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verdienen. Das ist das Problem, über das besonders gesprochen werden muß. (Beifall bei der CDU/CSU.) Es war davon die Rede, daß man nicht immer überzeugt ist, daß das, was in Ihren Anträgen anklingt, Wirklichkeit wird. Auch hierfür ein Beispiel, das manchen Zweifel aufkommen läßt. Ich höre gerade, daß im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen eine Illustrierte verbreitet wird, in der ein Kollege Ihrer Fraktion, der gleichzeitig Bürgermeister ist, dafür gerühmt wird, daß er eine Straßendampfwalze und andere Straßenbaugeräte angeschafft hat, um die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.06.1962 () [PBT/W04/00033]
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Seite über die Notwendigkeiten durchaus einig. Es muß nur etwas getan werden. Ich sagte schon, ein unvoreingenommener Zuhörer könnte glauben, diese Dinge seien neu. Sie sind nicht neu. Leider ist (in der Vergangenheit jedoch manches auf diesem Gebiet versäumt worden, das nachzuholen dringend erforderlich ist. Nun noch zu einer Spezialfrage! Herr Kollege Dr. Artzinger hat hier ein Problem angeschnitten, das zwar draußen schon häufig diskutiert, aber hier in diesem Hause zum erstenmal in dieser Form angesprochen worden ist, und zwar die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.06.1962 () [PBT/W04/00033]
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glauben, diese Dinge seien neu. Sie sind nicht neu. Leider ist (in der Vergangenheit jedoch manches auf diesem Gebiet versäumt worden, das nachzuholen dringend erforderlich ist. Nun noch zu einer Spezialfrage! Herr Kollege Dr. Artzinger hat hier ein Problem angeschnitten, das zwar draußen schon häufig diskutiert, aber hier in diesem Hause zum erstenmal in dieser Form angesprochen worden ist, und zwar die Abschaffung der Gewerbesteuer. Er hat das nicht nur etwa als Forderung ausgesprochen, sondern hat auch weitere positive Ausführungen insofern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.06.1962 () [PBT/W04/00033]
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unseres Kollegen Jaksch. Dieser Immunitätsfall beschäftigte den Deutschen Bundestag schon in der letzten Legislaturperiode. Der Deutsche Bundestag kam damals in der 3. Legislaturperiode zu dem Ergebnis, die Immunität des Abgeordneten Wenzel Jaksch nicht aufzuheben. Es handelt sich um ein Privatklageverfahren, das die Rechtsanwälte Hamburger, Dr. Haag und Malsy aus Frankfurt im Auftrage des Herrn F. Kögler aus London eingereicht haben und dem folgender Tatbestand zugrunde liegt. Unser Kollege Jaksch hat im Jahre 1958 bei der Deutschen Verlags-Anstalt in Stuttgart ein Buch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.06.1962 () [PBT/W04/00033]
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deutsche Elektroindustrie zu geben, wurde nicht nur in Erwägung gezogen, sondern auch verwirklicht. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsproduktion mit mehreren Ländern. Ein sehr großer Teil ides Auftrags ist in der Bundesrepublik geblieben. Die deutsche Elektroindustrie, insbesondere das deutsche Unternehmen, das das Gerät entwickelt hat, hat einen großen Auftrag erhalten, und zwar einen Auftrag, der erheblich größer war als der Auftrag, der nach England gegangen ist. Die deutsche Entwicklungsfirma ist dadurch in die Lage versetzt worden, im Wege von Unteraufträgen weitere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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einverstanden zu sein, daß ich die beiden Fragen einheitlich behandle. Vizepräsident Dr. Jaeger: Dann rufe ich weiter auf die Frage XII/5 — des Abgeordneten Felder —: Ist es richtig, daß die jeweils beantragenden Dienststellen bei Verleihung des Bundesverdienstkreuzes nach einem Schema verfahren, das besagt: bis einschließlich Major nur die unterste Klasse, ab Oberstleutnant die 1. Klasse? Hopf, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung: Im Verteidigungsministerium werden die an die Bundeswehrangehörigen verliehenen Auszeichnungen zentral erfaßt. Wir haben daher einen genauen Überblick darüber, wie viele Orden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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komme zur Frage XIII/4 — des Abgeordneten Dr. von Haniel-Niethammer —: Wäre es nicht möglich, in Verhandlungen mit den österreichischen und italienischen Stellen auf der Strecke München—Rom, für die zur Zeit noch 15 Stunden Bahnfahrt benötigt werden, wenigstens ein Schnellzugspaar einzurichten, das — ähnlich wie der TEE-Zug nach Mailand — im Grenzverkehr beschleunigt abgefertigt wird und sich in Österreich auf Innsbruck als Haltepunkt beschränkt, womit die Fahrzeit München—Rom um 2 bis 3 Stunden verkürzt werden könnte? Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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in 24 Stunden über 1000 Fahrzeuge gezählt worden sind. Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr: Herr Abgeordneter, ich war mit meiner Antwort noch nicht fertig; ich habe zu der Frage „Übergang B 239" noch nicht Stellung genommen und darf ,das jetzt nachholen. Die Bundesbahn beabsichtigt, den Bahnübergang im Zuge der B 239, der zur Zeit durch eine Schranke gesichert ist, mit einer automatischen Sicherungsanlage ,auszurüsten. Sie hat zu diesem Zweck am 15. Januar dieses Jahres Idas Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidenten in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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vorgelegt werden. Auf Ihre Frage wegen der Beurteilung der Sicherheit kann ich Ihnen folgendes sagen: Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist der Aufffassung, daß gegenüber der Sicherung durch Schranken die Sicherung durch Blinklichtanlagen den Vorteil hat, daß das menschliche Versagen, das bei handbedienten Schranken leider sehr häufig ist, völlig ausgeschaltet wird und daß die Sperrzeiten für den Straßenverkehr am Bahnübergang infolge kürzerer Schließungszeiten abgekürzt werden können. Im übrigen ist ja bekannt, daß der immer stärker werdende Mangel an geeigneten Kräften, geeigneten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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meine Ansicht ausgedrückt habe, daß man besser als bisher auch den Einzelschicksalen gerecht werden sollte. Ich habe in einer kurzen, frei gehaltenen Rede, die — Sie haben zugehört — mit großem Beifall aufgenommen worden ist, vor den Kriegsblinden über ein Problem gesprochen, das diesen besonders am Herzen liegt. Vizepräsident Dr. Jaeger: Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Die Frage des Herrn Abgeordneten Bading unter III — Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen. Meine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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nicht besteht. Es besteht überhaupt keine Konfliktsmöglichkeit mit anderen multilateralen Verträgen; sie wenden nicht berührt. Auch der Deutschlandvertrag bleibt völlig unberührt, auch die WEU, selbstverständlich auch die 'besonderen Rechte und Pflichten, die Berlin betreffen und alle ähnlichen Dinge. Das Hauptproblem, das uns beschäftigte — ich muß das ganz offen hier sagen — war die Frage: Wie steht dieser Vertrag zu den zwischen den sechs europäischen Staaten — Frankreich, Italien, Deutschland und den drei Benelux-Staaten — bestehenden Verträgen über die europäischen Gemeinschaften, insbesondere zu dem Vertrag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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der Vertrag in seinem Wortlaut und in seinem Sinn nicht gegen diese Gemeinschaftsverträge verstößt. Wesentlich ist natürlich seine spätere Handhabung; darauf komme ich noch zu sprechen. Wir kamen zu der Überzeugung, daß das Gemeinschaftsrecht, dieses neue Recht der europäischen Gemeinschaften, das noch kein Vorbild im Völkerrecht hatte, dem bilateralen Vertragsrecht vorgeht. Das Hauptargument dafür war, daß in diesen Gemeinschaften ein gemeinsamer Oberster Gerichtshof besteht, der über die Entwicklung und die Auslegung der Verträge entscheidet und dessen Entscheidungen auch für die Gerichte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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Hauptargument dafür war, daß in diesen Gemeinschaften ein gemeinsamer Oberster Gerichtshof besteht, der über die Entwicklung und die Auslegung der Verträge entscheidet und dessen Entscheidungen auch für die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten bindend sind. Es handelt sich also um Recht, das man durch einen solchen Vertrag gar nicht beseitigen kann. Aber dann war klar — ich möchte das auch betonen —, daß diese Zusammenarbeit nicht Organe dieser Gemeinschaften berührt oder beeinträchtigt, die völlig unabhängig von nationalen Bindungen sind, die reine Gemeinschaftsorgane darstellen, wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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nicht darüber freuen —, die endgültig auf die europäischen Gemeinschaften übertragen sind, übertragen bleiben, daß es also keine Möglichkeit gibt, solche Entscheidungen wieder irgendwie rückgängig zu machen. Nun haben wir — und darin liegt auch eine Problematik — in den Gemeinschaften ein Organ, das die Regierungen dort vertritt, aber zugleich ein Gemeinschaftsorgan ist: den Ministerrat. Es ist unbestritten, daß die sechs Minister ihre Weisungen von den nationalen Regierungen bekommen. Infolgedessen ist es auch möglich, daß die nationalen Regierungen — zwei oder drei — sich untereinander abstimmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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die Römischen Verträge und die anderen multilateralen Verträge über die Integration Europas und das nordatlantische Verteidigungssystem sowie durch den Deutschlandvertrag geschaffen worden sind. Danach bricht im Zweifelsfalle das Recht der multilateralen Verträge das Gemeinschaftsrecht, wie es mit Recht genannt wurde, das durch den zweiseitigen Vertrag geschaffene Recht, falls es überhaupt zu einem Zweifel kommen sollte. Im Ausschuß kam weiter zum Ausdruck, daß durch die Feststellung, daß durch diesen Vertrag die Rechte und Pflichten aus den von der Bundesrepublik Deutschland .abgeschlossenen multilateralen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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geschlossen. Nach meiner Überzeugung ist jeder einzelne zweiseitige Vertrag, den wir im europäischen Bereich geschlossen haben, auch ein fruchtbarer Beitrag zur europäischen Politik und zur Politik der Zusammenarbeit der freien Wellt gewesen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Ich lege Wert darauf, das festzustellen, um den falschen Eindruck zu vermeiden, als sei ein zweiseitiger Vertrag zwischen zwei Völkern, die in anderen, multilateralen Bindungen stehen, mit dem Odium des Unüblichen belastet, ja als sei aus einem solchen zweiseitigen Vertrag die Absicht herauszulesen, sich aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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verbringt, (erneuter allseitiger Beifall) ob wir nicht Befähigungsnachweise anerkennen, ob wir nicht auch in den freien Berufen und in ihren Organisationen zu einem Austausch kommen können. Ich glaube, daß das die beste Wirkung dieses Vertrages wäre; denn es gibt nichts, das eine so wahrhaft integrierende Wirkung ausüben könnte wie diese von mir eben in einigen Worte gekennzeichnete Entwicklung. Ich wiederhole die Bitte an die Bundesregierung, hier alles zu tun, was in ihrer Macht steht, und ich wiederhole auch die Bitte an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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Erfolg bemüht, möglichen Einwendungen in Deutschland oder im Ausland entgegenzuwirken und vorzubeugen, und er hat uns eine Präambel vorgelegt, von der ich gleich sagen möchte, daß sie die völlige Zustimmung meiner Fraktion finden wird. Aber es ist ein Weiteres hinzugekommen, das den Zweifelnden überzeugen könnte. Gestern hat, wie ich heute in der Zeitung gelesen habe, die französische Regierung den Vertrag auch dem französischen Parlament vorgelegt und in dem dort üblichen Exposé des motifs Erklärungen abgegeben, von denen ich glaube, daß sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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werden. Es fällt mir gar nicht leicht — das möchte ich noch einmal aussprechen —, darüber zu sprechen, daß gute Beziehungen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten eine unerschütterliche Voraussetzung der Zusammenarbeit der freien Welt sein müssen; es kommt mir peinlich vor, das immer wieder betonen zu müssen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Aber ich möchte unseren amerikanischen Bundesgenossen und Freunden drüben sagen: es gibt in Deutschland keine Meinungsverschiedenheit, es gibt keine verschiedenen Auffassungen in der Bundesregierung oder im Deutschen Bundestag darüber, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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in dieser Stunde durchaus eines Zitates in diesem Hause würdig zu sein. Damals, im Jahre 1809, schrieb Freiherr vom Stein: Die Auflösung Deutschlands in viele kleine, ohnmächtige Staaten hat dem Charakter der Nation das Gefühl von Würde und Selbständigkeit genommen, das bei großen Nationen Macht und Unabhängigkeit erzeugt. Es hat ihre Tätigkeit abgeleitet von den größeren Nationalinteressen, es hat Titelsucht, das elende Treiben der Eitelkeit, Absichtlichkeit, Ränke durch die Vervielfältigung der kleinen Höfe vermehrt. Auch wir sollten gerade auf dem Gebiet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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feierlicher Akt, als Präsident de Gaulle und ich in Paris die Gemeinsame Erklärung unterschrieben. Es heißt darin: in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker — „Völker", ich _unterstreiche das Wort — zueinander von Grund ,auf neugestaltet. Und an einer anderen Stelle heißt es: in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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Rest wurde von den Vorprüfungsausschüssen verworfen. Das hat seinen Grund darin, daß ein hoher Prozentsatz der Verfassungsbeschwerden mißbräuchlich eingelegt wird und daß namentlich in Fällen, in denen die Beschwerdeführer nicht durch Anwälte vertreten sind, allzu häufig ein Verfahren begehrt wird, das weder der Stellung des Gerichts noch dem Sinn der Verfassungsbeschwerde entspricht. Der Entwurf sieht deshalb zur Entlastung des Gerichts neben anderen Verfahrensvereinfachungen eine Umgestaltung des Verwerfungsverfahrens in ein positives Annahmeverfahren und die Auflockerung der Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheidungen vor. Diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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Regelung reif wären, außer acht läßt. Wir sollten uns darüber einig sein, daß wir uns nicht mit einem normalen Gerichtsorganisationsgesetz, sondern mit einem Organisationsgesetz für ein Verfassungsorgan 211 befassen haben, einem Organisationsgesetz für das höchste Gericht der Bundesrepublik, ein Verfassungsorgan, das auf gleicher Ebene mit dem Bundestag und der Bundesregierung steht und das infolgedessen ein besonderes Maß an Achtung vor seiner Stellung und Funktion erfordert. Es geht dann einfach nicht an, daß man von Zeit zu Zeit an dem Gesetz zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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Die ganze Novelle beruht darauf, daß man entweder das eine oder das andere tun muß, daß man also entweder die Richterzahl beibehalten muß oder stärkere Verfahrenserleichterungen machen muß. Die jetzige Novelle mit dem Verfahren nach den §§ 93 a und b, das so, wie es dasteht, keine wesentliche Erleichterung bringt, kommt mir vor wie ein Sprung ins kalte Wasser, weil wir auf der einen Seite bei der niedrigeren Richterzahl bleiben wollen, auf der anderen Seite aber keine ernstliche Verfahrenserleichterung bringen. Ich warne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]
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wenn wir diese Frage nicht sehr sorgfältig prüfen. Zustimmung bei der SPD.) Denken Sie noch an eines, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht ist in unserer demokratischen Entwicklung nicht mehr wegzudenken. Es genießt in einem Ausmaß das Vertrauen des Volkes, das wir uns vielleicht gar nicht so vorstellen können. Wenn wir im Lande herumhören, hören wir immer wieder: Letzte Reserve, letzter Rettungsanker — das Bundesverfassungsgericht. Wir müssen sehr, sehr vorsichtig sein, nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, daß ein Rechtsbehelf, der vielen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.05.1963 () [PBT/W04/00077]