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unter a) und b) im vorstehenden Paragraphen erwähnten Fällen ist jede Lohnsenkung, von der die Gesamtheit oder ein beträchtlicher Teil der Arbeiterschaft eines Unternehmens betroffen wird, der Hohen Behörde zur Kenntnis zu bringen. Was das heißt: „zur Kenntnis zu bringen", das braucht man hier wohl nicht zu erläutern. Ich glaube, „zur Kenntnis zu bringen" ist das Billigste, was man sagen konnte, genau so billig, wie es heißt, daß den einzelnen Unternehmungen Empfehlungen übermittelt werden. Empfehlungen sind billig und verpflichten zu gar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.01.1952 () [PBT/W01/00183]
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der anderer Gebiete. Es ist heute schon in den Ausführungen sehr oft zum Ausdruck gekommen, daß wir eine ganze Reihe solcher Gebiete haben. Ich erinnere da an die Bergbaugebiete in Bayern, an die gesamte Wirtschaft in Niederbayern, in dem Land, das gerade als Aufmarschgebiet angesprochen werden kann. Vielleicht will man aber auch die deutschen Arbeiter, die durch diese Stillegungen über werden, hinter die Pyrenäen nach Spanien, nach dem faschistischen Spanien verfrachten. Vielleicht! Denn wie lange wird es dauern, und Spanien wird
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gleitenden Sonntag" einzuführen. Man wollte dazu übergehen, den Arbeitern den Sonntag zu nehmen. Man will der Bevölkerung damit den Sonntag nehmen. Man will den Arbeitern den freien Tag nehmen, den sie noch hatten, sich auszuruhen. Das Wesentliche oder das Außergewöhnliche, das ich an dieser Tatsache festzustellen in der Lage bin, ist doch, daß einige sogenannte Gewerkschaftsfunktionäre eine traurige Rolle in dieser Frage gespielt haben. Gott sei Dank ist dieser Anschlag durch die Aktionseinheit der Arbeiter dieses Betriebes abgewehrt worden. Die raffiniertesten
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und das Schumanplan-Gericht ist dazu da, 'diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen. Immer wenn wir uns zu schlecht behandelt glauben, haben wir die Möglichkeit der Anrufung dieses Gerichts. Das ist der Riesenvorteil gegenüber der Ruhrbehörde. Dort war ein nicht nachprüfbares Ermessen, das aus einer anderen Staatsraison geschöpft wurde, einfach für uns verbindlich. Jetzt sind wir Mitglieder einer internationalen Organisation, die den Gleichheitsgrundsatz auf ihre Fahne geschrieben hat. Daraus ergibt sich der entscheidende Unterschied. (Abg. Rische: Was sagt denn die Wallstreet?) Ich möchte
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berufen soll, zu überwerfen. Es scheint mir deshalb keine Übertreibung zu sein, in der Bezeichnung der Hohen Behörde als übernationales Organ eine Fiktion zu sehen, die für Deutschland verhängnisvoll werden kann, (Sehr wahr! bei der SPD) weil das ganze Vertrauen, das man auf die europäische Funktion des Schumanplans setzt 'und auch von uns verlangt, auf dieser Fiktion aufgebaut ist. Denn dieser Behörde werden für die Entwicklung unserer Volkswirtschaft entscheidende Befugnisse übertragen. Sie entscheidet über die Verteilung finanzieller Hilfe, über die Investitionen
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tatsächlich eine übernationale Instanz sei oder sich zu einer solchen entwickeln werde und daß der Schumanplan ein Grundstein zu einer übernationalen europäischen Organisation sei, so mußte durch die Einführung des Ministerrats die letzte Hoffnung schwinden. Die Einführung dieses zweiten Organs, das der Wahrnehmung der nationalen Interessen der Mitgliedstaaten dient, wird eine weitere Erschwerung supranationaler Entscheidungen bringen, zumal dieses Organ nicht nur das Recht auf Anhörung hat, sondern in einer Reihe wichtiger Fälle der Entscheidung der Hohen Behörde zustimmen muß, um sie
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Wege nicht nur Deutschland, sondern Europa einen Dienst erweisen. (Anhaltender Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Euler. Euler (FDP): , Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner ist nicht davor zurückgeschreckt, das Pathos herabzusetzen, das nicht nur hier bei uns, sondern auch in der französischen Kammer hervorgetreten ist. Jawohl, auch wenn es Ihnen noch so unverständlich erscheinen mag, es ist richtig, die Toten als Mahnung anzurufen, wenn es sich darum handelt, über Annahme oder Nichtannahme
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.01.1952 () [PBT/W01/00183]
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und auch noch von seiten anderer Elemente dieses Hauses mit aller Energie Front. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Wir sind der Auffassung, daß man auf dem Gebiete der Außenpolitik nicht jenen bekannten Spruch anwenden darf: Und was Natur und Zeit getan, das sieht man dann als Besserung an. Es kommt wohl darauf an, das, was Natur und Zeit tut, in seinen Zeichen richtig zu erkennen, also die geschichtlichen Ströme in die geeigneten Kanäle oder ihr Wasser auf unsere Mühlen zu leiten, damit
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und das ist etwas völlig Neues, darf- man nicht den überkommenen dogmatischen Begriffen des Staatsrechts unterstellen, um daraus eine Kritik zu schöpfen, die an die Wurzel der Dinge zu gehen abzielt. Deshalb ist das Schlagwort von der sogenannten scheindemokratischen Attrappe, das hier gewählt worden ist, eine Verkennung des Wesens dieses übernationalen Gebildes überhaupt. Ich habe auch den Eindruck, daß die Opposition das Arsenal ihrer Argumente aus sehr vergangenen Tagen nimmt. ich möchte feststellen, daß sich der konservative Geist dieser wohl heute
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sich vielleicht doch einmal klarmachen: Worin besteht der fundamentale Unterschied dieses Vertrags zu allen bisher auf dem Gebiet des Völkerrechts zum Zwecke der Zusammenarbeit gemachten Erfindungen? Zunächst haben wir den Völkerbund gehabt, eine Institution, die auf dem Prinzip aufgebaut war, das im späteren Vernunftnaturrecht entwickelt ist, auf der Gleichheit der Staaten, der klassischen Souveränität der Staaten. Sie wissen, der Völkerbund ist an diesem Prinzip gescheitert. Der nächste Versuch war die UNO, die bereits de facto eine Ungleichheit der Rechte, zwar nicht
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Verfassung interessant. Sie beruhen auf der Erwartung, daß die Kriegskoalition der Sieger auch als eine Friedenskoalition übernommen werden könnte. Diese Erwartung ist nicht erfüllt worden. Betrachten wir nun noch einen weiteren Vertrag. Ich meine das Brüsseler Abkommen. Auch dieses Abkommen, das schon einen Schritt näher an die heutigen modernen europäischen Verträge und ihre Zielsetzung heranreicht, beruht noch auf dem Prinzip der Siegerkoalition und der Diskriminierung der ehemaligen Feindstaaten. Dort sind die wirtschaftlichen Fragen den politischen und militärischen Fragen untergeordnet. Gehen wir
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uneingeschränkte Bedürfnis eines einzelnen Staates zur Geltung und ist dann bestrebt, sich machtpolitisch durchzusetzen. Noch einen Schritt weiter ist man mit dem Europarat — in seiner Zielsetzung, nicht so sehr in seiner Praxis — gegangen. Dort hat man zwar das Einstimmigkeitsprinzip verlassen, das den Ideen des klassischen Völkerrechts von der Gleichheit der Staaten und der Vorstellung entspricht, daß sich über der Souveränität kein Rechtsraum mehr wölben könne. Immerhin, dieser Ministerrat kann nur Empfehlungen erteilen, und nach dem ursprünglichen Statut des Europarats kann die
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uns jetzt im Rahmen der gesamteuropäischen Entwicklung nicht mehr erlauben dürfen und leisten können, einen Rückschritt zu machen und von dieser funktionalistischen Methode kopfüber in eine ultra-etatistische Methode zurückzufallen, wie sie letzthin aus dem Konzept der Sozialdemokratie hervorgeht. Das Neue, das hier geschaffen wurde, ist, daß man den Mut gehabt hat, über das alte System diplomatischer Koordination hinauszukommen, nicht nur zu einem System der Kooperation, sondern der Kogestion. Ich vermeide es, in diesem Stadium von einer supranationalen Wirklichkeit zu sprechen, und
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gebe Ihnen zu, daß eine absolute Sicherung in diesem Vertrag nicht enthalten ist. Es gibt juristisch überhaupt niemals absolute Sicherungen, und ein Wagnis bleibt ein Schritt in die Zukunft, immer. Es werden — ich bin davon überzeugt und stehe nicht an, das zu sagen — nicht alle Blütenträume reifen. Es ist zu begrüßen, daß man an diesen Vertrag mit einem sehr realistischen Sinn — ich darf das insbesondere für unsere Delegation in Anspruch nehmen, die diesen Vertrag ausgehandelt hat — herangetreten ist. Mit größter Umsicht
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was einem echten Frieden näherkommt, scheitern lassen, dann überlegen Sie, wohin wir geraten. Wenn Sie alle Gespenster und Ängste der Vergangenheit dagegen mobilisieren, begeben wir uns in eine Gefahr, die noch weit mehr die Lebensinteressen Deutschlands bedroht als das Risiko, das uns gewiß auch in diesem Vertrag auferlegt ist. Ohne Risiko hat es noch niemals Politik gegeben! (Beifall bei der Regierungsparteien. — Zuruf von der KPD: Das ist eine nette Politik, die Sie da machen! — Abg. Renner: Mit dem „Gespenst" Adenauer ein
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das Motiv unterstellen — Herr von Merkatz, das gilt Ihnen —, daß wir bei unserer Politik etwa in die Nähe eines bestimmten, von Ihnen abgelehnten Neutralismus geraten könnten, dann möchte ich Ihnen sagen: es gibt auch ein Motiv der Europa-Bejahung und Europa-Begeisterung, das man als eine Flucht in ein konservatives Europa vor bestimmten klassenpolitischen und wirtschaftspolitischen Entwicklungen im eigenen Lande betrachten kann. (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Aha!) — Ja, aha! Warum soll man nicht ganz offen darüber reden? Es
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nicht fertig. Ich möchte doch bitten, diese Zwiegespräche einzustellen, damit die Redner ihre Auffassungen im Zusammenhang darlegen können. Schoettle (SPD): Ich bin gern bereit, Herr Präsident, Ihrem Rate zu folgen. — Ich habe jetzt die Absicht, zu dem Thema zu kommen, das ich zu besprechen habe. (Zuruf von der Mitte: Höchste Zeit!) — Bitte! Haben wir jemals einem Ihrer Redner hier im Saale etwas in den Weg gelegt, wenn er seine Auffassungen sachlich dartat? Ich glaube, das können Sie kaum behaupten. (Zuruf von
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nicht nur in der Kammerdebatte in Frankreich ausgesprochen sind, wo es schließlich ganz einfach und schlicht darum ging, daß Frankreich mehr Kohle zu günstigen Bedingungen erhalten solle. Es hat einmal in der Literatur ein böses Wort von den .Engländern gegeben, das hieß: Sie sagen Gott und meinen Kattun! — Man ist bei manchen Reden in der französischen Kammer versucht zu sagen: Sie sagen Europa und meinen Kohle! (Sehr gut! bei der SPD.) Das ist eine Interpretation, die nach allem, was in dieser
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ich muß nun darauf verweisen, meine Damen und Herren, daß es, glaube ich, einmalig in der Geschichte überhaupt ist, daß eine Regierung von der höchsten parlamentarischen Instanz ihres Landes die Ratifizierung eines Vertragswerkes — das für 50 Jahre bindet — verlangt, für das nur e i n verbindlicher Text, nämlich ein Text in französischer Sprache, vorliegt! (Sehr richtig! und Hört! Hört! links.) Ich bitte das Hohe Haus, genau darauf zu achten, daß in dem neuen Dokument über den Vertrag — was vorher nicht der
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zu verzeichnen, daß wir in drei oder vier entscheidenden Gesetzesartikeln immer noch seit langem unveränderte Texte stehen haben, die nicht korrigiert sind. (Hört! Hört! links.) Ich bitte Sie, meine Damen und Herren — ich will nicht auf viele kleine Dinge eingehen, das würde viel zu weit führen und hat keinen Zweck —, sich Art. 21 anzusehen. Wir haben im Hause sicherlich auch auf Ihrer Seite genügend Herren, die Französisch kennen. Es handelt sich um die Zusammensetzung der Versammlung. In dem Art. 21 ist
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und der Deutschland auf fünfzig Jahre bindet, daß hier also von den deutschen Abgeordneten über einen französischen Text abgestimmt wird, das ist glaube ich, einmalig in der Geschichte. Schauen Sie, ich habe das auch deshalb vorgebracht — und ich bitte Sie, das nicht etwa als eine kleine Nebenangelegenheit zu betrachten —: Der französische Berichterstatter — ich muß noch einmal auf ihn zurückkommen, obwohl man ihn heute abend schon öfters genannt hat — hat in der französischen Kammerdebatte dem Sinne nach gesagt: Denken Sie auch noch
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das Gericht hat nicht die Möglichkeit, die Tatbestände zu prüfen, die durch die willkürlichen Entscheidungsakte der Hohen Behörde entstanden sind, die Tatbestände auf wirtschaftlichem oder politischem und — wir werden es bald erleben — auch auf militärischem Gebiet. Es ist ein Gericht, das sich mit toten Buchstaben zu befassen hat, dem es verboten ist, die Not der Völker zum Gegenstand seiner Verhandlungen zu machen, die Not der Völker, die das Statut und die Praxis der Hohen Behörde der Montan-Union heraufbeschwören. Im übrigen, meine
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Verträge", wie die „Ablehnung einer friedlichen Lösung internationaler Streitigkeiten", wie die „Verweigerung der Zusammenarbeit mit andern Nationen auf rechtlichem, wirtschaftlichem und anderm Gebiet". Genau diese Charakterisierung für Akte, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören, trifft zu auf das Vorhaben, das die Bundesregierung mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur Montanunion betrieben hat. Wenn schon als friedensstörend die Verweigerung der Zusammenarbeit mit anderen Nationen auf rechtlichem und wirtschaftlichem Gebiete bezeichnet wird, wie erst recht ist es dann eine friedensstörende Handlung, wenn die
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die Errichtung zentraler deutscher Verwaltungsabteilungen sowie wirtschaftliche Grundsätze wie das Verbot und die Unterbindung der Produktion von Waffen, Kriegsausrüstung und Kriegsmaterialien. Schließlich handelt es sich hier um eine Verletzung des Punktes B 12 im Kap. III A des Potsdamer Abkommens, das als Ziel die Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft vorschreibt, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen. Schließlich besagt das Potsdamer Abkommen, daß während der Besatzungszeit Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist. Mit der Umgehung
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Drittel der Kohle gefördert, die Frankreich fördert. Dort wird ein Fünftel der französischen Stahlmenge produziert. Man hat die Saar in den Montanvertrag hereingebracht. Aber nicht Deutschland, zu dem es nach unser aller. These staatsrechtlich gehört, hat es hereingebracht, sondern Frankreich, das dieses deutsche Gebiet mit Besatzungsgewalt von Deutschland losgerissen hat, das die Losreißung weiterhin aufrechterhält und die Isolierung der Saar und die Umbildung zu einem Protektorat weiterbetreibt, unbekümmert um die Existenz des Europarats und unbekümmert um die Unterschrift unter dem famosen
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