen interessiert und bewegt, das von den sozialdemokratischen Kollegen hier vorgetragen worden ist. Grundsätzlich sind wir mit dem Herrn Justizminister und mit Ihnen, Herr Kollege Arndt, über die Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer Regelung dieser Materie wohl völlig einig, und es bedarf hierzu keiner weiteren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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die Dringlichkeit so groß ist, daß wir schon vor der Inangriffnahme der allgemeinen Straßprozeßreform zu einer Neuregelung kommen sollten. Die Gründe, die Kollege Welskop dagegen angeführt hat, sind ja sehr wichtig und ernst zu nehmen. Aber wenn sich das Verfahren, das wir in den letzten Jahren kennengelernt haben, mit diesen rasch ergehenden gerichtlichen Beschlagnahmeverfügungen, mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, erst einmal herumspricht und verbreitet, so kann das unter Umständen Konsequenzen haben, die wir nicht mehr verantworten können. Es wird deshalb sehr ernst
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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Ich halte das nicht für richtig. Die Einzelfälle, die vorgekommen sind — ich denke an den in meiner engeren Heimat —, genügen an sich schon, die Behauptung zu erhärten, sie seien bedenklich, und wir müssen hier nach dem Wort handeln „principiis obsta!", das ja heutzutage oft übersetzt wird: „Kümmere dich nicht um die Grundsätze!", das aber in Wirklichkeit heißt: „Widerstehe den Anfängen!" Weiter haben Sie, Herr Kollege, von der abschreckenden Wirkung dieser Beschlagnahmen gesprochen. Von einer abschreckenden Wirkung kann und soll man aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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24. Mai 1954 an den Herrn Bundeskanzler geschrieben und ihn an den Bundesratsbeschluß vom April 1952, den ich vorhin erwähnte, erinnert. Er ist in einer besonders schwierigen Lage, weil nach einem Landtagsbeschluß ein Wassergesetz für das Land vorgelegt worden ist, das zur Zeit beraten wird. Damit habe ich Ihnen berichtet, was die Bundesregierung, der Bundesrat und die Länder bisher getan haben. Jetzt komme ich zum Bundestag. Im 1. Bundestag wurde unter dem 20. Juni 1951 der Antrag des Abgeordneten Lausen von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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Antragstellern die Überzeugung, der auch der Herr Berichterstatter soeben Ausdruck gegeben hat, daß eine geordnete Wasserwirtschaft ein für die Gegenwart wie für die Zukunft laußerordentlich wichtiges und ernstes Anliegen ist. Sie sieht und würdigt es als ein vielschichtiges, weitverzweigtes Problem, das in seiner Gesamtheit gesehen und gelöst werden muß. Die in den zuständigen Bundesministerien erarbeiteten Gesetzentwürfe werden daher danach zu beurteilen sein, inwieweit sie die anzustrebende Gesamtlösung der wasserwirtschaftlichen ,Angelegenheiten zu fördern geeignet sind. Die Bundesregierung hat sich im Laufe des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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Ruhnke mehrfach zitierte Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft gegeben hat. Angesichts der überragenden Bedeutung der wasserrechtlichen und waserwirtschaftlichen Fragen für die Bevölkerung wie für die Wirtschaft begrüßt die Bundesregierung das große Interesse aller Fraktionen dieses Hohen Hauses tan der Sache, das in dem Antrag Drucksache 561 zum Ausdruck kommt. Die Bundesregierung wird dem Bundestag Gesetzentwürfe zuleiten, sobald die Prüfung der vielseitigen rechtlichen, verfassungsrechtlichen, politischen und sachlichen Möglichkeiten und Erfordernisse beendet ist. Sie hofft, daß das in Kürze der Fall sein wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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dem Ergebnis, daß die Mitglieder des Parlamentarischen Rates den „Wasserhaushalt" als einen Teil des gesamten Wasserrechts aufgefaßt haben und aufgefaßt wissen wollten. Somit ist der Sachverhalt völlig klar. Die Bundesregierung wird aus der konkurrierenden Gesetzgebung nicht das Recht herleiten können, das Wasserrecht für das gesamte Bundesgebiet zu regeln, sondern sie kann nur die Fragen des Wasserhaushalts, und zwar in einem Rahmengesetz, regeln. Bei den damaligen Beratungen im Parlamentarischen Rat ist auch mit vollem Bedacht berücksichtigt worden, daß es sich hier, nicht
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ministeriumsähnlich entwickeln zu müssen glaubte. Das würde ich für einen großen Fehler halten. Mit diesem Antrag ist nicht die Absicht verbunden, womöglich ein Wasserministerium ins Leben zu rufen. Nein, wir wollen kein Geld für ein neues Wasserministerium ausgeben. Das Geld, das wir ausgeben, wollen wir für die Wasserwirtschaft ausgeben. In diesem Sinne bitte ich Herrn Minister Kraft, die Arbeiten in der Weise durchzuführen, daß der Grundgedanke eines Rahmengesetzes auf dem Gebiete des Wasserhaushalts völlig beachtet wird. Wenn man zu sehr in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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Antrag ist vielleicht ein Antrag, der nicht nur das Bundesgebiet interessiert. Ich bin davon überzeugt, daß wir uns vielleicht schon verhältnismäßig bald auf einer internationalen Basis mit der Frage des Wasserhaushalts werden beschäftigen müssen. Ich sehe voraus, daß das Rahmengesetz, das wir nun für unser Bundesgebiet erwarten, sehr bald ein Teil eines internationalen, eines europäischen Gesetzes oder vielleicht eines Gesetzes sein wird, das auf den verschiedenen Stromgebieten Europas ,aufgebaut ist. Denn die Fragen des Wasserhaushalts sind heute geographisch nicht mehr rein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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auf einer internationalen Basis mit der Frage des Wasserhaushalts werden beschäftigen müssen. Ich sehe voraus, daß das Rahmengesetz, das wir nun für unser Bundesgebiet erwarten, sehr bald ein Teil eines internationalen, eines europäischen Gesetzes oder vielleicht eines Gesetzes sein wird, das auf den verschiedenen Stromgebieten Europas ,aufgebaut ist. Denn die Fragen des Wasserhaushalts sind heute geographisch nicht mehr rein lokal, sie sind weitgehend auf ein großes Gebiet ausgedehnt und werden immer größere und größere Flächen umfassen. (Sehr nichtig! rechts.) Es ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.02.1955 () [PBT/W02/00066]
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sind heute geographisch nicht mehr rein lokal, sie sind weitgehend auf ein großes Gebiet ausgedehnt und werden immer größere und größere Flächen umfassen. (Sehr nichtig! rechts.) Es ist interessant, unser Nachbarland Schweiz anzusehen. Sie wissen, es ist bestimmt ein Land, das auf die föderale Gesetzgebung sehr achtgibt. In der Schweiz ist die Bundesregierung in Bern durch ein Volksbegehren aufgefordert worden, gleichfalls ein solches Rahmengesetz zu erlassen, um den einzelnen Kantonen die Möglichkeit zu geben, in der praktischen Bewältigung der Fragen des
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eines Bundeswasserkraftministeriums, (Lachen bei den Regierungsparteien) das an irgendeiner Straße hier in Bonn aufgebaut wird. (Beifall bei der SPD. — Abg. Samwer: Sie haben eine blühende Phantasie, mein Herr! — Weitere Zurufe.) — Dann sagen Sie mir einmal, wie Sie mit einem Ministerium, das aus acht Bediensteten besteht, diese so wichtige Aufgabe lösen wollen. Das sagen Sie uns einmal! (Abg. Samwer: Gern! Nicht so töricht, wie Sie es darstellen! Es gibt ja zwischen Sonderministerien mit acht Köpfen und Ihrem gedachten „Wasserkopf" von Bundesministerium sachlich
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zu überlegen. Handelt es sich denn um eine Materie, die von heute auf morgen oder auch nur von einem Jahr zum anderen erledigt werden kann? Wer in der Rechtsgeschichte Bescheid weiß, dem ist doch wohl bekannt, daß das preußische Wassergesetz, das gar nicht so schlecht war, zehn Jahre an Vorbereitungszeit gebraucht hat. Das ebenfalls sehr gute bayerische Wassergesetz hat, wenn ich recht unterrichtet bin, eine Vorbereitungszeit von sieben Jahren benötigt. Wenn wir nun hier eine bundesrechtliche Regelung herbeiführen wollen und müssen
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Ich habe dabei allerdings genau so wie mein Fraktionskollege Geiger den ebenso dringenden Wunsch, daß nun aus diesem Auftrag sich nicht ein Wasserkopf von Dienststelle entwickelt, daß nicht ein Pfennig mehr dafür ausgegeben zu werden braucht, daß vielmehr das Geld, das auf solche Weise eingespart wird, restlos benutzt wird, um die Wasserwirtschaft in der deutschen Bundesrepublik nachdrücklich zu fördern. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat Herr Bundesminister Kraft. Kraft, Bundesminister für besondere Aufgaben: Herr Präsident! Meine Damen
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gegen sich selbst gesprochen hat; denn auch er hat den Antrag, der hier zur Diskussion steht, unterschrieben. (Abg. Wittrock: Ich gehöre nicht zu der Arbeitsgemeinschaft!) — Ja, dann hat aber der Herr Kollege Ruhnke eine falsche Aufklärung gegeben. Ich bitte dann, das zu (entschuldigen. Der Herr Abgeordnete Wittrock hat weiter bemängelt, daß ich nicht mehr Konkretes gesagt habe. Meine Damen und Herren, ich glaubte zum Antrag sprechen zu sollen und nicht zu Gesetzen, die vorzulegen der Antrag erst fordert. Wenn ich das
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