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SPD. — Zuruf von der Mitte: Ja, natürlich!) Das aber, was bisher geplant worden ist, hängt zu einem Drittel im Augenblick in der Luft. D a s ist das Problem des Wohnungsbaues und des sozialen Wohnungsbaues. Das ist wirklich ein Problem, das man nicht so in einer „Gürzenich-Akustik" behandeln kann, (Heiterkeit) wo immer bloß das gehört und das gesagt wird, was gerade zu hören und zu sagen bequem ist. Das ist kein Problem, das man so mit der Politik der Ministererklärungen hin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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des sozialen Wohnungsbaues. Das ist wirklich ein Problem, das man nicht so in einer „Gürzenich-Akustik" behandeln kann, (Heiterkeit) wo immer bloß das gehört und das gesagt wird, was gerade zu hören und zu sagen bequem ist. Das ist kein Problem, das man so mit der Politik der Ministererklärungen hin und her behandeln kann, wo dann schließlich und endlich die Einheit des Kabinetts sich immer nur auf dem Punkt herstellt, wo Minister gegen Minister sich null zu null aufhebt. (Heiterkeit.) Das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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mit der Politik der Ministererklärungen hin und her behandeln kann, wo dann schließlich und endlich die Einheit des Kabinetts sich immer nur auf dem Punkt herstellt, wo Minister gegen Minister sich null zu null aufhebt. (Heiterkeit.) Das ist ein Problem, das ernsthaft angefaßt werden muß, das in der ganzen Größe besteht, wie es der Herr Wohnungsbauminister hier selbst dargelegt hat, und das nicht nur zum Vorspann einer kleinen Steuerbegünstigung gemacht und in dieser Weise bagatellisiert werden kann. In der zweiten Lesung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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hin und her behandeln kann, wo dann schließlich und endlich die Einheit des Kabinetts sich immer nur auf dem Punkt herstellt, wo Minister gegen Minister sich null zu null aufhebt. (Heiterkeit.) Das ist ein Problem, das ernsthaft angefaßt werden muß, das in der ganzen Größe besteht, wie es der Herr Wohnungsbauminister hier selbst dargelegt hat, und das nicht nur zum Vorspann einer kleinen Steuerbegünstigung gemacht und in dieser Weise bagatellisiert werden kann. In der zweiten Lesung dieses Gesetzes ist mehrfach die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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Wohnungsbau wirkungslose Maßnahme benutzt, und zweitens geschieht dem Wohnungsbau Unrecht, wenn sein Problem in dieser Weise verniedlicht und bagatellisiert werden soll. Das darf nicht sein. So kann ihm nicht geholfen werden. Die hier vorgesehene Größenordnung ist dem außerordentlich ernsten Problem, das hier vorliegt, nicht adäquat. Dem Wohnungsbau muß anders geholfen werden; dies hier ist ein Ablenkungsmanöver, das zu der wirklichen Krise in gar keinem Verhältnis steht. Deswegen unser Streichungsantrag, und deswegen würden wir das Gesetz, wenn Sie unserm Antrag nicht folgen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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verniedlicht und bagatellisiert werden soll. Das darf nicht sein. So kann ihm nicht geholfen werden. Die hier vorgesehene Größenordnung ist dem außerordentlich ernsten Problem, das hier vorliegt, nicht adäquat. Dem Wohnungsbau muß anders geholfen werden; dies hier ist ein Ablenkungsmanöver, das zu der wirklichen Krise in gar keinem Verhältnis steht. Deswegen unser Streichungsantrag, und deswegen würden wir das Gesetz, wenn Sie unserm Antrag nicht folgen würden, ablehnen müssen. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schneider: Herr Abgeordneter Dr. Lindrath zur Begründung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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den Willen, dem Wohnungsbau voranzuhelfen. (Abg. Jacobi: Wir auch!) Deswegen wollen wir dieses Gesetz durchführen, und deswegen nehmen wir auch Schwächen in Kauf. Wir machen darauf aufmerksam, daß es sich in diesem Fall um etwas Vorübergehendes handelt, um ein Gesetz, das nur noch vier Monate Gültigkeit hat. (Abg. Dr. Miessner: Dadurch wird es nicht besser!) -- Gewiß wird es dadurch nicht besser. Aber es ist immer noch besser als Ihre Anregung, Herr Kollege Miessner, für den sozialen Wohnungsbau gar nichts zu tun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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hätte das sicher nicht geschrieben, wenn er nicht davon überzeugt wäre, daß es notwendig ist. Die öffentlichen Haushalte für das Jahr 1957 sind wirklich schon ausgeschöpft worden, soweit es nur irgendwie möglich gewesen ist. (Abg. Jacobi: Das meinen Sie!) — Ja, das meine ich, und ich meine es auch mit gutem Gewissen. (Abg. Lücke: Sehr gut!) Denn —ich darf es noch einmal kurz vorlesen— 200 Millionen, das bedeutet eine allgemeine Erhöhung der Mittel für die nachstellige Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus von 500
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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schließlich das Recht der Oppositionsparteien, die nein zu den Wehrvorlagen gesagt haben — auf den Rüstungsetat und seine Einflüsse hingewiesen. Aber daß bis zu dem Termin, um den es sich jetzt handelt, der Rüstungsetat den Wohnungsbau nicht im mindesten beeinträchtigt hat, das mag das deutsche Volk, das mögen Sie auch aus der Tatsache entnehmen, daß bis vor 14 Tagen — das sind die letzten Zahlen, die uns zur Verfügung stehen — ganze 200 Millionen daraus verausgabt worden sind. Sie hätten uns tatsächlich nicht helfen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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die nein zu den Wehrvorlagen gesagt haben — auf den Rüstungsetat und seine Einflüsse hingewiesen. Aber daß bis zu dem Termin, um den es sich jetzt handelt, der Rüstungsetat den Wohnungsbau nicht im mindesten beeinträchtigt hat, das mag das deutsche Volk, das mögen Sie auch aus der Tatsache entnehmen, daß bis vor 14 Tagen — das sind die letzten Zahlen, die uns zur Verfügung stehen — ganze 200 Millionen daraus verausgabt worden sind. Sie hätten uns tatsächlich nicht helfen können; denn ich habe von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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Zustimmung bei der SPD) daß man dafür überhaupt keine Worte mehr finden kann. (Beifall bei der FDP und bei der SPD. — Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!) — Meine Damen und Herren, das Wort „Sehr richtig!" stammte aus der Mitte des Saales, das möchte ich sagen; es stammte weder von der linken noch von der rechten Seite der Opposition dieses Hauses. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie scheuen sich aber auch nicht im geringsten, jedes Prinzip kurzerhand über den Haufen zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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um eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber um eine Zuwiderhandlung im Sinne des Wirtschaftsstrafgesetzes handeln. Im übrigen sollen nur Geldstrafen verhängt werden, während nach der Regierungsvorlage Vergehen auch als Straftaten geahndet werden können. Nach der Vorlage der SPD-Fraktion soll sodann das Verfahren, das nach ihrer Vorstellung von jedermann eingeleitet werden kann, eingestellt werden, wenn kein öffentliches Interesse verletzt ist. Ob eine Verletzung des öffentlichen Interesses vorliegt, wird von den Gerichten entschieden. Die Regierungsvorlage dagegen möchte, um Bagatellfälle auszuschließen, nur der fachlich zuständigen obersten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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Ausschusses schloß sich jedoch der Überlegung an, daß Vorschriften über Höchstpreise beim Auftreten von Mangellagen für die Bekämpfung von Preisüberhöhungstendenzen oft zu spät kommen könnten. Im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht wie auch im Ausschuß für Wirtschaftspolitik wurde das Bedenken, das schon 1954 zur Streichung der Preisüberhöhungsvorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz durch den Bundestag geführt hatte, wieder laut, bei den unbestimmten, ausfüllungsbedürftigen Begriffen des Abs. 1 seien die Verwaltungsbehörden und Strafgerichte überfordert. Es setzte sich jedoch die Auffassung durch, daß gewisse rechtspolitische Bedenken
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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Einschränkungen, die eine Erschwerung der Handhabung bedeuten, verzichten. Deshalb haben wir mit unserer Vorlage Umdruck 847 unseren alten Abs. 1 ohne die Einfügung des freien und wirksamen Leistungswettbewerbs wieder aufgenommen, haben aber darüber hinaus, statt uns nur auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, das eine Höchstgeldbuße von 50 000 DM vorsieht, zu beziehen, diese Geldbuße auf 100 000 DM erhöht; dazu sind wir nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz imstande. Wir sind nämlich der Meinung, daß mit der dort vorgesehenen Grenze dem Tatbestand der Preisüberhöhung und den
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drei Jahren, sondern möglicherweise unmittelbar nach seinem Verhalten aus der Tasche zu ziehen. Uns kommt es darauf an, daß das Bußgeldverfahren mit der Verschärfung auf 100 000 DM durchgeführt wird. Es besteht auf diesem Wege unter Umständen auch die Möglichkeit, das zu erreichen, was mit der ursprünglichen Formulierung des Abs. 3 in der Regierungsvorlage beabsichtigt war, d. h. es kann auf dem Verwaltungswege und auf dem Wege der Verständigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den einzelnen Wirtschaftsministerien der Länder und den nachgeordneten
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dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegeben. Auch wenn man an zwei verschiedenen Tagen diese Preiserhöhung an den Tankstellen vorgenommen hat, so ist es doch innerhalb von 24 Stunden geschehen und stellt ein kartellmäßiges und damit ein den Wettbewerb einschränkendes Verhalten dar, das zu einem Preisauftrieb geführt hat. Ich will mich jetzt gar nicht dazu äußern, wie diese Dinge zu beurteilen sind. Angeblich ist die Preiserhöhung erforderlich im Hinblick auf die Steigerung der Frachtkosten für die Öltransporte, die in einigen Wochen im Austausch
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darum, Herr Meyer-Ronnenberg — lassen Sie mich das noch sagen —, daß alle diese Dinge unsere Hausfrauen, die Verbraucher, berühren. Uneingeschränkt — das betone ich jetzt noch einmal — ist anerkannt, daß man auch ob der psychologischen Wirkungen solcher Mittel ein Instrument haben muß, das die Regierung oder die für die Wirtschaftspolitik verantwortlichen Stellen in die Lage setzt, bei gegebenen Preisauftriebstendenzen einzugreifen, zu prüfen, gegebenenfalls zu ahnden, wenn das nach den Vorschlägen, die wir hier gemacht haben, erforderlich ist. (Abg. Dr. Hellwig: Aber Ihr Antrag
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nicht von mir oder von einem meiner Fraktionskollegen — ich darf vielleicht nachher noch ein Beispiel bringen — sagen, daß wir Behauptungen in die Welt gesetzt hätten, die der Nachprüfung nicht standgehalten hätten. Soll ich Ihnen noch das Argument in Erinnerung rufen, das der Ernährungsminister für die Regierungsvorlage gebracht hat? Denken Sie daran, wie sich die Milchpreiserhöhung ausgewirkt hat! Obwohl der Werkmilchpreis in dem Zusammenhange nicht erhöht worden ist, sind die Preise der aus der Werkmilch hergestellten Produkte, nachdem § 19 gefallen und § 3
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dem Leute für etwas bestraft werden, was kraft einer Fiktion legitim ist, wälzen wir die Verantwortung für ein politisches Eingreifen oder für ein bestimmtes politisch gebotenes Verhalten von der Regierung auf den einzelnen Bürger ab. Das ist mein großes Bedenken, das mich veranlaßt hat, auch im Ausschuß dagegen zu stimmen, solange das Tatbestandsmerkmal „Ausnutzung einer Mangellage" in diesem Gesetz ist. Nun haben die Regierungsvertreter allerdings gesagt, sie stellten sich darunter eigentlich die Fälle vor, die wir in der Koreakrise erlebt haben
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spruchreif sind die beiden ersten Tatbestände, also wenn kein Wettbewerb oder eine Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung vorliegt. Beim dritten Tatbestand haben wir alle zusammen aber den Fall noch nicht so genau durchdacht und wissen nicht, ob wir ein Strafgesetz vorlegen, das wir wirklich verantworten können. Der einzige Grund, der mich in diesem Augenblick zur Zustimmung bewegen könnte — aber auch nur unter dem Vorbehalt, daß wir möglichst bald in eine Diskussion über eine Änderung eintreten —, wäre die gegenwärtige Lage am Suezkanal und
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worden ist und als Verletzter die Verfügungsmacht über das angetastete Rechtsgut besitzt. Verletzt ist der in seiner Ehre Gekränkte — er ist auch verfügungsbefugt —, verletzt ist der in seinem Hausfrieden Gestörte, verletzt ist unter Umständen auch eine Regierungsinstanz hinsichtlich eines Geheimnisses, das sie zu wahren und zu schützen hat, worüber sie aber auch verfügen kann. Wenn ein solcher Verletzter hinsichtlich eines ihm zustehenden Rechtsgutes, das angetastet worden ist, dann auch mit Rücksicht auf seine Verfügungsberechtigung eine Mitentscheidung darüber hat, ob ein Strafverfahren
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man sprechen — von einer Antragsbefugnis. Das liegt hier gar nicht vor; denn hier ist ja die Verwaltungsbehörde nicht verfügungsberechtigt darüber, ob die Allgemeinheit, die Bevölkerung, durch überhöhte Preise ausgebeutet werden kann und darf oder nicht. Das ist kein Rechtsgut, über das die Verwaltungsbehörde verfügen dürfte und durch dessen Antastung sie als Verwaltungsbehörde verletzt wird. Hier soll etwas ganz anderes geschehen. Hier soll die Regelung eingeführt werden, daß ein Strafverfahren nur — wie man es in früheren Gesetzen genannt hat — „auf Verlangen" stattfindet
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wieder das Malheur beim Bundesverfassungsgericht erleben. So geht es nicht. Mit diesem Scheinantragsrecht können Sie nicht helfen. Das ist kein echtes Antragsrecht. Es ist eine verfassungswidrige Institution, weil Sie einer Verwaltungsbehörde die unverantwortliche Mitentscheidung darüber überlassen, ob nach dem Opportunitätsprinzip, das niemand kontrolliert, der eine bestraft werden soll und der andere nicht. Auch aus dem Grunde gehört diese ganze Regelung in das Ordnungswidrigkeitsverfahren hinein, wo die Verwaltungsbehörde als die geignete nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln hat. Der Verwaltungsbehörde allerdings kann man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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nicht. Durch diese Bresche des Verwaltungsstrafverfahrens ist dann ein sehr trüber Strom der Strafjustiz, ein illegitimer Nebenstrom der Strafjustiz eingeflossen. Sie wollen das Bußgeldverfahren auch nur als ein weniger angesehenes und weniger sauberes Mädchen, als es die Justiz ist, benutzen, das eine gewisse Dreckarbeit verrichten soll, die Sie der normalen Strafjustiz nicht aufbürden wollen. Das ist aber sehr gefährlich. Wir sind zwar bei dem materiellen Teil dieses Gesetzes zu strengeren Formulierungen gekommen. Wir wollten aber bei der Strafjustiz bleiben, weil dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 30.11.1956 () [PBT/W02/00175]
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bin der Meinung, daß hier für den Schutz die starke Inanspruchnahme von gerichtlichen Tätigkeiten besser ist. Wir lassen es bei der ehrlichen Bestrafung. Meine Freunde und ich versuchen damit nicht, ein Anliegen zu sabotieren — das scheint Ihr Bedenken zu sein —, das wir gemeinsam haben. Wir waren überhaupt in unserem Ausschuß, bis sich die Juristen in die Sache eingemischt haben, viel einiger. Vizepräsident Dr. Becker: Herr Redner, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU): Jawohl. Dr. Arndt (SPD): Herr Kollege
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