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unterscheiden soll —, ist doch. daß er letztlich Entscheidungen braucht, die irgendwo und irgendwie durch Mehrheiten herbeigeführt werden können, und daß er nicht getragen werden kann von dem Prinzip der Notwendigkeit der Einstimmigkeit der Länder. Das ist doch das Dilemma, in das wir gekommen sind, (Beifall bei der CDU/CSU) daß man uns eine Sache, für die wir hier eine Mehrheit brauchen — ich lasse die Frage offen, wie groß die Mehrheit sein muß — und für die wir im Bundesrat um eine Mehrheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1961 () [PBT/W03/00148]
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hat es ein Durchverhandeln gegeben. Hier ist nichts passiert, was Herr Altmeier — wozu er nicht nur legitimiert, sondern auf Grund des anderen Auftrages verpflichtet war — seinen sozialdemokratischen Länderkollegen vorenthalten hätte. Ich will Ihnen zum Beweis dafür nur ein Pressekommuniqué vorlesen, das wir nach einer der Sitzungen dort an Ort und Stelle vereinbart haben. Das hört sich alles sehr amtlich an, nicht wie eine Zusammenkunft von CDU-Politikern. Da heißt es folgendermaßen. (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen. — Weitere Zurufe und Lachen bei der SPD
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geht in der Sache an uns vorbei. Lieber Herr Kollege Schoettle, wollen Sie wirklich unsere Intelligenz unterbewerten? Das ist das einzige, was ich Ihnen eigentlich wirklich übelnehme, nichts sonst! Aber bitte halten Sie die derzeitige Bundesregierung nicht für so unintelligent, das nicht zu sehen. (Abg. Schoettle: Das ist nicht Intelligenz!) — Doch, ich ziehe ja die Schlußfolgerung aus der Intelligenz. Ich komme gleich auf eine sehr häßliche Sache in der „Süddeutschen Zeitung" zurück. Herr Heinemann zitiert das so, als ob das ein
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Träger, sowohl die des Gesamtstaates wie die der Einzelstaaten, wie auch, da die Einzelstaaten gemischt sind, die verschiedenen politischen Meinungen zum Tragen zu bringen. Welche Art für die Repräsentanz des Überwachungsgremiums zum Schluß gewählt worden wäre, meine Damen und Herren, das lag doch wirklich im Willen der zur Mitwirkung bis zum letzten Moment aufgeforderten und gebetenen Länder. Argumentieren Sie doch bitte nicht gegen die Tatsachen! Was ich sage, sind nachweislich die Tatsachen. Deswegen werden wir mit einer Fülle von falschen Vorwürfen
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Seite hin ja in großem Umfang und bereitwilligst übersehen. Halten Sie sich an die Dokumente! Die Dokumente belegen meinen Standpunkt. (Abg. Erler: Eine Frage dazu!) — Bitte sehr! Erler (SPD) : Wie erklären Sie sich dann eigentlich, Herr Bundesminister, daß das Bundesverfassungsgericht, das doch offenbar die von Ihnen angesprochenen Dokumente auch kennt — denn wenn es sie nicht kennte, hätten Sie geradezu eine fahrlässige Prozeßführung getrieben —, diese Ihre so beredt vorgetragenen Ansichten sich nicht zu eigen gemacht hat? Woran liegt das eigentlich? Dr. Schröder
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die aber zu töricht ist, als daß sie aus meinem Munde stammen könnte. Sie sollten zu klug sein, mir ernsthaft eine solche Äußerung zur Last legen zu wollen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Meine Damen und Herren, nun ein Wort, das das Wesentliche von dem widerlegt, was Sie, Herr Heinemann, hier vorgetragen haben. Ich habe gestern und heute die Gefährlichkeit des Urteils für die weitere Betätigung des Bundes auf den Gebieten der nationalen Repräsentanz geschildert. Sie sagen, „Kulturhoheit" komme im Urteil
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Tadels sagen —, käme von Ihrer Seite übermorgen haargenau dieselbe Vorlage. Ich würde mich jedenfalls anders verhalten, als Sie sich jetzt verhalten. Ich würde Ihnen bei der Sache helfen. Ich würde Ihnen helfen, diesen Staat zu stabilisieren, auch in dem Stück, das das Grundgesetz unstabilisiert gelassen hat. (Beifall bei der CDU/CSU.) Damit bin ich bei dem- Letzten, was ich sagen wollte. Seien Sie sicher, daß wir gerade bei den Gesetzgebungsvorhaben, die die allgemeine Sicherheit betreffen, niemals auf den Gedanken kämen, allgemeine
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der Satzung zu entnehmen, daß ich nur beigetreten bin als Person und nur, um die Interessen der Länder der Bundesrepublik (Lachen bei der SPD) bis zu ihrem Eintritt in die Gesellschaft zu wahren. Ich habe mich weiter verpflichtet, jedem Land, das mit der Bundesrepublik Deutschland ein Verwaltungsabkommen über die Beteiligung der Gesellschaft abschließt, den entsprechenden Teilgeschäftsanteil gegen Vergütung meiner Aufwendungen für diesen Teil abzutreten. Wenn ein Land der Gesellschaft beigetreten ist, gehen alle meine Stimmrechte auf dieses Land über. — Ich bemerke
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Sie dahinten mit dem Lachen! — die das 2. Neugliederungsgesetz für verfassungswidrig hielten, aber bei der Beratung des Urteils vom 23. Oktober 1951 in der Minderheit geblieben waren, wollten, nachdem sich durch verschiedene Umstände die Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten geändert hatten, das nach ihrer Ansicht ungerechte Urteil vom 23. Oktober 1951 korrigieren. Das konnten sie nur, indem sie die klar ausgesprochene Absicht des Gesetzgebers bei der Fassung des Art. 118 GG mißachteten. Der Vorwurf der Mißachtung des Grundgesetzes an die Adresse von
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15.02 Uhr.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt. Dr. Arndt (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte zu Beginn meiner Ausführungen ein persönliches Wort, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Meine zur Erledigung eines Zwischenfalles beizutragen. Ich will Ihnen dazu zweierlei sagen, vorweg erstens mein Ergebnis und zweitens danach auch meine Motive, die Sie kennen müssen. Mein Ergebnis sorgfältiger Überlegung ist das: Ich werde
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.03.1961 () [PBT/W03/00148]
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Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt. Dr. Arndt (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte zu Beginn meiner Ausführungen ein persönliches Wort, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Meine zur Erledigung eines Zwischenfalles beizutragen. Ich will Ihnen dazu zweierlei sagen, vorweg erstens mein Ergebnis und zweitens danach auch meine Motive, die Sie kennen müssen. Mein Ergebnis sorgfältiger Überlegung ist das: Ich werde mich freuen, meinen Vorwurf gegen Herrn
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aus dem Lateinischen stammt, dahin zu empfinden, daß er bei uns in Deutschland eine stark antisemitische Färbung angenommen hat. Das mag Herr Dr. Schröder nicht gemeint haben, das mag er nicht bedacht haben. Aber dann wird es an ihm sein, das zu sagen; und ich werde diese Erklärung gern akzeptieren. Aber Sie müssen mein Motiv kennen, daß für mich der Vorwurf der Rabulistik in jedem Fall ein kränkender persönlicher Vorwurf ist, auch dann, wenn es sich dabei nicht um einen antisemitischen
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uns, die es nicht wissen sollten, darf ich hinzufügen: Dietrich Bonhoeffer war evangelischer Geistlicher und ist einer der Blutzeugen des 20. Juli. Ich habe in Anknüpfung an dieses Wort Bonhoeffers vom Vorletzten, in dem wir leben, und vom Letzten, an das wir glauben — so wörtlich Bonhoeffer in seinen Tagebuchnotizen — darauf hingewiesen, daß der demokratische Staat unserer Zeit und mithin notwendig auch die demokratische Partei in einem solchen Staat ihren Ort im Vorletzten haben, und zwar gerade zu dem Ziel hin, damit
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als Personen ermöglicht wird, aus den ihnen nach ihrem Glaubensbekenntnis offenbarten letzten Wahrheiten heraus zu sprechen und zu handeln. Diese Wesensart des demokratischen Staates und der demokratischen Partei, die nur verpflichten können und müssen auf gemeinsame, unabdingbare Grundwerte, ohne die ,das Zusammenleben nicht möglich ist, erfordert ja gerade die Offenheit zur Person hin, damit von der Person her die letzte Wahrheit, die nur der Person, dem leibhaften Menschen, offenbart sein kann, zur Auswirkung kommt. Also das Ziel dieser meiner Ausführungen, die
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dem Urteil müßten nun ,wenn die evangelische Kirche eine Sendung veranstalten und dafür vielleicht einen eigenen Sender haben wolle, im Aufsichtsrat ides Senders ¡der evangelischen Kirche auch ein Jude und ein Katholik sitzen. Die Dinge sind ganz anders. Das Bundesverfassungsgericht, das in dieser Angelegenheit sehr sorgsam verfuhr, hat in der dreitägigen mündlichen Verhandlung eingehend zwei in ihren Gutachten übereinstimmende technische Sachverständige vernommen, von denen einer ein leitender Ministerialbeamter im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen ist. Diese beiden Sachverständigen haben sich
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nicht einmal für wert erachtete, dieses Ergebnis der Beweisaufnahme, an dem nicht der geringste Zweifel bestehen konnte, auch nur in seine Urteilsgründe noch aufzunehmen. Das Gericht mußte also anhand übereinstimmender Ausführungen beider technischer Sachverständiger und gerade auf Grund des Gutachtens, das der von der Bundesregierung beauftragte Bonner Staatsrechtslehrer Professor Scheuher erstattet hatte, feststellen, daß es in Deutschland jedenfalls gegenwärtig keine Möglichkeit gibt, die Freiheit des Geistes und die Freiheitlichkeit politscher, religiöser und weltanschaulicher Art im Rundfunk und im Fernsehen herzustellen, daß
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ausgetragen worden ist. Denn darüber, ob es im Bunde eine konsultative Volksbefragung nach Art von Norwegen, Belgien und anderen konstitutionell vergleichbaren Staaten geben darf, gibt es ja bisher keine verfassungsgerichtliche Entscheidung. Es wird Sie vielleicht interessieren, daß in dem Neugliederungs-Gutachten, das der Herr Bundesminister des Innern selber nach jenem Urteil zu der Frage der Volksbefragung herbeigeführt hat, die drei von dem Herrn Bundesinnenminister beauftragten Professoren sich nicht darüber einigen konnten, ob nach Bundesrecht eine konsultative Volksbefragung zwecks Neugliederung zulässig ist oder
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an Urteilen des Supreme Court geübt hat. Es kann sein. Vielleicht entzieht sich das meiner Kenntnis. Mir ist das aber nicht bekannt, und ich kann es mir eigentlich auch nicht vorstellen. Aber wenn es geschehen sein sollte, so würde ich ,das in USA genauso mißbilligen. Ich glaube auch nicht, ,daß Roosevelt damit viel Erfolg in der Öffentlichkeit gehabt hat. Ich weiß, daß er, weil Gerichte zu einer konservativen Haltung zu neigen pflegen, zunächst mit seinen New-Deal-Gesetzen regelmäßig beim Supreme Court Schiffbruch
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und Staatsganze und für die Struktur unserer Gesellschaft, ein solcher Streich, ein Handstreich, durch den der gegenwärtige Bundeskanzler und Parteivorsitzende der gegenwärtigen Mehrheitspartei sich in den Alleinbesitz dieser Fernsehveranstaltungen setzte, indiskutabel ist. Sie können keine staatsrechtliche Stimme, keine Gutachten vorweisen, das einen derartigen Streich irgendwie billigt. Sie wissen doch selber ganz genau, wie unheimlich es Ihnen zumute war, als Sie das in der Zeitung lasen. Sie wissen doch selber ganz genau, daß der Bundeskanzler und Herr Dr. Schröder sich einen Zeitpunkt
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dann seine Entscheidung treffen, nicht 'getan 'hätten. Ich habe keinen Anlaß, Ihren Worten zu mißtrauen. Aber ich habe nach einer anderen Richtung Kritik zu üben. Warum haben Sie, die Sie sonst bei der Bundesregierung und beim Bundespresseamt so dementierfreudig sind, das nicht sofort dementiert? Denn es ist keineswegs etwa, wie Sie sagen, eine brunnenvergiftende Behauptung der Süddeutschen Zeitung. Die Meldung in der 'Süddeutschen Zeitung beruht auf den Berichten mehrerer großen Nachrichtenagenturen. Diese Meldung ist nicht etwa allein in der Süddeutschen Zeitung
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war vorhin nicht da!) Dr. Arndt (SPD) : Aber, Herr Gewandt, ich habe mich ja vorhin schon über Herrn Renner ausgesprochen und kann Ihnen nochmals wiederholen, daß ungehörige und ebenso zu beanstandende Ausdrucksweisen in Länderparlamenten keine schlechten Sitten in diesem Hause, das der Bundestag ist, und bei der Bundesregierung erlauben. Es ist doch keine Entschuldigung, sich auf andere böse Buben zu berufen! (Sehr gut! bei der SPD und Heiterkeit.) Bringen Sie das doch in der Bürgerschaft von Bremen und im Landtag von
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abhängig zu machen. Ich habe, als ich den heiklen Auftrag bekam, ein Land in dem Konkordatsprozeß zu vertreten, zur Bedingung gemacht, daß in der mündlichen Verhandlung kein Angriff auf die katholische Kirche unternommen werden und daß kein Wort fallen dürfe, das einen Katholiken in seinen religiösen Gefühlen zu verletzen auch nur denkbar sei. (Abg. Dr. Kanka: Allein schon die Forderung!) Sie werden in den vierbändigen Konkordatsprozeßverhandlungen auch kein solches Wort finden. (Abg. Dr. Kanka: Es ist erstaunlich, daß Sie das verlangen
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ich heute morgen — ich habe bewußt darauf hingewiesen — eine freie Rede mit Zitat aus dem Gedächtnis gehalten. Mit dieser ausdrücklichen Bemerkung habe ich es hier vorgetragen. Dazu stehe ich. Ich habe eben das Protokoll nachgelesen. Ich stehe zu jedem Wort, das ich da 'gesagt habe, insbesondere zum Vorwurf des Säkularismus in dieser Grundhaltung. Ich habe über Mittag aus Gründen, die ich Ihnen dartat, Herr Dr. Arndt, meine Akten und damit Ihr Zitat nicht nachsehen können. Ich habe nur aus anderem Zusammenhang
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Über einen Teil ist mir berichtet worden; dazu werde ich mich vielleicht noch später äußern. Durch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Arndt ist hier eine Kontroverse entstanden, in der ich beleidigt worden bin. Ich habe darauf sofort erwidert; ich bitte, das im Protokoll nachzulesen. Ich habe das unkorrigierte Stenogramm vor mir; wenn es gewünscht wird, kann ich das noch einmal vorlesen. Für mich ist dieser Zwischenfall mit der Erklärung erledigt, die, wie ich annehme, im Namen der Fraktion der SPD Herr
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Aber was war geschehen? Beinahe zur selben Zeit wurden zwei Rundfunkvorträge gehalten, einer von mir und einer von dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses dieses Hauses, einem Manne also, dem man doch .sehr wohl die Sorge um dasselbe Problem zutrauen kann, das ich gerade behandelt hatte. Bei den Ausführungen des Kollegen Merten handelte es sich um einen ganz uripolemischen, ganz nüchternen Vortrag, der sehr geeignet war, das Problem darzustellen. Bitte, kommen Sie doch nun nicht auf die Idee, ich machte den Versuch
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