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Ich bedaure, daß ich noch zu dieser vorgeschrittenen Stunde zur Begründung dieses Änderungsantrags das Wort nehmen muß. Allein die Kompliziertheit der darin angesprochenen Materie macht diese Begründung unerläßlich. Im Haushaltsjahr 1954 hat das Hohe Haus für das Sportsanatorium in Isny, das unter der Verwaltung eines Vereins der Schwerbeschädigten steht, den Betrag von rund 400 000 Mark zum Bau eines Bäderhauses bewilligt. Dieses Bäderhaus ist in der Zwischenzeit fertiggestellt worden. Der Verein unterhält in Isny ein Sportsanatorium, das über 50 Betten verfügt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1956 () [PBT/W02/00152]
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das Sportsanatorium in Isny, das unter der Verwaltung eines Vereins der Schwerbeschädigten steht, den Betrag von rund 400 000 Mark zum Bau eines Bäderhauses bewilligt. Dieses Bäderhaus ist in der Zwischenzeit fertiggestellt worden. Der Verein unterhält in Isny ein Sportsanatorium, das über 50 Betten verfügt. Bei der geringen Zahl von 50 Betten ist die Inbetriebnahme eines Bäderhauses mit einem Hallenschwimmbad wirtschaftlich nicht möglich. Vor nahezu einem Jahr ist nun ein Streit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen auf der einen Seite und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1956 () [PBT/W02/00152]
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Regierung ist, Bewertungen der fachlichen Qualitäten eines Gutachters auszusprechen. Ich lasse die Frage nicht zu. — Sie haben keine Zusatzfrage mehr. Wir kommen zur Frage XII/ 3 des Abgeordneten Wellmann —: Hält der Bundesschatzminister es für vertretbar, ein 4-MastFlutlichtprojekt weiter zu verfolgen, das eine derart zerstörende Wirkung hat, daß 1500 Zuschauerplätze, 4 Aufenthalts-und Übernachtungsräume mit 54 Bettplätzen und wichtiger Lagerraum im Keller des Olympia-Stadions verlorengehen? Kattenstroth, Staatssekretär im Bundesschatzministerium: Die 4 Masten der Flutlichtanlage sollen auf dem obersten Rang des Stadions, also im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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lange fortdauern lassen? Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister für Gesundheitswesen: Das Arzneimittelgesetz vom 16. Mai 1961 enthält 12 Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheitswesen. Die zweite Novelle zum Arzneimittelgesetz hat weitere drei Ermächtigungen gebracht. In dem Werbegesetz, das im Augenblick noch im Bundesrat liegt, ist ebenfalls eine Ermächtigung vorgesehen. Von diesen Rechtsverordnungen sind bereits drei erlassen. Acht weitere, darunter die Verordnungen nach §§ 30 und 32, nach denen Sie fragen, sind in Vorbereitung. Die ersten Entwürfe zu diesen Verordnungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Gesundheitswesen: Es ist 1964 geschehen und darauf zurückzuführen, daß wir nach Vorarbeiten und nach Erstellung von Gutachten, von denen ich schon gesprochen habe, diesen Verbänden einen Entwurf vorzulegen hatten. Es ist weiter darauf zurückzuführen, daß dasjenige Referat in meinem Hause, das diese Verordnung zu erstellen hat, auch noch sehr viele andere Verordnungen erstellen muß und zugleich sozusagen mit der Gestaltung eines neuen Arzneimittelrechts im Bereich der EWG befaßt ist. Der kleine Kreis von Mitarbeitern bearbeitet zum Beispiel auch acht EWG-Richtlinien, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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für Gesundheitswesen: Es wird hier noch einmal nach der Bedeutung gefragt, ,die wir dem Beirat beimessen, und danach, ob 'er ,eine echte Mitwirkung haben solle. Ich kann der Auslegung zustimmen, daß der Beirat von uns ,als sein Gremium angesehen wird, das an dem Entwurf mitzuwirken hat. Er soll nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Das ist aber, wie gesagt, erst möglich, wenn eine formulierte Diskussionsgrundlage vorgelegt werden kann. Vizepräsident Dr. Schmid: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hamm. Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) : Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Darüber liegen Ergebnisse vor, die eigentlich wenig ermutigend sind. Vizepräsident Dr. Schmid: Herr Abgeordneter Dürr! Dürr (FDP) : Herr Minister, kann man nicht bereits vor Abschluß ,dieser Versuche die Folgerung ziehen, daß solche Absaugeanlagen deswegen wohl nicht zweckmäßig sind, weil Kohlenoxydgas, das schwerer als Luft ist, zuerst nach oben gepumpt wird und .danach wieder auf die Zollbeamten herunterfällt? Ist die Bundesregierung deshalb bereit, zu überlegen, ob es an manchen, viel befahrenen Grenzübergängen nicht zweckmäßig ist, die Anfahrstrecke für die Kraftfahrzeuge etwas zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Mühlen: Das in Ihrer Macht Stehende zu tun?) — Jawohl, das werde ich tun. Vizepräsident' Dr. Schmid: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Roesch. Dr. Roesch (SPD) : Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, sobald die Vereinbarung vorliegt, auf die Deutsche Bundesbahn dahin einzuwirken, das diese nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgesehene Beseitigung des schienengleichen Überganges beim Bahnhof Waiblingen, der die Zufahrt von Stuttgart, von Fellbach und von Rommelshausen zur Kreisstadt Waiblingen stark behindert und auch für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich ist, vielleicht schon im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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mußten wir auch der Exekutive eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung ihrer Lenkungsmaßnahmen einräumen, damit sie jederzeit in der Lage ist, wirksame Notstandsmaßnahmen rechtzeitig zu treffen. Der Ausschuß hat es sich also nicht leicht gemacht. Er hat ein Sicherstellungsgesetz vorgelegt, das einen echten Kompromiß zwischen den wirtschaftspolitischen und staatspolitischen Interessen darstellt und auch den Wünschen und Forderungen der Wirtschaft weit entgegenkommt. Ich möchte hier nicht noch einmal eine Debatte über das Notstandsrecht entfachen, sondern nur erklären: wir alle — die Herren von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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der Altershilfe immer nur unmittelbar vor Wahlen gemacht werden: das erste Gesetz 1957, das zweite 1961, dann noch einmal eine kleine Novelle und heute das dritte Änderungsgesetz unmittelbar vor den neuen Bundestagswahlen. Das ist ein wenig ärgerlich, und wir meinen, das hätte auch schon vorher geschehen können. Aber nun ein Wort der Anerkennung und des Dankes für diesen ausgezeichneten Bericht, auf dessen letzten Satz ich mich vor allem sicherlich im Namen all derer beziehen darf, die einen ländlichen Wahlkreis haben und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Ziffer 8, daß in § 26 des Altershilfegesetzes der Abs. 7 gestrichen wird. Damit wollen wir erreichen, daß bei Gewährung einer Altershilfe in der Landwirtschaft durch eigene Beitragsleistungen selbständig erworbene Renten nicht angerechnet werden. Wir sprechen damit ein altes Problem an, das uns beschäftigt, seit wir überhaupt Gesetze für die Altershilfe in der Landwirtschaft geschaffen haben. Wir Sozialdemokraten freuen uns sehr, daß es uns im Verlauf der Jahre gelungen ist, von der vollständigen Anrechnung einer Rente, die mit eigener Beitragsleistung erworben worden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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daß wir das nicht schaffen. Die Mehrheit ist entschlossen, diese Anpassungshilfe zu leisten, und wir müssen uns der Mehrheit fügen. Da gibt es gar keinen Zweifel. Wir halten daneben diese Methode für ganz, ganz unangebracht. Wir möchten das viele Geld, das auf diese Art und Weise verteilt werden soll, für bessere Zwecke ausgegeben sehen. Dieser Ansicht sind auch andere, wie übrigens beispielsweise auch — Herr Kollege Struve — der frühere Staatssekretär Dr. Sonnemann, der sich vorgestern dazu geäußert hat. Wir befinden uns also
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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konkret unterstrichen, wenn ich hier einmal sage, daß die Verwaltungskosten der gesamten landwirtschaftlichen Altershilfe sich auf nur 2,7% der Gesamtaufwendungen belaufen, und das will für alle, die mit solchen Dingen zu tun haben, etwas heißen. Es erscheint mir wirklich berechtigt, das hier einmal anzuführen. Die landwirtschaftliche Altershilfe ist seit vielen Jahren von der Sozialdemokratischen Partei gefordert worden. Es sind immer wieder Initiativen von dieser Seite des Hauses zur weiteren Verbesserung, zum weiteren Ausbau des landwirtschaftlichen Altershilferechts erfolgt. Wir verzeichnen heute mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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sieben oder acht oder neun oder auch zehn Tage, wenn es mal erforderlich ist, im Krankenhaus zu bleiben. Das hätte man der Bäuerin damit ermöglicht. Wir bedauern sehr, daß Sie das nicht akzeptiert haben. Es wäre eine wundervolle Gelegenheit gewesen, das jetzt hier einzuführen. Wir sind sicher, daß wir es bei einer der nächsten sich bietenden Gelegenheiten bekommen werden. Wir, begrüßen es, daß Sie den Antrag mit beschlossen haben, eine Koordinierungsmöglichkeit für den Einsatz der Betriebshelfer zu schaffen. Nun ein kurzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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der unbebauten Grundstücke bilden die baureifen Grundstücke eine besondere Grundstücksart. Nun stelle ich die Frage: Ist es denn notwendig, daß man innerhalb der unbebauten Grundstücke eine besondere Grundstücksart bildet? Bei einer Neubewertung werden die Grundstücke doch nach dem Verkehrswert bewertet, das eine unbebaute Grundstück meinetwegen mit 1 DM je qm, das andere unbebaute Grundstück mit 100 DM. Aus diesen Werten, die sich ergeben, werden dann die Steuern errechnet. Ich fürchte, wenn wir wieder eine besondere Gruppe einführen, wird das eine Gruppe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion gebe ich zur dritten Lesung folgende Erklärung ab. Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes ist nach den Steueränderungsgesetzen 1964 und 1965 das zweite große steuerrechtliche Reformgesetzgebungswerk, das die Bundesregierung diesem 4. Bundestag vorgelegt hat und das nun zur Annahme in dritter Lesung ansteht. Es handelt sich dabei um eine umfassende Neuregelung der Vorschriften über die Einheitsbewertung des gesamten Grundbesitzes. Die Bedeutung einer solchen Gesetzgebung erhellt aus der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Eppler (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn alles, was lange währt, endlich gut werden müßte, dann hätten wir heute eines der besten Gesetze zu verabschieden, die dieses Haus je passiert haben. Wir stehen am Ende eines zehnjährigen Tauziehens, das wahrscheinlich nicht zum Ruhm dieses Hauses veranstaltet wurde, und zwar deshalb, weil es hierbei um eine Selbstverständlichkeit ging, nämlich darum, daß man mit den Einheitswerten aus dem Jahre 1935 in den 60er Jahren oder gar 70er Jahren dieses Jahrhunderts nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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gilt vor allem für die Methoden, die von der Verwaltung entwickelt wurden. Die Verwaltung hat sich bemüht, ein Höchstmaß an Gerechtigkeit praktikabel zu machen. Das gilt vor allem für das Grundvermögen, also für den Hausbesitz. Wir glauben, daß das Ertragswertverfahren, das hier entwickelt wurde, tatsächlich Ergebnisse zeitigen wird, die unter sich ausgewogen sind und auch in einem vertretbaren Verhältnis zu den Verkehrswerten stehen. Das gilt aber auch für die Landwirtschaft. Auch hier ist das Verfahren, das die Verwaltung entwickelt hat, eher
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Wir glauben, daß das Ertragswertverfahren, das hier entwickelt wurde, tatsächlich Ergebnisse zeitigen wird, die unter sich ausgewogen sind und auch in einem vertretbaren Verhältnis zu den Verkehrswerten stehen. Das gilt aber auch für die Landwirtschaft. Auch hier ist das Verfahren, das die Verwaltung entwickelt hat, eher zu perfektionistisch als zu ungenau. Ich möchte hier, auch im Namen meiner Fraktion, der Verwaltung für diese Arbeit danken. Allerdings, meine Damen und Herren von der Verwaltung, möchte ich diesen Dank darauf begrenzen und ihn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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und das finden Sie in dem Umdruck 701 *) —, an die Bundesregierung ein Ersuchen zu richten, daß diese Dinge noch einmal neu überprüft werden. Bevor überhaupt das steuerneutrale Bewertungsgesetz steuerliche Auswirkungen hat, dauert es drei Jahre. Wir haben also durchaus Zeit, das alles noch einmal zu überprüfen, die Relationen zu überprüfen. Die getroffene Grundentscheidung, nämlich die Halbierung, kann unberührt bleiben; aber es muß dann an Hand der Unterlagen geprüft werden, ob und inwieweit die Ertragswertskala zutreffend ist oder nicht. Aber so leicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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bezweckt, daß die Grenze für die Buchführungspflicht belassen wird. Das ist insofern zwingend nötig, weil wir die Geltungsdauer der VOL aus verfassungsrechtlichen Gründen nur unverändert lassen, jedenfalls nicht verlängern können. Was wir Ihnen hier vorlegen, ist also ein Paket, über das wir, Herr Präsident, am besten en bloc abstimmen. Wenn nämlich der Antrag unter Ziffer 1 angenommen wird, ist die Annahme der unter den übrigen Ziffern gestellten Anträge mehr oder weniger zwingend. Wenn der Antrag unter Ziffer 1 abgelehnt wird, sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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der SPD angenommen. Ich eröffne die dritte Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Stooß. Stooß (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint mir richtig und wohl auch notwendig zu sein, daß vor der Schlußabstimmung über dieses Gesetz, das zur Diskussion steht, aus der Sicht der Landwirtschaft noch ein kurzes Wort gesagt wird. Ich hoffe, mit diesen Ausführungen auch *) Siehe Anlage 12 noch eine gewisse Antwort auf das geben zu können, was vorhin der Herr Kollege Dr. Eppler zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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zu. Der vorgeschlagene Freibetrag von 1200 DM jährlich ist allein schon aus diesen Gründen für ,alle landwirtschaftlichen Betriebe — auch für die größeren — voll gerechtfertigt. Das neue Gewinnermittlungsverfahren führt zu einer gerechten Verteilung der Steuerbelastung der Bauern untereinander, wobei das Einkommensteueraufkommen, das die deutsche Landwirtschaft insgesamt zu .erbringen hat, bei Anwendung der Freibeträge nicht steigen dürfte —so möchten wir wenigstens annehmen. Gegenüber der bisherigen Besteuerung der nichtbuchführungspflichtigen Landwirte nach Durchschnittssätzen der VOL ist insbesondere von betriebswirtschaftlicher Seite immer wieder der berechtigte Vorwurf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1965 () [PBT/W04/00193]
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Jahr. Es stehen somit zur Erfüllung des Abkommens nicht nur ein Teil der von Ihnen angesprochenen Investitionsmittel, sondern auch Mittel aus dem Titel für fortdauernde Ausgaben zur Verfügung. Zweitens. Dies vorausgeschickt, ergibt sich für die Aufgliederung des Investitionsprogramms des Bundesverteidigungsministeriums, das seinen Niederschlag in dem diesjährigen Haushaltsplan im Einzelplan 14 gefunden hat, auf die einzelnen von Ihnen genannten Länder etwa folgendes Bild. Bei dem von Ihnen erwähnten Gesamtansatz von rund 4 Milliarden DM für Erstbeschaffungen der Bundeswehr werden rund 1,6 Milliarden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.07.1966 () [PBT/W05/00054]
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000 Fuß Flughöhe durchgeführt. Wir bemühen uns, das gleiche für die anderen Partner zu erreichen. Ob Schäden an Baudenkmälern oder Kirchen durch Tiefflüge oder Überschallflüge verursacht werden, ist zur Zeit Gegenstand von schallschwingungstechnischen Untersuchungen eines auf diesem Gebiet anerkannten Instituts, das von mir um ein Gutachten gebeten wurde. Ich darf im übrigen auf die Ausführungen in der Fragestunde vom 21. April dieses Jahres zum gleichen Thema verweisen. Vizepräsident Dr. Dehler: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rau. Dr. Rau (SPD) : Darf ich fragen, Herr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.07.1966 () [PBT/W05/00054]