1,991,464 matches
-
dem Kind erörtern und, soweit das möglich ist, im Einvernehmen mit ihm treffen, ein Verfahren, das übrigens die weit überwiegende Anzahl aller vernünftigen Eltern schon heute praktiziert. Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß dann,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
ist Art. 6 Abs. 1 GG. Er statuiert ein umfassendes, an die Adresse des Staates gerichtetes Schutzgebot, das weder durch einen Gesetzesvorbehalt noch auf andere Weise beschränkt ist. Die dreifache verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Vorschrift ist bereits durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
Außenverhältnis gegen Eingriffe des Staates geschützt werden muß. Zweitens wurde sie notwendig im Hinblick auf das Verfahren, das die Konflikte beim Auseinanderbrechen einer Familie zwischen Eltern und Kindern regelt, also bei Getrenntleben oder Scheidung der Eltern.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
geregelt werden. Verschiedentlich ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag gemacht worden, ein Erziehungsziel zu formulieren, an das die Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge gebunden sind. Die Bundesregierung hat diesen Weg nicht eingeschlagen. Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
Erziehungsmaßnahmen den Rang eines Leitbildes habe. Ich meine, dieser Hinweis ist wichtig. Denn das Erziehungsbild, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, entspricht genau dem Typ liberaler Erziehung, die heute in der Mittelklasse praktiziert wird und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
Das heißt, die erzieherischen Maßnahmen werden den Kindern weniger begründet, sondern es wird ein Verhalten gesetzt, das sie hinnehmen müssen. Insofern ist es mir wichtig, daß die Bundesregierung eine einvernehmliche Regelung von erzieherischen Maßnahmen als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
objektiviert. Nun sind aus der Praxis des Jugend- und Sozialamtes immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen das Wohl des Kindes eindeutig verletzt wurde, im strengen Sinne ein Schuldvorwurf gegen die Eltern aber nicht erhoben oder nachgewiesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
nur in wenigen Ausnahmefällen die Möglichkeit, in persönlichen Angelegenheiten das Vormundschaftsgericht anzurufen. Allerdings hat ein Kind, das das 14. Lebensjahr erreicht hat, ein Beschwerderecht in Vormundschaftssachen. Nun soll sich nach dem Regierungsentwurf an dieser Rechtsgrundlage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
Das Besuchs- und Umgangsrecht soll nach § 1634 künftig auch nicht mehr gegen den Willen des Kindes, das das 14. Lebensjahr erreicht hat, erzwungen werden können. Dies alles ist richtig. Aber es ist ebenso richtig,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
Kollege Stark hat den Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes herausgestellt — ein Grundrecht, das die Eltern zur Aufgabe am und für das Kind verpflichtet. Danach sind die Erziehungsrechte von anderen Gruppen der Gesellschaft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
§§ 1634 und 1671 des BGB hin. Sicherlich ist es richtig, daß das geltende Recht, das dem schuldlos geschiedenen Ehegatten in jedem Fall — unter Umständen ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes — den Anspruch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
geschiedenen Ehen zu widmen, den sogenannten Scheidungswaisen. Frau Kollegin Lepsius weist auf das positive Echo hin, das der vorliegende Entwurf bei den interessierten sozialen Organisationen gefunden habe. Sie weist aber auch auf Kardinal Höffner und einige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.11.1974 () [PBT/W07/00129]
-
den Entwurf eines neuen § 26 Abs. 2 Satz 2 in zwei Punkten ergänzt. Er hat beschlossen, das Diskriminierungsverbot auch auf Vereinigungen von Unternehmen auszudehnen und neben einer ausreichenden auch eine zumutbare Möglichkeit vorauszusetzen, auf andere Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
auszuweichen. Der neue § 26 erfaßt auch diejenigen Diskriminierungsfälle auf Grund von Angebots- und Nachfragemacht, in denen das diskriminierende Unternehmen nicht marktbeherrschend ist. Nach übereinstimmender Auffassung des Ausschusses verbietet diese Vorschrift z. B. einem Konzernunternehmen, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
diskriminierende Unternehmen nicht marktbeherrschend ist. Nach übereinstimmender Auffassung des Ausschusses verbietet diese Vorschrift z. B. einem Konzernunternehmen, das auf mehreren nachgeordneten Wirtschaftsstufen tätig ist, die Belieferung mit der Begründung einzustellen oder abzulehnen, daß die vorhandene Kapazität
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
eingebaut haben. Nur ein Problem haben wir aus zeitlichen Gründen zurückgestellt. Jede Bestimmung in diesem Gesetz, das wir heute verabschieden, zielt darauf ab, unsere Wirtschaftsordnung zu verbessern. Die Stellung der kleinen und mittleren Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
Wettbewerbsbeschränkungen, um das wir von anderen Ländern beneidet werden. Aber wir haben auch ein Gesetz, auf das wir Sozialdemokraten stolz sein können. Denn manches von dem, was Sie heute hier beschließen, haben wir vor
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
Berichterstatters kann ich das sehr kurz machen. Die Kooperationserleichterung des § 5 b ist ein altes Anliegen, das nach unserer Überzeugung notwendig ist, das erfüllt werden mußte und das den Mittelstand endlich in die Lage versetzt,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
. Die Kooperationserleichterung des § 5 b ist ein altes Anliegen, das nach unserer Überzeugung notwendig ist, das erfüllt werden mußte und das den Mittelstand endlich in die Lage versetzt, Dinge zu tun, die wir in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
insbesondere der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und der vorbeugenden Fusionskontrolle, ein Instrumentarium in die Hand gegeben worden, das der auf dieser Wettbewerbsordnung aufgebauten deutschen Wirtschaft mit der nach wie vor gesunden Mischung von Klein-, Mittel- und Großbetrieben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
. Ich zitiere noch einmal aus dem Memorandum der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels vom Mai 1973 gegen Verbraucherpreisempfehlungen, das dem Wirtschaftsausschuß vorgelegt wurde Wortwörtlich heißt es dort: Eine solche Irreführung und Täuschung führt immer auch zu einer Wettbewerbsverzerrung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
halten, kontrollieren und verhindern wollen, müssen Sie die ganze Wirtschaft mit einem Netz von Preiskommissaren überziehen, das dann sehr leicht zu einer perfektionistischen, generellen Kontrollbehörde fur die Wirtschaft ausgebaut werden kann. Das kann doch nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
die Verbraucher durch die Industrie werden auf breiter Ebene beim Handel doch zu einer Art abgestimmten Verhaltens führen, das Sie im Rahmen der Novellierung dieses Gesetzes gerade unter die Verbotsnorm stellen möchten. Das paßt doch alles nicht zueinander
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
meine ich, daß eine Reihe von Problemen nicht sachgerecht gelöst worden ist. Bei dem Thema, über das wir uns hier im Augenblick zu unterhalten haben, gibt es auf der Seite der Regierung eine Reihe von politischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]
-
sollte. Verkennen Sie bitte eines nicht! Seit der letzten Änderung der Kartellnovelle besteht ein öffentliches Preisbindungsregister, das die Preise, die Bedingungen und die Vertriebswege klar durchschaubar macht. In bezug auf die Preise gibt es keine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.06.1973 () [PBT/W07/00042]