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Durchführung des Feststellungsgesetzes (Drucksache 734). Ich erteile das Wort zur Begründung dem Abgeordneten Dr. Kather. Dr. Kather (GB/BHE) , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die soeben beendete und auch die kommende Diskussion in Abwesenheit des Bundesfinanzministers stattfinden, das möchte ich nicht gerade als einen Schönheitsfehler, aber doch als einen sehr unglücklichen Tatbestand feststellen. Meine Damen und Herren, worum geht es denn letzten Endes bei allen diesen Fragen? (Abg. Mellies: Herr Kather, beantragen Sie doch, daß der Herr Finanzminister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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haben: daß das Finanzministerium mit dieser ihm wesensfremden Aufgabe, die zudem nicht auf eine entsprechende innere Einstellung gestoßen ist, völlig überfordert ist. Wir verlangen deshalb, daß die Konsequenzen aus diesen sachlichen Gründen, die ich angeführt habe, und aus dem Versagen, das festzustellen ist, gezogen werden. Es handelt sich hier nicht um parteipolitische Forderungen. Ich habe sie schon erhoben, als ich noch nicht der Partei angehörte, der der Bundesvertriebenenminister angehört, und ich kann sagen, daß diese Forderung nicht nur vom Gesamtdeutschen Block
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die Absicht, bei der Gewährung von Kindergeld oder ähnlichem einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zu machen, sondern uns bewegen in erster Linie Gründe der praktischen Durchführbarkeit. Aus meinen Ausführungen wird aber auch unsere Stellungnahme zu dem gesamten Problem hervorgehen, das hier angeschnitten wird. Als man zum erstenmal auf den Gedanken kam, die Berufsgenossenschaften in die Auszahlung von Kindergeld einzuschalten, versprach man sich davon eine billige und einfache Verwaltung. Man dachte dabei aber nur an die Auszahlung an Arbeitnehmer. Derjenige, der
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Lasten für die Landwirtschaft mit Einschluß der Selbständigen rund 130 Millionen DM, aber nur 27 Millionen DM, wenn man sie auf die Arbeitnehmer beschränkt. Diese 27 Millionen DM jährlich kann die Landwirtschaft tragen; sie sind ja weniger als das Drittel, das sie im anderen Fall tragen müßte. Deswegen haben wir für diesen Fall — nur für den Fall, daß die Selbständigen herausgenommen werden — von der Erstattung zu zwei Dritteln durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften Abstand genommen. Ich betone: nur für diesen Fall, weil
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Sätzen einige grundsätzliche Erläuterungen geben. Ich glaube wirklich, daß es sehr nützlich ist, wenn wir uns — wenn auch nur kurz — hier einmal in aller Sachlichkeit über das Grundsätzliche aussprechen; denn ich habe das Gefühl, daß die Gegensätzlichkeiten über das System, das hier eingeführt werden soll, tatsächlich auf sehr verschiedenen grundsätzlichen Auffassungen beruhen. Ich möchte sagen, daß ich nach den Ausführungen, die ich in der Öffentlichkeit gemacht habe, davon ausgehe, daß die Familien mit Kindern, die dieses Kindergeld erhalten, nicht Rentenempfänger des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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nach den Ausführungen, die ich in der Öffentlichkeit gemacht habe, davon ausgehe, daß die Familien mit Kindern, die dieses Kindergeld erhalten, nicht Rentenempfänger des Kollektivs sein sollen, sondern daß sie Familienzulagen zum Arbeitseinkommen, zum Lohn und zum Gehalt, bekommen sollen, das sie durch eigene Arbeit verdienen. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Diese Kinderzulagen sind keine Fürsorgeleistungen des Staates — jetzt nicht im engeren Sinne des Fürsorgebegriffs —, sondern sollen ein Teil des Arbeitsentgelts sein, den sich die Schaffenden verdienen. (Zuruf von der
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Wir haben über dieses Gesetz und über das System der Regelung schon Jahre verhandelt. Unsere Menschen draußen im Lande und unsere Familien erwarten vom Bundestag, daß nun endlich ein Gesetz zustande kommt. Um dieses Wollen — unser Wollen und das Wollen, das von draußen an uns herankommt — zu verwirklichen, geht meine Bitte an alle Mitglieder des Hohen Hauses dahin, doch nun den Streit um das System zurückzustellen und alles zu tun, damit endlich die Tat gesetzt wird, auf die man draußen schon
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unterschiedlich ihre Auffassung auch ist, vorübergehen. Wir sollten uns auch nicht anmaßen, über die wohlberechtigten Gründe der Verbände des Mittelstandes, der Handwerker, und wie sie alle heißen, hinwegzugehen. Schließlich haben wir als Gesetzgeber doch die Aufgabe, ein Gesetz zu schaffen, das von der Öffentlichkeit akzeptiert und verstanden wird. (Beifall rechts.) Wir tun der Sache, uns allen selber, unserem Staat, der Demokratie den denkbar schlechtesten Dienst, wenn wir ein Gesetz verabschieden, von dem wir alle, die wir hier sitzen, doch überzeugt sind
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von Änderungsanträgen — 46 habe ich gezählt — beweist doch, daß dieses Gesetz nicht reif ist. Wenn wir uns also entschließen, die Selbständigen herauszunehmen, dann sehe ich weder in der praktischen Durchführung noch in rechtlicher Beziehung Schwierigkeiten. Aber haben wir den Mut, das so zu machen! Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, dann kommen wir sehr schnell zu dem Erfolg, den Sie von der CDU ja auch wollen. Wir werden dann in gemeinsamer Beratung das tun, was wir auch im Ausschuß versprochen haben: möglichst
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Herren! Nach den Ausführungen meines Kollegen Elbrächter ist es an und für sich schwer, noch etwas Ergänzendes dazu zu sagen. Ich stimme mit ihm in jeder Beziehung vollauf überein. Das ist auch die Auffassung meiner politischen Freunde zu dem Problem, das uns hier bewegt. Wir unterscheiden uns alle miteinander, wie wir hier im Hause sind, in keiner Form in der Zielsetzung, und es ist unser gemeinsames Bestreben, eine Notlage zu mildern. Aber wir kommen an der Tatsache der gemeinsam zu tragenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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Hause sind, in keiner Form in der Zielsetzung, und es ist unser gemeinsames Bestreben, eine Notlage zu mildern. Aber wir kommen an der Tatsache der gemeinsam zu tragenden Verantwortung nicht vorbei, daß wir als Gesetzgeber in Ausübung des vornehmsten Rechtes, das ein Volk kennt, auch ein solches Gesetz vorlegen müssen, das tatsächlich durchführbar ist. Wir können dieses Gesetz nicht in der Form hinausgehen lassen, wie es sich heute darbietet nach den sehr intensiven gemeinsamen Bemühungen von uns allen in der Ausschußarbeit
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heute viel günstiger ist, als wenn die Landwirtschaft wie die gewerbliche Wirtschaft veranlagt wird. Kurz und gut, ich kann mir nicht vorstellen, wie man, wenn man nicht einen konkreten Vorschlag macht, dann die Frage lösen und nach Verabschiedung eines Gesetzes, das nur die Unselbständigen beinhaltet, später zum Zuge kommen will. Ob die Mittel dann bereitgestellt werden können, ist die Frage, die ich an die Kollegen von der DP und der FDP stelle und die diese entscheiden müssen, wenn sie der Auffassung
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ich hatte angenommen, daß es über diesen Eventualantrag keine Aussprache mehr geben würde, sonst hätte ich Ihnen vorgeschlagen, zunächst die beantragte namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der FDP und DP auf Umdruck 157 *) vorzunehmen. Ich schlage Ihnen vor, das jetzt zu tun, und bitte, diese namentliche Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 157 Ziffer 1 durchzuführen und nach der Einsammlung der Stimmzettel die Debatte über den Eventualantrag fortzusetzen. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln. (Einsammeln der Abstimmungskarten.) Meine
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vollzogen würde. Der Gesetzgeber hat bei Arbeitskämpfen bislang eine neutrale Haltung eingenommen, und nach der einhelligen arbeitsrechtlichen Auffassung muß diese Neutralität gewahrt bleiben, damit nicht Beeinflussungen vorgenommen werden, die für die eine oder für die andere Seite ein Übergewicht schaffen, das im Sinne der Koalitionsfreiheit unangebracht und ungerechtfertigt wäre. Würde der Gesetzgeber diese Bestimmung hinsichtlich des Streikes aufrechterhalten, so müßten daraus grundlegende Konsequenzen gezogen werden. Das war die Begründung, die ich namens meiner politischen Freunde zu unserem Antrag, diese Bestimmungen aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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Kinder von Soforthilfe- und Fürsorgeunterstützungsempfängern, vor allem aber die Kinder der Arbeitslosen und langfristig Kranken betroffen, außerdem die Kinder der Sozialversicherungsrentner und der Kriegsbeschädigten, soweit diese nicht in Arbeit stehen. Dabei sind besonders auch viele Schwerbeschädigte betroffen. Nach dem Material, das uns vom zuständigen Ministerium vorgelegt wurde, würden allein bei den Gruppen der Sozialversicherungsrentner und Kriegsbeschädigten sowie bei den Unterstützungsempfängern einschließlich der Soforthilfeempfänger rund 221 000 dritte und weitere Kinder unberücksichtigt bleiben. (Hört! Hört! bei der SPD.) Die Gesamtzahl der dritten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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und Herren von den Regierungsparteien, das ist auch schon wieder einige Monate her, und bis heute ist uns eine solche Regelung nicht vorgelegt worden. Ohnedies sind meine Parteifreunde und ich der Auffassung, daß die Kinder der Arbeitslosen in das Kindergeldgesetz, das wir heute beraten, mit einbezogen werden sollten (Abg. Frau Finselberger: Sehr richtig!) und nicht auf einen späteren Termin vertröstet werden können. (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Richter: Sehr gut!) Wenn z. B. ein Familienvater mit fünf Kindern nach diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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verhalten. (Abg. Schoettle: Das wird nicht bestritten!) Ich habe nur den Zweifel — und ich bitte, das freundlichst bis morgen zu überlegen —, ob ein durch Vereinbarung des Hauses einer Fraktion gegebenes Recht durch eine Plenarabstimmung eingeschränkt werden kann. Ich bitte freundlichst, das zu überlegen. Der Gegenstand kann ja auf die Tagesordnung gesetzt werden; aber diese Überlegung, ob es nicht ein nicht zu beschränkendes Recht einer Fraktion in ihrer Stellungnahme hinsichtlich der sitzungsfreien Wochen ist, bitte ich bis morgen anzustellen. (Abg. Dr. von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.09.1954 () [PBT/W02/00044]
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vorliegende Gesetzentwurf gehört zu dieser Kategorie. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, in diesem Gesetzentwurf eine zwölfmonatige Dauer des Grundwehrdienstes und als Gesamtdauer der Wehrübungen bei Mannschaften und Unteroffizieren sechs, bei Offizieren zwölf Monate vorzuschlagen. Diese Zeiten stellen das Mindestmaß dar, das bei Verantwortungsbewußtsein überhaupt vertreten werden kann; sie sind gleichzeitig die Höchstgrenze dessen, was vom Staate dem einzelnen zugemutet werden soll. Die Verkürzung der Grundwehrdienstzeit von den anfangs vorgeschlagenen achtzehn Monaten auf zwölf Monate ist nur möglich, wenn Mängel und Schwächen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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die allgemeine Wehrpflicht. Der junge Mensch, vom Beruf kommend, seine Pflicht bei der Truppe erfüllend und wieder zu seinem Beruf zurückkehrend, sorgt dafür, daß die Truppe ihre — im guten Sinne des Wortes — Volksnähe behält. Nur so können wir unser Ideal, das wir immer proklamiert haben, das Ideal des Staatsbürgers in Uniform, verwirklichen. Nur so können wir jenes Instrument schaffen, das wir unter allen Umständen zu unserem Schutze und unserer Sicherheit nötig haben. Wenn wir nun auf der einen Seite auf dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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Beruf zurückkehrend, sorgt dafür, daß die Truppe ihre — im guten Sinne des Wortes — Volksnähe behält. Nur so können wir unser Ideal, das wir immer proklamiert haben, das Ideal des Staatsbürgers in Uniform, verwirklichen. Nur so können wir jenes Instrument schaffen, das wir unter allen Umständen zu unserem Schutze und unserer Sicherheit nötig haben. Wenn wir nun auf der einen Seite auf dem Standpunkt stehen, daß die Frage der Sicherheit, die Verteidigung der Freiheit Angelegenheit des gesamten Volkes ist, daß hier ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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und das Dienen eine besondere Härte in Form eines längeren Fehlens im Beruf, eines Verlassens der Familie usw. Ich möchte deshalb besonders begrüßen, daß hier auf solche Härten Rücksicht genommen worden ist. Ich habe die feste Hoffnung, daß das Gesetzgebungswerk, das wir jetzt mit der Verabschiedung dieses Gesetzes abschließen wollen, mit dem Ernst und der Verantwortung durchgeführt wird, die die Stunde erfordert. Leider habe ich diesen Ernst bei der bisherigen Behandlung des Wehrpflichtgesetzes nicht immer und überall feststellen können. Bei manchen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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Vielleicht verschwinden dadurch jene beschämenden Bilder in der Zone, wo junge Mädchen mit Karabinern paradieren, wo junge. Mädchen im Führen eines Bürgerkriegs ausgebildet werden. Ich glaube, daß damit vielleicht der deutschen Jugend in Mitteldeutschland ein Stück Jugend zurückgegeben wird, auf das sie nun einmal einen berechtigten Anspruch hat. Aber zu der Frage Sicherheit der Bundesrepublik und Zone, Wehrpflicht und Rückwirkung auf die Zone möchte ich doch zum Schluß noch einmal sehr nachdrücklich darauf hinweisen: Wir haben immer den Standpunkt vertreten, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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dazu geschrieben habe, gelesen haben. Majonica (CDU/CSU): Nein, aber ich wäre dankbar, wenn Sie sie mir zuschicken würden, ich liebe solche Lektüre. Mellies (SPD): Nein, darauf will ich verzichten; bemühen Sie sich selbst darum. — Ich darf dann nur feststellen, das Sie völlig falsch zitieren, ja ich möchte sagen, daß Sie geradezu lügen in der Art, wie Sie diese Dinge hier darstellen. (Beifall bei der SPD.) Majonica (CDU/CSU): Ich glaube, der Vorwurf, daß ich hier gelogen habe, geht doch zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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nun wirklich reale Handlungen zu setzen, (Zurufe von der SPD) damit unser Schutz tatkräftig aufgebaut wird. Nicht im Sinne einer Panik, nicht im Sinne einer Überstürzung, ruhig und gemessen, aber tatkräftig müssen wir nach den Ereignissen, die wir erlebt haben, das zu unserem Schutz nun einmal dringend Notwendige aufbauen. Deshalb sagt uns unser Gewissen, daß wir in dem Zwang der Lage, in der Not Deutschlands und Europas diesem Gesetze die Zustimmung nicht verweigern können, denn die Stunde fordert es zwingend. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]
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in der Not Deutschlands und Europas diesem Gesetze die Zustimmung nicht verweigern können, denn die Stunde fordert es zwingend. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Verteidigungsausschuß. Zum Schluß möchte ich einer Hoffnung Ausdruck geben, obwohl das ganze Zwischenspiel, das wir erlebt haben, mir keinen großen Mut mehr zu dieser Hoffnung läßt: daß die Opposition doch einmal an Hand der Tatsachen, an Hand der Ereignisse (fortgesetzte Zurufe von der SPD) ihre Stellung zu diesen Fragen überprüft. Schon regt es sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1956 () [PBT/W02/00169]