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in der vergangenen Woche zum Vorschein gekommen. Wenn auch etwas in der Debatte der vergangenen Woche sichtbar geworden ist, dann doch sicherlich die unlösbare Verquickung von Recht und Politik, die Unmöglichkeit, das eine vom anderen zu trennen, und das Unheil, das aus solchen Versuchen kommen muß. Ich muß offen bekennen, daß nach meinem Empfinden in der vergangenen Woche das Versagen der Juristen deutlich geworden ist, die es nicht verhindern konnten, daß ein Unrechtsstaat aufkam. Aber wir meinen, daß solche Erkenntnisse in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin weder Weinbauer noch Weinhändler, weder Weinchemiker noch sonst irgendein Vinologe, (Zurufe: Aber Weintrinker!) — Ja, ich bin Weintrinker. (Allgemeine Heiterkeit.) Deshalb habe ich ein durchaus allgemein menschliches Interesse an dem Problem, das zur Lösung ansteht. Aber über dieses Liebhaberinteresse hinaus glaube ich, daß es sich hier auch um ein nicht unbedeutendes Politikum handelt. Sie wissen, daß die Lage des deutschen Weinbaus, der ganzen deutschen Weinwirtschaft im Hinblick auf die ausländische Konkurrenz, auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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auf gemeinsame Vorschläge für ein neues deutsches Weingesetz geeinigt hätten. Unsere jetzt noch in. Kraft befindliche Weingesetzgebung stammt aus dem Jahre 1930. Seit dem Jahre 1930 ist — ich möchte bitten, deutlich zuzuhören — sehr viel Wasser den Rhein heruntergeflossen — ich bitte, das nun nicht etwa mit dem Thema zu verwechseln, das Gegenstand dieses Gesetzes ist —, (Heiterkeit) und infolgedessen ist es notwendig, die gesetzlichen Grundlagen neu —.auch entsprechend den modernen' Produktionsbedingungen und Behandlungsmethoden — zu gestalten. Meine Damen und Herren, ich will mich hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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gewünschten Klassifizierung nur zu bestimmten, von den Behörden festgesetzten Terminen lesen dürfen. Sie werden nur bestimmte zugelassene Rebensorten anpflanzen dürfen. Ihr Erntegut wird die Bezeichnung „Wein" nicht tragen dürfen, wenn sie nicht weitere strenge Bestimmungen beachten. Ein besonders kritisches Problem, das uns noch sehr beschäftigen wird, stellt die Methode dar, wie man die hohen Säuregrade, die gelegentlich in manchen Weinbaugebieten auftreten, zur Erzielung der begehrten Harmonie auf ein erträgliches Maß reduzieren kann. Auch der Mindestalkoholgehalt, den der § 1 dieses Entwurfs fordert
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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zuverlässig lesen können, was sie kaufen. Das ist sehr wichtig. Es wird von ihrer Entscheidung und von ihrem Geldbeutel abhängen, ob sie einen Qualitätswein mit Prädikat, einen Qualitätswein oder einen einfachen Tischwein erstehen. Die Konsumenten werden sich darauf verlassen können, das zu erhalten, was sie verlangen. Dabei wird jeder Geschmack auf seine Rechnung kommen können. Es verstößt nicht gegen die Interessen der Verbraucher, daß die übergroße, verwirrende Anzahl von Weinbergslagen im Bundesgebiet reduziert wird. Der Verbraucher wird nach wie vor den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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wäre. Der Entwurf — das sagte auch schon der Kollege Dröscher — ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluß. Es kann darüber gesprochen werden, aber ich glaube, wir sollten ihn nicht zerreden. Das wäre auch wieder falsch. Es muß ein Gesetz herauskommen, das für die Weinwirtschaft auch praktikabel ist. Wir dürfen kein Gesetz schaffen, das praktisch den Erzeugergleichgültig welcher Stufe, oder den Weiterverarbeitenden zu Übertretungen herausfordert. Man kann also kein Verbotsgesetz in dem Sinne schaffen, daß man dann neben jeden Weinbauer oder weinverarbeitenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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nicht der Weisheit letzter Schluß. Es kann darüber gesprochen werden, aber ich glaube, wir sollten ihn nicht zerreden. Das wäre auch wieder falsch. Es muß ein Gesetz herauskommen, das für die Weinwirtschaft auch praktikabel ist. Wir dürfen kein Gesetz schaffen, das praktisch den Erzeugergleichgültig welcher Stufe, oder den Weiterverarbeitenden zu Übertretungen herausfordert. Man kann also kein Verbotsgesetz in dem Sinne schaffen, daß man dann neben jeden Weinbauer oder weinverarbeitenden Betrieb einen Polizisten stellen muß, weil die Bestimmungen so schwierig sind, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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Die Veranstalter von Rundfunk- und Fernsehsendungen, und zwar sowohl öffentlich-rechtliche als auch mögliche private Unternehmungen, betätigen sich im Bereich der Wirtschaft, wenn und soweit sie Werbesendungen ausstrahlen und ihre Sendezeit wirtschaftlichen Unternehmungen zur Verfügung stellen, gewissermaßen verkaufen. Auch ein Gesetz, das etwa allen Anstalten und Unternehmen die Ausstrahlung von Werbesendungen untersagen oder beschränken würde, wäre hiernach Recht der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes. Als Parallele sei auf das Gesetz über Bausparkassen hingewiesen, das in seine Regelung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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Auch ein Gesetz, das etwa allen Anstalten und Unternehmen die Ausstrahlung von Werbesendungen untersagen oder beschränken würde, wäre hiernach Recht der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Nr. 11 des Grundgesetzes. Als Parallele sei auf das Gesetz über Bausparkassen hingewiesen, das in seine Regelung auch die in öffentlich-rechtlicher Form organisierten Kreditinstitute einbezieht. Die Beschaffung von Werbeaufträgen und die Verteilung der Werbespots ist ein einheitlicher Vorgang des Wirtschaftsbereichs und hat mit kulturell abgestützten Aufgaben von Funk und Fernsehen nach unserer Auffassung nichts
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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den Rundfunk- und Fernsehanstalten die Werbetätigkeit untersagt wird. Der Bundesgesetzgeber ist also nicht durch den Gleichheitsgrundsatz verpflichtet — so argumentieren wir —, in Zukunft, wenn etwa auch private Unternehmen eine Erlaubnis haben und erhalten und dann vielleicht auch öfters vornehmlich Werbesendungen ausstrahlen, das Verbot auch auf diese Unternehmen zu erstrecken. Die ARD, die Zusammenfassung der Rundfunkanstalten, meint weiter, daß das 'Verbot der Werbesendungen zu einer Beseitigung des Rechtes der Wirtschaft führen würde, Hörfunk und Fernsehen zur Werbung für ihre Erzeugnisse zu nutzen, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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überblickt, zunächst einmal bei sich selber, d. h. bei der ARD, anzusetzen hat. Ein Trugschluß ist z. B. ,die Behauptung der ARD, ein Steigen der Brutto-Umsätze von Anzeigen ziehe verbesserte Ertragslagen der Objekte automatisch nach sich. Für die ARD stimmt ,das natürlich genau. Denn sie braucht sich z. B. um ,die Ausweitung des Anzeigenumsatzes wie auch um die Ausweitung ihrer Teilnehmerzahl nicht nur nicht zu kümmern, sondern braucht auch keinen Pfennig dafür auszugeben. (Zustimmung des Abg. Haase [Kassel].) Es ist im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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der CDU/CSU.) Das ist der Punkt, auf den es hier ankommt. Damit ist auch gleich klargestellt, daß die Antragsteller nicht daran gedacht haben, wie es verschiedentlich unterstellt wird, etwa das Zweite Deutsche Fernsehen in ein „Verlegerfernsehen" umzuwandeln, ein Wort, das eben nicht die Sache selbst trifft. Wir von der Freien Demokratischen Partei sind der Meinung und werden auf dieser Meinung immer heharren, daß es zwei öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten oder Fernsehprogramme geben sollte, einmal das ARD-Fernsehen und zum zweiten das Zweite Deutsche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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nicht die Sache selbst trifft. Wir von der Freien Demokratischen Partei sind der Meinung und werden auf dieser Meinung immer heharren, daß es zwei öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten oder Fernsehprogramme geben sollte, einmal das ARD-Fernsehen und zum zweiten das Zweite Deutsche Fernsehen, das in Mainz lokalisiert ist, und daß daneben die Werbung künftig von einer oder mehreren privatrechtlichen Anstalten, wie immer Sie wollen, vorgenommen werden sollte. Dabei kommt es entscheidend darauf an, daß die Werbung treibende Wirtschaft in ihrem Verlangen nach Werbemöglichkeiten in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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was dann vielleicht allgemeine Zustimmung finden wird. Man könnte also hier durchaus ohne ein zusätzliches eigenes Programm eine Einblendung dieser Art machen, wie es zur allgemeinen Volksbildung für notwendig erachtet wird. Ich habe manchmal das Gefühl, daß dieses bildungsbeflissene Fernsehen, das wir neuerdings sehen dürfen — in Bayern wenigstens gibt es Leute, die das sehen dürfen —, gewissermaßen das Trostpflaster ist oder die Entschuldigung für manches, was man sonst in der guten Sendezeit den anderen Zuschauern bietet. Ich glaube, hier handelt es sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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Um allen Mißdeutungen vorzubeugen und alle Verdächtigungen aus der Welt zu schaffen, ist es einfach notwendig, sich an das zu halten, was das Bundesverfassungsgericht hier statuiert hat. Niemand, weder im Bund noch in einem Land, wird ein Gesetz machen können, das sich nicht an diesen Satz des Bundesverfassungsgerichts hält, der sagt — ich zitiere —: Privatrechtliche Anstalten sind möglich, sofern „die Veranstalter von Sendungen so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden gesellschaftlichen Gruppen in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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den anderen, mindestens auf dem Papier, selbstverständlich gegeben ist. Der neuralgische Punkt — ich verhehle das nicht — sind die Nachrichtensendungen. Ich glaube, wir sollten Kommentare und Meinungsäußerungen hier nicht überschätzen. Das Entscheidende ist, daß es sich um eine Art Nachrichtenmonopol handelt, das derjenige in der Hand hat, der die gesamte deutsche Bevölkerung täglich einmal mit welt- und innenpolitischen Nachrichten versorgt. Auch hier, meine ich, sollte man sich eine Konstruktion überlegen und finden können, die wirklich den Erfordernissen der umfassenden Berichterstattung und der
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kleineren Regionalzeitungen nicht mehr immer dieses Niveau in der Berichterstattung und Kommentierung haben können, wie wir das eigentlich aus der früheren deutschen Geschichte gewohnt gewesen sind und wie es auch die Stärke des deutschen Zeitungswesens war, im Gegensatz zum französischen, das auf die Hauptstadt konzentriert war, im Gegensatz auch zum britischen Zeitungswesen. Daraus folgt dann auch gerade unter dem Gesichtspunkt der ungeheuren Bedeutung dieser kleineren Regionalblätter, daß wir in einer solchen überregionalen Anstalt natürlich jede Art von regionaler Werbung verhindern müssen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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regional aufgegeben werden können. Das jedenfalls muß ausgeschaltet sein. Es kann sich hier nur um die überregionalen Werbeträger selbst handeln. Ich meine, wir alle hier im Bundestag sollten uns sehr sorgfältig Gedanken machen, wie es dann weitergeht, wenn dieses Gesetz, das wir Ihnen vorgeschlagen haben, in Kraft getreten ist. Ich glaube, es gibt eine Menge guter Überlegungen dazu. Ich möchte meinem Kollegen Sänger allerdings antworten, daß ich von seinem Vorschlage, daß sich die ARD und die Verleger zusammensetzen sollten, nicht so
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gerecht wird, als es manchmal in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt. Dr. Arndt (Berlin) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Parlament, das etwas auf sich hält, sollte es eigentlich gute Sitte sein, daß man bis zum Beweise des Gegenteils dem anderen Abgeordneten abnimmt, daß er seine ehrliche Überzeugung zum Ausdruck bringt und aus keinen anderen Motiven handelt als aus denen, die er
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Grundrechtsnormen und Grundrechtsbefugnisse, von denen das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Sie sind nicht etwa nur ein Unterfall der Freiheit der Meinungsäußerung, sondern haben selbständige institutionelle Bedeutung — eine Bedeutung, die dann ja zum erstenmal in dem LüthUrteil des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen wurde, um das ich nicht weniger als sieben Jahre in Karlsruhe gekämpft habe. Nun sind die Beziehungen zwischen diesen Medien — den Film kann man einstweilen herauslassen —, zwischen Pressefreiheit und Funkfreiheit, in der Tat ein sehr ernstes Problem. Darüber wird, glaube ich, in diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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Affront gegen die Kommission, (Beifall bei der SPD) und dann ist das ein Desavouieren des Bundestages selber. Außerdem benutzen Sie dazu dann allerdings auch ein falsches Mittel. Es gibt in den Dingen weitere Ungereimtheiten. Zunächst haben wir ein seltsames Gesetz, das gewissermaßen um die Ecke zielt. Sie sagen ja: Wir wollen das Werbefernsehen gar nicht umbringen, wir wollen es nur totmachen, damit es lebendiger wird, als es heute ist. (Lachen bei der SPD.) Im Schachspiel gibt es eine Figur, die immer
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von öffentlich-rechtlich organisierten Werbeträgern ist immer unlauter. Das erinnert so etwas !an die Entscheidung, die ein österreichisches Gericht gefällt haben soll: Der Betrieb einer Eisenbahn ist immer fahrlässig. (Heiterkeit bei der SPD.) Das hatte damals in (Osterreich einen guten Sinn, das ging zur Gefährdungshaftung hin, aber hier hat es keinen Sinn. Das haben Sie auch selbst gemerkt, daß das so nicht geht. Dann haben Sie schnell noch einen weiteren Absatz dazugeschrieben und gesagt: Aber das gilt nicht für Bundesbahn und Bundespost
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er gehört nicht zum öffentlichen Teil der Presse, ist Wirtschaft und keine Publizistik. Meine Damen und Herren, das ist gar kein Spaß. (Zuruf von der FDP: Herr Kollege Arndt, das ist fast ein Spaß!) Wir haben ein Urteil des Bundessozialgerichts, das diese Behauptung bereits aufgestellt hat und das in Karlsruhe angegriffen ist. Es ist für die Presse eine Lebensfrage, zumal sie weit mehr von Inseraten lebt, worüber wir uns ja einig sind, von Inseraten, die sogar zum Teil auch erheblich mehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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und Aufgabe, sondern ein wenig mehr Wettbewerb herrschen könnte. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Schoettle: Das Wort hat als Mitglied des Bundesrates Herr Minister Dr. Haußmann. Dr. Haußmann, Justizminister des Landes Baden-Württemberg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, das Sie heute in dieser vorgerückten Stunde noch beschäftigt, bewegt seit langem nicht nur die Rundfunkanstalten und das Fernsehen, sondern mit Recht auch die Presse und die ganze Öffentlichkeit. Die Tatsache, daß ich mir erlaubt habe, mich auf Grund des Art.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]
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Möglichkeit haben, sich damit im ersten Durchgang zu beschäftigen. Aber die Tatsache, daß hier auch von Herrn Abgeordneten Blumenfeld verständlicherweise verschiedene Fragen namens der Antragsteller an die Bundesländer gestellt worden sind, berechtigt des weiteren, folgendes dazu zu sagen: Das Problem, das hier angesprochen ist, ist ein verfassungsrechtliches, wie es der Herr Abgeordneter Dr. Arndt mit dem terminus technicus des „allgemeinen Gesetzes", ausgesprochen hat. Es berührt die Länder aber auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.03.1965 () [PBT/W04/00174]